Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße
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- Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns – Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim / Assenheimer Straße29.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße25.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer Straße24.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird.
Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind.
Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird.
- Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
a) Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen.
b) Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren.
c) Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung in der OM 2551/22, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen.
d) Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept.
Begründung
Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Rödelheim/Assenheimer Straße Vorgang: B 24/23; EA 57/23; EA 106/24 Mit dem EA 106/24 hat der Ortsbeirat wiederholt sein Interesse an der Bereitstellung von Planungsmitteln bekundet. Demnach sollen in den städtischen Haushalt 250.000 € eingestellt werden. Der Ortsbeirat reagierte damit auf die Mitteilung des Magistrats im B24/23, dass derzeit keine Mittel zur Verfügung stehen. Es wäre fatal, wenn nun die Bauherrschaft des geplanten Neubaukomplexes einen Teil des öffentlichen Areals herrichtet, ohne dass gemeinsam mit den Bürger:innen ein Konzept für die Gesamtgestaltung beschlossen wird. Der Ortsbeirat weist auf seine Anregung in der OM 2551/2022 hin, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße autofrei zu machen, inkl. der Umkehrung des Einbahnstraßensystems. Bei der Ausführung respektiert der Ortsbeirat, dass derzeit begrenzte personelle Ressourcen in den ausführenden Ämtern vorhanden sind. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Magistrat wird um Auskunft gebeten, welche Höhe an Planungsmitteln benötigt wird.
- Der Magistrat wird beauftragt, dafür zu sorgen, dass folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- a)Die Planung der Platzgestaltung für mehr Aufenthaltsqualität auf dem Areal Alt-Rödelheim zu beginnen, bevor die Baumaßnahme fortgeschritten ist. Es muss gerade darum gehen, eine angepasste Gestaltung und keine bloße Wiederherstellung zu planen.
- b)Eine Planung "im Zuge der durch die Bauherrschaft zu finanzierenden Wiederherstellung der Oberfläche" wird als zu spät abgelehnt. Der Begriff "zeitnah" ist entsprechend der OM 5118/2024 zu konkretisieren.
- c)Als verlässliche Datengrundlage für die Anregung in der OM 2551/22, den Bereich zwischen Assenheimer Straße und Burgfriedenstraße mithilfe einer Umkehrung des Einbahnstraßensystems autofrei zu machen, soll eine Verkehrszählung durchgeführt und die Maßnahme temporär erprobt werden. Diese Anregung ist bei der Gesamtplanung zu berücksichtigen.
- d)Die Pläne für die Gestaltung des öffentlichen Raums (Platzgestaltung, Baumpflanzungen) sollen den Bürger:innen vorab in einer Ortsbeiratssitzung oder einer gesonderten Veranstaltung vorgestellt werden. Der Ortsbeirat entscheidet dann über das umzusetzende Konzept.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Januar 2023BB 24Alt-Rödelheim als Quartiersplatz gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern gestaltenMagistratsbericht
- 5. April 2024OFOF 386/7Haushalt 2024/2025 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 19. April 2024BB 142Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeMagistratsbericht
- 23. April 2024EAEA 106Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeEtatanregung
- 11. Juni 2024OFOF 415/7Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
- 25. Juni 2024Sie sind hierOFOF 416/7Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD, die_farbechten-Linke
- 1. November 2024BB 406Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeMagistratsbericht
- 25. April 2025BB 157Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeMagistratsbericht
- 22. September 2025Antwort des Magistrats · nach 140 WochenBB 357Aufwertung des Rödelheimer Ortskerns - Mittel für die Gestaltung des Kreuzungsbereichs AltRödelheim/Assenheimer StraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und farbechte/Linke gegen CDU, FDP, BFF, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Kenntnis) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. GRÜNE, SPD, farbechte/Linke, FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung); FREIE WÄHLER (= Enthaltung)