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Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder?
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 536/6 Betreff: Griesheim: Waldschulstraße 20 - Unterkunft für Wohnraumsuchende Wo ist der Spielplatz und Spielraum für die Kinder? Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, sich mit der ABG ins Benehmen zu setzen und dafür zu sorgen, dass an dieser Adresse im Außenbereich Spielmöglichkeiten geschaffen werden, insbesondere Spielgeräte, nicht nur bestehend aus einem Sandkasten, installiert werden. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass an dieser Adresse nicht nur Zimmer zum Schlafen für die Bewohner und Familien zur Verfügung gestellt werden, sondern auch mind. ein entsprechend großes Bewegungs- bzw. Spielzimmer eingerichtet wird, um den vielen Kindern, die dort unterkommen sollen, eine ordentliche Entwicklungs- und Bewegungsmöglichkeit auch im Winter und bei schlechtem Wetter zu geben. Begründung: Schon wieder wird eine Unterkunft in Griesheim eingerichtet, in der es keine kindgerechte Außenspielfläche gibt noch entsprechend große Räume mit Entfaltungsmöglichkeiten bei schlechtem Wetter. Die Unterkunft ist geplant für u.a. Alleinerziehende und Familien. Diese müssen Spielmöglichkeiten oder Flächen zum Toben haben. Dies ist aber weder in den Zimmern, die eine beengte Wohnfläche haben, noch auf dem um das Gebäude befindlichen Parkplatz möglich. Eine Grünfläche des Vermieters ist zwischen den beiden ihr gehörenden Wohnblocks Schwarzerlenweg 106 und Waldschulstraße 20 vorhanden, die leicht durch Umgestaltung zu einem Aufenthaltsbereich mit Spielgeräten einrichtbar ist. Dies kann man von einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft, die die Vermietung ja auch nicht umsonst macht, erwarten so wie es von jedem Privatvermieter von Wohnblocks ebenfalls erwartet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung OA 230 2022 Die Vorlage OF 536/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung Lindenhag
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 531/6 Betreff: Griesheim: A 5 - Lärmmessung im Bereich der Siedlung Lindenhag Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in dem Bereich der Siedlung Lindenhag eine Luft- und Lärmmessung in der Siedlung nahe der Autobahn, möglichst bei Westwind und in verkehrsreichen Zeiten und möglichst bei Westwind, vorzunehmen bzw. vornehmen zu lassen. Begründung: Die A 5 führt hier direkt an der Siedlung vorbei. Die Lärmschutzwand nimmt nur einen geringen Teil des Lärms auf. Es ist daher dringend - auch in Anbetracht der geplanten Erweiterung der A 5 in diesem Bereich- geboten, hier eine Luft- und Lärmmessung vorzunehmen. Bei einem Ortstermin konnte man sich kaum unterhalten. Diese Geräuschkulisse geht den ganzen Tag. Daher ist es dringend geboten, dass hier eine aktuelle Messung vorgelegt wird. Die Lärmsituation ist bei Westwind noch unerträglicher als sonst. Antragsteller: SPD LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 227 2022 Die Vorlage OF 531/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass sowohl im Antragstenor als auch in der Begründung das Wort "Westwind" jeweils durch das Wort "Ostwind" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Parteien: SPD, LINKE.
Weiter lesenGriesheim/Goldstein: 10-streifiger Ausbau der A 5
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.08.2022, OF 533/6 Betreff: Griesheim/Goldstein: 10-streifiger Ausbau der A 5 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, Kontakt mit der Autobahn GmbH des Bundes und Projektmanagementgesellschaft des Bundes, der DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (= DEGES GmbH) aufzunehmen und diese zu bitten, die Planungen des 10-streifigen Ausbaus der A5 auch über den zur Zeit geplanten Ausbau hinaus bis zum Frankfurter Kreuz sowie die damit verbundenen Maßnahmen zum Lärmschutz schnellstmöglich im Ortsbeirat vorzustellen. Auch sollen die Auswirkungen während der Bauphase auf die Anwohner dargestellt werden. Begründung: Der geplante Ausbau der A 5 hat massive Auswirkungen auf die an der A 5 liegenden Stadtteile Griesheim und Goldstein. Auch die Arbeiten in diesem Zusammenhang an der A66 als auch A 648 werden sich auf den Ortsbezirk auswirken, hier könnte der Stadtteil Sossenheim mitbetroffen sein. Das Gleiche gilt für die Bewohner in Niederrad und im Gutleut und Gallus. Die Bürger sind beunruhigt. Schon heute ist der Lärm in der Siedlung Lindenhag und Neufeld unerträglich. In den angrenzenden Siedlungen von Griesheim und Goldstein ist die Autobahn weit zu hören. Auch hinterfragen die Bürger die Sinnhaftigkeit eines weiteren Ausbaus der Autobahn, wenn gleichzeitig der Individualverkehr drastisch reduziert werden soll. Um dies zu verstehen, ist es wichtig, rechtzeitig mit den Bürgern zu sprechen und sie über das Geschehen aufzuklären, insbesondere auch die damit verbunden Maßnahmen zum Lärmschutz. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.09.2022, OF 567/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2559 2022 Anregung OA 229 2022 1. Die Vorlage OF 533/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "die Ortsvorsteherin" durch den Wortlaut "der Magistrat" sowie der Wortlaut "im Ortsbeirat" durch den Wortlaut "in einer Veranstaltung in Griesheim" ersetzt wird. 2. Die Vorlage OF 567/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenStationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2022, OF 562/6 Betreff: Stationsbasiertes Carsharing im Frankfurter Westen Vorgang: NR 343/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Anbietern von Carsharing-Stationen auf Basis des NR 343 folgende Stellplätze im Frankfurter Westen vorzuschlagen: Zeilsheim: West-Höchster-Straße /Annabergstraße (Nähe Aldi, Bus M55,53,57) Pfaffenwiese 49 oder 51, (Nähe REWE, Bus M55,53) Siedlung Taunusblick/ Rombergstraße/Lenzenbergstraße Nähe Haltestelle Bus 57 Pfortengartenweg: -Nähe Neu -Zeilsheim (Bus M55,53) oder -Nähe Wendehammer (Durchgang zur Lenzenbergstraße/Rombergstraße, Haltestelle Bus 57) Sindlingen: S-Bahnhof Zeilsheim (S2, Bus 57) Hermann-Küster-/ Albert-Blank- oder Hugo-Kallenbachstraße (2 S-Bahnhöfe, S1, S2, Bus 53 M55) Hermann-Brill-Straße, Sindlinger-Bahnstraße oder Farbenstraße (Bus M55, 54) Sossenheim: Otto-Brenner-Siedlung/ Otto-Brenner-Straße (Buslinie 50, M55) Carl-Sonnenschein-Siedlung/Carl-Sonnenschein-Straße (Buslinie 50, M55) Robert-Dißmann-Siedlung/Toni-Sender-Straße (Buslinie 50, M55, 58) Henri-Dunant-Siedlung/Dunantring (ST 233/2022) (Buslinie 50, M55) Unterliederbach: Sossenheimer Weg/Teutonenweg (Nähe Lidl, Bus 50,58, 59) Loreleystraße/Johannisalleee (Bus 50,58, 59) Hortensienring 131(UL-Bahnhof) Höchst: Bahnhof Höchst (2-3 Fahrzeuge) Kurmainzer-/Zuckschwerdt-/Auerstraße( Bus 50,M55, Tram 11) Sossenheimer Weg am Sossenheimer Bahnhof Melchiorstraße, Nähe Marktplatz/Hallenbad Nied: Öserstraße/Neumarkt Öserstraße/Parkplatz Friedhof (Nähe S-Bahnhof) Birminghamstraße (Nähe Seniorenwohnanlage) Dürkheimer/Alzeyer Straße Griesheim: Jägerallee 21 (Tram 11, 21) Waldschulstraße 20 (Bus 59, Tram 11, 21, Griesheim Bahnhof S1,S2) Waldschulstraße/Ecke Mainzer Landstraße, Bingelsweg Linkstraße 71 Schwanheim/Goldstein: Am Waldgraben (Tram 12) Rheinlandstraße östlich Hausnummer 16 (Bus 51) Geisenheimer Str. 41 (Bus 51) Diese Stellplätze sollen deutlich sichtbar und leicht verständlich beschildert sein, auch, damit sie nicht irrtümlich falsch beparkt werden. Begründung: Siehe NR 343: "Stationsbasiertes-Carsharing ist ein wichtiger Baustein für eine klimaverträgliche und flächensparsame Mobilität der Zukunft. Die stationsbasierte Carsharing-Variante hat sich in verschiedenen Studien immer wieder als besonders verkehrsentlastend erwiesen. Allerdings dürfen stationsbasierte Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum nur auf dafür vorgesehenen Stellplätzen bereitgestellt werden. Durch das "Zweite Gesetz zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften" ist es nun für Städte möglich, auf Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen Stellplätze für Carsharing einzurichten. Diese Möglichkeit wollen wir nutzen, das bisher limitierte Stellplatzangebot deutlich auszuweiten. Dadurch ergeben sich mehr Chancen für einen stärkeren Mobilitätsmix und eine langfristige Reduzierung des Autoverkehrs durch das Umsatteln von privaten PKWs auf Carsharing-Autos." Auch in den Stadtteilen im Frankfurter Westen ist mittlerweile ein großer Bedarf vorhanden, Carsharing zu nutzen. Daher sollten in jedem Stadtteil 2-3 Standorte vergeben werden, die bei höherem Bedarf auch ausgeweitet werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.04.2022, NR 343 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 6 am 06.09.2022, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2584 2022 Die Vorlage OF 562/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Rad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Rad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150 Metern wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Rad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Rad auf der Straße ist nach den Regeln der StVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute zehn Zentimeter hoch, sodass man mit dem Rad nicht einfach hochfahren kann, sondern absteigen muss, das Rad den Bordstein hochheben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad- und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Rad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos belegen die Problematik sehr anschaulich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Rad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Rad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Rad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hochheben würden, wären schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße: Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. (Bild: Thomas Schlimme) Nach circa 150 Metern dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Rad auf den Gehweg heben - eine gefährliche Aktion. (Bild: Thomas Schlimme) Der Bordstein hat eine Höhe von zehn bis elf Zentimetern. Einfach hochfahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Rad nicht einfach auf der Straße weiterfahren darf. (Bild: Thomas Schlimme) Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Rad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. (Bild: Thomas Schlimme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2165 entstanden aus Vorlage: OF 465/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgängerbrücken überspannt. Diese werden gerne von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt. Leider sind die dazugehörigen Wege an zwei Stellen in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad bzw. An der Zingelswiese und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad (Position 1., siehe Fotos), der weder barrierearm bequem zu begehen noch mit dem Rad zu befahren ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied in Höhe Rebhuhnstraße 31 und Werner-Bockelmann-Straße 32 sowie zwischen Iltispfad/An der Zingelswiese und Denisweg in ungefährdet begehbare und fahrradtaugliche Wege mit wassergebundener Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, umgewandelt werden können. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro und den Belangen des Landschaftsschutzes abzustimmen. Begründung: Diese Verbindung würde nicht nur älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen (siehe Foto) den Weg erleichtern, sondern auch für Radfahrende eine wichtige Lücke schließen. Für einen attraktiven Radverkehr sind kurze Wege in gutem Zustand Bedingung. Hier kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein großer Nutzen erzielt werden. Quelle: Google Maps Position 1: Trampelpfad zwischen Iltispfad und Denisweg Position 2: Trampelpfad Richtung Rehstraße Position 3: Weg Richtung Auerhahnstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2031 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 857 Aktenzeichen: 66 0
Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 465/6 Betreff: Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgängerbrücken überspannt. Diese werden gerne von Fußgehenden und Radfahrenden benutzt. Leider sind die zugehörigen Wege in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad (Position 1, s. Fotos), der weder bequem zu begehen noch mit dem Rad zu befahren ist. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen, die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied sowie zwischen Iltispfad und Denisweg in ungefährdet begehbare und fahrradtaugliche Wege umzuwandeln. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro und den Belangen des Landschaftsschutzes abzustimmen. Begründung: Diese Verbindung würde nicht nur älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen (s. Foto) den Weg erleichtern, sondern auch für Radfahrende eine wichtige Lücke schließen. Für einen attraktiven Radverkehr sind kurze Wege in gutem Zustand Bedingung. Hier kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein großer Nutzen erzielt werden. Anlage: Fotos Übersicht ((c) GoogleMaps) Position 1) Trampelpfad zwischen Iltispfad und Denisweg (privat) Position 2) Trampelpfad Richtung Rehstraße (privat) Position 3) Weg Richtung Auerhahnstraße (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2022, OF 421/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2165 2022 1. Die Vorlage OF 421/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 465/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 465/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgängerbrücken überspannt. Diese werden gerne von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt. Leider sind die dazugehörigen Wege an zwei Stellen in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad bzw. An der Zingelswiese und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad (Position 1., siehe Fotos), der weder barrierearm bequem zu begehen noch mit dem Rad zu befahren ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied in Höhe Rebhuhnstraße 31 und Werner-Bockelmann-Straße 32 sowie zwischen Iltispfad/An der Zingelswiese und Denisweg in ungefährdet begehbare und fahrradtaugliche Wege mit wassergebundener Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, umgewandelt werden können. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro und den Belangen des Landschaftsschutzes abzustimmen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.05.2022, OF 470/6 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Fahrrad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150m wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Fahrrad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Fahrrad auf der Straße ist nach den Regeln der STVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute 10cm hoch, so dass man mit dem Fahrrad nicht einfach hoch fahren kann, sondern absteigen muss, das Fahrrad den Bordstein hoch heben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad-und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos in der Anlage belegen die Problematik sehr anschaulich. Der Ortsbeirat 6 bittet daher den Magistrat, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Fahrrad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Fahrrad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hoch heben würden, wären hier schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Anlagen: Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße. Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad-Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. Bild: Thomas Schlimme Nach ca. 150m dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Fahrrad auf den Gehweg heben. Eine gefährliche Aktion. Bild: Thomas Schlimme Der Bordstein hat eine Höhe von 10 bis 11cm. Einfach hoch fahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Fahrrad nicht einfach auf der Straße weiter fahren darf. Bild: Thomas Schlimme Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Fahrrad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. Bild: Thomas Schlimme Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2170 2022 Die Vorlage OF 470/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor um folgende Sätze ergänzt wird: "Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1983 entstanden aus Vorlage: OF 436/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern Vorgang: OM 6348/20 OBR 6; ST 2068/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068, zugesagte Fahrbahnverengung (basierend auf der Anregung vom 18.08.2020, OM 6348) für das Frühjahr 2021 nun im Frühjahr 2022 umzusetzen. Der Straßenabschnitt, um den es geht, befindet sich in gleicher Höhe zu einem verkehrsberuhigten Bereich, dem KiZ 138, einem Kinderspielplatz und dem Zuweg der stark frequentierten Brücke als Verbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zwischen Therese-Herger-Anlage und dem Denisweg. In Kürze wird dieser Weg auch noch zusätzlich als Weg zu dem Ausweichquartier der Kita Grüner Winkel dienen. Zusätzlich erbittet der Ortsbeirat erneut die Prüfung einer Aufpflasterung oder die Anbringung von Fahrbahnschwellen (70 Millimeter Höhe) an besagter Stelle. Begründung: Kinderspielplatz, verkehrsberuhigter Bereich und die Brücke grenzen direkt an den Ferdinand-Scholling-Ring an. Eine Reaktionszeit für Autofahrende ist kaum gegeben. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende (insbesondere Kinder) stoßen von vier Seiten auf die Straße. Die aktuelle Situation erfordert die kurzfristige Umsetzung der in der Anregung aufgeführten Maßnahmen. Quelle: https://www.schilder-versand.com/fahrbahnschwellen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1842 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 683 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2022, OF 436/6 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern Vorgang: OM 6348/20 OBR 6; ST 2068/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 zugesagte Fahrbahn-verengung (basierend auf OM 6348 vom 18.08.2020) für das Frühjahr 2021 nun im Frühjahr 2022 umzusetzen. Der Straßenabschnitt, um den es geht befindet sich in gleicher Höhe zu einem verkehrs-beruhigten Bereich, dem KiZ 138, einem Kinderspielplatz und dem Zuweg der stark frequentierten Brücke als Verbindung für Fußgänger*inne und Radfahrende zwischen Therese-Herger-Anlage und dem Denisweg. In Kürze wird dieser Weg auch noch zusätzlich als Weg zu dem Ausweichquartier der Kita Grüner Winkel dienen. Zusätzlich erbittet der Ortsbeirat erneut die Prüfung einer Aufpflasterung oder die Anbringung von Fahrbahnschwellen (70mm Höhe) an besagter Stelle. Begründung: Kinderspielplatz, verkehrsberuhigter Bereich und die Brücke grenzen direkt an den Ferdinand-Scholling-Ring an. Eine Reaktionszeit für Autofahrende ist kaum gegeben. Fußgänger*innen, Radfahrende (insbesondere Kinder) stoßen von vier Seiten auf die Straße. Die aktuelle Situation erfordert die kurzfristige Umsetzung der im Antrag aufgeführten Maßnahmen. Quelle: https://www.schilder-versand.com/fahrbahnschwellen Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1983 2022 Die Vorlage OF 436/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 398/6 vom 28.02.2022 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Vorgang: OM 1083/21 OBR 6; ST 218/22 Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender aufzustellen auf der Nieder Seite der Grünanlage am Lachegraben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße inklusive der Grünanlage mit dem Spielplatz Richtung Mainzer Landstraße/Ecke Birminghamstraße. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Grünfläche ist bei den Bürgern in Nied sehr beliebt und wird von vielen Menschen besucht. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Hier gibt es auch mindestens zwei Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Hinweis: Für die Griesheimer Seite des Lachegrabens hat der Ortsbeirat im November 2021 eine ähnliche Anregung eingebracht, die vom Magistrat am 31.01.2022 bewilligt worden ist (Stellungnahme ST 218). Die Paten hierfür werden dem Grünflächenamt gerade gemeldet. In der weiß umrandeten Fläche in Nied sollten Hundekotbeutelspender und entsprechende Müllbehälter aufgestellt werden: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1296 Aktenzeichen: 67 0
Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 398/6 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Vorgang: OM 1083/21 OBR 6; ST 218/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender aufzustellen auf der Nieder Seite der Grünanlage am Lachener Graben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße inklusive der Grünanlage mit dem Spielplatz Richtung Mainzer Landstraße / Birminghamstraße. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Grünfläche ist bei den Bürgern in Nied sehr beliebt und wird von vielen Menschen besucht. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Hier gibt es auch mindestens 2 Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Hinweis: Für die Griesheimer Seite des Lachener Grabens hat der Ortsbeirat im November 2021 einen ähnlichen Antrag eingebracht, der vom Magistrat am 31.01.2022 bewilligt worden ist (ST 218). Die Paten hierfür werden dem Grünflächenamt gerade gemeldet. In der weiß umrandeten Fläche in Nied sollten Hundebeutelspender und entsprechende Müllbehälter aufgestellt werden. Quelle: Google Maps Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1803 2022 Die Vorlage OF 398/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKonsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenGriesheim: Fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 421/6 Betreff: Griesheim: Fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgängerbrücken überspannt. Leider sind die zugehörigen Wege in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad, der mit dem Rad nicht zu befahren ist, obwohl hier in der Liegenschaftskarte mit den Flurstücken 177, 178 und 179 Verkehrsflächen eingetragen sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied sowie zwischen Iltispfad und Denisweg in fahrradtaugliche Wege umzuwandeln. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro abzustimmen. Dies würde für Radfahrende eine wichtige Lücke schließen. Begründung: Für einen attraktiven Radverkehr sind kurze Wege in gutem Zustand Bedingung. Hier kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein großer Nutzen erzielt werden. Übersicht ((c) GoogleMaps) Liegenschaftskarte zu 1) ((c) Geoportal Hessen) Position 1) Trampelpfad zwischen Iltispfad und Denisweg (privat) Position 2) Trampelpfad Richtung Rehstraße (privat) Position 3) Weg Richtung Auerhahnstraße (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 26.02.2022, OF 383/6 Nebenvorlage: Antrag vom 07.05.2022, OF 465/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 383/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 421/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 6 am 26.04.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 6 am 24.05.2022, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2165 2022 1. Die Vorlage OF 421/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 465/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 465/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Antragstenor wie folgt lautet: "Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgängerbrücken überspannt. Diese werden gerne von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt. Leider sind die dazugehörigen Wege an zwei Stellen in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad bzw. An der Zingelswiese und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad (Position 1., siehe Fotos), der weder barrierearm bequem zu begehen noch mit dem Rad zu befahren ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied in Höhe Rebhuhnstraße 31 und Werner-Bockelmann-Straße 32 sowie zwischen Iltispfad/An der Zingelswiese und Denisweg in ungefährdet begehbare und fahrradtaugliche Wege mit wassergebundener Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, umgewandelt werden können. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro und den Belangen des Landschaftsschutzes abzustimmen." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen CDU und BFF (= Ablehnung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Fahrradtaugliche Wege über den Lachener Graben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 383/6 Betreff: Griesheim: Fahrradtaugliche Wege über den Lachener Graben Der Lachener Graben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgänger-brücken überspannt. Leider sind die zugehörigen Wege in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad, der mit dem Rad nicht zu befahren ist, obwohl hier in der Liegenschaftskarte mit den Flurstücken 177, 178 und 179 Verkehrsflächen eingetragen sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachener Graben zwischen Griesheim und Nied sowie zwischen Iltispfad und Denisweg in fahrradtaugliche Wege umzuwandeln. Dies würde für Radfahrende eine wichtige Lücke schließen. Begründung: Für einen attraktiven Radverkehr sind kurze Wege in gutem Zustand Bedingung. Hier kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein großer Nutzen erzielt werden. Übersicht ((c) GoogleMaps) Liegenschaftskarte zu 1) ((c) Geoportal Hessen) Position 1) Trampelpfad zwischen Iltispfad und Denisweg (privat) Position 2) Trampelpfad Richtung Rehstraße (privat) Position 3) Weg Richtung Auerhahnstraße (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.02.2022, OF 421/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 383/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 421/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Magistrat wird gebeten, an zwei Grünflächen in Nied bzw. Griesheim Hundekotbeutelspender und ggf. Müllbehältnisse aufzustellen. Bei den beiden Grünflächen handelt es sich um: 1. die Wiese am Lachener Graben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße in Nied/Griesheim; 2. die Wiese zwischen Elsterstraße und Mainzer Landstraße gegenüber der St. Hedwigskirche in Griesheim. Entsprechende Paten für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürger in den beschriebenen Wiesen beklagen sich über eine große Verunreinigung von Hundekot und weisen auf den dringenden Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältnissen hin. Hier gibt es auch mindestens drei Personen, die bereit wären, Paten dieser Hundekotbeutelspender zu werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Antrag vom 28.02.2022, OF 398/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1803 Aktenzeichen: 67 0
Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2021, OF 223/6 Betreff: Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, an 2 Grünflächen in Nied / Griesheim Hundekotbeutelspender und ggf. Müllbehältnisse aufzustellen. Bei den beiden Grünflächen handelt es sich um: 1. Wiese am Lachener Graben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße in Nied/Griesheim 2. Wiese zwischen Elsterstraße und Mainzer Landstraße gegenüber der St. Hedwigskirche in Griesheim Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürger in den beschriebenen Wiesen beklagen sich über eine große Verunreinigung von Hundekot und weisen auf den dringenden Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern hin. Hier gibt es auch mindestens 3 Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden. Quelle: Google Maps. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 6. Sitzung des OBR 6 am 23.11.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1083 2021 Die Vorlage OF 223/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 356 entstanden aus Vorlage: OF 82/6 vom 11.06.2021 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird gebeten , Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird sowohl durch Pkw-Fahrer als auch Lkw-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KIFAZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrerinnen und Autofahrer kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1968 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 5
Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 381 entstanden aus Vorlage: OF 62/1 vom 08.06.2021 Betreff: Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten Der Magistrat wird gebeten, die Planungen im Zusammenhang mit dem Durchstich des Homburger Damms in der Frankenallee und der damit einhergehenden Wegeführung einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Die Belange der Pächterinnen bzw. Pächter der Grabelandgärten sind ebenso zu berücksichtigen wie eine Neubewertung durch den Präventionsrat. Der Magistrat wird zudem insbesondere gebeten, die verpachteten Grabelandflächen erhalten zu lassen und auch bei der Einrichtung der Baustelle auf die wertvollen Flächen mit ihrer Artenvielfalt größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, die Planung - wie in HGO und Geschäftsordnungen vorgesehen - ebenfalls mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt und unterstützt weiterhin den Durchbruch des Homburger Damms und die Errichtung einer attraktiven Radroute in die westlichen Stadtteile. Die Beseitigung der seit Jahrzehnten bestehenden Grabelandflächen mit großer Artenvielfalt stößt jedoch auf großes Unverständnis. Die Argumente des Magistrats sind nicht in Gänze stichhaltig, denn selbstverständlich ist eine soziale Kontrolle durch die Wohnbebauung gegeben. Die starke Nutzung des Denisweges mit seinem hohen dunklen Bewuchs und der nachweislich nicht vorhandenen sozialen Kontrolle zeigt beispielsweise, dass die Bevölkerung im Gallus solche Wege durchaus gerne nutzt. Selbstverständlich wünscht sich der Ortsbeirat eine ansprechende Gestaltung des Weges in der Frankenallee, jedoch keine Rodung der Gärten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1503 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 82/6 Betreff: Griesheim: Lärchenstraße stadtauswärts, Bereich Waldschulstraße 17a und Lärchenstraße 2 bis 10 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um das verkehrswidrige und die Fußgänger behindernde Parken auf dem Bürgersteig in diesem Bereich zu unterbinden. Sollte es durch regelmäßige und verschärfte Kontrollen bei Tag und bei Nacht nicht gelingen, das Falschparken zu verhindern, wird beantragt, Poller zu setzen. Begründung: In diesem Bereich wird durch PKW-Fahrer als auch LKW-Fahrer rücksichtslos der Bürgersteig zugeparkt. Fußgänger müssen auf die Straße ausweichen. Am Ende des Straßenabschnitts befindet sich das KiFaZ. Dieser Bürgersteig wird also auch von Begleitpersonen von und mit Kleinkindern und auch Schulkindern genutzt. Das unverantwortliche Parken einiger Autofahrer und Autofahrerinnen kann deshalb nicht länger geduldet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2021, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 356 2021 Die Vorlage OF 82/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFrankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 entstanden aus Vorlage: OF 62/6 vom 14.05.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen und zu berichten, ob nun genügend Kapazitäten für den Ausbau des Radverkehrs im Frankfurter Westen zur Verfügung gestellt werden können. Im Moment konzentrieren sich die Mittel auf Maßnahmen im Rahmen des Radentscheides, die allerdings in der Regel nicht den westlichen Stadtteilen zugutekommen. Es soll ermöglicht werden, mit zusätzlichen Mitteln auch kleinere, aber die Situation von Radfahrenden deutlich verbessernde Maßnahmen, wie Aufhebung der Benutzungspflicht der nördlichen Waldschulstraße, weiterhin im Frankfurter Westen durchführen zu können. Begründung: In der Stellungnahme vom 03.02.2020, ST 161, wurde grundsätzlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der nördlichen Walschulstraße zugestimmt. Die Umsetzung wurde aber mit Hinweis auf die Priorität der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radentscheid nicht umgesetzt. Der Frankfurter Westen profitiert aktuell und mittelfristig nicht von den Verbesserungen durch den Radentscheid. Umso unverständlicher ist es, dass Maßnahmen mit Hinweis auf gerade diesen abgelehnt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1563 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2021, OF 62/6 Betreff: Frankfurter Westen: Umsetzung Maßnahmen Radverkehr ermöglichen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, erneut zu prüfen, ob nun genügend Kapazitäten für den Ausbau des Radverkehrs im Frankfurter Westen zur Verfügung gestellt werden können. Im Moment konzentrieren sich die Mittel auf Maßnahmen im Rahmen des Radentscheides, die allerdings in der Regel nicht den westlichen Stadtteilen zugutekommen. Es soll ermöglicht werden, mit zusätzlichen Mitteln auch kleinere, aber die Situation von Radfahrenden deutlich verbessernde Maßnahmen wie Aufhebung der Benutzungspflicht der nördlichen Waldschulstraße weiterhin im Frankfurter Westen durchführen zu können. Begründung: In der ST 161 vom 03.02.2019 wurde grundsätzlich der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht in der nördlichen Walschulstraße zugestimmt. Die Umsetzung wurde aber mit Hinweis auf die Priorität der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Radentscheid nicht umgesetzt. Der Frankfurter Westen profitiert aktuell und mittelfristig nicht von den Verbesserungen durch den Radentscheid. Umso unverständlicher ist es, dass Maßnahmen mit Hinweis auf gerade diesen abgelehnt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 6 am 01.06.2021, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 156 2021 Die Vorlage OF 62/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.05.2021, OM 37 entstanden aus Vorlage: OF 37/6 vom 28.04.2021 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung eins bis drei dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, und 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mindestens die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden, deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe Unterführung und Bahnhofsvorplatz sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2021, ST 1574 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.04.2021, OF 37/6 Betreff: Griesheim: Fußgängertunnel Alte Falterstraße/Ecke Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird aufgefordert, 1. die Wettbewerbsergebnisse zu der am 27. April 2021 stattgefundenen Jurysitzung bezüglich der Platzierung 1 - 3 dem Ortsbeirat und den Bürgern und Bürgerinnen Griesheims in einer Sitzung noch vor den Sommerferien vorzustellen, 2. mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wie dieser Wettbewerb sachlich und fachlich verknüpft ist mit dem laufenden Wettbewerb zum Bahnhofsvorplatz in der Waldschulstraße? Die Ortsvorsteherin wird gebeten, mit den Verantwortlichen in Kontakt zu treten, und einen Termin in Griesheim zu terminieren. Begründung: Am 27. April 2021 fand die Jurysitzung bezüglich der Gestaltung des Fußgängertunnels zwischen Alte Falterstraße und Waldschulstraße statt. Dort wurden die vorgelegten Wettbewerbsentwürfe begutachtet und platziert. Der Fußgängertunnel ist das Herzstück der Verbindung zwischen den beiden Stadtteilteilen. Hier müssen alle Bürger durch, die einerseits zur Bahn wollen, andererseits aber auch die durch die Bahn geteilten Stadtteilteile zu erreichen. Es ist ein Tunnel, der für mind. die nächsten 30 Jahre prägend für den Stadtteil sein wird. Aus diesem Grunde wurde bei den damaligen Vorstellungen von der Bürgerschaft darauf hingewirkt, dass die Gestaltung mit den Bürgern vorgenommen wird. Dies war auch in den Veranstaltungen zugesagt worden. Deshalb fordert der Ortsbeirat den Magistrat auf, dass die ersten drei Platzierten ihre Werke im Ortsbeirat vorstellen. Nur vorsorglich bittet der Ortsbeirat um Auskunft darüber, ob die beiden Wettbewerbe "Unterführung" und "Bahnhofsvorplatz" sachlich und fachlich verknüpft sind und am Ende auch harmonierend zusammenpassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 6 am 04.05.2021, TO I, TOP 61 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 37 2021 Die Vorlage OF 37/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Sportanlage Denisweg (FV Alemannia 08 Nied e. V.) erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7295 entstanden aus Vorlage: OF 1499/6 vom 08.02.2021 Betreff: Nied: Sportanlage Denisweg (FV Alemannia 08 Nied e. V.) erweitern Der Magistrat wird gebeten, Planungen zu beginnen, mit dem Ziel, auf der Sportanlage Denisweg, die vom FV Alemannia 08 Nied e. V. betreut wird, weitere Spiel- und Trainingsflächen, vor allem für Jugendliche, zu errichten. Das Funktionsgebäude wird an den neuen Bedarf angepasst. Der betreuende Verein, der FV Alemannia 08 Nied e. V., wird umfassend beteiligt, d abei sind die Belange der Inklusion aufzunehmen, damit z. B. Schüler der nahe gelegenen Panoramaschule die Sportflächen auch nutzen können. Begründung: Seit vielen Jahren verläuft die Jugendarbeit des FV Alemannia 08 Nied e. V. sehr gut, und die Anzahl der dort aktiven Jugendlichen wächst kontinuierlich, daher gibt es mehr und mehr Probleme, die notwendigen Trainingszeiten auf dem vorhandenen Spielfeld unterzubringen. Auf dem Gelände der Sportanlage gibt es nicht genutzte und unzureichend genutzte Bereiche. Es erscheint möglich, hier weitere Spielflächen für Training und eventuell auch Jugendspiele zu errichten. Die räumliche Nähe der Panoramaschule, die zurzeit keine Sportfläche hat, macht es notwendig, dass die neuen Sportflächen die Belange der Inklusion berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1288 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 52 2
Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7297 entstanden aus Vorlage: OF 1501/6 vom 07.02.2021 Betreff: Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen Immer öfter werden kleinere Lkw, Sprinter etc., die länger als normale Pkw sind, auf für Pkw gedachten Abstellplätzen, die schräg bzw. senkrecht zur Straße eingerichtet sind, geparkt. Sie ragen entweder in den Straßenraum oder parken auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten zunehmend, dass die o. g. Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen geparkt werden. Beispiele hierfür sind die Waldschulstraße und der hintere Teil des Schwarzerlenweges. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1167 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Sportanlage Denisweg (FV Alemannia 08 Nied e. V.) erweitern
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1499/6 Betreff: Nied: Sportanlage Denisweg (FV Alemannia 08 Nied e. V.) erweitern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Planungen zu beginnen mit dem Ziel auf der Sportanlage Denisweg, die vom Verein FV Alemannia 08 Nied e.V. betreut wird, weitere Spiel- und Trainingsflächen, vor allem für Jugendliche zu errichten. Das Funktionsgebäude wird an den neuen Bedarf angepasst. Der betreuende Verein, der FV Alemannia 08 Nied e.V., wird umfassend beteiligt. Dabei sind die Belange der Inklusion aufzunehmen, damit z.B. Schüler der nahegelegenen Panoramaschule die Sportflächen auch nutzen können. Begründung: Seit vielen Jahren verläuft die Jugendarbeit des FV Alemannia 08 Nied e.V. sehr gut und die Anzahl der dort aktiven Jugendlichen wächst kontinuierlich. Daher gibt es mehr und mehr Probleme, die notwendigen Trainingszeiten auf dem vorhandenen Spielfeld unterzubringen. Auf dem Gelände der Sportanlage gibt es nicht genutzte und unzureichend genutzte Bereiche. Es erscheint möglich, hier weitere Spielflächen für Training und eventuell auch Jugendspiele zu errichten. Die räumliche Nähe der Panoramaschule, die zur Zeit keine Sportfläche hat, macht es notwendig, dass die neuen Sportflächen die Belange der Inklusion berücksichtigen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 36 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7295 2021 Die Vorlage OF 1499/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2021, OF 1488/6 Betreff: Griesheim: Parken an der Waldschulstraße teilweise verkehrsgefährdend Entlang der Waldschulstraße in Frankfurt-Griesheim ist das Parken für Autos auf beiden Seiten erlaubt, teilweise Schrägparken in Buchten. Dort stehen jedoch Fahrzeuge oft so, dass sie wegen Überlänge in den Straßenraum oder auf den Radweg reichen, teilweise stehen auch Räder auf dem Grünstreifen. Ein Anwohner hat dem Ortsbeirat eine Mail mit vielen Fotos geschickt, die dies zum Teil drastisch belegen. Der Ortsbeirat 6 fragt hierzu den Magistrat: 1. Ist dem Mag die Situation bekannt? 2. Wie ist die Rechtslage, ist es erlaubt, dass Fahrzeuge so geparkt werden, dass sie aus der Parkbucht in den Straßenraum hinein ragen? 3. Dürfen Fahrzeuge auf den Rad/Fußweg hinaus ragen? 4. Dürfen Fahrzeuge in dieser Straße mit dem Rad auf dem Grün geparkt werden? 5. Dürfen Fahrzeuge in einer Parkbucht abgestellt werden, wenn sie für diese offensichtlich zu groß sind? 6. Ist der Magistrat bereit, sich die Situation einmal anzusehen? 7. Erkennt der Magistrat eine Unfallgefahr/Gefahr im Verzug und ist bereit, entsprechend einzugreifen? 8. Der Magistrat möge bitte berichten, wie er das Problem lösen will. Begründung: Es gibt Dinge, an die man sich gewöhnt, obwohl sie nicht in Ordnung sind. Die Art, wie an der Waldschulstraße teilweise Autos mit Überlänge abgestellt werden, gehört wohl dazu. Fast immer geht so etwas gut, aber manchmal kommt es dann doch zu einem Unfall, der hätte vermieden werden können, wenn man rechtzeitig eingeschritten wäre. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1951 2021 Die Vorlage OF 1488/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2021, OF 1501/6 Betreff: Gefährdung durch überlange Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen Immer öfter werden kleinere LKW, Sprinter etc., die länger als normale PKW sind, auf für PKW gedachten Abstellplätzen, die schräg bzw. senkrecht zur Straße eingerichtet sind, geparkt. Sie ragen entweder in den Straßenraum oder parken auf Fahrradwegen oder Bürgersteigen. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie diesen Gefahren begegnet werden kann. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten zunehmend, dass die o.g. Fahrzeuge auf Schrägparkplätzen geparkt werden. Beispiele hierfür sind die Waldschulstraße und der hintere Teil des Schwarzerlenweges. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7297 2021 Die Vorlage OF 1501/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenFrankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2021, OM 7126 entstanden aus Vorlage: OF 1464/6 vom 03.01.2021 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den folgenden Kreuzungen ein grüner Pfeil zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße von Süden kommend; 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße von Osten kommend; 3. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend; 4. Westerbachstraße/Carl-Sonnenschein-Straße von Rödelheim kommend; 5. Alt-Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend; 6. Hortensienring/Hunsrückstraße (zweimal); 7. Brüningstraße/Leunastraße (von Osten und Westen kommend jeweils nach rechts). Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein grüner Pfeil nur für Radfahrerinnen und Radfahrer möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzungen sind, dass Radfahrerinnen und Radfahrer trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte, wenn möglich, auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht, insbesondere gegenüber zu Fuß Gehenden, sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2021, ST 1181 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 32 1
Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2021, OF 1464/6 Betreff: Frankfurter Westen: Grüner Pfeil für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer an Ampelkreuzungen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob an den folgenden Kreuzungen ein "grüner Pfeil" zum Rechtsabbiegen für Fahrradfahrer*innen angebracht werden kann: 1. Waldschulstraße/Oeserstraße aus Süden kommend 2. Nieder Kirchweg/Mainzer Landstraße aus Osten kommend 3. Diverse Kreuzungen entlang der Königsteiner Straße: - Wasgaustraße / Königsteiner Straße - Johannesallee / Sieringstraße -> Königsteiner 4. Silostraße/Hunsrückstraße von Osten kommend 5. Westerbachstraße/Carl-Sonnenscheinstraße von Rödelheim kommend 6. Alt Sossenheim/Siegener Straße von Rödelheim kommend 7. Hortensienring / Hunsrückstraße (2x) 8. Brüningstraße -> Leunastraße / Leunabrücke (also von Osten und Westen jeweils nach rechts) Begründung: Mit der angepassten Straßenverkehrsordnung gelten ab dem 28. April 2020 neue Regeln. So wird auch ein "grüner Pfeil" nur für Radfahrer*innen möglich. Künftig erlaubt dieser das Rechtsabbiegen auch dann, wenn eine Ampel rot leuchtet. Voraussetzung ist, dass Radfahrer*innen trotzdem erst anhalten, warten bis die Kreuzung frei ist, und niemanden gefährden. Diese sinnvolle Regelung sollte wenn möglich auch im Bereich des Ortsbezirks 6 angewendet werden. Es nützt niemandem, wenn Radfahrende unnötig lange an Ampeln warten müssen, obwohl der Weg erkennbar frei ist. Zur Vorsicht insbesondere gegenüber zu Fuß gehenden sind sie ja wie angeführt trotzdem verpflichtet. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7126 2021 Die Vorlage OF 1464/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor Ziffer 3. ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.10.2020, OM 6789 entstanden aus Vorlage: OF 1382/6 vom 11.10.2020 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit entlanglaufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 387 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 66 2
Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 11.10.2020, OF 1382/6 Betreff: Griesheim: Bürgersteig in der Lärchenstraße verkehrssicher machen Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass der Bürgersteig auf der Südseite der Lärchenstraße zwischen Waldschulstraße und Elektronstraße wieder verkehrssicher wird. Begründung: Das Wurzelwerk der in diesem Abschnitt der Lärchenstraße stehenden Bäume hat die Platten des Bürgersteiges so angehoben, dass Fußgänger dort nur noch mit hoher Aufmerksamkeit laufen können. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl haben noch größere Probleme. Die Situation verschlimmert sich naturgemäß von Jahr zu Jahr. Es wird Zeit, sich eine Lösung zu überlegen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 6 am 27.10.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6789 2020 Die Vorlage OF 1382/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6483 entstanden aus Vorlage: OF 1362/6 vom 28.08.2020 Betreff: Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord Der Magistrat wird gebeten, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schulweg der Grundschulkinder in Griesheim-Nord im Bereich der Cuxhavener Straße/Emdener Straße /Bingelsweg/Waldschulstraße besser gesichert wird. Begründung: Der Parkdruck in diesem Gebiet führt dazu, dass die Einmündungen der Straßen regelmäßig zugeparkt sind. Für Grundschulkinder sind die Straßen so nicht gefahrlos einzusehen und zu überqueren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 264 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 entstanden aus Vorlage: OF 1354/6 vom 26.08.2020 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der West-Höchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder offiziell erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO) vorzunehmen (siehe auch Stellungnahme ST 161 vom 03.02.2020 bezüglich der Waldschulstraße in Griesheim). Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der West-Höchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2021, ST 259 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 19.01.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2020, OF 1362/6 Betreff: Griesheim: Schulwegsicherung in Griesheim-Nord Der Ortsbeirat möge beschließen; Der Magistrat wird gebeten durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Schulweg der Grundschulkinder in Griesheim-Nord im Bereich der Cuxhavener Str./Emdener Str./Bingelsweg/Waldschulstraße besser gesichert wird. Begründung: Der Parkdruck in diesem Gebiet führt dazu, dass die Einmündungen der Straßen regelmäßig zugeparkt sind. Für Grundschulkinder sind die Straßen so nicht gefahrlos einzusehen und zu überqueren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6483 2020 Die Vorlage OF 1362/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenZeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der WestHöchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel „Radfahrer frei“) kennzeichnen
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Betreff: Zeilsheim/Sindlingen: Ehemaligen Radweg auf der Westseite der West-Höchster Straße durch Verkehrszeichen 239 mit Zusatzzeichen 1022-10 (Fußgänger mit Untertitel "Radfahrer frei") kennzeichnen Vorgang: OM 5257/19 OBR 6; ST 161/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Nutzung des ehemaligen Radweges auf der Westseite der Westhöchster Straße (Fahrtrichtung von Zeilsheim nach Sindlingen) auch für Radfahrer wieder möglich zu machen. Langsameren und ängstlichen Radfahrern sollte das Befahren wieder "offiziell" erlaubt sein, jedoch unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger. Hierzu ist die Installation des Schildes "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" vorzunehmen ( Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 StVO.). (Siehe auch ST 161 vom 3.2.20 Waldschulstraße Griesheim) Begründung: Über viele Jahre konnten Radfahrer die Strecke von Zeilsheim nach Sindlingen auf einem durch farbliches Pflaster gekennzeichneten benutzungspflichtigen Radweg, der parallel zum Gehweg verläuft, gefahrlos nutzen. Nach Demontage des Radwegeschildes ist ein offizielles Fahren jetzt nur noch auf der Fahrbahn der Westhöchster Straße erlaubt. Viele ängstliche und unsichere Radfahrer sowie Familien mit Kindern nutzen den alten Radweg jedoch weiterhin, um dem regen Bus- und Kfz-Verkehr auf der Straße zu entgehen. Diese illegale Nutzung sollte durch das Anbringen der vorgeschlagenen Schilder legalisiert werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 15.09.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6476 2020 Die Vorlage OF 1354/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen BFF (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenGriesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus - Arbeitsgespräch
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.03.2020, OF 1253/6 Betreff: Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus - Arbeitsgespräch Vorgang: OM 4867/19 OBR 6; ST 2176/19 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, wie in seiner Stellungnahme ST 2176 vom 22.11.2019 vorgeschlagen, zu einem Arbeitsgespräch einzuladen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Der Ausweitung des Kreises der zu beteiligenden Ämter auf Stadtpolizei, Abteilung Umwelt - und Naturschutz / Abfallrecht sowie die Stabsstelle Sauberes Frankfurt stimmt der Ortsbeirat ausdrücklich zu. Begründung: Von einer "Müllpatin" wurde geschildert, dass sich besonders viel Müll und wilde Ablagerungen rund um die Kleingartenanlagen zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße häufen würden. Sammelaktionen würden in ihrer Wirkung verpuffen. Kaum seien die mühsam gesammelten Mülltüten von der FES abgeholt worden, würden schon wieder große Mengen neuen Abfalls daliegen. Vor diesem Hintergrund bat der Ortsbeirat 6 am 13.8.2019 in seiner OM 4867 den Magistrat, zu einem Treffen aller Beteiligten einzuladen. In seiner Stellungnahme ST 2176 vom 22.11.2019 schlug der Magistrat dazu vor, erst einmal ein "Arbeitsgespräch" durchzuführen. Dies sollte nun baldmöglichst erfolgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4867 Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2176 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 12.05.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1253/6 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.02.2020, OA 532 entstanden aus Vorlage: OF 1241/6 vom 02.02.2020 Betreff: Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 12 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die folgenden Ergänzungen darin Eingang finden: 1. Zusätzlich zu den in der Vorlage M 12 dargestellten Maßnahmen des ISEK wird ein Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet erstellt. 2. Die in der Vorlage M 12 dargestellten Projekte werden zeitlich deutlicher priorisiert. Die Projekte 7.1 und 7.2 zum Thema Schule in Verbindung mit 1.4 (Entwicklung des FIAT-Geländes), 7.6 (Ergänzung der sozialen Infrastruktur) und 7.3 (Erweiterung des Raumangebots für Kinder, Jugendliche und Erwachsene) haben ebenso wie der behindertengerechte Umbau der Unterführung Alte Falterstraße/Waldschulstraße allerhöchste Priorität. 3. Dem Ortsbeirat wird jährlich ein Bericht über den Fortschritt der Projekte erstattet. Begründung: Mit der Vorlage M 12 und dem zugrunde liegenden Katalog von Maßnahmen werden viele lange geforderte Maßnahmen verwirklicht werden können. Dies allein genügt aber nicht, um z. B. die problematische Situation vieler Familien, insbesondere der Kinder und Jugendlichen, und die daraus resultierenden pädagogischen Schwierigkeiten in Kitas und Schulen in Griesheim-Mitte anzugehen, deshalb sollte parallel zu den städtebaulichen Anstrengungen der Gemeinde auch hier angesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung über die reine Einordnung in Kategorien hinaus scheint sinnvoll, damit die dringendsten Maßnahmen auch zuerst verwirklicht werden. Der Ortsbeirat ist zudem daran interessiert, regelmäßig einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 29.05.2020, B 242 Antrag vom 26.06.2020, OF 1326/6 Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6345 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 19.02.2020 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20.02.2020, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRANKFURTER gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 12 und OA 532 = Annahme) 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2020, TO II, TOP 33 Beschluss: 1. Der Vorlage M 12 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 532 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 532); AfD (= Enthaltung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FRANKFURTER gegen LINKE., BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Beschlussausfertigung(en): § 5400, 40. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2020 Aktenzeichen: 61 0
Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.02.2020, OF 1241/6 Betreff: Griesheim: Stadtumbau Griesheim-Mitte Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge die M 12 unter folgender Maßgabe beschließen: 1. Zusätzlich zu den in der M12 dargestellten Maßnahmen des ISEK wird ein Maßnahmenkatalog zur Neueinrichtung bzw. Intensivierung der Familienhilfe- und Jugendhilfemaßnahmen im Planungsgebiet erstellt. In diesem Zusammenhang muss auch geprüft werden, ob die bisherigen Maßnahmen der Jugend- und Familienhilfe ihren angestrebten Zweck noch so erfüllen, wie sie einmal angedacht waren oder ob die Mittel nicht an der einen oder anderen Stelle sinnvoller eingesetzt werden können. 2. Die in der M 12 dargestellten Projekte werden zeitlich deutlicher priorisiert. Die Projekte 7.1 - 7.2 (Schule) in Verb. mit 1.4 (Fiatgelände) und 7.6 (Ergänzung soziale Infrastruktur), 7.3 Erweiterung Raumangebot Kinder, Jugendliche und Erwachsene haben ebenso wie der behindertengerechte Umbau der Unterführung Alte Falterstraße / Waldschulstraße allerhöchste Priotität. 3. Dem Ortsbeirat wird jährlich ein Bericht über den Fortschritt der Projekte erstattet. Begründung: Mit der M 12 und dem zu Grunde liegenden Katalog von Maßnahmen werden viele lange geforderte Maßnahmen verwirklicht werden können. Dies allein genügt aber nicht, um z.B. die problematische Situation vieler Familien, insbesondere der Kinder und Jugendlichen und die daraus resultierenden pädagogischen Schwierigkeiten in KITAs und Schulen in Griesheim Mitte anzugehen. Deshalb sollte parallel zu den städtebaulichen Anstrengungen der Gemeinde auch hier angesetzt werden. Eine zeitliche Priorisierung über die reine Einordnung in Kategorien hinaus scheint sinnvoll, damit die dringendsten Maßnahmen auch zuerst verwirklicht werden. Der Ortsbeirat ist zudem daran interessiert, regelmäßig einen Bericht über die erzielten Fortschritte zu erhalten. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.01.2020, M 12 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 6 am 18.02.2020, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 532 2020 1. Der Vorlage M 12 wird unter Hinweis auf OA 532 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1241/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor bei Ziffer 1. der zweite Satz ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenNied: Radweg von Nied zum Rebstock
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.01.2020, OM 5692 entstanden aus Vorlage: OF 1206/6 vom 05.01.2020 Betreff: Nied: Radweg von Nied zum Rebstock Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen: 1. Der nördliche Bürgersteig zwischen dem H4 Hotel Messe und Nied könnte leicht verbreitert, geteert und für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gestaltet werden. Der eingezeichnete Schutzstreifen auf der Fahrbahn könnte somit auf der nördlichen Seite entfernt werden. 2. Die Mittellinie (auf der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Lidl) könnte durch die erreichte bauliche Trennung wieder auf der Fahrbahn markiert werden. 3. Auf der südlichen Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage (Ecke Waldschulstraße) könnte ein Fahrradweg errichtet werden, dafür müsste ggf. der Grünstreifen um circa einen Meter reduziert werden (es sind keine Bäume dadurch betroffen). 4. Der markierte Fahrradschutzstreifen auf der nördlichen Straßenseite zwischen Am Römerhof und Am Neufeld könnte auf den Bürgersteig verlegt werden (analog der Gegenrichtung). Dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. Im Gegenzug könnte der Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn entfernt werden. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Die Fragen gehen auf eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock" mit über 200 abgegebenen Stimmen zurück, die so dort gestellt wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2020, ST 784 Aktenzeichen: 66 2
Nied: Radweg von Nied zum Rebstock
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.01.2020, OF 1206/6 Betreff: Nied: Radweg von Nied zum Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, Radwege entlang der Oeserstraße von Nied zum Rebstock zu errichten. Folgende Maßnahmen könnten zu einer sicheren Verkehrswegeführung mit dem Fahrrad führen. 1. Der nördliche Bürgersteig zwischen dem "H4 Hotel Messe" und Nied könnte leicht verbreitert, geteert und für Fußgänger und Radfahrer nutzbar gestaltet werden. Der eingezeichnete Schutzstreifen auf der Fahrbahn könnte somit auf der nördlichen Seite entfernt werden. 2. Die Mittellinie (auf der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Lidl) könnte durch die erreichte bauliche Trennung wieder auf der Fahrbahn markiert werden. 3. Auf der südlichen Straßenseite zwischen Nied Höhe Lidl und Ampelanlage (Ecke Waldschulstraße) könnte ein Fahrradweg errichtet werden, dafür müsste ggf. der Grünstreifen um ca. 1 m reduziert werden (es sind keine Bäume dadurch betroffen) 4. Der markierte Fahrrad-Schutzstreifen auf der nördlichen Straßenseite zwischen am Römerhof und dem Neufeld könnte auf den Bürgersteig verlegt werden (analog der Gegenrichtung). Dazu müsste der Bürgersteig leicht verbreitert und geteert werden. Im Gegenzug könnte der Fahrradschutzstreifen auf der Fahrbahn entfernt werden. Begründung: Der Weg zwischen Nied und dem Rebstock ist unter anderem für die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums am Römerhof wichtig und derzeit nicht ausreichend gesichert. Ein durchgehender Radweg könnte die Verkehrssicherheit für Schulkinder deutlich erhöhen. Auch eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock", mit über 200 abgegebenen Stimmen, fordert hier eine Initiative der Politik. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 27 Die Vorlage OF 1206/6 wird zum gemeinsamen Antrag von SPD und GRÜNE erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5692 2020 Die Vorlage OF 1206/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz der Begründung durch folgenden Satz ersetzt wird: "Die Fragen gehen auf eine Initiative im Bürgerbeteiligungsportal der Stadt "Sicher von Nied zum Rebstock" mit über 200 abgegebenen Stimmen zurück, die so dort gestellt wurden." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenOrtsbezirk 6: Radwege im und hinter dem Niedwald sicherer machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2019, OF 1198/6 Betreff: Ortsbezirk 6: Radwege im und hinter dem Niedwald sicherer machen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob - entlang der Oeserstraße im Niedwald ein Rad- und Fußweg gebaut werden kann? - entlang der Oeserstraße zwischen Waldschulstraße und Am Römerhof der Gehweg so verbreitert werden kann, dass hier auch ein Radweg Platz findet? Begründung: Elternvertreter der Schule "Gymnasium am Römerhof" sind besorgt über die unsicheren Radwege im und hinter dem Niedwald. Der Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen versprach ihnen, ihre ersten Lösungsideen prüfen zu lassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 1198/6 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.10.2019, OM 5257 entstanden aus Vorlage: OF 1135/6 vom 06.10.2019 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrerinnen und Radfahrern soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgängerinnen und Fußgänger, z. B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen 1022-10 ). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrerinnen und Radfahrer in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß Gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrerinnen und Radfahrer, die mit normalen Radgeschwindigkeiten von etwa 20 bis 25 km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2020, ST 161 Stellungnahme des Magistrats vom 27.07.2020, ST 1348 Antrag vom 26.08.2020, OF 1354/6 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2020, OM 6476 Antrag vom 14.05.2021, OF 62/6 Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 156 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 6 am 23.02.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat bereits mit der schriftlichen Stellungnahme ST 1348/20 die Angelegenheit abschließend beantwortet hat. Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2019, OF 1150/6 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrer*innen soll weiter erlaubt bleiben, als nicht benutzungspflichtige Radwege ("anderer Radweg"). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrer*innen in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrer*innen, die mit normalen Rad-Geschwindigkeiten von etwa 20 bis 25km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.10.2019, OF 1135/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5257 2019 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1150/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.10.2019, OF 1135/6 Betreff: Griesheim: Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht im kompletten Verlauf der nördlichen Waldschulstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die Radwegbenutzungspflicht für den Bereich der nördlichen Waldschulstraße (zwischen Mainzer Landstraße und Oeserstraße) aufzuheben. Zur besseren Sichtbarkeit sollen auf der Straße entsprechende Piktogramme aufgebracht werden. Die Nutzung der dann ehemaligen Radwege für langsamere Radfahrer*innen soll weiter erlaubt bleiben, dann aber unter Hinweis auf den Vorrang der Fußgänger*innen, z.B. durch das Schild "Fußgänger" mit dem Untertitel "Radfahrer frei" (Verkehrszeichen 239 mit 1022-10 StVO). Begründung: Unter Fachleuten gilt es inzwischen als Tatsache, dass Bordsteinradwege zwar ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, in Wirklichkeit aber für die sie benutzenden Radfahrer*innen in vielen Fällen tatsächlich gefährlicher sind als die Mitbenutzung der Straße. Die derzeit existierende Radinfrastruktur entlang der nördlichen Waldschulstraße entspricht nicht den heutigen Anforderungen. Der zur Verfügung stehende Platz ist zu schmal und es kommt zu Konflikten mit zu Fuß gehenden. Gleichzeitig wird die Waldschulstraße als Abzweig von der Nidda mittlerweile sehr häufig von Radfahrenden benutzt. Für Radfahrer*innen, die mit normalen Rad-Geschwindigkeiten von etwa 20 bis 25km/h unterwegs sind, ist der Gehsteigradweg an dieser Stelle nicht geeignet. Ihnen sollte das Fahren auf der Straße unbedingt erlaubt werden. Die Kombination "Fußgänger - Radfahrer frei" auf dem Gehsteigradweg bedeutet: Dieser Weg ist für Fußgänger*innen bestimmt - Radverkehr ist jedoch zugelassen. Radfahrer*innen müssen in diesem Fall auf Fußgänger*innen Rücksicht nehmen und die Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Fußgänger*innen dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 21.10.2019, OF 1150/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 6 am 22.10.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5257 2019 1. Die Vorlage OF 1135/6 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Absatz in der Begründung ersatzlos gestrichen wird. 2. Die Vorlage OF 1150/6 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4848 entstanden aus Vorlage: OF 731/6 vom 08.07.2018 Betreff: Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 850 angedeutete Sicherung der Rad-Schulwegroute mittels eines verschließbaren Pollers umzusetzen. Im Rahmen des Ortstermins am 18. Juni 2018 wurde diese Lösung unter den Anwesenden favorisiert, um den Bereich zwischen der Straße Zum Linnegraben und der Werner-Bockelmann-Straße vor dem Durchgangsverkehr zu schützen. Der Straßenquerschnitt erlaubt keine bauliche Veränderung und der Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Radfahrern ist für eine ausgewiesene Rad-Schulwegroute zu gefährlich. Begründung: Durch die vom Magistrat vorgeschlagene Lösung, die die Anbringung eines Pollers vorsieht, bleibt der Sportplatz und der dazugehörige Parkplatz sowie die Gaststätte "Gleis 93/4" weiterhin, wie bereits ausgeschildert, von der Werner-Bockelmann-Straße erreichbar. Der überwiegende Teil der Kleingärten kann von der Griesheimer Seite aus erreicht werden. Da verstärkte Kontrollen in der Straße mit der Beschilderung "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" nicht realisierbar erscheinen und sich die Verkehrsteilnehmer nicht freiwillig daran halten, kann der Durchgangsverkehr nur mit dieser Maßnahme unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2049 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 570 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1078/6 vom 28.07.2019 Betreff: Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus Von einer "Müllpatin" wird geschildert, dass sich besonders viel Müll und wilde Ablagerungen rund um die Kleingartenanlagen zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße häufen würden. Sammelaktionen würden in ihrer Wirkung verpuffen. Kaum seien die mühsam gesammelten Mülltüten von der FES abgeholt worden, würden schon wieder große Mengen neuen Abfalls daliegen. Von diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu einem Treffen aller Beteiligten einzuladen, am besten im Norden Griesheims, zum Beispiel im Gemeindehaus in der Elsterstraße, denkbar wäre aber auch eine Einladung in das Bürgerhaus Griesheim im Schwarzerlenweg. Zu diesem Treffen soll folgender Personenkreis eingeladen werden: Mitglieder des Ortsbeirates 6, Vorstände der Kleingartenvereine Gutleut, Gneisenau, Süd-West und Sankt Gallus, Vertreterinnen und Vertreter der FES, der Deutschen Bahn und des Grünflächenamtes sowie die interessierte Öffentlichkeit. Ziel des Treffens soll es sein, Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die Problematik angegangen werden kann. Folgende Vorschläge werden gemacht, die in dieser Runde geprüft und bewertet werden sollen und über deren Ergebnis berichtet werden soll: - Möglichkeiten, die Kleingartenbesitzerinnen und -besitzer für die Problematik zu sensibilisieren; - Aufstellung von deutlichen Verbotsschildern an besonders problematischen Stellen (v. a. vor den Senken neben der Autobahnbrücke der A 5 über die Mainzer Landstraße); - Möglichkeiten im Umgang mit wilden Ablagerungen auf dem Gelände der Deutschen Bahn; - Aufstellung von Müllcontainern an den Stellen, an denen der meiste Müll in die Büsche geworfen wird (v. a. vor den Eingängen zu den Gartenvereinen); - Verpflichtung für Kleingartenvereine, auf dem jeweiligen Gelände ausreichend Müllcontainer aufzustellen; - gemeinsame Säuberungsaktionen von freiwilligen Helferinnen und Helfern aus den Kleingärten sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern; - Absperrung relevanter Stellen durch einen Zaun (Bereich neben Autobahnbrücke). Eine kurze Absperrung würde schon genügen; - Sauberhaltung und Pflege der relevanten Stellen, z. B. regelmäßiger Rückschnitt der Brombeerranken und Wucherungen auf den Bahn- und Autobahnböschungen. Begründung: Die Problematik ist im Prinzip bekannt und es ist auch klar, dass es keine schnellen und einfachen Lösungen geben wird. Doch die Pflege von Grüngebieten im Wohnumfeld vieler Menschen ist wichtig und die Politik sollte nicht vor der Schwierigkeit der Aufgabe zurückschrecken. Die Lebensqualität vieler Menschen wird unmittelbar davon beeinflusst, wie das Wohnumfeld wahrgenommen wird. Der Versuch, zu diesem Thema einmal alle oder zumindest die meisten der Beteiligten an einen Tisch zu bringen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, sollte auf jeden Fall unternommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2176 Antrag vom 01.03.2020, OF 1253/6 Aktenzeichen: 79 4
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