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Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

14.02.2017

Auskunftsersuchen

Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern

Details im PARLIS V_338_2017
08.05.2017

Stellungnahme des Magistrats

Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern

Details im PARLIS ST_850_2017
08.07.2018

Antrag Ortsbeirat

Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern

Details im PARLIS OF_731-6_2018
13.08.2019

Anregung Ortsbeirat

Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern

Details im PARLIS OM_4848_2019
11.11.2019

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern

Details im PARLIS ST_2049_2019
20.03.2020

Stellungnahme des Magistrats

Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern

Details im PARLIS ST_570_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4848 entstanden aus Vorlage: OF 731/6 vom 08.07.2018

Betreff: Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 850 angedeutete Sicherung der Rad-Schulwegroute mittels eines verschließbaren Pollers umzusetzen. Im Rahmen des Ortstermins am 18. Juni 2018 wurde diese Lösung unter den Anwesenden favorisiert, um den Bereich zwischen der Straße Zum Linnegraben und der Werner-Bockelmann-Straße vor dem Durchgangsverkehr zu schützen. Der Straßenquerschnitt erlaubt keine bauliche Veränderung und der Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Radfahrern ist für eine ausgewiesene Rad-Schulwegroute zu gefährlich.

Begründung:

Durch die vom Magistrat vorgeschlagene Lösung, die die Anbringung eines Pollers vorsieht, bleibt der Sportplatz und der dazugehörige Parkplatz sowie die Gaststätte "Gleis 93/4" weiterhin, wie bereits ausgeschildert, von der Werner-Bockelmann-Straße erreichbar. Der überwiegende Teil der Kleingärten kann von der Griesheimer Seite aus erreicht werden. Da verstärkte Kontrollen in der Straße mit der Beschilderung "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" nicht realisierbar erscheinen und sich die Verkehrsteilnehmer nicht freiwillig daran halten, kann der Durchgangsverkehr nur mit dieser Maßnahme unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2049 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 570 Aktenzeichen: 32 1