Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Wege über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied zu prüfen und in fahrradtaugliche Wege umzuwandeln. Dies würde die Mobilität für ältere und eingeschränkte Personen verbessern und eine wichtige Lücke im Radverkehr schließen.
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Werner-Bockelmann-Straße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
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Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgängerbrücken überspannt. Diese werden gerne von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt. Leider sind die dazugehörigen Wege an zwei Stellen in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad bzw. An der Zingelswiese und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad (Position 1., siehe Fotos), der weder barrierearm bequem zu begehen noch mit dem Rad zu befahren ist.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied in Höhe Rebhuhnstraße 31 und Werner-Bockelmann-Straße 32sowie zwischen Iltispfad/An der Zingelswiese und Denisweg in ungefährdet begehbare und fahrradtaugliche Wege mit wassergebundener Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, umgewandelt werden können. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro und den Belangen des Landschaftsschutzes abzustimmen.
Begründung
Diese Verbindung würde nicht nur älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen (siehe Foto) den Weg erleichtern, sondern auch für Radfahrende eine wichtige Lücke schließen. Für einen attraktiven Radverkehr sind kurze Wege in gutem Zustand Bedingung. Hier kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein großer Nutzen erzielt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Februar 2022OFOF 421/6Griesheim: Fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. Mai 2022OFOF 465/6Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. Mai 2022Sie sind hierOMOM 2165Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenDirektanregung
- 9. September 2022STST 2031Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenStellungnahme
- 3. April 2023Antwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 857Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den LachegrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats