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Winterdienst für Bahnwege im Gallus
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2025, OF 1793/1 Betreff: Winterdienst für Bahnwege im Gallus Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Wege auf beiden Seiten des Homburger Damms im Gallus bei Schneefall durchgehend räumen zu lassen und in den Winterdienstplan aufnehmen zu lassen. Insbesondere sollen folgende Wege geräumt werden: - Denisweg zwischen Frankenallee und Nied - Schwarzer Weg zwischen Schmidtstraße und Anspacher Straße Begründung: Die Wege auf beiden Seiten des Bahndamms der "Frankfurt-Königsteiner-Bahn" werden von Fußgehenden und Radfahrenden stark genutzt. Bei Schnee und Eis müssen vor allem ältere Menschen weite Umwege in Kauf nehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1
Partei: GRÜNE
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S A C H S T A N D : Antrag vom 01.10.2025, OF 1320/6 Betreff: Nied/Frankfurter Westen: Zukünftige Nutzung des ehemaligen Gleisareals zwischen Frankfurt-Nied und Römerhof Der Ortsbeirat wolle beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu geben, 1. ob seitens der Stadt Frankfurt bereits Planungen, Gespräche oder Überlegungen zur zukünftigen Nutzung dieses Areals bestehen und welche Möglichkeiten es aus Sicht der Stadt für dieses Areal gibt, 2. ob eine städtische Nutzung - z. B. als Grünzug, Radweg oder Naherholungsfläche - geprüft wird oder werden könnte, 3. ob eine Einbindung in bestehende Stadtentwicklungsprogramme wie zum Beispiel die Radverkehrsstrategie möglich wäre. Begründung: Das ehemalige Gleisareal verläuft parallel zum Denisweg und verbindet Nied über Griesheim bis in Richtung Römerhof. Es ist gegenwärtig überwiegend sich selbst überlassen und verwildert, ohne dass eine städtebauliche oder verkehrliche Nutzung erkennbar ist. Die Fläche bietet jedoch großes Potenzial für eine nachhaltige städtebauliche Nutzung im Frankfurter Westen - etwa als Radtrasse, Grünzug oder Verbindung zwischen den Stadtteilen. Der Ortsbeirat bittet daher den Magistrat um eine Einschätzung, wie dieses Areal im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung zukünftig genutzt werden könnte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6 am 21.10.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1284 2025 Die Vorlage OF 1320/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.05.2025, OM 6980 entstanden aus Vorlage: OF 1224/6 vom 04.05.2025 Betreff: Griesheim/Nied: Barrierefrei über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Griesheim und Nied. An einer Stelle überspannt eine Fußgängerbrücke den Lachegraben. Der Weg zur Brücke von Nieder Seite ist in Höhe Mumm-von-Schwarzenstein-Straße 120 bis 122 barrierefrei angelegt. Dann mündet die Brücke in einen Trampelpfad Richtung Rebhuhnstraße 31 bis 35 in Griesheim (Gemarkung 494, Flurstücksnummer 16/1). Dieser Trampelpfad ist bei schlechtem Wetter in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere für Menschen mit Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der bestehende Trampelpfad (mittlerer Pfad auf dem beigefügten Foto) mit einer wasser-gebundenen Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, versehen werden kann. Diese Verbindung würde älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen den Weg in den parkähnlichen Bereich inklusive Spielplatz in Nied deutlich erleichtern und die Grünanlage auf Nieder Seite zugänglich und nutzbar machen. So können mit verhältnismäßig geringem Aufwand selbstständige Fortbewegung, unabhängige Lebensführung, Teilhabe sowie Begegnungen im Alltag ermöglicht werden. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1571
Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.04.2025, OM 6816 entstanden aus Vorlage: OF 1197/6 vom 05.04.2025 Betreff: Nied: Denisweg zwischen neuer Kleinfeldspielanlage und Fußgängerbrücke beleuchten Der Magistrat wird gebeten, den Denisweg zwischen der neuen Kleinfeldspielanlage des FV Alemannia 08 Nied und der Fußgängerbrücke zu beleuchten. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass der Denisweg auf einer der bevorzugten Trassenvarianten für die Radschnellverbindung FRM 3 von Wiesbaden nach Frankfurt liegt und es an dieser Stelle in Zukunft zu Baumaßnahmen kommen könnte. Begründung: Die am 21.03.2025 vom Oberbürgermeister eröffnete Kleinfeldspielanlage oberhalb des Spielfeldes des FV Alemannia 08 Nied erfreut sich bei Kindern und Jugendlichen großer Beliebtheit. Allerdings ist der Weg dorthin ab der Fußgängerbrücke gerade an Winterabenden sehr dunkel. Es wurde von Eltern angeregt, in diesem Bereich Lampen anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.07.2025, ST 1210
Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.03.2023, OM 3674 entstanden aus Vorlage: OF 708/6 vom 21.02.2023 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern Vorgang: OM 6348/20 OBR 6; ST 2068/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068, zugesagte Fahrbahnverengung (basierend auf die Anregung vom 18.08.2020, OM 6348) für das Frühjahr 2021 nun im Frühjahr 2023 umzusetzen. Dies ist leider die zweite Anregung, um eine zugesagte Verkehrssicherung in die Realität umzusetzen. Der Straßenabschnitt, um den es geht, befindet sich auf gleicher Höhe zu einem verkehrsberuhigten Bereich, dem Kinderzentrum 138, einem Kinderspielplatz und dem Zuweg der stark frequentierten Brücke als Verbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zwischen Therese-Herger-Anlage und dem Denisweg. Zusätzlich erbittet der Ortsbeirat weiterhin die Prüfung einer Aufpflasterung oder die Anbringung von Fahrbahnschwellen (70 Milimeter Höhe) an besagter Stelle. Dieser Weg ist nun auch noch zusätzlich als Weg zum Ausweichquartier der Kita "Grüner Winkel" in Nutzung. Begründung: Kinderspielplatz, verkehrsberuhigter Bereich und die Brücke grenzen direkt an den Ferdinand-Scholling-Ring. Eine Reaktionszeit für Autofahrende ist kaum gegeben. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende (insbesondere Kinder) stoßen von vier Seiten auf die Straße. Die aktuelle Situation erfordert die kurzfristige Umsetzung der im Tenor aufgeführten Maßnahmen. Quelle: https://www.schilder-versand.com/fahrbahnschwellen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2023, ST 1426 Aktenzeichen: 67-2
Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 06.12.2022, OM 3242 entstanden aus Vorlage: OF 672/1 vom 17.11.2022 Betreff: Gallus/Griesheim (Ortsbezirke 1 und 6): Priorisierte Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt für den innerstädtischen Bereich Frankfurts zu priorisieren und damit zeitnah den Schulweg für Schülerinnen und Schüler rund um die Schmidtstraße im Gallus sicherer zu machen. Außerdem soll der Weg mit einer adaptiven, insektenfreundlichen Beleuchtung nachgerüstet werden. Begründung: Innerstädtisch wird der Radschnellweg in Frankfurt auf dem Denisweg von Nied bis ins Gallus geführt. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken werden geschlossen und der Weg wird verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg nutzbar für Kinder, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen. Eine sichere Nutzbarkeit von Rad- und Schulwegen fördert die Selbstständigkeit von Kindern und Jugendlichen und verringert den Pkw-Verkehr (sogenannte Elterntaxis). Der Weg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schülerinnen sowie Schüler und abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet. Deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmem Weißton (unter 2.700 Kelvin) entsprechen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 882
Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3000 entstanden aus Vorlage: OF 614/6 vom 16.10.2022 Betreff: Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt am Main für den innerstädtischen Bereich in Frankfurt am Main zu priorisieren, und damit zeitnah den Schulweg für Schülerinnen und Schüler sicherer zu machen. Innerstädtisch wird der Radschnellweg 3 in Frankfurt den Denisweg von Nied bis in das Gallus nutzen. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken geschlossen und auf vier Meter verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen, nutzbar. Der Denisweg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schülerinnen und Schüler sowie abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet, deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmen Weiß (unter 2.700 Kelvin) entsprechen. Begründung: Wenn man weniger Elterntaxis und selbstständige Kinder und Jugendliche haben will, muss auch dafür Sorge getragen werden, diese Entwicklung zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1722 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 398 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1856 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 782 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2170 entstanden aus Vorlage: OF 470/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Radfahren auf der nördlichen Waldschulstraße in Richtung Süden erlauben Wenn man mit dem Rad aus der Siedlung Neufeld oder aus der Oeserstraße kommend in die Waldschulstraße Richtung Main einbiegt, ist die Benutzung der Straße zwingend vorgeschrieben, da der Bürgersteig sehr schmal ist und die Beschilderung eindeutig vorsieht, dass mit dem Rad auf der Straße gefahren werden muss. Nach etwa 150 Metern wird der Bürgersteig aber breiter und hier steht ein Schild, das diesen als gemeinsamen Rad- und Gehweg ausweist. Damit ist ab diesem Schild die Benutzung des gemeinsamen Rad- und Gehwegs mit dem Rad zwingend vorgeschrieben. Die Weiterfahrt mit dem Rad auf der Straße ist nach den Regeln der StVO verboten. Allerdings ist der Bordstein im gesamten Bereich nicht abgesenkt und gute zehn Zentimeter hoch, sodass man mit dem Rad nicht einfach hochfahren kann, sondern absteigen muss, das Rad den Bordstein hochheben muss, und dann ist die Weiterfahrt möglich. Das Anhalten an dieser Stelle ist aber sehr gefährlich. Der gemeinsame Rad- und Gehweg führt dann im weiteren Verlauf durch den Wartebereich einer Bushaltestelle, bis dann am Denisweg sowieso wieder die Fahrt mit dem Rad auf der Straße vorgeschrieben ist. Die Fotos belegen die Problematik sehr anschaulich. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, durchgehend im gesamten Streckenverlauf der nördlichen Waldschulstraße Richtung Süden die Fahrt mit dem Rad auf der Straße durch entsprechende Beschilderung zu erlauben. Ergänzend dazu wird der Magistrat gebeten, den Bordstein im fraglichen Bereich so abzusenken, dass mit dem Rad ohne abzusteigen auf dem Weg aufgefahren werden kann. Durch das Zusatzzeichen 1022-10 "Radverkehr frei" ergänzend zum Zeichen 239 "Gehweg" soll das Radfahren auf dem Gehweg ab dem Bereich, der dafür breit genug ist, erlaubt werden, ohne dass dadurch das Weiterfahren mit dem Rad auf der Straße verboten wird. Begründung: In der anderen Fahrtrichtung besteht im Bereich des Niedwalds überhaupt kein Radweg und die Fahrt mit dem Rad auf der Straße ist erlaubt. Es ist nicht einzusehen, wieso in Richtung Süden erst mit dem Rad auf der Straße gefahren werden darf und dann für eine Strecke von wenigen hundert Metern die Benutzung des Gehwegs vorgeschrieben wird. Dass dies in der Praxis sowieso nur von wenigen Radfahrenden gemacht wird, sieht man daran, dass sich über Jahrzehnte niemand über den nicht abgesenkten Bordstein beschwert hat. Wenn Menschen hier tatsächlich jedes Mal ihr Rad hochheben würden, wären schon längst Beschwerden laut geworden. Im Zuge einer rechtlich sauberen Lösung sollte daher die Beschilderung geändert werden. Die Radwegeführung durch den Wartebereich der Bushaltestelle ist außerdem ebenfalls untragbar. Blick von der Oeserstraße in die Waldschulstraße: Es ist deutlich zu erkennen, dass der Bürgersteig zu schmal für einen gemeinsamen Rad- und Gehweg ist. Kein Schild zwingt Radfahrende, diesen zu benutzen, das Fahren mit dem Rad auf der Straße ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben. (Bild: Thomas Schlimme) Nach circa 150 Metern dann das Schild, das die Radfahrenden auf den Gehweg zwingt. Aufgrund des nicht abgesenkten Bordsteins muss man genau hier anhalten und das Rad auf den Gehweg heben - eine gefährliche Aktion. (Bild: Thomas Schlimme) Der Bordstein hat eine Höhe von zehn bis elf Zentimetern. Einfach hochfahren ist unmöglich bzw. wäre erst recht gefährlich. Es ist auch nicht einzusehen, wieso man mit dem Rad nicht einfach auf der Straße weiterfahren darf. (Bild: Thomas Schlimme) Der Radweg führt dann durch den Wartebereich der Bushaltestelle, um wenig später direkt hinter der Brücke am Denisweg zu enden. Mit dem Rad auf der Straße bleiben zu dürfen, wäre sicherer. (Bild: Thomas Schlimme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 200 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.05.2022, OM 2165 entstanden aus Vorlage: OF 465/6 vom 07.05.2022 Betreff: Griesheim: Passierbare, fahrradtaugliche Wege über den Lachegraben Der Lachegraben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgängerbrücken überspannt. Diese werden gerne von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden genutzt. Leider sind die dazugehörigen Wege an zwei Stellen in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad bzw. An der Zingelswiese und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad (Position 1., siehe Fotos), der weder barrierearm bequem zu begehen noch mit dem Rad zu befahren ist. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachegraben zwischen Griesheim und Nied in Höhe Rebhuhnstraße 31 und Werner-Bockelmann-Straße 32 sowie zwischen Iltispfad/An der Zingelswiese und Denisweg in ungefährdet begehbare und fahrradtaugliche Wege mit wassergebundener Decke, analog zu den Wegen auf Nieder Seite, umgewandelt werden können. Die Wegeführung ist unter Berücksichtigung des Radverkehrskonzepts mit dem Radfahrbüro und den Belangen des Landschaftsschutzes abzustimmen. Begründung: Diese Verbindung würde nicht nur älteren und mobilitätseingeschränkten Menschen (siehe Foto) den Weg erleichtern, sondern auch für Radfahrende eine wichtige Lücke schließen. Für einen attraktiven Radverkehr sind kurze Wege in gutem Zustand Bedingung. Hier kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein großer Nutzen erzielt werden. Quelle: Google Maps Position 1: Trampelpfad zwischen Iltispfad und Denisweg Position 2: Trampelpfad Richtung Rehstraße Position 3: Weg Richtung Auerhahnstraße Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2031 Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 857 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2022, OM 1983 entstanden aus Vorlage: OF 436/6 vom 03.04.2022 Betreff: Nied: Verkehrssicherheit am Ferdinand-Scholling-Ring auf Höhe des Kinderspielplatzes verbessern Vorgang: OM 6348/20 OBR 6; ST 2068/20 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068, zugesagte Fahrbahnverengung (basierend auf der Anregung vom 18.08.2020, OM 6348) für das Frühjahr 2021 nun im Frühjahr 2022 umzusetzen. Der Straßenabschnitt, um den es geht, befindet sich in gleicher Höhe zu einem verkehrsberuhigten Bereich, dem KiZ 138, einem Kinderspielplatz und dem Zuweg der stark frequentierten Brücke als Verbindung für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende zwischen Therese-Herger-Anlage und dem Denisweg. In Kürze wird dieser Weg auch noch zusätzlich als Weg zu dem Ausweichquartier der Kita Grüner Winkel dienen. Zusätzlich erbittet der Ortsbeirat erneut die Prüfung einer Aufpflasterung oder die Anbringung von Fahrbahnschwellen (70 Millimeter Höhe) an besagter Stelle. Begründung: Kinderspielplatz, verkehrsberuhigter Bereich und die Brücke grenzen direkt an den Ferdinand-Scholling-Ring an. Eine Reaktionszeit für Autofahrende ist kaum gegeben. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende (insbesondere Kinder) stoßen von vier Seiten auf die Straße. Die aktuelle Situation erfordert die kurzfristige Umsetzung der in der Anregung aufgeführten Maßnahmen. Quelle: https://www.schilder-versand.com/fahrbahnschwellen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2020, OM 6348 Stellungnahme des Magistrats vom 27.11.2020, ST 2068 Stellungnahme des Magistrats vom 15.08.2022, ST 1842 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 683 Aktenzeichen: 66 0
Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1803 entstanden aus Vorlage: OF 398/6 vom 28.02.2022 Betreff: Nied: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Vorgang: OM 1083/21 OBR 6; ST 218/22 Der Magistrat wird gebeten, Hundekotbeutelspender aufzustellen auf der Nieder Seite der Grünanlage am Lachegraben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße inklusive der Grünanlage mit dem Spielplatz Richtung Mainzer Landstraße/Ecke Birminghamstraße. Entsprechende Paten für die Spender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Die Grünfläche ist bei den Bürgern in Nied sehr beliebt und wird von vielen Menschen besucht. Leider wird dort aber auch eine große Verunreinigung durch Hundekot beklagt. Es besteht dringender Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältern. Hier gibt es auch mindestens zwei Personen, die bereit wären, Paten dieser Spender zu werden und Hundehalter zur Benutzung zu animieren. Hinweis: Für die Griesheimer Seite des Lachegrabens hat der Ortsbeirat im November 2021 eine ähnliche Anregung eingebracht, die vom Magistrat am 31.01.2022 bewilligt worden ist (Stellungnahme ST 218). Die Paten hierfür werden dem Grünflächenamt gerade gemeldet. In der weiß umrandeten Fläche in Nied sollten Hundekotbeutelspender und entsprechende Müllbehälter aufgestellt werden: Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1296 Aktenzeichen: 67 0
Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2022, OF 372/1 Betreff: Konsequente, moderne bauliche Maßnahmen gegen Falschparker Falsch abgestellte PKW stellen seit Jahren ein großes Ärgernis in Frankfurt dar, nicht nur im Ortsbezirk I. Der hohe "Parkdruck" in Wohngebieten und die Bequemlichkeit der PKW-Halter*innen sorgen dafür, dass regelmäßig Geh- und Radwege, aber auch Grünflächen, der Fahrraum von Schienenfahrzeugen, Feuerwehreinfahrten und öffentliche Plätze ordnungswidrig zugeparkt werden. Andere Verkehrsteilnehmer*innen werden dadurch behindert und/oder gefährdet und öffentlicher Raum verkommt zur Abstellfläche für privat genutzte Fahrzeuge. Der Ortsbeirat sieht dringenden Handlungsbedarf, um den öffentlichen Raum (wieder) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und Verkehrsflächen für den Umweltverbund (Bus, Bahn, Rad- und Fußverkehr) freizuhalten. Diese Flächen müssen konsequent gegen Falschparker geschützt werden. Eine Möglichkeit dafür ist die Installation versenkbarer Poller, die bestimmte Flächen gegen das Befahren schützen, gleichzeitig aber Rettungsdienste, Linienbusse etc. passieren lassen. Bis bisherigen Bemühungen des Ortsbeirates, die Probleme punktuell anzugehen, können als gescheitert angesehen werden. Daher ist es Zeit für eine umfassende Lösung des Problems. Dies vorangestellt, möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. die unten aufgeführten neuralgischen Stellen mit versenkbaren Pollern auszustatten, um Flächen im Ortsbezirk gegen das ordnungswidrige Beparken zu sichern. 2. Linienbusse und Rettungsfahrzeuge flächendeckend mit entsprechenden Transpondern auszustatten, so dass diese in die gesperrten Bereiche einfahren können. 3. Die Abstände zwischen einzelnen Pollern sollen so gewählt werden, dass Fahrräder (auch Lastenräder) weiterhin passieren können. 4. Die Poller sollen im Rahmen einer stadtweiten Digitalisierungsstrategie vernetzt werden und mit Blockchain-Technologie ausgestattet werden. Die Liste der Orte, an denen die Poller eingerichtet werden sollen: Kleyerstraße (westlich der Kreuzung Sondershausenstraße), Mainzer Landstraße (Höhe Hausnummer 513), Mönchhofstraße (Ecke Mainzer Landstraße), Schmidtstraße (Ecke Denisweg), Europa-Allee (vor der Hausnummer 165), Emser Brücke (Ecke Varrentrappstraße) Platz der Einheit (Ecke Brüsseler Straße), Platz der Republik (diagonal von Nord-West nach Süd-Ost), Francois-Mitterand-Platz (Zufahrt aus Richtung Mainzer Landstraße), Weserstraße (nördliches Ende), Marienstraße (nördliches Ende), Taunusanlage (nördliches Ende), Goethestraße (westliches Ende), Börsenstraße (Zufahrt aus Richtung Hochstraße), Taubenstraße (nördliches Ende), Große Eschenheimer Straße (nördliches Ende), Brönnerstraße (nördliches Ende), Alte Gasse (nördliches Ende), Elefantengasse (nördliches Ende), Konrad-Adenauer-Straße (an der Kreuzung Bleichstraße / Seilerstraße), Klapperfeldstraße (nördliches Ende), Zeil (vor der Hausnummer 10), Allerheiligenstraße (vor der Hausnummer 3), Rechneigrabenstraße (östliches Ende), Fischerfeldstraße (östliches Ende), Schöne Aussicht (östliches Ende), Alte Brücke, Untermainbrücke, Friedensbrücke (jeweils Höhe Mitte), Gutleutstraße (vor der Hausnummer 371a). Zur Verdeutlichung dient diese Karte: Quelle: geoportal frankfurt.de Antragsteller: Die PARTEI Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 45 Beschluss: Die Vorlage OF 372/1 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 1 SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen GRÜNE, LINKE. und Die PARTEI (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung)
Partei: Die_PARTEI
Weiter lesenGriesheim: Fahrradtaugliche Wege über den Lachener Graben
S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2022, OF 383/6 Betreff: Griesheim: Fahrradtaugliche Wege über den Lachener Graben Der Lachener Graben trennt Nied und Griesheim und wird an drei Stellen von Fußgänger-brücken überspannt. Leider sind die zugehörigen Wege in einem beklagenswerten Zustand. Zwischen Iltispfad und Denisweg existiert nur ein Trampelpfad, der mit dem Rad nicht zu befahren ist, obwohl hier in der Liegenschaftskarte mit den Flurstücken 177, 178 und 179 Verkehrsflächen eingetragen sind. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bestehenden Fußwege bzw. Trampelpfade über den Lachener Graben zwischen Griesheim und Nied sowie zwischen Iltispfad und Denisweg in fahrradtaugliche Wege umzuwandeln. Dies würde für Radfahrende eine wichtige Lücke schließen. Begründung: Für einen attraktiven Radverkehr sind kurze Wege in gutem Zustand Bedingung. Hier kann mit verhältnismäßig geringem Aufwand ein großer Nutzen erzielt werden. Übersicht ((c) GoogleMaps) Liegenschaftskarte zu 1) ((c) Geoportal Hessen) Position 1) Trampelpfad zwischen Iltispfad und Denisweg (privat) Position 2) Trampelpfad Richtung Rehstraße (privat) Position 3) Weg Richtung Auerhahnstraße (privat) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.02.2022, OF 421/6 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 15.03.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 383/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 421/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 421/6 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenNied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.11.2021, OM 1083 entstanden aus Vorlage: OF 223/6 vom 07.11.2021 Betreff: Nied/Griesheim: Aufstellung von Hundekotbeutelspendern Der Magistrat wird gebeten, an zwei Grünflächen in Nied bzw. Griesheim Hundekotbeutelspender und ggf. Müllbehältnisse aufzustellen. Bei den beiden Grünflächen handelt es sich um: 1. die Wiese am Lachener Graben zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße in Nied/Griesheim; 2. die Wiese zwischen Elsterstraße und Mainzer Landstraße gegenüber der St. Hedwigskirche in Griesheim. Entsprechende Paten für die Hundekotbeutelspender sind vorhanden und dem Ortsbeirat bekannt. Begründung: Bürger in den beschriebenen Wiesen beklagen sich über eine große Verunreinigung von Hundekot und weisen auf den dringenden Bedarf an Hundekotbeutelspendern und entsprechenden Müllbehältnissen hin. Hier gibt es auch mindestens drei Personen, die bereit wären, Paten dieser Hundekotbeutelspender zu werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.01.2022, ST 218 Antrag vom 28.02.2022, OF 398/6 Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1803 Aktenzeichen: 67 0
Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.06.2021, OM 381 entstanden aus Vorlage: OF 62/1 vom 08.06.2021 Betreff: Grabelandgärten in der Frankenallee erhalten Der Magistrat wird gebeten, die Planungen im Zusammenhang mit dem Durchstich des Homburger Damms in der Frankenallee und der damit einhergehenden Wegeführung einer erneuten Bewertung zu unterziehen. Die Belange der Pächterinnen bzw. Pächter der Grabelandgärten sind ebenso zu berücksichtigen wie eine Neubewertung durch den Präventionsrat. Der Magistrat wird zudem insbesondere gebeten, die verpachteten Grabelandflächen erhalten zu lassen und auch bei der Einrichtung der Baustelle auf die wertvollen Flächen mit ihrer Artenvielfalt größtmögliche Rücksicht zu nehmen. Im Übrigen wird der Magistrat gebeten, die Planung - wie in HGO und Geschäftsordnungen vorgesehen - ebenfalls mit dem Ortsbeirat abzustimmen. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt und unterstützt weiterhin den Durchbruch des Homburger Damms und die Errichtung einer attraktiven Radroute in die westlichen Stadtteile. Die Beseitigung der seit Jahrzehnten bestehenden Grabelandflächen mit großer Artenvielfalt stößt jedoch auf großes Unverständnis. Die Argumente des Magistrats sind nicht in Gänze stichhaltig, denn selbstverständlich ist eine soziale Kontrolle durch die Wohnbebauung gegeben. Die starke Nutzung des Denisweges mit seinem hohen dunklen Bewuchs und der nachweislich nicht vorhandenen sozialen Kontrolle zeigt beispielsweise, dass die Bevölkerung im Gallus solche Wege durchaus gerne nutzt. Selbstverständlich wünscht sich der Ortsbeirat eine ansprechende Gestaltung des Weges in der Frankenallee, jedoch keine Rodung der Gärten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1503 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 1 am 26.10.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 6. Sitzung des OBR 1 am 23.11.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 1 am 11.01.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 1 am 08.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 9. Sitzung des OBR 1 am 15.03.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 1 am 26.04.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 11. Sitzung des OBR 1 am 24.05.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 1 am 28.06.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 1 am 06.09.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 1 am 04.10.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 1 am 01.11.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 1 am 06.12.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 1 am 24.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 1 am 21.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 1 am 21.03.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 1 am 02.05.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 1 am 06.06.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 1 am 04.07.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2
Nied: Sportanlage Denisweg (FV Alemannia 08 Nied e. V.) erweitern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2021, OM 7295 entstanden aus Vorlage: OF 1499/6 vom 08.02.2021 Betreff: Nied: Sportanlage Denisweg (FV Alemannia 08 Nied e. V.) erweitern Der Magistrat wird gebeten, Planungen zu beginnen, mit dem Ziel, auf der Sportanlage Denisweg, die vom FV Alemannia 08 Nied e. V. betreut wird, weitere Spiel- und Trainingsflächen, vor allem für Jugendliche, zu errichten. Das Funktionsgebäude wird an den neuen Bedarf angepasst. Der betreuende Verein, der FV Alemannia 08 Nied e. V., wird umfassend beteiligt, d abei sind die Belange der Inklusion aufzunehmen, damit z. B. Schüler der nahe gelegenen Panoramaschule die Sportflächen auch nutzen können. Begründung: Seit vielen Jahren verläuft die Jugendarbeit des FV Alemannia 08 Nied e. V. sehr gut, und die Anzahl der dort aktiven Jugendlichen wächst kontinuierlich, daher gibt es mehr und mehr Probleme, die notwendigen Trainingszeiten auf dem vorhandenen Spielfeld unterzubringen. Auf dem Gelände der Sportanlage gibt es nicht genutzte und unzureichend genutzte Bereiche. Es erscheint möglich, hier weitere Spielflächen für Training und eventuell auch Jugendspiele zu errichten. Die räumliche Nähe der Panoramaschule, die zurzeit keine Sportfläche hat, macht es notwendig, dass die neuen Sportflächen die Belange der Inklusion berücksichtigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.06.2021, ST 1288 Beratung im Ortsbeirat: 6 Aktenzeichen: 52 2
Ersatz defekter Spielgeräte
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.05.2020, OM 5971 entstanden aus Vorlage: OF 1292/6 vom 26.04.2020 Betreff: Ersatz defekter Spielgeräte Der Magistrat wird gebeten, Ersatz für folgende im Jahr 2019 abgebaute Spielgeräte im Ortsbezirk 6 zu beschaffen: Stadtpark Höchst 1 Trampolin 10.412,50 Euro Am Salusbach 1 Drehspiel 2.737,00 Euro Feierabendweg 3 Balancierbalken 1.963,50 Euro Carl-Sonnenschein-Siedlung 1 Balancierbalken 1.309,00 Euro Adelonstraße 1 Federwippe 1.487,50 Euro Batterie an der Fähre Höchst 1 Federwippe 1.487,50 Euro Am Mainberg 1 Federwippe 1.487,50 Euro Luciuspark 1 Federwippe 1.487,50 Euro Eichhörnchenpfad 2 Federwippen 2.350,00 Euro Kurt-Blaum-Straße 1 Doppelschaukel 2.677,50 Euro Fookenstraßen 1 Doppelschaukel 2.677,50 Euro --------------------- Gesamtsumme 30.077,00 Euro Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.08.2020, ST 1391 Aktenzeichen: 67 2
Griesheim: Einbahnregelung für die Elsterstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.12.2019, OF 1197/6 Betreff: Griesheim: Einbahnregelung für die Elsterstraße? Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die Elsterstraße als Einbahnstraße auszuweisen. Begründung: Die Elsterstraße ist eng und hat neben der Parkreihe deshalb nur eine Fahrspur. Immer wieder kommt es zu Begegnungsverkehr. Normalerweise gelingt es, bei einigem guten Willen aneinander vorbei zu kommen. Probleme entstehen bei Veranstaltungen in der dortigen Kirche, zu der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vermehrt mit dem Auto kommen. Deshalb sollte geprüft werden, ob eine Einbahnstraßenregelung für die Elsterstraße Abhilfe schaffen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 6 am 21.01.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1197/6 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD und fraktionslos (= Annahme)
Partei: SPD
Weiter lesenGriesheim: Verkehrsberuhigung in der Elsterstraße; Durchsetzung der Tempo-30-Zone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5434 entstanden aus Vorlage: OF 1164/6 vom 07.11.2019 Betreff: Griesheim: Verkehrsberuhigung in der Elsterstraße; Durchsetzung der Tempo-30-Zone Vorgang: OM 3160/09 OBR 6; ST 1102/09 Anwohnerinnen und Anwohner beschweren sich nach wie vor über zu schnelle Kfz in der Elsterstraße. Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 29.07.2009, ST 1102, wird der Magistrat gebeten, nun endlich geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung der Tempo-30-Zone in der Elsterstraße zu ergreifen. Hierzu könnten (wie in der Vorlage OM 3160 vorgeschlagen) z. B. in Höhe des Kindergartens St. Hedwig Aufpflasterungen oder kurz hintereinander zwei bis drei Hartgummischwellen über die gesamte Fahrbahn aufgebracht werden. Begründung: An der Verkehrssituation hat sich seit 2009 nichts geändert. Nach wie vor beschweren sich Anwohnerinnen und Anwohner über zu schnell fahrende Kfz. Besonders im Bereich des Kindergartens der Kirche St. Hedwig kommt es so zu gefährlichen Verkehrssituationen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.04.2009, OM 3160 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2009, ST 1102 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 569 Aktenzeichen: 66 5
Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.11.2019, OM 5435 entstanden aus Vorlage: OF 1165/6 vom 07.11.2019 Betreff: Griesheim: Radfahren entgegen der Einbahnstraße auf kleinem Abschnitt der Rehstraße Der Magistrat wird gebeten, auf dem Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr zu erlauben. Nach Möglichkeit ist die Regelung bis zur Straße Zum Linnegraben fortzusetzen. Das Zusatzschild "Radfahrer frei" findet in der Siedlung bereits eine häufige Verwendung. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner berichten, dass bei Besorgungen in den Geschäften der Jägerallee mit dem Fahrrad auf dem Rückweg (in Richtung der Straße An der Zingelswiese) oft ein großer Umweg gefahren werden muss. Wenn für den kurzen Abschnitt der Rehstraße zwischen Jägerallee und Tarnowitzer Straße das Fahren entgegen der Einbahnstraße für den Radverkehr erlaubt werden würde, könnte die Straße An der Zingelswiese schnell über die Tarnowitzer Straße erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 518 Aktenzeichen: 32 1
Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4867 entstanden aus Vorlage: OF 1078/6 vom 28.07.2019 Betreff: Griesheim: Wilde Müllablagerungen im Grüngebiet zwischen Griesheim und Gallus Von einer "Müllpatin" wird geschildert, dass sich besonders viel Müll und wilde Ablagerungen rund um die Kleingartenanlagen zwischen Denisweg und Mainzer Landstraße häufen würden. Sammelaktionen würden in ihrer Wirkung verpuffen. Kaum seien die mühsam gesammelten Mülltüten von der FES abgeholt worden, würden schon wieder große Mengen neuen Abfalls daliegen. Von diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu einem Treffen aller Beteiligten einzuladen, am besten im Norden Griesheims, zum Beispiel im Gemeindehaus in der Elsterstraße, denkbar wäre aber auch eine Einladung in das Bürgerhaus Griesheim im Schwarzerlenweg. Zu diesem Treffen soll folgender Personenkreis eingeladen werden: Mitglieder des Ortsbeirates 6, Vorstände der Kleingartenvereine Gutleut, Gneisenau, Süd-West und Sankt Gallus, Vertreterinnen und Vertreter der FES, der Deutschen Bahn und des Grünflächenamtes sowie die interessierte Öffentlichkeit. Ziel des Treffens soll es sein, Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen die Problematik angegangen werden kann. Folgende Vorschläge werden gemacht, die in dieser Runde geprüft und bewertet werden sollen und über deren Ergebnis berichtet werden soll: - Möglichkeiten, die Kleingartenbesitzerinnen und -besitzer für die Problematik zu sensibilisieren; - Aufstellung von deutlichen Verbotsschildern an besonders problematischen Stellen (v. a. vor den Senken neben der Autobahnbrücke der A 5 über die Mainzer Landstraße); - Möglichkeiten im Umgang mit wilden Ablagerungen auf dem Gelände der Deutschen Bahn; - Aufstellung von Müllcontainern an den Stellen, an denen der meiste Müll in die Büsche geworfen wird (v. a. vor den Eingängen zu den Gartenvereinen); - Verpflichtung für Kleingartenvereine, auf dem jeweiligen Gelände ausreichend Müllcontainer aufzustellen; - gemeinsame Säuberungsaktionen von freiwilligen Helferinnen und Helfern aus den Kleingärten sowie von Anwohnerinnen und Anwohnern; - Absperrung relevanter Stellen durch einen Zaun (Bereich neben Autobahnbrücke). Eine kurze Absperrung würde schon genügen; - Sauberhaltung und Pflege der relevanten Stellen, z. B. regelmäßiger Rückschnitt der Brombeerranken und Wucherungen auf den Bahn- und Autobahnböschungen. Begründung: Die Problematik ist im Prinzip bekannt und es ist auch klar, dass es keine schnellen und einfachen Lösungen geben wird. Doch die Pflege von Grüngebieten im Wohnumfeld vieler Menschen ist wichtig und die Politik sollte nicht vor der Schwierigkeit der Aufgabe zurückschrecken. Die Lebensqualität vieler Menschen wird unmittelbar davon beeinflusst, wie das Wohnumfeld wahrgenommen wird. Der Versuch, zu diesem Thema einmal alle oder zumindest die meisten der Beteiligten an einen Tisch zu bringen und gemeinsam nach Lösungen zu suchen, sollte auf jeden Fall unternommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.11.2019, ST 2176 Antrag vom 01.03.2020, OF 1253/6 Aktenzeichen: 79 4
Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4848 entstanden aus Vorlage: OF 731/6 vom 08.07.2018 Betreff: Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme ST 850 angedeutete Sicherung der Rad-Schulwegroute mittels eines verschließbaren Pollers umzusetzen. Im Rahmen des Ortstermins am 18. Juni 2018 wurde diese Lösung unter den Anwesenden favorisiert, um den Bereich zwischen der Straße Zum Linnegraben und der Werner-Bockelmann-Straße vor dem Durchgangsverkehr zu schützen. Der Straßenquerschnitt erlaubt keine bauliche Veränderung und der Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Radfahrern ist für eine ausgewiesene Rad-Schulwegroute zu gefährlich. Begründung: Durch die vom Magistrat vorgeschlagene Lösung, die die Anbringung eines Pollers vorsieht, bleibt der Sportplatz und der dazugehörige Parkplatz sowie die Gaststätte "Gleis 93/4" weiterhin, wie bereits ausgeschildert, von der Werner-Bockelmann-Straße erreichbar. Der überwiegende Teil der Kleingärten kann von der Griesheimer Seite aus erreicht werden. Da verstärkte Kontrollen in der Straße mit der Beschilderung "Durchfahrt verboten - Anlieger frei" nicht realisierbar erscheinen und sich die Verkehrsteilnehmer nicht freiwillig daran halten, kann der Durchgangsverkehr nur mit dieser Maßnahme unterbunden werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2049 Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2020, ST 570 Aktenzeichen: 32 1
Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.05.2019, OM 4541 entstanden aus Vorlage: OF 1007/6 vom 16.04.2019 Betreff: Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailer ausweiten Vorgang: OM 4070/18 OBR 6; ST 421/19 Der Magistrat wird gebeten, die Geschwindigkeitskontrollen mit dem Enforcement-Trailer auf nachfolgende Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten: - Zur Frankenfurt (Goldstein); - Alt-Griesheim (Griesheim, im Bereich der Boehleschule); - Elsterstraße (Griesheim, im Bereich vor dem Kindergarten St. Hedwig); - Gotenstraße (Höchst); - Königsteiner Straße (Höchst); - Sossenheimer Weg (Höchst, zwischen Gotenstraße und Bahnübergang); - Hoechster-Farben-Straße (Höchst und Sindlingen); - Oeserstraße (Nied, im Bereich zwischen Bahnhof und Nied Brücke); - Birminghamstraße (Nied, im Bereich zwischen Oeserstraße und Mainzer Landstraße); - Alt-Schwanheim (Schwanheim); - Rheinlandstraße (Schwanheim, im westlichen Abschnitt); - Kurmainzer Straße (Sossenheim, zwischen Dunantring und Victor-Gollancz-Haus); - West-Höchster-Straße (Zeilsheim, zwischen Annabergstraße und Frankenthaler Weg); - Alt-Zeilsheim (Zeilsheim, zwischen Welschgrabenstraße und Frankenthaler Weg). Begründung: Der sog. Enforcement-Trailer hat sich als wichtiger Bestandteil der Verkehrsüberwachung etabliert - insbesondere auch, weil die Kontrollen ohne Personal fortlaufend über mehrere Tage "rund um die Uhr" (also auch nachts) durchgeführt werden können. Damit trägt er nicht nur zur Steigerung der Verkehrssicherheit, sondern auch zur Reduzierung des nächtlichen Lärmpegels bei. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt sogar ein weiterer Enforcement-Trailer angeschafft. Im Ortsbezirk 6 gibt es derzeit neun genehmigte Messstellen (siehe Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421). Der Ortsbeirat 6 bittet nun, die Kontrollen auf o. g. Standorte im Ortsbezirk 6 auszuweiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4070 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 421 Stellungnahme des Magistrats vom 05.08.2019, ST 1435 Aktenzeichen: 32 4
Griesheim: Parksituation in der Straße Zum Linnegraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4282 entstanden aus Vorlage: OF 942/6 vom 19.02.2019 Betreff: Griesheim: Parksituation in der Straße Zum Linnegraben Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einmündung der Elsterstraße in die Straße Zum Linnegraben auf der nördlichen Seite mit Fahrradbügeln gegen Falschparker zu sichern und 2. auf der östlichen Seite der Straße Zum Linnegraben zwischen der Elsterstraße und der Rehstraße Drängelgitter anzubringen. Die Einfahrten und die Flächen vor den dort befindlichen Geschäften sollen frei bleiben. Begründung: Die Straße Zum Linnegraben ist als Schulweg ausgewiesen und wird in beiden Richtungen befahren. Die Elsterstraße wird ebenfalls in beiden Fahrtrichtungen befahren. In der Kurve stehende Pkws verstellen die Sicht und erhöhen die Gefahr für Fußgänger, insbesondere Kinder. Auf dem Abschnitt der Straße zwischen Elsterstraße und Rehstraße wird trotz absoluten Halteverbotes (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) geparkt. Auch hier gilt es, Fußgängern und besonders den Kindern ausreichend Platz für einen sicheren Fußweg zu verschaffen. Beide Maßnahmen wurden mit dem Vertreter des Straßenverkehrsamtes anlässlich eines Ortstermins abgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1025 Aktenzeichen: 66 0
Griesheim: Parksituation in der Straße Zum Linnegraben
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.02.2019, OM 4282 entstanden aus Vorlage: OF 942/6 vom 19.02.2019 Betreff: Griesheim: Parksituation in der Straße Zum Linnegraben Der Magistrat wird gebeten, 1. die Einmündung der Elsterstraße in die Straße Zum Linnegraben auf der nördlichen Seite mit Fahrradbügeln gegen Falschparker zu sichern und 2. auf der östlichen Seite der Straße Zum Linnegraben zwischen der Elsterstraße und der Rehstraße Drängelgitter anzubringen. Die Einfahrten und die Flächen vor den dort befindlichen Geschäften sollen frei bleiben. Begründung: Die Straße Zum Linnegraben ist als Schulweg ausgewiesen und wird in beiden Richtungen befahren. Die Elsterstraße wird ebenfalls in beiden Fahrtrichtungen befahren. In der Kurve stehende Pkws verstellen die Sicht und erhöhen die Gefahr für Fußgänger, insbesondere Kinder. Auf dem Abschnitt der Straße zwischen Elsterstraße und Rehstraße wird trotz absoluten Halteverbotes (mit zwei Rädern auf dem Gehweg) geparkt. Auch hier gilt es, Fußgängern und besonders den Kindern ausreichend Platz für einen sicheren Fußweg zu verschaffen. Beide Maßnahmen wurden mit dem Vertreter des Straßenverkehrsamtes anlässlich eines Ortstermins abgesprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.05.2019, ST 1025 Aktenzeichen: 66 0
Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
S A C H S T A N D : Anregung vom 18.09.2018, OA 310 entstanden aus Vorlage: OF 718/1 vom 03.09.2018 Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und Ortsbezirk 6 wird dann neu zwischen den Grundstücken des FFV Sportfreunde 04 e. V. (Mainzer Landstraße 480) und des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) gezogen. Begründung: Der Frankfurter Fußballverein Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") stammt von alters her aus dem Stadtteil Gallus. Der weit überwiegende Teil seiner Mitglieder stammt ebenfalls aus dem Gallus und/oder wohnt dort. Dieser Sportverein identifiziert sich daher in jeder Hinsicht mit dem Stadtteil Gallus. Dass das Sportgelände in der Vergangenheit dem angrenzenden Stadtbezirk 542 (Griesheim) zugeschlagen worden ist, wird bereits seit vielen Jahren als unangemessen empfunden. Dies gilt umso mehr, als die Autobahnbrücke (A 5) westlich des betreffenden Grundstücks eine "landschaftliche Grenze" markiert, sodass die östlich davon gelegenen Grundstücke des FFV Sportfreunde 04 e. V. und des KGV Gutleut ohnehin eine "Enklave des Ortsbezirks 6" im Stadtbezirk 146 (Gallus) darstellen, die sinnvollerweise bereits längst dem Gallus hätten zugeschlagen werden sollen. Ein Zuschlag des Grundstücks des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) - obgleich seiner Herkunft (Stichwort: Identifizierung) nach ebenfalls zum Ortsbezirk 1 (hier: Gutleut) gehörig - erscheint bisher (noch) nicht sinnvoll, weil dieser Kleingartenverein noch über zwei weitere Grundstücke im Ortsbezirk 6 verfügt und sodann auf zwei unterschiedliche Ortsbezirke verteilt wäre. Im Falle des FFV Sportfreunde 04 e. V. ist die Sachlage indes, wie bereits dargelegt, anders. Daher erscheint es sinnvoll, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen und an dieser Stelle die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und 6 entsprechend neu zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 630 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 6 am 23.10.2018, TO I, TOP 41 Beschluss: a) Die Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 25. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 05.11.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 27. Sitzung des OBR 6 am 04.12.2018, TO I, TOP 9 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OA 310 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: 1. Der Geschäftsordnungsantrag der SPD-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OA 310 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme 26. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 10.12.2018, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 55 Beschluss: Die Vorlage OA 310 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 3357, 28. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 § 3499, 29. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 12 0
Verkehrsberuhigung Denisweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3405 entstanden aus Vorlage: OF 748/6 vom 09.07.2018 Betreff: Verkehrsberuhigung Denisweg Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu erstellen, um den Denisweg im Bereich zwischen der Waldschulstraße und der Straße zum Linnegraben zu beruhigen. Im Rahmen eines Ortstermins am 18.06.2018 wurden die folgenden Optionen erarbeitet, welche nun geprüft werden sollten. Die vorgeschalteten Kontrollen zur Einhaltung der Beschilderung ("Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei") sollten verstärkt werden. Die vom Amt für Straßenbau und Erschließung vorgeschlagene Verkehrszählung sollte zeitnah umgesetzt werden, um die Verkehrsströme bewerten zu können. Die folgenden Maßnahmen sind insbesondere auf die Anzahl der wegfallenden Parkplätze zu prüfen: 1. V ersetztes Parken mit Zweirichtungsverkehr (wie bisher); 2. versetztes Parken mit Einrichtungsverkehr in Richtung Waldschulstraße. Begründung: Der Denisweg ist im Bereich zwischen der Straße Zum Linnegraben und der Waldschulstraße eine Straße mit einseitiger Wohnbebauung, welche auf der Häuserseite beparkt wird. Die Breite der Fahrgasse und das Fehlen von Einmündungen verleiten die Verkehrsteilnehmer zum Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit. Die Beschilderung weist eine Straße aus, deren Durchfahrt für "Anlieger frei" ist. Es ist kein Bürgersteig vorhanden, sodass auch Fußgänger die Straße benutzen müssen. Hier muss der Durchgangsverkehr unterbunden werden, indem die Route unattraktiv gemacht wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.11.2018, ST 2059 Stellungnahme des Magistrats vom 23.04.2019, ST 732 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.08.2018, OM 3395 entstanden aus Vorlage: OF 762/6 vom 06.08.2018 Betreff: Nied: Denisweg gegen Durchgangsverkehr sichern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Immer wieder beklagen Nieder Bürgerinnen und Bürger, dass der Denisweg (zwischen der Straße Zum Linnegraben und der Werner-Bockelmann-Straße) als Schleichweg genutzt wird. In seiner Stellungnahme vom 8. Mai 2017, ST 850, schlägt der Magistrat die Anbringung eines Pollers vor, um dem entgegenzuwirken. Um ein besseres Bild des tatsächlichen Verkehrsaufkommens zu erhalten, wird der Magistrat gebeten, eine Verkehrszählung zu veranlassen. Begründung: Der Denisweg ist ein ausgewiesener Schul- und Radweg und soll keinesfalls als Durchgangsstraße genutzt werden. Um festzustellen, wie viele Kraftfahrzeuge den Weg nutzen, und dann in einem zweiten Schritt über die Aufstellung eines Pollers zu entscheiden, benötigt der Ortsbeirat die Daten der Zählung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Stellungnahme des Magistrats vom 08.10.2018, ST 1979 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Rad-Schulwegroute Denisweg sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.01.2018, OM 2590 entstanden aus Vorlage: OF 576/6 vom 10.12.2017 Betreff: Nied: Rad-Schulwegroute Denisweg sichern Der Magistrat wird gebeten, die ausgewiesene Rad-Schulwegroute im Bereich Denisweg sicherer zu gestalten. Aufgrund der Definition des Denisweges als Rad-Schulwegroute ist eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs dringend geboten. Der Straßenquerschnitt erlaubt nicht die gleichzeitige Nutzung des Weges aller Verkehrsteilnehmer. Die bestehende Beschilderung mit den Verkehrszeichen "Durchfahrt verboten" und "Anlieger frei" führt ohne Kontrollen leider nicht zu dem gewünschten Erfolg. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Autofahrer versuchen, über diese Strecke einen Zeitverlust am Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Die Rad-Schulwegroute ist somit nicht sicher, da es zwischen Fußgängern, Radfahrern und Kraftfahrern immer häufiger zu gefährlichen Situationen kommt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2018, ST 692 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Aufgrund der Definition des Denisweges als Rad-Schulwegroute ist eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs dringend geboten. Einer Anregung des 16. Polizeirevieres folgend, ist der Poller möglichst mit Feuerwehrschließung auszuführen, damit Einsatzfahrzeuge diese Abkürzung auch weiterhin nutzen können. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Die Rad-Schulwegroute ist somit nicht sicher, da es zwischen Radfahrer und Kraftfahren zu gefährlichen Situationen kommen wird. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP
Partei: fraktionslos
Weiter lesenNied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2017, OF 549/6 Betreff: Nied: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Vorgang: V 338/17 OBR 6; ST 850/17 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die in der Stellungnahme 850 geäußerte Vorgehensweise umzusetzen. Der Denisweg sollte an der vom Magistrat definierten Stelle, direkt vor dem Sportplatz, gegen den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Begründung: Viele Anlieger des Denisweges und der Werner-Bockelmann-Straße beklagen ein zunehmendes Verkehrsaufkommen. Einige Autofahrer versuchen scheinbar über diese Strecke einen Zeitverlust an dem Bahnübergang Oeserstraße zu vermeiden. Der Straßenquerschnitt ist nicht geeignet für die Aufnahme dieses Verkehrs. Fußgänger und Radfahrer fühlen sich auf dem Weg nicht sicher. Sie werden oft durch die Kraftfahrzeuge bedrängt und genötigt. Durch das Versperren der Durchfahrt in Höhe des Sportplatzes kann zumindest der Bereich zwischen Werner-Bockelmann-Straße und Linnegraben beruhigt werden. Für den Bereich Linnegraben bis Waldschulstraße müssen andere Lösungen gefunden werden. Antragsteller: fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.12.2017, OF 556/6 dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.02.2017, V 338 Stellungnahme des Magistrats vom 08.05.2017, ST 850 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 6 am 05.12.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 549/6 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 556/6 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und fraktionslos (= Annahme) bei Enthaltung BFF und REP
Partei: fraktionslos
Weiter lesenSchleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2017, OF 307/6 Betreff: Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Poller verhindern Der Ortsbeirat 6 fragt den Magistrat, ob dieser es für möglich und sinnvoll hält, den Schleichverkehr auf dem Denisweg durch Einbau eines Pollers zu verhindern. Begründung: Aus der Bevölkerung wird vorgebracht, dass der Denisweg als Auto-Schleichweg missbraucht wird. RadfahrerInnen und FußgängerInnen würden aus dem Auto heraus beschimpft, wenn sie den Autos nicht schnell genug Platz machen würden. Es wird der Vorschlag eingebracht, das Problem durch Einbau eines Pollers zu lösen. Dies sollte zumindest geprüft werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 6 am 14.02.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 338 2017 Die Vorlage OF 307/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenGriesheim: Verkehrssituation Jägerallee/Rehstraße/Eichhörnchenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 958 entstanden aus Vorlage: OF 244/6 vom 12.10.2016 Betreff: Griesheim: Verkehrssituation Jägerallee/Rehstraße/Eichhörnchenpfad Vorgang: OM 3934/15 OBR 6; ST 650/15 Der Magistrat wird gebeten, die Fortführung bzw. Erweiterung der neu eingerichteten Verkehrsführung zu veranlassen und dabei im Einzelnen folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Ergänzung der Parkverbotsbeschilderung in beiden Fahrtrichtungen und ggf. Kenntlichmachung durch eine Sperrfläche; 2. Aufbringung einer Fahrbahnmarkierung zur Lenkung des abbiegenden Verkehrs. Begründung: Bezug nehmend auf die Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3934, und die Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 650, sowie die daraus resultierende bisherige Umsetzung ergeben sich neue Sachverhalte. Die in den o. g. Vorlagen eingebrachten Änderungen der Verkehrsführung wurden in Gänze durch die Stadt Frankfurt umgesetzt und sind in der Sinnhaftigkeit unstrittig. Bedingt durch die baulichen Gegebenheiten und die nicht ausreichenden Verkehrssicherungen wurde sowohl von Anwohnern als auch von Mitgliedern des Ortsbeirates beobachtet, dass sich im Kreuzungsbereich Rehstraße/Jägerallee gefährliche Begegnungen zwischen Verkehrsteilnehmern ergeben. Zu 1.: Kraftfahrzeuge, die aus dem Eichhörnchenpfad in Richtung Jägerallee fahren, treffen häufig in dem verengten Straßenabschnitt vor den Häusern Rehstraße 25 und Rehstraße 27 auf Gegenverkehr. Im Bereich des benannten Straßenabschnittes wurde zwar ein Halteverbot eingerichtet, welches aber nicht ausreichend ausgewiesen bzw. kenntlich gemacht worden ist. Hierdurch kommt es regelhaft zu falsch abgestellten Kraftfahrzeugen, die den Begegnungsbereich in der Rehstraße einengen. Zu 2.: Fahrzeuge, die die Rehstraße aus Richtung Tarnowitzer Straße in Richtung Jägerallee befahren und dort nach links in die Jägerallee einbiegen, schneiden denjenigen Fahrzeugen, die die Jägerallee in nördliche Richtung fahren, in gefährlicher Weise die Fahrspur. Verschärft werden diese gefährlichen Begegnungen durch größere geparkte Kraftfahrzeuge, die gegenüber der Liegenschaft Jägerallee 27 abgestellt sind. Eine Evaluierung der entstandenen Verkehrssituation wird vom Ortsbeirat und den Anwohnern befürwortet, um diese sinnvolle Verkehrsführung für alle Beteiligten noch sicherer zu gestalten. Quelle: (c)Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westen Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3934 Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 650 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2017, ST 263 Aktenzeichen: 32 1
Nied: Parkflächen der Sportanlage Denisweg zuverlässig entwässern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.10.2016, OM 620 entstanden aus Vorlage: OF 198/6 vom 18.09.2016 Betreff: Nied: Parkflächen der Sportanlage Denisweg zuverlässig entwässern Der Magistrat wird gebeten, die Parkflächen der Sportanlage Denisweg in Nied so herzurichten, dass das Niederschlagswasser schneller abfließt (z. B. durch Rasengitterelemente) oder über eine entsprechende Entwässerungsrinne abgeleitet wird. Begründung: Nach heftigen Regenfällen oder auch anhaltendem Dauerregen bilden sich große Pfützen an und auf den Parkflächen, die ein Aussteigen aus dem oder Einsteigen in das Auto für Besucher, Kinder und Eltern trockenen Fußes nicht zulassen (s. Fotos). Dadurch verschlammen die Stellplätze für längere Zeit und es dauert, bis sie wieder abgetrocknet sind. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2017, ST 128 Aktenzeichen: 52 0
Abfalleimer mit Deckeln gegen Vögel sichern - Spielplatz Rehstraße/Jägerallee
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.05.2016, OM 32 entstanden aus Vorlage: OF 8/6 vom 17.04.2016 Betreff: Abfalleimer mit Deckeln gegen Vögel sichern - Spielplatz Rehstraße/Jägerallee Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat 6 mitzuteilen, wie sich die in den letzten Jahren erprobten verschiedenen Deckelsysteme für Abfalleimer in Frankfurt bewährt haben, inwieweit es sinnvoll erscheint, mehr Abfalleimer mit Deckeln zu versehen und wieso überhaupt noch Abfalleimer ohne Deckel in Gebrauch sind; 2. die Abfalleimer am Spielplatz Rehstraße/Jägerallee in Griesheim mit Deckeln zu versehen. Begründung: Aus der Bevölkerung wird berichtet, dass auf dem Gelände des Spielplatzes Rehstraße/Jägerallee der Müll aus den Abfalleimern von Rabenvögeln verteilt wird. Es erscheint deswegen sinnvoll, hier Abhilfe dadurch zu schaffen, dass die Abfalleimer mit Deckeln versehen werden. Das Problem ist grundsätzlich nicht neu. In Frankfurt wurden in den vergangenen Jahren schon einige Versuche unternommen, Abfalleimer mit verschiedenen Deckelsystemen davor zu schützen, dass Vögel den Inhalt auf der Suche nach Nahrung ausräumen. Leider scheinen sich aber nicht alle Systeme bewährt zu haben. Da es aber sehr wünschenswert wäre, dauerhafte Lösungen für dieses Problem zu finden, bittet der Ortsbeirat um Informationen über den Sachstand und um Klärung der Frage, ob es der Magistrat für sinnvoll hält, zukünftig mehr oder sogar alle Abfalleimer mit Deckeln zu sichern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2016, ST 902 Aktenzeichen: 67 0
Tempo 30-Piktogramm in der Rehstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.02.2016, OM 5012 entstanden aus Vorlage: OF 1586/6 vom 01.02.2016 Betreff: Tempo 30-Piktogramm in der Rehstraße Der Magistrat wird gebeten, ein Tempo 30-Piktogramm auf der Fahrbahn in der Rehstraße vor der Kreuzung mit der Tarnowitzer Straße aufzubringen. Begründung: Anwohner der Tarnowitzer Straße berichten, dass von der Rehstraße in die Tarnowitzer Straße einbiegende Fahrzeuge schneller als die erlaubten 30 km/h fahren würden. Da die Rehstraße und die Tarnowitzer Straße innerhalb einer Tempo-30-Zone liegen, bedarf es keiner weiteren Tempo 30-Schilder. Allerdings liegt die Tarnowitzer Straße in einiger Entfernung zum Beginn der Tempo-30-Zone. Daher erscheint es sinnvoll, an die Tempo 30-Regelung in Form eines auf der Fahrbahn angebrachten Piktogramms zu erinnern. Dieses Piktogramm kann in der Rehstraße unmittelbar vor der Abzweigung der Tarnowitzer Straße aufgebracht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.04.2016, ST 580 Aktenzeichen: 32 1
Verschmutzung der Sportanlage Denisweg durch Kaninchen unterbinden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4774 entstanden aus Vorlage: OF 1543/6 vom 15.11.2015 Betreff: Verschmutzung der Sportanlage Denisweg durch Kaninchen unterbinden Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, die eine Verschmutzung des Kunstrasenplatzes durch Kaninchen und deren Kot verhindern. Der Sportplatz befindet sich ansonsten in einem gepflegten und sauberen Zustand und wurde deshalb bereits ausgezeichnet. Begründung: Der Sportplatz liegt eingebettet in Kleingärten und eine Landschaftsschutzzone. In diesem Gebiet sind sehr viele Kaninchen beheimatet. Diese dringen immer wieder auf das Vereinsgelände und insbesondere auf den Kunstrasenplatz vor. Dort hinterlassen sie ihre Ausscheidungen, die sich gesundheitsgefährdend auf die dort trainierenden Kinder und Jugendlichen auswirken können. Auch die übrigen Sportler sind von diesem Problem betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 458 Aktenzeichen: 52 2
Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.03.2015, OM 3934 entstanden aus Vorlage: OF 1296/6 vom 07.03.2015 Betreff: Verkehrsführung im Bereich Rehstraße und Eichhörnchenpfad Der Magistrat wird gebeten, folgende Änderungen in der derzeitigen Verkehrsführung im nordwestlichen Teil der Bizonalen Siedlung durchzuführen: - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Eichhörnchenpfad; - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Kiebitzpfad; - Drehung der erlaubten Fahrtrichtung in der Straße Iltispfad zwischen Eichhörnchenpfad und Kiebitzpfad; - Einrichtung eines Zweirichtungsverkehrs in der Rehstraße zwischen Eichhörnchenpfad und Jägerallee; - zeitliche Beschränkung von etwaigen Haltverboten in der Rehstraße im Bereich des Zweirichtungsverkehrs. Begründung: Im Eichhörnchenpfad befindet sich die Michael-Schule (Förderschule), deren 90 Schüler täglich mit circa 45 Fahrzeugen gebracht werden, sowie eine Kindertagesstätte, die ebenfalls Verkehr verursacht. Aufgrund der gegenwärtigen Einbahnstraßenregelung müssen die Fahrzeuge, nachdem die Kinder gebracht oder abgeholt sind, über den Iltispfad, die Rebhuhnstraße und die Auerhahnstraße durch die ganze Siedlung zurück zur Jägerallee fahren. Aufgrund einer längeren Sperrung des Iltispfads wegen Baumaßnahmen ergab sich nun, dass Fahrzeuge über den Eichhörnchenpfad zurückgefahren sind und dann nicht gemäß der Einbahnstraßenregelung über die Rehstraße, die Rebhuhnstraße und die Auerhahnstraße abfahren mussten, sondern circa 50 Meter entgegen der sonst geltenden Einbahnstraßenregelung über die Rehstraße direkt wieder auf die Jägerallee fahren konnten. Die vorgeschlagene geänderte Verkehrsführung führt dazu, dass täglich bei nur 45 angenommen Fahrzeugen zweimal ein Umweg von rund 31,5 Kilometern (45 x 700 Meter) wegfällt. Der Verkehr der Kindertagesstätte erhöht diesen Wert weiter, sodass täglich mehr als 100 Kilometer weniger durch die Siedlung gefahren werden würden. Bei einem Ortstermin wurden mehrere Varianten besprochen, wobei sich die hier vorgeschlagene als vergleichsweise einfach umsetzbar erwiesen hat. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2015, ST 650 Antrag vom 12.10.2016, OF 228/6 Antrag vom 12.10.2016, OF 244/6 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 958 Aktenzeichen: 32 1
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