Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
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Anregung vom 18.09.2018, OA 310 entstanden aus Vorlage: OF 718/1 vom 03.09.2018
Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen. Die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und Ortsbezirk 6 wird dann neu zwischen den Grundstücken des FFV Sportfreunde 04 e. V. (Mainzer Landstraße 480) und des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) gezogen.
Begründung: Der Frankfurter Fußballverein Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") stammt von alters her aus dem Stadtteil Gallus. Der weit überwiegende Teil seiner Mitglieder stammt ebenfalls aus dem Gallus und/oder wohnt dort. Dieser Sportverein identifiziert sich daher in jeder Hinsicht mit dem Stadtteil Gallus. Dass das Sportgelände in der Vergangenheit dem angrenzenden Stadtbezirk 542 (Griesheim) zugeschlagen worden ist, wird bereits seit vielen Jahren als unangemessen empfunden. Dies gilt umso mehr, als die Autobahnbrücke (A 5) westlich des betreffenden Grundstücks eine "landschaftliche Grenze" markiert, sodass die östlich davon gelegenen Grundstücke des FFV Sportfreunde 04 e. V. und des KGV Gutleut ohnehin eine "Enklave des Ortsbezirks 6" im Stadtbezirk 146 (Gallus) darstellen, die sinnvollerweise bereits längst dem Gallus hätten zugeschlagen werden sollen. Ein Zuschlag des Grundstücks des KGV Gutleut (Mainzer Landstraße 482) - obgleich seiner Herkunft (Stichwort: Identifizierung) nach ebenfalls zum Ortsbezirk 1 (hier: Gutleut) gehörig - erscheint bisher (noch) nicht sinnvoll, weil dieser Kleingartenverein noch über zwei weitere Grundstücke im Ortsbezirk 6 verfügt und sodann auf zwei unterschiedliche Ortsbezirke verteilt wäre. Im Falle des FFV Sportfreunde 04 e. V. ist die Sachlage indes, wie bereits dargelegt, anders. Daher erscheint es sinnvoll, das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480, welches sich auf dem Teilstück oberhalb der Mainzer Landstraße zwischen Mönchhofstraße, Denisweg und der Autobahnbrücke (A 5) befindet, dem Stadtbezirk 146 (Gallus) zuzuschlagen und an dieser Stelle die Grenze zwischen Ortsbezirk 1 und 6 entsprechend neu zu ziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2018OFOF 718/1Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. September 2018Sie sind hierOAOA 310Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagenAnregung
- 29. März 2019Antwort des Magistrats · nach 30 WochenSTST 630Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1.: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF, FDP und fraktionslos gegen SPD (= Annahme) zu 2.: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)