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Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen

Vorlagentyp: STMagistrat
30 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 630

Betreff: Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen Die Frankfurter Gebietsgliederung sieht eine kleinräumige Aufteilung in Stadtbezirke, Stadtteile und Ortsbezirke vor. Im Gegensatz zu den 16 Orts- und 123 Stadtbezirken sind die 46 Stadtteile nicht durch Satzung festgelegt und haben keine administrative Funktion. Sie dienen im Rahmen der kleinräumigen Gliederung ausschließlich statistischen Zwecken. Stadtteile, die eingemeindet wurden, behielten ihre ursprüngliche Abgrenzung und die entsprechende Ortsbezeichnung wie z. B. Griesheim, Nied und Bockenheim. Das Sportgelände des Frankfurter Fußballvereins Sportfreunde 04 e.V. ("Die Speuzer") mit der Adresse Mainzer Landstraße 480 liegt im Stadtbezirk 542. Das Gelände befindet sich innerhalb der Gemarkungsgrenze des Stadtteils Griesheim. Durch Grenzänderungen soll das Gelände des Fußballvereins dem Stadtteil Gallus zugeordnet werden, während die Flächen des angrenzenden Kleingartenvereins Gutleut im Stadtteil Griesheim verbleiben sollen. Der Grenzverlauf zwischen den Stadtbezirken 164 und 542 sowie zwischen dem Ortsbeiräten 1 und 6 würde folglich quer durch Kleingartenanlagen unterschiedlicher Vereine verlaufen. Die Vorgabe bei Gebietsänderungen ist, klar erkennbare Grenzen abzubilden. Dabei werden vorhandene und geplante Bebauungen sowie bestehende Verkehrswege berücksichtigt und eine möglichst einheitliche Struktur und Nutzung innerhalb der entstehenden Teilgebiete angestrebt. Darüber hinaus ist die Einteilung des Stadtgebiets grundsätzlich auf Beständigkeit angelegt. Dies gewährleistet die Kontinuität in den Zuständigkeiten von Ortspolitik und Verwaltung, was auch im Interesse der Öffentlichkeit ist. Bei den vorgeschlagenen Anregungen sind diese Kriterien nicht erfüllt. Der Vorschlag wird daher nicht unterstützt. Aus Sicht des Magistrats käme allenfalls eine Verlegung der Grenze im Westen auf die Autobahn 5 und die Europabrücke in Betracht. Für die Neuordnung von Ortsbezirksgrenzen ist ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich. Betroffene Ortsbeiräte, hier die Ortsbeiräte 1 und 6, sind in allen wichtigen Angelegenheiten, zu hören und frühzeitig zu beteiligen. Ortsbezirksgrenzen können nur zum Ende der Wahlperiode geändert werden, also frühestens zu den Kommunalwahlen 2021. Anlage Karte mit derzeitigem Gebietsstand (2019)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. September 2018OFOF 718/1Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagenOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 18. September 2018OAOA 310Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. („Die Speuzer“) endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagenAnregung
  3. 29. März 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 30 Wochen
    STST 630Sportgelände des FFV Sportfreunde 04 e. V. ("Die Speuzer") endlich dem Bezirk 146 (Gallus) zuschlagen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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