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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Sicherung des Oppenheimer Platzes

21.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6695 entstanden aus Vorlage: OF 1287/5 vom 26.11.2024 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße/ Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz, und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz, werden besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und die beiden übrigen Eingänge von der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße sind durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schnell befahrenen Gartenstraße/Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die anderen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr, dass Kleinkinder auf die Straße rennen, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.09.2025, ST 1565 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Pflege und Unterhalt des Oppenheimer Platzes

21.03.2025 · Aktualisiert: 27.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6694 entstanden aus Vorlage: OF 1273/5 vom 10.11.2024 Betreff: Pflege und Unterhalt des Oppenheimer Platzes Der Magistrat wird gebeten, am Oppenheimer Platz folgende Maßnahmen der Pflege und des Unterhalts durchzuführen: - Tags und Kritzeleien an den Muschelkalkeinfassungen am Spielplatz, am Eingang Gartenstraße und an der Linde entfernen bzw. übermalen; - die Büsche entlang des Zauns auf 1,5 Meter herunterschneiden. Das entspricht dem ursprünglichen gestalterischen Konzept des Platzes; - die aufgrund der Trockenphase in den Jahren 2018 bis 2022 abgestorbenen Bodendecker hinter den Bänken bitte durch eine andere hitzeresistente Bepflanzung ersetzen; - die Löcher und Unebenheiten in der Wiese bitte ausgleichen, ggf. in mehreren Etappen nach und nach den Erdboden mit den faustgroßen Steinen durch geeigneteren Untergrund ersetzen. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von den Sachsenhäusern viel genutzt und erfreut sich großer Beliebtheit. Erhaltung und Pflege des Platzes sind deshalb im Interesse der Bürger von Sachsenhausen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 849

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Umbenennung der Haltestelle „Holbeinschule“ in der Textorstraße

21.03.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6713 entstanden aus Vorlage: OF 1360/5 vom 20.02.2025 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße Der Magistrat wird gebeten, die Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vor der IGS Süd umzubenennen. Da es die Hohlbeinschule seit einigen Jahren nicht mehr gibt, sollte die Haltestelle "Textorstraße/IGS Süd" heißen. Begründung: Seit einigen Jahren existiert die Hohlbeinschule nicht mehr. Das Gebäude ist mittlerweile als Villa Süd Bestandteil der IGS Süd. Da der Name der Bushaltestelle "Hohlbeinschule" nun oft für Verwirrung sorgt, sollte die Benennung der Haltestelle bitte den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1030

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder

21.03.2025 · Aktualisiert: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.03.2025, OM 6697 entstanden aus Vorlage: OF 1322/5 vom 25.01.2025 Betreff: Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder Der Magistrat wird gebeten, in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 drei Poller anzubringen, um das illegale Parken und die damit verbundenen Gefahren für Fußgänger und Kinder zu verhindern. Begründung: In unmittelbarer Nähe zur Mainkita der evangelischen Dreikönigsgemeinde besteht durch ständiges Falschparken auf dem schmalen Bürgersteig eine erhebliche Gefahrenstelle, insbesondere für Kinder. Trotz bestehendem absoluten Parkverbot parken täglich bis zu drei Fahrzeuge auf dem Gehweg. Dies zwingt Kinder mit Fahrrädern oder Tretrollern sowie Eltern mit Kinderwagen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dabei besteht aufgrund der Einbahnstraßenregelung und des oft zügigen Verkehrs ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Verkehrspolizei hat mehrfach Maßnahmen, wie das Aufschreiben von Falschparkern und Abschleppungen, durchgeführt, jedoch hat dies keine dauerhafte Besserung gebracht. Daher schlagen die Kindertagesstätte und deren Elternschaft als langfristige Lösung die Installation von zwei bis drei Pollern auf dem Bürgersteig vor. Diese Maßnahme würde das Problem des Falschparkens an dieser Stelle effektiv und nachhaltig lösen und die Sicherheit für Kinder und Eltern gewährleisten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1330

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden

20.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 1389/5 Betreff: Maßnahmen gegen die Verkotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat 5 bitten den Magistrat zu prüfen und zu berichten, welche Maßnahmen gegen die Zunahme an Verknotung durch die stark gewachsene Krähenpopulation im Frankfurter Süden, insbesondere an Plätzen wie dem Schweizer Platz, unternommen werden können. Begründung: Bürgerinnen und Bürger berichten, dass sich Krähen vermehrt und in großen Scharen im Frankfurter Süden ansiedeln. Die Vögel sind laut und verkoten die Straßen. Gerade an der Schweizer Straße haben sich vermehrt Krähen angesiedelt. Es sind artenschutzkonforme Lösungsansätze zu entwickeln, um dem Problem zu begegnen. Es ist insbesondere zu prüfen, ob nach der Brutzeit Nester entfernt werden können. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6876 2025 Die Vorlage OF 1389/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Radwegenetz Waldstadion

13.03.2025 · Aktualisiert: 07.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.03.2025, OF 1379/5 Betreff: Radwegenetz Waldstadion Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, im Hinblick auf den Beschluss zur Multifunktionshalle möglichst frühzeitig ein Radwegekonzept zum Erreichen des Waldstadions und für Fahrradabstellmöglichkeiten zu entwickeln und dies dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Die Stadtverordnetenversammlung hat entschieden, am Standort Waldstadion eine Multifunktionshalle zu bauen. Dies führt zu erheblichen verkehrlichen Herausforderungen. Um eine Entlastung der Verkehrssituation zu bewirken, ist es erforderlich, möglichst viele Besucher der Veranstaltungen zu motivieren, diese mit dem Fahrrad aufzusuchen. Dies gelingt aber nur, wenn ein attraktives und tragfähiges Radwegenetz entwickelt wird. Das Waldstation ist zurzeit mit dem Fahrrad nur sehr schwer zu erreichen. Es bestehen insbesondere über die Mörfelder Landstraße von Sachsenhausen aus keine zusammenhängenden Fahrradwege. Auch der Weg über Niederrad und die Kennedyallee ist wenig attraktiv, bisweilen sogar gefährlich. Letztlich existiert kein funktionsfähiger Radweg zum Stadion. Wer das Stadion mit dem Fahrrad aufsucht, muss einige Hindernisse überwinden. Radwege enden im Nichts, andere führen wieder vom Stadion weg. Die Wege haben Schlaglöcher und teilweise wachsen Brombeerhecken in den Radweg hinein. Alle Radwege in Stadionnähe sind geteilte Rad-/Fußwege und sind schon zu eng für einen Radfahrer, der auf zwei Spaziergänger trifft. Zu berücksichtigen ist auch, dass mittlerweile Besucher mit Lastenrad oder E-Roller zum Stadion wollen. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6867 2025 Die Vorlage OF 1379/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im ersten Satz des Tenors die Worte "den Beschluss zur" durch "die Planung einer" sowie im ersten Satz der Begründung das Wort "bauen" durch "planen" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32

04.03.2025 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.03.2025, OF 1390/5 Betreff: Neugestaltung des Radweges an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt zwischen Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30 bis 32 Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, zu prüfen und zu berichten, ob die Radwegeführung an der nördlichen Seite des Ziegelhüttenweges im Abschnitt Oppenheimer Landstraße und der Wohnanlage Ziegelhüttenweg 30-32 neugestaltet werden kann. Insbesondere sind folgende Möglichkeiten zu prüfen: - Der zwischen den Autoparkplätzen und dem Bürgersteig befindliche Radweg wird beseitigt und abgetragen und der Straße zugeschlagen - Die Parkplätze für Autos werden auf diesen früheren Fahrradweg verlagert - Durch die Verbreiterung der Straße kann die farbliche Abmarkierung eines Fahrradstreifens unter Einrichtung einer Dooring-Zone erfolgen. Begründung: Die jetzige Situation ist in dem obigen Abschnitt für Radfahrer unbefriedigend und auch teilweise gefährlich. Der jetzt bestehende Fahrradweg befindet sich zwischen parkenden Autos und dem Bürgersteig. Eine solche Fahrradwegführung ist nicht mehr zeitgemäß und mit Gefährdungen, sowohl für Fahrradfahrer, als auch für Fußgänger verbunden. Der Radweg selbst ist in einem unzumutbaren Zustand. Aus diesem Grunde wird dieser Fahrradweg auch nicht benutzt. Daneben hat im Zuge der Gestaltung des Radschnellweges die Stadt an der Einmündung von der Oppenheimer Landstraße eine Radwegeführung über die Straße markiert. Dies führt dazu, dass zum jetzigen Zeitpunkt de facto zwei Radwege bestehen. Dies ist überflüssig und eine Verschwendung von Raum. Durch die Abtragung des jetzigen Radweges und die Verbreiterung der Straße, besteht die Möglichkeit, unter Erhalt der Parkplätze einen mit roter Farbe abgetrennten Fahrradstreifen zu gestalten, der den Radfahrern mehr Sicherheit bringt. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1390/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen BFF (= Annahme)

Partei: BFF

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der HansThomaStraße

26.02.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.02.2025, OF 1353/5 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der Hans-Thoma-Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim an diesem Ort finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2000 Euro. Begründung: Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u.a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderheim an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderheim stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD Linke BFF FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 392 2025 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen

21.02.2025 · Aktualisiert: 24.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6592 entstanden aus Vorlage: OF 1302/5 vom 07.01.2025 Betreff: Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen Der Magistrat wird gebeten, rund um das Schwanthaler Carrée folgende Installationen neu zu ordnen: - Die Fahrradständer auf der Fahrbahn an der Kreuzung Stegstraße (Ostseite)/Schwanthaler Straße sollen entfernt werden, weil es hier zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich kommt: Fahrradfahrer aus Richtung Süden sind durch die Ständer gezwungen, im Kreuzungsbereich nach links in die Fahrbahnmitte und damit in die Fahrspur entgegenkommender Autos zu schwenken. - Im Bereich der Textorstraße auf Höhe der Bäckerei "Café Ernst" versperren Fahrradbügel und ein kleiner Kasten (für Streugut?) teilweise den markierten Fußgängerüberweg. Hier sollten Fußweg, Kasten und Fahrradbügel sinnvoll neu angeordnet werden. Begründung: Die vorgenommenen Installationen als solches sind sehr willkommen und werden gerne genutzt; gelegentlich kommt es jedoch im Zeitablauf zu leicht behebbaren Nutzungskonflikten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 1037 Beratung im Ortsbeirat: 5

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Umbenennung der Haltestelle „Holbeinschule“ in der Textorstraße

20.02.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.02.2025, OF 1360/5 Betreff: Umbenennung der Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße Der Ortsbeirat, bitte den Magistrat, die Haltestelle "Holbeinschule" in der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße vor der IGS Süd umzubenennen. Da es die Hohlbeinschule seit einigen Jahren nicht mehr gibt, sollte die Haltestelle Textorstraße/ IGS Süd heißen. Begründung: Seit einigen Jahren existiert die Hohlbeinschule nicht mehr. Das Gebäude ist mittlerweile als Villa Süd Bestandteil der IGS Süd. Da der Name der Bushaltestelle "Hohlbeinschule" nun oft für Verwirrung sorgt, sollte die Benennung der Haltestelle bitte den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6713 2025 Die Vorlage OF 1360/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke, BFF und FDP gegen AfD (= Ablehnung)

Partei: SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder

25.01.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 1322/5 Betreff: Installation von Pollern in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11 bis 15 zum Schutz für Fußgänger und Kinder Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, in der Oppenheimer Straße auf Höhe der Häuser 11-15 drei Poller anzubringen, um das illegale Parken und die damit verbundenen Gefahren für Fußgänger und Kinder zu verhindern. Begründung: In unmittelbarer Nähe zur Mainkita der Evangelischen Dreikönigsgemeinde entsteht durch ständiges Falschparken auf dem schmalen Bürgersteig eine erhebliche Gefahrenstelle, insbesondere für Kinder. Trotz bestehenden absoluten Parkverbots parken täglich bis zu drei Fahrzeuge auf dem Gehweg. Dies zwingt Kinder mit Fahrrädern oder Tretrollern sowie Eltern mit Kinderwagen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dabei besteht aufgrund der Einbahnstraßenregelung und des oft zügigen Verkehrs ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Verkehrspolizei hat mehrfach Maßnahmen wie das Aufschreiben von Falschparkern und Abschleppungen durchgeführt, jedoch hat dies keine dauerhafte Besserung gebracht. Daher schlagen die Kita und deren Elternschaft als langfristige Lösung die Installation von zwei bis drei Pollern auf dem Bürgersteig vor. Diese Maßnahme würde das Problem des Falschparkens an dieser Stelle effektiv und nachhaltig lösen und die Sicherheit für Kinder und Eltern gewährleisten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 1322/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6697 2025 Die Vorlage OF 1322/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen 1 BFF und AfD (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten

24.01.2025 · Aktualisiert: 06.10.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437 entstanden aus Vorlage: OF 1306/5 vom 03.01.2025 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der Magistrat wird gebeten, auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust") aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist in der Textorstraße im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung als Anwohnerparken überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zur kreuzenden Schweizer Straße vor deren Hausnummer 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust"). Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - entsprechen denen der übrigen Textorstraße (Nordseite), in der aufgesetztes Parken erlaubt ist. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Foto: Dr. Peter Wahl Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 5

Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen

24.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6436 entstanden aus Vorlage: OF 1305/5 vom 20.12.2024 Betreff: Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten, den Betreiber des Parkhauses Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Straße 16) anzuhalten, im Erdgeschoss des Parkhauses wieder Fr auenparkplätze einzurichten. Begründung: Die Frauenparkplätze des Parkhauses Alt-Sachsenhausen sind vollständig durch E-Parkplätze mit Ladestationen ersetzt worden. Gerade am Abend ist es für viele Frauen, die allein zu ihrem Auto im Parkhaus gehen, sehr unangenehm, mit Fremden im Aufzug zu fahren, um in die höheren Etagen zu ihrem Auto zu gelangen. Es sollten daher wieder Frauenparkplätze im Erdgeschoss des Parkhauses eingerichtet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen

07.01.2025 · Aktualisiert: 27.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.01.2025, OF 1302/5 Betreff: Verkehrsinstallationen am Schwanthaler Carrée neu ordnen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, rund um das Schwanthaler Karree folgende Installationen neu zu ordnen: - Die Fahrradständer auf der Fahrbahn an der Kreuzung Stegstraße (Ostseite) - Schwanthaler Straße sollen entfernt werden, weil sie zu gefährlichen Situationen im Kreuzungsbereich führen: Fahrradfahrer aus Richtung Süden sind durch die Bügel gezwungen, im Kreuzungsbereich nach links in die Fahrbahnmitte und damit in die Fahrspur entgegenkommender Autos zu schwenken. Erforderlichenfalls kann die Fahrspur für Radfahrer hier durch eine Markierung abgesichert werden. - Im Bereich der Textorstraße auf Höhe der Bäckerei "Cafe Ernst" versperren Fahrradbügel und ein kleiner Kasten (für Streugut?) teilweise den markierten Fußgängerüberweg. Hier sollten Fußweg, Kasten und Fahrradbügel sinnvoll neu angeordnet werden. Begründung: Die vorgenommenen Installationen für sich sind sehr willkommen und werden gerne genutzt, gelegentlich kommt es jedoch im Zeitablauf zu leicht behebbaren Nutzungskonflikten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 1302/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6592 2025 Die Vorlage OF 1302/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der letzte Satz beim ersten Spiegelstrich ("Erforderlichenfalls kann die Fahrspur für Radfahrer hier durch eine Markierung abgesichert werden.") gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten

03.01.2025 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2025, OF 1306/5 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust") aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist in der Textorstraße im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung als Anwohnerparken weit überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund in unmittelbarer Nähe zur kreuzenden Schweizer Straße vor deren Hausnummer 77 (derzeit Restaurant "Fleischeslust"). Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - entsprechen denen der übrigen Textorstraße (Nordseite), in der aufgesetztes Parken erlaubt ist. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Foto: Dr. Peter Wahl Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6437 2025 Die Vorlage OF 1306/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, AfD und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/ Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten

03.01.2025 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2025, OF 1307/5 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrecht-/ Schrägaufstellung auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße einrichten Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße auch zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße aufgesetztes Parken in Senkrecht- oder Schrägaufstellung (Anwohnerparken) einzurichten. Begründung: Die Not der Anwohner, in Sachsenhausen-Nord - insbesondere in der Nähe der Schweizer Straße - einen Parkplatz zu finden, ist groß. Aufgrund des Mangels an Parkplätzen sind Anwohner regelmäßig gezwungen, erhebliche Entfernungen - teilweise auch mit Kindern - zurückzulegen, um von ihrem Fahrzeug zur Wohnung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund ist im Umfeld der Schweizer Straße aufgesetztes Parken als Anwohnerparken weit überwiegend gestattet. Eine solche Möglichkeit fehlt jedoch ohne erkennbaren Grund auf der westlichen Seite der Diesterwegstraße zwischen Textorstraße und Kaulbachstraße. Die örtlichen Verhältnisse dort - insbesondere die Gehwegbreite - lassen ein aufgesetztes Parken in Längsrichtung problemlos zu. Aus diesem Grund wird die Fläche bereits jetzt von den verzweifelten Anwohnern (unerlaubt) zum senkrechten oder schrägen Parken genutzt. Erforderlichenfalls sollte die zugelassene Stellfläche durch Streifen markiert werden. Fotos: Dr. Peter Wahl / 01.01.2025 Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1307/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 1307/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6696 2025 Die Vorlage OF 1307/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung)

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 5

Auskunftsersuchen - Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße

02.01.2025 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2025, OF 1297/5 Betreff: Auskunftsersuchen - Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft zum Umbau der Textorstraße zwischen Oppenheimer Landstraße und Holbeinstraße. Insbesondere geht es um die folgenden Fragen: - Wie wird dieser Bereich umgebaut - wie wird der öffentliche Raum dort nach der Umgestaltung aussehen? - Wann ist der Umbau geplant - wann werden die Arbeiten stattfinden? - Wie werden die Buslinien in diesem Bereich verlaufen? Begründung: Der Umbau der Textorstraße in dem besagten Abschnitt betrifft weite Teile der Nachbarschaft in Sachsenhausen. Nach der bisherigen Erfahrung mit Baustellen besteht der Wunsch nach einer guten Kommunikation bezüglich der vorgesehenen Arbeiten, sowie zum Zeitpunkt und Ablauf der Umgestaltung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1112 2025 Die Vorlage OF 1297/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen

20.12.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.12.2024, OF 1305/5 Betreff: Frauenparkplätze im Parkhaus Alt-Sachsenhausen Der Magistrat wird aufgefordert den Betreiber des Parkhauses Alt-Sachsenhausen (Walter-Kolb-Straße 16) anzuhalten im Erdgeschoss des Parkhauses wieder Fauenparkplätze einzurichten. Begründung: Die Frauenparkplätze des Parkhauses Alt-Sachsenhausen sind vollständig durch E-Parkplätze mit Ladestationen ersetzt worden. Gerade am Abend ist es für viele Frauen, die allein zu ihrem Auto im Parkhaus gehen, sehr unangenehm mit Fremden im Aufzug zu fahren, um in den höheren Etagen zu ihrem Auto zu gelangen. Es sollten daher wieder Fauenparkplätze im Erdgeschoss des Parkhauses eingerichtet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6436 2025 Die Vorlage OF 1305/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für alle

03.12.2024 · Aktualisiert: 07.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6243 entstanden aus Vorlage: OF 1442/1 vom 12.11.2024 Betreff: Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multifunktionaler Gemeinschaftspark für alle Vorgang: OM 1816/22 OBR 1; ST 1479/22; ST 140/23; ST 795/24; ST 1393/24 Der Magistrat wird gebeten, 1. dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie die Fläche westlich der Friedensbrücke, zwischen Brücke und Westhafentower, durch Fitnessgeräte, Calisthenics-Geräte und Aufenthaltsbereiche zu einem Treffpunkt für Sportbegeisterte ausgebaut werden kann, ohne dass der Boden versiegelt werden muss, z. B. mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen; 2. zu berichten, inwieweit die bestehenden Liegewiesen östlich der Friedensbrücke bis zum Holbeinsteg dauerhaft als Liegewiesen gesichert werden oder ob eine anderweitige Nutzung geplant ist; 3. die in der Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816, geforderte homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark zügig umzusetzen. Begründung: Die Fläche rund um den Brückenkopf der Friedensbrücke im Gutleutviertel entwickelt sich zunehmend. Der Skatepark und der Spielplatz im nördlichen Bereich werden angenommen. Im südlichen Bereich wurde durch Garten- und Landschaftsbau-Auszubildende des Frankfurter Grünflächenamts und Zierpflanzengärtner-Auszubildende des Palmengartens ein Beet mit hitzebeständigen Pflanzen angelegt. Zudem werden derzeit die Schäden aus der Nutzung der Flächen durch die Fußball-Europameisterschaft beseitigt. Die Flächen am Mainufer sind sehr wertvoll. Einerseits haben sie einen hohen Freizeitwert, andererseits ist es hier mitten in der City möglich, auch lärmerzeugende Aktivitäten, wie einen Skatepark, zuzulassen. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass die Flächen bestmöglich genutzt werden. Als eine Ergänzung zur Nutzung durch Skaten und den Kinderspielplatz bietet sich die Einrichtung eines Ortes für Fitness an. Fitnessgeräte könnten den Ort am Westhafentower weiter beleben, für soziale Sicherheit sorgen und auch in den Abendstunden für eine belebte Atmosphäre sorgen. Für viele Sporttreibende aus dem Gutleutviertel, dem Gallus, dem Westend sowie aus dem nördlichen Sachsenhausen wäre dieser Fitness-Park an der Friedensbrücke ein lohnendes Ziel. Belebte Orte bieten Sicherheit und Schutz. Der Hafenpark im Ostend ist unter anderem auch deshalb beliebt, weil dort immer Menschen aktiv sind und immer etwas los ist. Ein derart lebendiger Ort kann an der Friedensbrücke entstehen. Nicht mit Basketball- und Fußballfeldern, dafür mit Tischtennisplatten und dem sehr gelungenen Kinderspielplatz. In diesem Sinne soll nicht der Hafenpark kopiert werden, sondern es soll dort ein zum Umfeld charakterlich passender Ort geschaffen werden. Eine Zweckbestimmung dieses Ortes zu Fitness und Bewegung würde die Möglichkeit der Nutzung als Liegewiese mindern. Jedoch sind zwischen Friedensbrücke und Holbeinsteg Liegemöglichkeiten auf einer Länge von 300 Metern möglich, und am Theodor-Stern-Kai sind weitere 500 Meter Liegewiese vorhanden. Der Verzicht auf die 30 Meter Liegewiese zwischen Friedensbrücke und Westhafentower würde die Liegemöglichkeiten also nur unwesentlich mindern. Lageplan: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Foto: Manuel Denkwitz Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 584

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt

03.12.2024 · Aktualisiert: 17.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6250 entstanden aus Vorlage: OF 1445/1 vom 12.11.2024 Betreff: Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt Der Magistrat wird gebeten, Anwohnenden der Altstadt in begründeten Ausnahmefällen das Parken im Parkhaus Alt-Sachsenhausen in der Walter-Kolb-Straße im Ortsbezirk 5 zu den gleichen Konditionen wie im Parkhaus am Gericht zu ermöglichen. Diese Regelung soll nur gelten, wenn freie Kapazitäten im Parkhaus Alt-Sachsenhausen vorhanden sind und ausschließlich für diejenigen Anwohnenden, deren Kippp fosten-Parkplatz in der Altstadt kürzlich entfallen ist oder künftig entfallen wird. Der Magistrat wird daher gebeten, hierfür eine pragmatische und einfach umzusetzende Lösung für den betroffenen Personenkreis zu entwickeln. Begründung: Durch den Wegfall von Kipppfosten-Parkplätzen in der Altstadt verlieren viele Mieterinnen und Mieter ihre langjährigen Parkmöglichkeiten. Zwar wird den Betroffenen in der Regel ein Platz im Parkhaus am Gericht angeboten, jedoch ist dieses für einige Anwohnende ungünstig gelegen. Insbesondere für diejenigen, die ihr Fahrzeug durch die Innenstadt zum Parkhaus am Gericht fahren und dann einen langen Fußweg zurücklegen müssten, ist das Parkhaus Alt-Sachsenhausen eine praktikablere Alternative. Es liegt nicht nur verkehrsgünstiger auf dem Weg in die Innenstadt, sondern bietet auch kürzere Wege zu den umliegenden Wohngebieten, was die tägliche Erreichbarkeit deutlich erleichtert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 1 am 29.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park

29.11.2024 · Aktualisiert: 30.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6199 entstanden aus Vorlage: OF 1281/5 vom 15.11.2024 Betreff: Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass es bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park seitens der Verkehrswacht keine aktive Ableitung der Verkehrsströme von der Kennedyallee vor der Aral-Tankstelle nach Niederrad hin ein gibt. Es gibt in Niederrad keinen verfügbaren Parkraum für Besucher:innen des Deutsche Bank Parks. Begründung: Aus der Niederräder Bevölkerung gibt es Hinweise, dass bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Verkehrsströme von der Kennedyallee vor der Aral-Tankstelle nach Niederrad hinein abgeleitet wurden. Dies sei durch die Verkehrswacht erfolgt. Solche Ableitungen von offizieller Stelle sind absolut nicht nachvollziehbar. Der Stadtteil Niederrad platzt bei Veranstaltungen im Stadion aus allen Nähten und es gibt Verkehrschaos. Aktives Ableiten von Verkehrsströmen in den Stadtteil hinein ist absolut nicht nachvollziehbar und muss eingestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 515 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Angebot der Buslinie 35

29.11.2024 · Aktualisiert: 01.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6192 entstanden aus Vorlage: OF 1268/5 vom 11.11.2024 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, sodass auch die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle "Stresemannallee/Mörfelder Landstraße" über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, im Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahn-Station "Stresemannallee", die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße besser angebunden werden könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 514 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat )

Sicherung des Oppenheimer Platzes

26.11.2024 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.11.2024, OF 1287/5 Betreff: Sicherung des Oppenheimer Platzes Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, am Oppenheimer Platz zusätzlich folgende Sicherheitsmaßnahme vorzusehen: - Der Eingang zum Platz auf der Seite Gartenstraße / Walter-Kolb-Straße wird durch ein selbstschließendes Tor gesichert. Begründung: Der Platz und insbesondere der direkt anschließende Spielplatz wird besonders häufig von Familien mit kleinen Kindern genutzt. Auch aus diesem Grund ist der gesamte Platz eingezäunt und sind die beiden übrigen Eingänge von der der Launitzstraße sowie der Danneckerstraße durch kleine (teilweise durch einen Federmechanismus selbstschließende) Tore gesichert. Eine solche Sicherung fehlt indes ohne erkennbaren Grund am Eingang auf der Seite der stark und schneller befahrenen Gartenstraße / Walter-Kolb-Straße (B 43). Wenngleich dieser Eingang vom eigentlichen Spielplatz etwas weiter entfernt liegt als die übrigen zwei Eingänge, besteht auch hier die Gefahr hinausrennender Kleinkinder, da auch dieser Teil des Platzes sehr häufig von spielenden Kleinkindern genutzt wird. Foto: Dr. Peter Wahl Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 10.11.2024, OF 1273/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 8 Über die vorgeschlagenen Maßnahmen der Vorlage OF 1273/5 wird einzeln abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6694 2025 Anregung an den Magistrat OM 6695 2025 1. Die Maßnahmen unter Spiegelstrich 1. und 6. Vorlage OF 1273/5 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Spiegelstrich 5. wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Wort "Bepflanzung" das Wort "hitzeresistente" eingefügt und der zweite Satz gestrichen wird. Die Spiegelstriche 2. und 4. werden abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Spiegelstrich 1., 5. und 6.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme) Spiegelstrich 4.: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und 1 Linke (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park

15.11.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2024, OF 1281/5 Betreff: Keine aktive Ableitung von Verkehrsströmen von der Kennedyallee nach Niederrad bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat dafür zu sorgen, dass es seitens der Verkehrswacht keine aktive Ableitung der Verkehrsströme von der Kennedyallee vor der Aral-Tankstelle nach Niederrad hinein bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park gibt. Es gibt in Niederrad keinen verfügbaren Parkraum für Besucher:innen des Deutsche Bank Parks. Begründung: Aus der Niederräder Bevölkerung gibt es Hinweise, dass bei Veranstaltungen im Deutsche Bank Park Verkehrsströme von der Kennedyallee vor der Aral-Tankstelle nach Niederrad hinein abgeleitet wurden. Dies sei durch die Verkehrswacht erfolgt. Solche Ableitungen von offizieller Stelle sind absolut nicht nachvollziehbar. Der Stadtteil Niederrad platzt bei Veranstaltungen im Stadion aus allen Nähten und es gibt Verkehrschaos. Aktives Ableiten von Verkehrsströmen in den Stadtteil hinein ist absolut nicht nachvollziehbar und muss eingestellt werden. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 44 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6199 2024 Die Vorlage OF 1281/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35

13.11.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1269/5 Betreff: Wirtschaftlichkeit der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat um Auskunft, in welchem Umfang die Buslinie 35 Stresemannallee/Mörfelder Landstraße bis Lerchesberg genutzt wird und wie hoch sich die Kosten für den Betrieb dieser Linie insgesamt belaufen? Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages, kaum besetzt ist. Es finden relativ häufig Leerfahrten statt. Insofern ist es notwendig, auf der Grundlage der Nutzung dieser Buslinie eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Hinblick einer Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Es sollte auf keinen Fall die Buslinie abgeschafft werden. Vielmehr ist zu überlegen, ob der Bus tagsüber mit einer geringeren Frequenz fährt und das eingesparte Personal insoweit an anderen Stellen nutzbringender eingestellt werden kann. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage OF 1269/5 wurde zurückgezogen.

Partei: FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt

12.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1445/1 Betreff: Subventioniertes Parken für Anwohnende der Altstadt Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Anwohnenden der Altstadt in begründeten Ausnahmefällen das Parken im Parkhaus "Alt-Sachsenhausen" in der Walter-Kolb-Straße im Ortsbezirk 5 zu den gleichen Konditionen wie im Parkhaus am Gericht zu ermöglichen. Diese Regelung soll nur gelten, wenn freie Kapazitäten im Parkhaus Alt-Sachsenhausen vorhanden sind und ausschließlich für diejenigen Anwohnenden, deren Kipp-pfostenparkplatz in der Altstadt kürzlich entfallen ist oder künftig entfallen wird. Der Magistrat wird aufgefordert, hierfür eine pragmatische und einfach umzusetzende Lösung für den betroffenen Personenkreis zu entwickeln. Begründung: Durch den Wegfall von Kipppfostenparkplätzen in der Altstadt verlieren viele Mieterinnen und Mieter ihre langjährigen Parkmöglichkeiten. Zwar wird den Betroffenen in der Regel ein Platz im Parkhaus am Gericht angeboten, jedoch ist dieses für einige Anwohnende ungünstig gelegen. Insbesondere für diejenigen, die ihr Fahrzeug durch die Innenstadt zum Parkhaus am Gericht fahren und dann einen langen Fußweg zurücklegen müssten, ist das Parkhaus "Alt-Sachsenhausen" eine praktikablere Alternative. Es liegt nicht nur verkehrsgünstiger auf dem Weg in die Innenstadt, sondern bietet auch kürzere Wege zu den umliegenden Wohngebieten, was die tägliche Erreichbarkeit deutlich erleichtert. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6250 2024 Die Vorlage OF 1445/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Linke gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multi-funktionaler Gemeinschaftspark für Alle

12.11.2024 · Aktualisiert: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2024, OF 1442/1 Betreff: Die Flächen an der Friedensbrücke sinnvoll nutzen: Ein multi-funktionaler Gemeinschaftspark für Alle Vorgang: OM 1816/22 OBR 1; ST 1479/22; ST 140/23; ST 795/24; ST 1393/24 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dem Ortsbeirat einen Plan vorzulegen, wie die Fläche westlich der Friedensbrücke, zwischen Brücke und Westhafentower, durch Fitness-Geräte, Calisthenics-Geräte und Aufenthaltsbereiche zu einem Treffpunkt für Sportbegeisterte ausgebaut werden kann, ohne dass Boden versiegelt werden muss, z.B. mit wasserdurchlässigen Bodenbelägen. 2. zu berichten, inwieweit die bestehenden Liegewiesen östlich der Friedensbrücke bis zum Holbeinsteg dauerhaft als Liegewiesen gesichert sind, oder ob eine anderweitige Nutzung geplant ist. 3. die in OM 1816 aus dem Jahr 2022 geforderte homogene insektenfreundliche Beleuchtung für den Skatepark zügig umzusetzen. Begründung: Die Fläche rund um den Brückenkopf der Friedensbrücke im Gutleutviertel entwickelt sich zunehmend. Der Skatepark und der Spielplatz im nördlichen Bereich werden angenommen. Im südlichen Bereich wurde durch Garten- und Landschaftsbau-Auszubildende des Frankfurter Grünflächenamts und Zierpflanzengärtner-Auszubildende des Palmengartens ein Beet mit hitzebeständigen Pflanzen angelegt. Zudem werden derzeit die Schäden aus der Nutzung der Flächen durch die Fußball-Europameisterschaft beseitigt. Die Flächen am Mainufer sind sehr wertvoll. Einerseits haben sie einen hohen Freizeitwert. Andererseits ist es hier mitten in der City möglich, auch lärmerzeugende Aktivitäten, wie einen Skatepark, zuzulassen. In diesem Sinne ist es wünschenswert, dass die Flächen bestmöglich genutzt werden. Als eine Ergänzung der Nutzung durch Skaten und Kinderspielplatz bietet sich die Einrichtung eine Ortes für Fitness an. Fitness-Geräte könnten den Ort am Westhafentower weiter beleben, für soziale Sicherheit sorgen und auch in den Abendstunden für eine belebte Atmosphäre sorgen. Für viele Sporttreibende aus dem Gutleutviertel, dem Gallus, dem Westend sowie aus dem nördlichen Sachsenhausen wäre dieser Fitness-Park an der Friedensbrücke ein lohnendes Ziel. Belebte Orte bieten Sicherheit und Schutz. Der Hafenpark im Ostend ist unter anderem auch deshalb beliebt, weil dort immer Menschen aktiv sind und immer etwas los ist. Ein derart lebendiger Ort kann an der Friedensbrücke entstehen. Nicht mit Basketball- und Fußballfeldern, dafür mit Tischtennisplatten und dem sehr gelungenen Kinderspielplatz. In diesem Sinne soll nicht der Hafenpark kopiert werden, sondern es soll dort ein zum Umfeld charakterlich passender Ort geschaffen werden. Eine Zweckbestimmung dieses Ortes zu Fitness und Bewegung würde die Möglichkeit der Nutzung als Liegewiese mindern. Jedoch sind zwischen Friedensbrücke und Holbeinsteg Liegemöglichkeiten auf einer Länge von 300 Metern möglich, und am Theodor-Stern-Kai sind weitere 500m Liegewiese vorhanden. Der Verzicht auf die 30m Liegewiese zwischen Friedensbrücke und Westhafentower würde die Liegemöglichkeiten also nur unwesentlich mindern. Lageplan: Geoportal Frankfurt, eigene Eintragungen Foto: Manuel Denkwitz Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 08.10.2024, OF 1391/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2022, OM 1816 Stellungnahme des Magistrats vom 24.06.2022, ST 1479 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 140 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 795 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1393 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 1 am 03.12.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6243 2024 1. Die Vorlage OF 1391/1 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1442/1 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1442/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Angebot der Buslinie 35

11.11.2024 · Aktualisiert: 06.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.11.2024, OF 1268/5 Betreff: Angebot der Buslinie 35 Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Route der Buslinie 35 erweitert werden kann, so dass auch die S-Bahnstation Stresemannallee, die Heimatsiedlung oder die Tiroler Straße angebunden werden. Begründung: Die Buslinie 35 führt von der Haltestelle Stresemannallee/Mörfelder Landstraße über die Karlsbader Straße, Gablonzer Straße, Lerchesbergring zum Lerchesberg. Es handelt sich lediglich um fünf Haltestellen. Der Bus fährt regelmäßig zweimal die Stunde, in dem Berufsverkehr zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr dreimal und zwischen 07:00 Uhr und 08:00 Uhr viermal. Es ist zu beobachten, dass der Bus, insbesondere während des Tages nur gering ausgelastet ist. Um die Auslastung zu verbessern und gleichzeitig die Anbindung des Bischofsweges und des Lerchesberges nicht zu verschlechtern, sollte geprüft werden, ob die Buslinie erweitert werden kann und hierdurch zugleich die S-Bahnstation Stresemannallee, die Heimatsiedlung oder die Tirolerstraße besser angebunden werden könnten. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 32 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6192 2024 Die Vorlage OF 1268/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Pflege und Unterhalt des Oppenheimer Platzes

10.11.2024 · Aktualisiert: 27.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1273/5 Betreff: Pflege und Unterhalt des Oppenheimer Platzes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Oppenheimer Platz folgende Maßnahme der Pflege und des Unterhalts durchzuführen: - Tags und Kritzeleien an den Muschelkalkeinfassungen am Spielplatz, am Eingang Gartenstraße und an der Linde bitte entfernen bzw. übermalen. - Die Stehwippe bitte wieder installieren. Die vorhandene Sitzwippe ist nur bespielbar wenn die Kinder gleich schwer sind und bietet daher weniger Möglichkeiten. - Die Büsche entlang des Zauns auf 1.50 Meter herunterschneiden. Das entspricht dem ursprünglichen gestalterischen Konzept des Platzes. - Ersatz für das Staudenbeet anschaffen, ggf. unter Aussparung der Fläche direkt unter der Linde und zum Schutz vor Betreten bitte einzäunen, so wie im Bethmannpark. Fußgänger erreichen die Wiese über die gepflasterten Fußgängerfurten. Anstelle von Stauden können auch geeignete Sträucher gepflanzt werden. - Die aufgrund der Trockenphase in den Jahren 2018-2022 abgestorbenen Bodendecker hinter den Bänken bitte durch andere Bepflanzung ersetzen. Eventuell ist hier ein geeigneter Platz für die Stauden. - Die Löcher und Unebenheiten in der Wiese bitte ausgleichen, ggf. in mehreren Etappen nach und nach den Erdboden mit den faustgrößen Steinen durch geeigneteren Untergrund ersetzten. Begründung: Der Oppenheimer Platz wird von den Sachsenhäusern viel genutzt und erfreut sich großer Beliebtheit. Erhaltung und Pflege des Platzes sind deshalb im Interesse der Bürger von Sachsenhausen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.11.2024, OF 1287/5 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1273/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 8 Über die vorgeschlagenen Maßnahmen der Vorlage OF 1273/5 wird einzeln abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6694 2025 Anregung an den Magistrat OM 6695 2025 1. Die Maßnahmen unter Spiegelstrich 1. und 6. Vorlage OF 1273/5 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Spiegelstrich 5. wird mit der Maßgabe beschlossen, dass vor dem Wort "Bepflanzung" das Wort "hitzeresistente" eingefügt und der zweite Satz gestrichen wird. Die Spiegelstriche 2. und 4. werden abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1287/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Spiegelstrich 1., 5. und 6.: Einstimmige Annahme Spiegelstrich 2.: CDU, SPD, FDP und AfD gegen GRÜNE, Linke und BFF (= Annahme) Spiegelstrich 4.: CDU, SPD, BFF, FDP und AfD gegen GRÜNE und 1 Linke (= Annahme); 1 Linke (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung

08.11.2024 · Aktualisiert: 26.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6100 entstanden aus Vorlage: OF 1217/5 vom 10.10.2024 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Vorgang: B 314/24 Der Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314, zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wird wegen erheblicher Mängel zurückgewiesen. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und fordert daher den Magistrat auf: - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß- und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B 314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, ein Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheime, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung des Kfz-Verkehrs auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z. B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B 314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der zweistündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der Kfz um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV-Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten breiten Geh- und Radwegen, großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei ...". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 5 am 25.04.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6094 entstanden aus Vorlage: OF 1129/5 vom 20.04.2024 Betreff: Einbahnstraßenregelung in der Tiroler Straße Der Magistrat wird gebeten, die Tiroler Straße testweise für drei Monate in eine Einbahnstraße von Ost (Oppenheimer Landstraße) Richtung West (Stresemannallee) von Montag bis Freitag im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr umzuwandeln. Begründung: Wenn man an einer Seite der Schule "Elterntaxis" verhindert, wie das durch das neu eingeleitete Schulstraßenprojekt des Riedhofwegs sehr gut funktioniert, muss man auch die andere Seite sichern. Sonst werden "Elterntaxis" auf die andere Seite verlagert. Genau dies ist bei der Riedhofschule leider der Fall. Das Schulstraßen-Pilotprojekt im Riedhofweg ist absolut zu begrüßen, aber es wurde dadurch eben nur die Südseite der Riedhofschule bedacht. Leider fahren jedoch einige unbelehrbare Eltern stattdessen jetzt morgens durch die Tiroler Straße an der Nordseite. Diese ist durch die Baustelle am Oppenheimer Kreisel ohnehin schon stärker belastet als sonst. Lückenloses Gehwegparken und halsbrecherisches aneinander Vorbeifahren in den viel zu engen Straßen verschärft die Gefahr für die Grundschulkinder noch erheblich. Wie der Schulelternbeirat der Riedhofschule auch in seiner Petition (https://www.ffm.de/frankfurt/de/ideaPtf/45035/single/2747) erklärt, ist es eigentlich für die Eltern gar nicht erforderlich, in die Tiroler Straße einzufahren. Die Kinder können gerade jetzt mit vorhandener Schulstraße problemlos die letzten 150 Meter zu Fuß gehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 371 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Ergänzung der Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fuğ- und Radverkehr

08.11.2024 · Aktualisiert: 27.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6095 entstanden aus Vorlage: OF 1187/5 vom 23.08.2024 Betreff: Ergänzung der Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke zur Verbesserung der Querungsmöglichkeiten für Fuğ- und Radverkehr Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Ampelanlage am südlichen Brückenkopf der Friedensbrücke in der Weise barrierefrei ergänzt werden kann , dass der Fuğ- und Radverkehr die Stresemannallee direkt vom Theodor-Stern-Kai zum Schaumainkai und umgekehrt überqueren kann. Begründung: Derzeit gibt es für den Fuğ- und Radverkehr keine direkte Möglichkeit, die Stresemannallee am südlichen Ende der Friedensbrücke zu überqueren. Stattdessen muss ein umständlicher Umweg über vier mehrspurige Fahrbahnen und fünf Ampelanlagen in Kauf genommen werden. Aufgrund dieses erheblichen Umwegs nutzen viele Radfahrer den Tiefkai als Radweg, was immer wieder zu Beschwerden über den störenden Radverkehr auf dem Tiefkai führt. Ein wesentlicher Grund für die Bevorzugung des Tiefkais durch Radfahrer ist die fehlende Querungsmöglichkeit an dieser Brücke. Auch für Fuğgänger stellt der Umweg über den Tiefkai eine unkomfortable und lange Alternative dar, insbesondere aufgrund der langen Rampen. Eine Ergänzung der Ampelanlage würde daher die Attraktivität und Sicherheit des Hochkais für den Fuğ- und Radverkehr erheblich erhöhen und gleichzeitig die Konflikte auf dem Tiefkai verringern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 845 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße

08.11.2024 · Aktualisiert: 18.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6098 entstanden aus Vorlage: OF 1196/5 vom 11.07.2024 Betreff: Einrichtung eines Fahrradweges in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Niederräder Landstraße im Abschnitt zwischen Kennedyallee und Mörfelder Landstraße, an der Waldseite einen Fahrradweg einzurichten. Begründung: Im obigen Abschnitt besteht lediglich in Fahrtrichtung Niederrad ein Fahrradweg. Es besteht aber ein großes Bedürfnis, auch an der Waldseite einen Fahrradweg einzurichten, da dieser Abschnitt von Radfahrern sehr stark frequentiert ist. Fahren diese auf der Autofahrbahn, sind sie, insbesondere in den Nachtstunden, Gefährdungen ausgesetzt. Da die Fahrbahn in beiden Richtungen einen Fahrstreifen für den Autoverkehr aufweisen muss, ist für den Radweg ein Stück Wald und Gebüsch abzutragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 383 Beratung im Ortsbeirat: 5

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der HansThomaStraße

08.11.2024 · Aktualisiert: 21.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6104 entstanden aus Vorlage: OF 1221/5 vom 10.10.2024 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße Der Magistrat wird gebeten, für die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderhaus an diesem Ort 2.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das 1911 eröffnete Kinderhaus geht auf den 1901 von Bertha Pappenheim und Henriette Fürth gegründeten Verein der Weiblichen Fürsorge e. V. zurück, ein "Israelitische[r] Frauenverein zur Förderung der gemeinnützigen Bestrebungen für die Gesamtinteressen der jüdischen Frauenwelt": Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um das Jahr 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u. a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderhaus an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderhaus stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2025, ST 210 Aktenzeichen: 41

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Verbesserung der Verkehrssituation und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße und am CarlWeigertPlatz

08.11.2024 · Aktualisiert: 19.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6108 entstanden aus Vorlage: OF 1225/5 vom 08.10.2024 Betreff: Verbesserung der Verkehrssituation und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße und am Carl-Weigert-Platz Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und Barrierefreiheit in der Ludwig-Rehn-Straße sowie am Carl-Weigert-Platz durchzuführen: 1. Freihalten der Straßenecken von widerrechtlich geparkten Fahrzeugen; 2. Absenkung der Bordsteine an relevanten Stellen, um Rollstuhlfahrende, Personen mit Rollatoren und Eltern mit Kinderwagen zu unterstützen; 3. Markierung der Parkplätze am Carl-Weigert-Platz zur besseren Organisation des Parkraums. Begründung: Das wiederholte illegale Parken an den Straßenecken beeinträchtigt die Sichtverhältnisse und gefährdet dadurch insbesondere Kinder, ältere Menschen und weitere Fußgängerinnen und Fußgänger. Besonders im Bereich des Carl-Weigert-Platzes, wo eine Kindertagesstätte liegt und viele Schulkinder den Weg nutzen, ist die Verkehrssicherheit stark eingeschränkt. Darüber hinaus erschweren hohe Bordsteine die Nutzung der Gehwege für mobilitätseingeschränkte Personen wie Rollstuhlfahrende oder Eltern mit Kinderwagen. Durch eine gezielte Absenkung der Bordsteine könnten diese Barrieren reduziert und der Straßenraum sicherer und zugänglicher für alle gestaltet werden. Am Carl-Weigert-Platz herrscht zudem ein unübersichtliches Parkverhalten, da viele Stellplätze nicht klar markiert sind. Eine eindeutige Parkplatzmarkierung würde das geordnete Parken fördern und gleichzeitig den vorhandenen Platz effizienter nutzbar machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden nicht nur die Verkehrssicherheit erheblich steigern, sondern auch die Lebensqualität der Anwohnenden verbessern. Eine Umsetzung ist daher dringend geboten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.02.2025, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1383

OF (Antrag Ortsbeirat )

Verbesserungen für Sachsenhausen im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung

06.11.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.11.2024, OF 1248/5 Betreff: Verbesserungen für Sachsenhausen im Zusammenhang mit der Mainkaisperrung Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zusammenhang mit der Sperrung des nördlichen Mainkais und bezüglich der B314 Ergebnisbericht temporäre Umnutzung, die folgenden Maßnahmen vorzunehmen. Diese sollen dazu dienen, die Belastung durch Ausweichverkehr bei Sperrung des nördlichen Mainkais auf die Menschen in Sachsenhausen zu verringern: 1. Der südliche Mainkai soll in die Sperrung mit einbezogen werden. 2. Im Norden der Frankfurter Innenstadt sind bauliche Maßnahmen vorzusehen, damit im Zusammenhang mit der Sperrung des nördlichen Mainufers, der trotzdem noch erforderliche Autoverkehr auf der Nordseite des Flusses bleibt und nicht in einem großen Bogen nach Süden durch die Wohngebiete von Sachsenhausen, insbesondere nicht über die Mörfelder Landstraße, abgeleitet wird. 3. Die Belastungen durch die Mainkaisperrung müssen zusätzlich für die folgenden Wohnstraßen in Sachsenhausen erhoben werden: Schulstraße, Stegstraße, Gutzkowstraße, Textorstraße sowie für die schon jetzt stark belastete Mörfelder Landstraße. Anhand der Ergebnisse sind Maßnahmen einzuleiten, um die Menschen in Sachsenhausen vor dem zusätzlichen Durchgangsverkehr zu schützen. 4. Zu ermitteln sind für die genannten Straßen, sowie für in der B 314 betrachteten Schweizer Straße, Schaumainkai und Walter-Kolb-Straße/Gartenstraße vor allem die Spitzenbelastungen morgens und spätnachmittags, die in hohem Maß Fußgänger und Radfahrer gefährden, die zu diesen Zeiten ebenfalls unterwegs sind. Begründung: Die Verkehrsberuhigung in der Frankfurter Innenstadt ist gut und notwendig, soll aber nicht auf Kosten der in Sachsenhausen lebenden Menschen geschehen. Die jetzigen Umleitungen bei Sperrung des nördlichen Mainkais bringen zusätzlichen Autoverkehr nach Sachsenhausen, damit mehr Unfallrisiken und mehr Schadstoffe. Das gefährdet die Gesundheit der Sachsenhäuser. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6100 2024 1. Die Vorlage B 314 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1217/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1248/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der HansThomaStraße

10.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1221/5 Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der Hans-Thoma-Straße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, für Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim an diesem Ort 2000 € zur Verfügung zu stellen. Begründung: Das 1911 eröffnete Kinderhaus geht auf den 1901 von Bertha Pappenheim und Henriette Fürth gegründeten Verein der Weiblichen Fürsorge zurück, ein "Israelitische[r] Frauenverein zur Förderung der gemeinnützigen Bestrebungen für die Gesamtinteressen der jüdischen Frauenwelt": Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u.a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderheim an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderheim stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6104 2024 Die Vorlage OF 1221/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung

10.10.2024 · Aktualisiert: 18.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.10.2024, OF 1217/5 Betreff: Untersuchung zu den Auswirkungen der Mainkaisperrung Der Ortsbeirat weist die B314 zur verkehrlichen Untersuchung der Mainkaisperrung (MKS) wegen erheblicher Mängel zurück. Die vorliegende Untersuchung ist unvollständig und kann keine Entscheidungsgrundlage für die dauerhafte Sperrung des Mainkais sein. Der Ortsbeirat lehnt die Sperrung des Mainkais weiterhin ab und Fordert daher in diesem Zusammenhang den Magistrat auf, - die vorliegende Untersuchung zu den verkehrlichen Auswirkungen im Hinblick auf die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Bewohner in Sachsenhausen zu ergänzen und nachzubessern. Dazu gehören u. a. das Unfallgeschehen, die Lärm- und Schadstoffbelastungen sowie eine Zählung des Verkehrs in den Spitzenstunden an stark von Fußgängern frequentierten Streckenzügen und Knoten, - von einer Umwidmung des Mainkais abzusehen und durch eine verbesserte Untersuchung überzeugend darzulegen, dass es keine negativen Auswirkungen auf Sachsenhausen geben wird und der Schwerlastverkehr nicht durch dichtbesiedeltes Stadtgebiet und über Schulwege geleitet wird, - den erhöhten CO2-Fußabdruck, welcher im Rahmen einer Sperrung des Mainkais durch längere Umfahrungswege und zu erwartende zusätzliche Staus entstehen würde, zu ermitteln. Jegliche Maßnahmen, die die Schadstoffbelastung in Frankfurt erhöhen, sind zu vermeiden. - die Dringlichkeit der Mainkaisperrung darzulegen. Bereits jetzt besteht der Mainkai nicht nur aus einer Straße mit breiten Fuß-und Radwegen, sondern auch aus Grünflächen und einer attraktiven Promenade direkt am Fluss. Das Nizza, eine große Parkanlage, die Fortsetzung der Wallanlagen am nördlichen Mainufer, ist nur wenige Meter entfernt. Begründung: Die Bewertung des Magistrats in der B314, dass "aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht ... unverändert keine grundsätzlichen Bedenken gegen den perspektivischen Entfall des Netzbestandteils Mainkai (bestehen)" ist nicht nachvollziehbar, weil die Auswirkungen für die Sachsenhäuser Bevölkerung nicht geprüft worden sind. Dabei befinden sich auf der südlichen Seite direkt gegenüber dem Mainkai ein dicht besiedeltes Wohngebiet mit neun Schulen, einem Krankenhaus, zwei Alten- und Pflegeheimen, zahlreiche Kitas, Krippen und Horte, sowie das Museumsufer ("Kultur für alle"). Fast alle Straßen sind hier als Schulwege klassifiziert. Der Ergebnisbericht zur temporären Umnutzung des Mainkais 2023 macht deutlich, dass sich die Verantwortlichen der Stadt mehr für Events, Tanz- und sonstige Veranstaltung zu interessieren scheinen als für die Auswirkungen einer dauerhaften Sperrung für den Kfz-Verkehr auf die Wohnbevölkerung in Frankfurt. Unter Punkt "4. Bewertung und weiteres Vorgehen" nimmt die Bewertung der Freizeitveranstaltungen nahezu doppelt so viel Raum ein wie die der verkehrlichen Auswirkungen der Straßensperrung. Die Analysen dazu beziehen sich dabei ausschließlich auf den Blickwinkel der Autofahrer und ihrer Reisezeiten. Die Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen vor Ort werden jedoch nicht untersucht. Die Betrachtung der verkehrlichen Auswirkungen ist verengt auf die Reisezeit der Fahrzeuge auf den genannten Streckenzügen. Zu den verkehrlichen Auswirkungen zählt hingegen auch in welchem Umfang sich die Verkehrsqualität für die übrigen Verkehrsteilnehmer verändert hat. Verschlechterungen können an einmündenden Anwohnerstraßen durch erhöhte Wartezeiten für nicht bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer entstehen, Behinderungen z.B. für Straßenbahnen auf der Schweizer Straße/Gartenstraße und erschwerte Bedingungen für den Wirtschafts- und Entsorgungsverkehr im gesamten Sachsenhäuser Einzugsgebiet. Ausgerechnet für die Strecke Schweizer Straße in Richtung Süden fehlen geeignete Daten. Zu Spitzenzeiten staut sich der Verkehr hier teilweise vom Main bis zur Mörfelder Landstraße. Auch ist auf den Grafiken im Ergebnisbericht nicht ersichtlich, wo genau die Messungen durchgeführt worden sind. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Stadt in der B314 die Mainkaisperrung für unbedenklich erklärt, ohne die Auswirkungen auf eine der meist belasteten Strecken im benachbarten Viertel überhaupt evaluiert zu haben. Unter den verkehrlichen Aspekten fehlt auch eine Betrachtung nach Spitzenstunden. Dies ist deshalb wichtig, weil sich in Sachsenhausen zahlreiche Schulen befinden, für die die Erreichbarkeit und Sicherheit zwischen 7 und 9 Uhr (Morgenspitze) eine hohe Bedeutung hat. Gerade dann ist der meiste Verkehr! Überschlägig beläuft sich das Aufkommen in der Spitzenstunde auf 10 % des Verkehrs an einem durchschnittlichen Werktag. Für die Schweizer Straße, Fahrtrichtung Nord, würde dies bedeuten, dass während der 2 stündigen Morgenspitze der Kfz-Verkehr um ca. 125 Kfz/Std. in diesem Zeitabschnitt zunehmen würde. Zeitgleich mit dem Unterrichtsbeginn in den umliegenden Schulen und dem hohen Fuß- und Radverkehrsaufkommen der Menschen auf dem Weg zur Arbeit ist das zweifelsfrei eine erhebliche zusätzliche Belastung. Kein Wunder, dass sich die Beschwerden im Viertel häufen. Es unterbleibt auch eine Analyse zur verfügbaren Restkapazität der betrachteten Straßen, auch im Hinblick auf die zu erwartende Verkehrsentwicklung der kommenden Jahre in Sachsenhausen (Umgestaltung Schweizer Straße/Platz). Gerade bei einer dauerhaften Sperrung des Mainkais sind die absehbaren Änderungen im angrenzenden Straßennetz in die Betrachtung einzubeziehen! Hauptkriterium ist, dass die Untersuchung es unterlässt, die nicht verkehrlichen Auswirkungen überhaupt zu analysieren. Hierzu zählen die erhöhten Behinderungen für den nicht-motorisierten Verkehr (sog. Trennwirkungen beim Überqueren von Straßen), das Unfallgeschehen und alle umweltbezogenen Aspekte wie Lärm, Schadstoffemissionen und Veränderungen der Umfeld- und Aufenthaltsqualität und schließlich der Energieverbrauch/Klima (Umwegverkehre). Diese Aspekte stehen für die Bewohnerschaft, Schüler, Einzelhandelskunden und die Beschäftigten im Vordergrund. Verschlechterungen bei diesen Aspekten bedeuten Verschlechterungen der Lebensqualität. Im Koalitionsvertrag heißt es zur Mainkaisperrung: "Die Stadtteile - vor allem Sachsenhausen - sollen durch den autofreien Mainkai nicht zusätzlich belastet werden." Sachsenhausen Nord ist ein Viertel der Nahmobilität. Der öffentliche Raum ist voller Menschen - auch ohne Veranstaltungen. Durch die Sperrung des Mainkais entstehen insbesondere zu Spitzenzeiten erhebliche zusätzliche Belastungen. Erhöhte Schadstoffwerte durch die Mainkaisperrung in dem dichtbesiedelten, kinderreichsten Stadtteil Frankfurts widersprechen dem Koalitionsvertrag und sind nicht akzeptabel. Die Römer-Koalition hat sich mit dem Koalitionsvertrag ehrgeizige Klimaziele gesetzt und zahlreiche Maßnahmen zur Emissionsminderung beschlossen. Dazu hat die Stadt Frankfurt gemäß Beschlussausfertigung aus der 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, § 1650, beschlossen: "Der Erfolg der kommunalen Klimaschutzanstrengung misst sich einzig und allein an der Reduzierung von Treibhaus (THG)-Emissionen." Weiterhin heißt es: "Der Magistrat wird aufgefordert, den Klimaschutz in den Mittelpunkt zu rücken und das zur Zielerreichung Notwendige zu veranlassen." Das bedeutet auch, dass Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Emissionen führen, zu vermeiden sind. Dies ist aber durch die Schließung des Mainkais zu erwarten. Die Umleitungsrouten durch den gesperrten Mainkai erhöhen die gefahrenen Streckenlängen der KFZ um ein Vielfaches. "Traffic vaporisation" ist in einer Stadt mit täglich 500.000 Ein- und Auspendlern ohne angemessenes und funktionierendes ÖPNV Angebot nicht zu erwarten. Insgesamt erschließt sich die Dringlichkeit einer dauerhaften Mainkaisperrung, welche von Seite des Mobilitätsdezernates forciert wird, nicht: Der Mainkai besteht bereits jetzt aus gut ausgebauten, breiten Geh- und Radwegen, aus großzügigen Grünflächen, einem Spielplatz mit altem Baumbestand und der beliebten Promenade direkt am Main. Dort am Fluss ist der Aufenthalt für die Besucher wesentlich attraktiver als im Bereich der jetzigen Straße, überwiegend vor Gebäuden mit Privatwohnungen. Auf der anderen Seite sind und werden in den nächsten Jahren in Sachsenhausen wichtige Verkehrsachsen durch Baustellen blockiert oder nur eingeschränkt nutzbar sein. Die Grenze der Belastbarkeit ist längst erreicht. Im Koalitionsvertrag heißt es: "Der Mainkai wird im Rahmen eines Gesamtkonzepts zum motorisierten Individualverkehr in dieser Wahlperiode wieder autofrei....". Bislang wird nicht hinreichend dargelegt, mit welchen Maßnahmen der motorisierte Individualverkehr tatsächlich reduziert und eine neuerliche Belastung der südlichen Stadtteile verhindert werden soll. Ein Gesamtkonzept hat die Stadt noch immer nicht vorgelegt. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 314 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6100 2024 1. Die Vorlage B 314 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 1217/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 1248/5 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Kenntnis) zu 2. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, FDP, Linke, AfD und BFF gegen GRÜNE (= Annahme)

Parteien: CDU, SPD, FDP

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Ideen

Idee
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Mit U-Bahnring alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit mind.14 Haltepunkte verbinden:

25.09.2014

- Frankfurt Hauptbahnhof - Stresemannallee/Gartenstraße(Museumsufer) - Schweizer-/Gartenstraße - Affentorplatz(Apfelweinviertel) - Lokalbahnhof - Walther-von-Cronberg-Platz - Ostbahnhof/ Sonnemannstr.(EZB) - Habsburgerallee(ZOO) - Habsburger-/ Wittelsbacherallee - Höhenstraße - Nibelungenplatz/FH - Nibelungenallee/ Deutsche Bibliothek(Campus Frankfurt School of Finance) - Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek Campus Westend der Goethe-Universität) - Grüneburgpark/Miquelallee (Campus Westend der Goethe-Universität) - Bockenheimer Warte- Festhalle/Messe - Frankfurt Hauptbahnhof - Einmal angenommen, die Stadt würde die einmalige Chance nutzen und einige der Steuereinnahmen in eine U-Bahn Ringline investieren. Dann wäre eine U-Bahn die alle zentralen Stadtviertel und alle bestehende U-und Straßenbahnlienien mit 14 Haltepunkte verbindet für alle U-Bahn benutzer in Frankfurt der grüßte wunsch! Möglich wäre der Verlauf einer U-Bahnliene unter den Straßen von Frankfurt im Ring mit den U-Bahn Stationen 1) Frankfurt Hauptbahnhof (Verbindung U4 ,5-Bahn-Straßenbahnen 11, S-Bahnlinien, Fernzüge) U-Bahn Tunnel Mainunterquerung 2) Stresemannallee/ Gartenstraße (Museumsufer) zu Straßenbahnen 12,15,16, (17) 19 u. 21 Verbindung 1221 3) Schweizer-/Gartenstraße U1,2,3,8-Bahn-Verbindungen ab dieser Station 4) Neu Affentorplatz (Apfelweinviertel) Bus (u Lokalbahnhof) Verbindung 5) Neu Walther-von-Cronberg-Platz (Main) Bus Verbindung Mainunterquerung 6) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 4B) oder als Alternative ab Affentorplatz zum 5B) Lokalbahnhof Umsteigemögichkeit zur S-Bahn und Straßenbahnen ab hier Oberirdisch den Verlauf der Bahmgleise zum Ostbahnhof 6) Kurz vor Mainbrücke ein Oberirdischen Hochbahnhof dann über die bestehende Bahnbrücke (mit Skylineblick) zum Ostbahnhof vorher wieder in den Untergrund, 6 oder 7B) Ostbahnhof/ Sonnemannstr. (EZB) U6-Bahn-Straßenbahnen 11Verbindung Straßenbahnen 11, Fernzüge, Ostbahnhof könnte zu einem wichtigen Verkehrsknotenpunkt ausgebaut werden, denn hier wird ja auch die Nordmainische S-Bahn gebaut. 7) Habsburgerallee (ZOO Nebeneingang) U7-Bahn-Verbindungen Optional (Habsburger-/ Wittelsbacherallee) Straßenbahn 14Verbindung 8) Höhenstraße (U4 -Bahn-Verbindung) 9) Nibelungenplatz/FH (Straßenbahnen 18 Verbindun 10) Nibelungenallee/Deutsche Bibliothek/neuer Campus Frankfurt School of Finance (U5-Bahn Verbindung) als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel ein Teil des Fahrzeugverkehrs (vier Fahrspuren als Duchgangsverkehr) in den Tunnel zu verlegen Auto. 11) Miquel-/Adickesallee Polizeipräsidium (gepl. Uni Bibliothek) Verbindungen U1,2,3,8-Bahn-u. Bus als günstigere Unterpflasterbahn zusätzlich wäre hier eine Möglichkeit wie im Europaviertel den Fahrzeugverkehrs in den Tunnel zu verlegen. Dies wäre die einmalige Chance zur Verbesserung des Lärmschutzes und zur Reduzierung der Feinstaubbelastung auf der Miquelallee. Im Tunnel könnten vier Autospuren neben der U-Bahn als Durchgangsverkeht zur Autobahn verlegt werden. An der Oberfläche kann ein Grünstreifen entstehen. Der Fahrzeugverkehr an der Oberfläche wäre dann stark reduziert, mann könnte die sieben Fahrspuren, auf eine Stadtauswärts reduzieren, da nur noch die Anwohner und der Abbiegeverkehr nach Ginnheim und Bockenheim diese nutzen werden. Stadteinwärts, oberirdisch max. zwei Spuren, nur noch für die Abbieger zur Hansaalee erlauben. 12) Grüneburgpark/Miquelallee (gepl. Erweiterung des Campus Westend der Goethe-Universität) und Verbindung mit neue U 4,9 Bahn Linie Lückenschluss Ginnheimer Kurve ?) 13) Bockenheimer Warte (Verbindungem U4,6 u. 7-Bahn- Straßenbahnen 16 u. Bus ) ab hier bestehende U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen. 16) Festhalle / Messe (Verbindung U4 Bahn- Straßenbahnen 16, 17 u. Bus) weiter U-Bahn Tunnel bis Hauptbahnhof nutzen, der U-Bahn Ring wäre geschlossen!

Idee
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Thema Radverkehr/Fahrradweg an der Stresemannallee

15.09.2014

Es wäre für die Radfahrer weniger gefährlich, wenn der Fahrradweg beidseitig befahrbar wäre. Auf dieser Strecke besteht erhöhte Unfallgefahr, weil die Autos von rechts um die Kurve kommen und um die Stresemannallee entlangfahren.