Betreff: Stolperschwelle zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim in der Hans-Thoma-Straße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, die Herstellung und Verlegung einer Stolperschwelle vor der Hans-Thoma-Straße 24 zum Gedenken an das ehemalige jüdische Kinderheim an diesem Ort finanziell zu unterstützen. Diese Maßnahme ist aus dem Ortsbeiratsbudget zu finanzieren und gilt bis zu einem Höchstbetrag von 2000 Euro.
Am 23. März 1919 wurde das Kinderhaus der Weiblichen Fürsorge in der
Hans-Thoma-Straße eröffnet. Zweck des Kinderhauses war es, bedürftigen israelitischen Kindern unentgeltlich oder gegen mäßiges Entgelt Obhut, Verpflegung und Unterweisung zu gewähren. Aufgenommen wurden Waisenkinder, Kinder die durch missliche Wohnungsverhältnisse nicht im Elternhaus bleiben konnten, uneheliche Kinder und solche, die aus unterschiedlichen Gründen keine Menschen hatten, die sich um sie kümmern konnten. Das Haus verfügte über 50 Plätze für Kinder vom Säuglingsalter bis zum sechsten Lebensjahr. Am 15. September 1942 räumte die Gestapo das Kinderhaus in der
Hans-Thoma-Straße 24 und deportierte die etwa 50 jüdischen Kinder mit ihren Betreuerinnen in das Konzentrationslager Theresienstadt. Einige der Kinder waren nicht einmal drei Jahre alt. Fast alle Deportierten wurden ermordet. Nur drei überlebten. Um 2002 wurde das Gebäude abgerissen; nun steht dort ein Ärztehaus, u.a. mit einer Kinderarztpraxis. Oft warten Menschen vor dem Gebäude. Bislang gibt es dort keinen Hinweis auf das Kinderheim an dieser Stelle. Gegenüber befindet sich auf einer Verkehrs-Restfläche der
Platz der vergessenen Kinder, der mit einer Skulptur und einer Gedenktafel an dieses Verbrechen erinnert. Es wird jedoch nicht deutlich, wo genau das Kinderheim stand. Eine Stolperschwelle vor Ort würde diesen Bezug verdeutlichen und dazu beitragen, die Geschichte im Viertel besser verorten zu können.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 392 2025 Die Vorlage OF 1353/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung AfD