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Vorlagen

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof

17.02.2025 · Aktualisiert: 25.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6526 entstanden aus Vorlage: OF 1085/2 vom 07.02.2025 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof Vorgang: V 1571/20 OBR 2; ST 824/20 Der Magistrat wird gebeten, 1. die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifens - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgende Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbertstraße/Schloßstraße - Westbahnhof; 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße/Häusergasse/Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird; 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen; 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben oder unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der Stellungnahme ST 824 ist die Verlängerung der Buslinie 39 vom Markus Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt und zur Station "Ginnheimer Straße/Sophienstraße" will, steigt an der Haltestelle "Ginnheim Mitte" um, fährt eine Station bis "Markus-Krankenhaus" und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schloßstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markus Krankenhaus eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab dem Markus Krankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schloßstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2020, V 1571 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 824 Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1625 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

07.02.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.02.2025, OF 1085/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Die Buslinie 39 schnellstmöglich zum Westbahnhof zu verlängern. Der Linienweg der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") soll vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifenns (siehe Zeichnung) - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof geführt werden. Sie soll folgernde Haltestellen erhalten: Universitätssportanlagen - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof (nur in Richtung Berkersheim) - Kurfürstenplatz - Adalbert-/Schloßstraße - Westbahnhof 2. die Kreuzung Rödelheimer Straße - Häusergasse - Schloßstraße so anzupassen, dass dort vom Kirchplatz kommend ein Linksabbiegen nur für Busse baulich und signaltechnisch ermöglicht wird. 3. hierzu die derzeit bestehende breite Einzelspur in eine Rechtsabbiegerspur und eine ausschließlich für Busse nutzbare Linksabbiegerspur aufzuteilen. 4. hierbei auch zu prüfen, ob die bestehende Verkehrsinsel an der Ampelanlage erhalten bleiben, oder ob sie unter Wegfall einer der Spuren aus der Gegenrichtung (Linksabbieger von der Breitenbachbrücke kommend) versetzt werden kann. Begründung: Entgegen den Aussagen der ST 824/2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39vom Markus- Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, und zur Station Ginnheimer Straße/Sophienstraße will, steigt an der Haltestelle Ginnheim Mitte um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Spätestens im Zuge des Umbaus der Schlossstraße (Fernradweg und Reaktivierung der Tramlinie 13) sollte diese Verlängerung geplant sein und in die Umsetzung gehen können. Antragsteller: GRÜNE Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 06.01.2025, OF 1057/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6526 2025 1. Die Vorlage OF 1057/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1085/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1085/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus

31.01.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2025, OF 1076/2 Betreff: Kulturcampus Bockenheim vor der Realisierung - Die HfMDK ist zentraler Baustein des Kulturcampus Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat - nach abgeschlossener Prüfung der für die HfMDK eingereichten Bauvoranfrage - über den aktuellen Stand des Ansiedlungsvorhabens der Hochschule auf dem Kulturcampus zu informieren. Gebeten wird zugleich darum, die Studie (ABG/ Speer 2024) zu Umbau und Umnutzung des Juridicums dem Ortsbeirat baldmöglichst zur Kenntnis und zur Diskussion zu geben. Der Ortsbeirat lädt hierfür zu einer öffentlichen Vorstellung in die Bürgerfragestunde ein. Die Ansiedelung der HfMDK wird seitens des Ortsbeirates als zentraler Baustein für die finale Realisierung des Kulturcampus betrachtet: Der Campus Bockenheim muss Hochschulcampus bleiben! Der Magistrat und die hessische Landesregierung werden daher eindringlich gebeten, die Ansiedlung dieser Frankfurter Hochschule am Kulturcampus auch unter angepassten Bedingungen zu ermöglichen und eine Abwanderung der Hochschule zu verhindern. Der Ortsbeirat bekräftigt seine Unterstützung der bereits seit vielen Jahren vorhandenen zivilgesellschaftlichen Zwischennutzungen auf den Arealen südlich und nördlich der Bockenheimer Landstraße. Zudem begrüßt der Ortsbeirat, die vom Magistrat ergriffenen Maßnahmen zur Einrichtung des Schirn-Interims in der Dondorf`schen Druckerei sowie zur Zwischennutzung der ehemaligen Kunstbibliothek, die ohne das Engagement zahlreicher zivilgesellschaftlicher Initiativen noch vor kurzer Zeit nicht vorstellbar waren. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6532 2025 Die Vorlage OF 1076/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot

20.01.2025 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6366 entstanden aus Vorlage: OF 1023/2 vom 29.10.2024 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Der Magistrat wird beauftragt, im Ortsbezirk 2 einen Tagestreffpunkt für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot, aufsuchender Sozialarbeit und der Möglichkeit zum Duschen und zum Wäschewaschen einzurichten. Begründung: Seit der Auflösung der Einrichtung für Obdachlose in der Kiesstraße fehlt es im Ortsbezirk 2 an Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose. Nach der Verdrängung dieser Gruppe vom ehemaligen Uni-Campus Bockenheim durch das Sicherheitspersonal blieb die Grünanlage zwischen der Adalbertstraße und der Jordanstraße als letzter Treffpunkt, an dem kein Konsumzwang besteht. Eine weitere Verdrängung dieser Gruppe löst nicht die Probleme, sondern verlagert sie bloß. Durch ein niederschwelliges Beratungsangebot mit aufsuchender Sozialarbeit soll dafür Sorge getragen werden, dass Obdachlose vor Ort die Hilfe, die ihnen zusteht, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wahrnehmen können. Eine Möglichkeit zum Duschen oder Wäschewaschen ist ebenfalls notwendig. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.04.2025, ST 641 Aktenzeichen: 51

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat)) · OB 2

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen

20.01.2025 · Aktualisiert: 12.11.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6368 entstanden aus Vorlage: OF 1053/2 vom 06.01.2025 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahnlinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuweisen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 1. Der Ortsbeirat weist die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, zurück. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U-Bahn-Aufzugs zur Haltestelle "Westend" aus Richtung der Alten Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (siehe Stellungnahme vom 09.09.2022, ST 2063, sowie Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein 15-jähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, und der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen und Fußgänger verletzt wurden, sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung der Alten Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 (Poller in der Grempstraße). Dort wurden die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren. Weiterhin ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung der Alten Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 843 Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2025, ST 1884 Beratung im Ortsbeirat: 2

OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof

06.01.2025 · Aktualisiert: 03.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1057/2 Betreff: Verlängerung der Buslinie 39 vom Markuskrankenhaus zum Westbahnhof Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Die Buslinie 39 wird zum nächsten Fahrplanwechsel im Dezember 2025 bis zum Westbahnhof verlängert. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße-Linksabbieger in die Schloßstraße mit Absenkung des Grünstreifenns,(Siehe Zeichnung) - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof verlängert werden. Sie soll folgernde Haltestellen erhalten: Sportinstitut - Sophienstraße - Kirchplatz - Schönhof-Kurfürstenplatz - Adalbert-/ Schlpßstraße - Westbahnhof Die Ampelschaltung an der Kreuzung Rödelheimer Straße - Häusergasse -Schloßstrasse muss angepasst werden. Begründung: Entgegen den Aussagen der ST 824/2020 ist die Verlängerung der Buslinie 39vom Markus- Krankenhaus zum Westbahnhof notwendig, um die Nutzerfreundlichkeit im ÖPNV zu erhöhen. Von einem nutzerfreundlichen ÖPNV kann bei der bisherigen Linienführung keine Rede sein. Ein Nutzer, der vom Nordwestzentrum kommt, und zur Station Ginnheimer Straße/Sophienstraße will, steigt an der Haltestelle Ginnheim Mitte um, fährt eine Station bis Markuskrankenhaus und muss nach einer Haltestelle wieder umsteigen. Die Verlängerung des Linienwegs der Buslinie 39 (aktuell "Berkersheim Mitte" bis "Markus-Krankenhaus") vom Markus-Krankenhaus via Ginnheimer Landstraße - Ginnheimer Straße - Kirchplatz - Rödelheimer Straße - Schlossstraße - Adalbertstraße zum Westbahnhof soll zur Entlastung der stark frequentierten Buslinie 34 dienen und ein erweitertes Fahrplanangebot im Abschnitt Markus-Krankenhaus bis Schönhof und zum Westbahnhof (tagsüber Fünf- statt Zehn-Minuten-Takt) schaffen. Zusätzlich ist nach der Einführung der Ringstraßenbahn als Ersatz der Buslinie 34 ab Bornheim Mitte Richtung Markuskrankenheus, eine Neuordnung der Buslinien notwendig, da die Ringstraßenbahn ab Markuskrankenhaus zukünftig den Linienweg der Straßenbahnlinie 16 über die Franz-Rücker-Allee benutzt und der Linienweg in der Ginnheimer Landstraße, Ginnheimer Straße und Rödelheimer Straße nicht mehr angefahren wird. Zeichnung Kreuzung Rödelheimer Straße, Häusergasse, Schlossstraße Quelle: Geoportal Frankfurt mit eigenen Markierungen Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.02.2025, OF 1085/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 1057/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 2 am 17.02.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6526 2025 1. Die Vorlage OF 1057/2 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1085/2 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1085/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat ) · OB 2

Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle „Westend“ der UBahnLinien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen

06.01.2025 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1053/2 Betreff: Unfälle an ungeschützten Gehwegen erfordern zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an der Haltestelle "Westend" der U-Bahn-Linien U 6 und U 7 Die Stellungnahme vom 16.12.2024, ST 2160, ist zurückzuwiesen Vorgang: OM 2079/22 OBR 2; ST 2063/22; OA 443/24 OBR 2; OM 6233/24 OBR 2; ST 2160/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1. Die ST2160 vom 16.12.2024 ist zurückzuweisen. 2. Der Magistrat wird beauftragt, auf der Seite des U- Bahn-Aufzugs zur Haltestelle Westend aus Richtung Alte Oper Poller vor der Aufstellungsfläche zu installieren, die üblicherweise zum Schutz vor Lkws und Anschlägen dienen. 3. Die Entscheidung, auf der östlichen Seite mit Bezug auf den Planstellungsbeschluss zum Verzicht auf Poller nur einfache Poller aufzustellen (s. ST 2060 vom 09.09.2022 sowie ST 2160 vom 16.12.202), hält der Ortsbeirat für nicht nachvollziehbar. Begründung: Der Unfall in Niederkassel, bei dem 2023 ein fünfzehnjähriger Jugendlicher an einer Bushaltestelle durch einen Pkw tödlich verletzt wurde, der tödliche Unfall in Passau, bei dem eine Mutter und ihre elfjährige Tochter durch einen ausweichenden Lkw ums Leben kamen sowie Fußgänger verletzt wurden sowie mehrere Unfälle in Hessen, bei denen Fußgänger durch Kraftfahrzeuge auf Gehwegen zum Teil schwer verletzt wurden - der letzte in Fuldabrück am 23.12.2024, bei dem eine Familie mit einem Baby im Kinderwagen auf einem Gehweg von einem Auto erfasst wurde und Vater und Kind schwer verletzt wurden - sind der Beweis für die Notwendigkeit von zusätzlichen Schutzeinrichtungen für den Aufzug in der Bockenheimer Landstraße. Es ist unerklärlich, wieso vor dem Aufzug aus Richtung Bockenheim terrorsichere Poller aufgestellt wurden, aber auf der gegenüberliegenden Seite aus Richtung Alte Oper, an der Fußgänger üblicherweise warten, nur normale Poller installiert wurden. Wie sicher normale Poller Fußgänger vor Kraftfahrzeugen schützen, zeigt die OF 1032/2 Vom 13.11.2024 (Poller in der Grempstraße.) wo die Poller vor dem Parkhaus in der Grempstraße umgefahren wurden. Ausserdem ist aufgrund der Insel für den Aufzug aus Richtung Alte Oper ein Lenkmanöver nach rechts notwendig. Wenn das Einlenken nach rechts aus Unachtsamkeit vergessen wird, landet das Kraftfahrzeug direkt auf der Aufzugsinsel im Aufstellbereich für die Fußgänger. Zählen Menschenleben so wenig? Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.05.2022, OM 2079 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2022, ST 2063 Anregung vom 19.02.2024, OA 443 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6233 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2160 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6368 2025 Die Vorlage OF 1053/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, FDP, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und SPD (= Ablehnung)

Partei: Linke

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

02.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6224 entstanden aus Vorlage: OF 1010/2 vom 21.10.2024 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Schloßstraße - zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzepts für die Gehwege Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege ermöglicht werden kann. Begründung: In der Schloßstraße ist zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies ist trotz doppelter Straßenbreite die gleiche Anzahl an Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, wodurch die Gefahr für Unfälle steigt. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen der Schönhofstraße und der Adalbertstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 527 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle

02.12.2024 · Aktualisiert: 18.09.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6241 entstanden aus Vorlage: OF 1028/2 vom 10.11.2024 Betreff: Johanna-Tesch-Schule: Planung Schulsporthalle Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der Johanna-Tesch-Schule in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstraße dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung und Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Stadträtin Sylvia Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2

02.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 entstanden aus Vorlage: OF 1019/2 vom 14.10.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2 Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24; OM 5878/24 OBR 2 Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Halte- bzw. zeitlich beschränkten Parkverbots vor der Sophienstraße 26 und 28 Fahrradbügel zu installieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen so aufgestellt werden, dass sie insbesondere die Halteverbotszone gegen widerrechtliches Abstellen von Pkw sichern. Die Radbügel sollen, um möglichst wenig in die Fahrbahn hineinzureichen, nicht wie sonst üblich schräg, sondern parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden. Begründung: Es handelt sich um eine Anregung von Anwohnenden und dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e. V., wo es oft die Situation gibt, dass Mitarbeitende oder Besucher*innen ihre Fahrräder nicht vor dem Büro in der Sophienstraße 28 abstellen können, weil nicht ausreichend Fahrradständer vorhanden sind. Auch Anwohner*innen finden oft keinen Platz für ihr Rad. Um die Grünflächen am Straßenrand zu schonen, sollten die Fahrradbügel im Park-/Halteverbot vor den Gebäuden montiert werden. Dort stehen derzeit häufig unerlaubt Fahrzeuge (siehe Foto). Die Anregungen an den Magistrat vom 14.02.2022 und vom 09.09.2024, OM 1616 und OM 5878, bleiben hiervon unberührt, bzw. diese Anregung entspricht der Ziffer 7. der Vorlage OM 1616 inhaltlich. Insofern soll dieser Punkt mit der vorliegenden Anregung nachdrücklich priorisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 735 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Weitere Radbügel für die Kiesstraße

02.12.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6232 entstanden aus Vorlage: OF 1030/2 vom 13.11.2024 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 37 bis 41, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z. B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Kiesstraße/Ecke Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern können Fahrräder nicht abgestellt werden. Eine Erweiterung des Angebotes, insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie, scheint daher erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2025, ST 680 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 2 am 24.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OF (Antrag Ortsbeirat )

Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel

27.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.11.2024, OF 1049/2 Betreff: Planung zur Bockenheimer Landstraße so nicht akzeptabel Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung aus M 150/2024 zurückzuweisen und die Planung zur Umgestaltung der Bockenheimer Landstraße grundlegend zu überarbeiten. 1. Die Reduzierung auf eine Fahrspur je Richtung für den motorisierten Verkehr ist nicht hinzunehmen. 2. In der Planung sind neben dem MIV, dem Fahrrad und den Fußgängern auch der Linienverkehr und ausreichend Rettungswege zu berücksichtigen. Begründung: Der Ortsbeirat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der erforderlichen Arbeiten am Netz (Strom und Fernwärme, siehe unter Trassenarbeiten in der M 150/2024) Baumaßnahmen an der Bockenheimer Landstraße unumgänglich sind. Auch stimmt der Ortsbeirat zu, dass der derzeitige Radweg erhebliche Unebenheiten aufweist und daher den Radverkehrsfluss erheblich hemmt. Eine Sanierung ist daher angezeigt. Unter Berücksichtigung der Verbreiterung des Radwegs auf einem wie bisher im Vergleich zur Fahrspur erhöhten Niveau stellt der Wegfall einer Fahrspur im Notfall eine echte Gefahr dar, da keine Möglichkeit bestünde, eine Rettungsgasse zu bilden. Der Linienverkehr ist für Anwohner unverzichtbar, sowohl die Buslinie 50 als auch die Linie M 36 sind wichtige ÖPNV-Anbindungen, die nicht aufgegeben werden können. Um zu gewährleisten, dass diese nicht noch unzuverlässiger werden, ist der Verkehrsfluss auf der Bockenheimer Landstraße auch für ÖPNV-Nutzer von großem Interesse. Schließlich ist anzunehmen, dass die Verkehrsaufkommen in den Seitenstraßen der Bockenheimer Landstraße zunehmen. Ähnliche Entwicklungen gibt es etwa in der Fürstenberger Straße seit dem Umbau des Grüneburgwegs oder auch im Nordend seit dem Umbau des Oeder Wegs. Hier bedarf es eines Gesamtkonzepts und eine Abbildung der Veränderung im Vergleich zur Beschlusslage von 2019. Aufrecht zu erhalten ist ausdrücklich der Baumbestand und die Begrünung der Straße. Auch sollen Aufenthaltsorte wie der Odina-Bott Platz erhalten bleiben. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

Parteien: CDU, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im UniCampus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen

15.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.11.2024, OF 1038/2 Betreff: Die vier leer stehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße im Uni-Campus Bockenheim für soziale Zwecke zur Verfügung stellen Der Ortsb eirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Der Magistrat soll Verhandlungen mit der Universität aufnehmen mit dem Ziel, dass die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa,Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden. Die ehemalige Kita in der Neuen Mensa sollte für den Verein Roinja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Seit Jahren stehen die Läden im Erdgeschoss der Neuen Mensa im Uni-Campus Bockenheim, Bockenheimer Landstrasse leer. Der einzige Laden der aktuell genutzt wird ist das KFZ Referat. Andererseits fehlen gerade in Bockenheim Flächen für soziale Zwecke. So sucht der Verein Roinja, der Beratungsarbeit für Geflüchtete anbietet, dringend Flächen für seine Beratungsarbeit. Da die Mütter mit ihren Kindern kommen, wäre die ehemalige Kita in der Neuen Mensa ein idealer Ort für den Verein, da dort noch die Einrichtung der ehemaligen Kita vorhanden ist. Eine Nutzung der leerstehenden Läden als Abstellort für alte Möbel der Universität entspricht nicht der sozialen Verantwortung der Universität! Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 47 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1072 2024 Die Vorlage OF 1038/2 wird mit geändertem Antragstenor in der folgenden Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die vier leerstehenden Läden im Erdgeschoss der neuen Mensa in der Bockenheimer Landstraße für soziale Zwecke zur Verfügung gestellt werden können und ob die ehemalige Kita in der neuen Mensa für den Verein Bachtale Romnja, der seit langer Zeit und dringend geeignete Räume benötigt, zur Verfügung gestellt werden kann." Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD und Linke gegen CDU und 1 FDP (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 SPD und 1 FDP

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek

13.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1031/2 Betreff: Leerstand und Verfall in der Gräfstraße 78 - Ehemalige Universitätsbibliothek Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: Befindet sich das Gründerzeitgebäude Gräfstraße 78 nach wie vor im Besitz der Universität / des Landes Hessen? Wie wird der Zustand des Gebäudes nach bereits jahrelangem Leerstand beurteilt? Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bzw. wird es im Rahmen der Kulturcampus-Planung erhalten bleiben? Steht der Magistrat mit der Universität / dem Land Hessen dahingehend in Kontakt, den Zustand des Gebäudes wieder zu verbessern, eine Sanierung einzuleiten und das Gebäude neu zu nutzen? Welche Möglichkeiten sieht der Magistrat in Abstimmung mit dem Eigentümer, das Gebäude zu öffnen und eine Zwischennutzung zu ermöglichen, z.B. für Studierendenwohnen? Welche Maßnahmen werden ergriffen (bzw. dem Eigentümer aufgegeben), den Vorgarten zur Gräfstraße entsprechend der Vorgartensatzung von Sperrmüll zu reinigen und anzulegen? Begründung: Das leerstehende Gebäude Gräfstraße 78 ist zwar Teil der Kulturcampus-Planung, es liegt jedoch am äußersten Rand des Planungsgebietes zwischen dem Restaurant Extrablatt und neben dem neu gestalteten ehemaligen Philosophikum (Lageplan, Ziffer 3: https://www.uni-frankfurt.de/38093742/Lageplan___Campus_Bockenheim.pdf). Das Gebäude ist historisch und optisch ein wichtiger Teil der Gräfstraße in Bockenheim und soll das nach Meinung des Ortsbeirats auch bleiben. Sein langjähriger Leerstand und der damit verbundene zunehmende Verfall (verbunden mit Vermüllung) ist nicht hinzunehmen. Der Magistrat wird gebeten, auf die Universität (bzw. den Eigentümer) zuzugehen und sich schnellstmöglich für eine Sanierung und Nachnutzung einzusetzen. Der Antrag wird vom Verein "Freunde Bockenheims" mit angeregt und unterstützt. Anlage (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1074 2024 Die Vorlage OF 1031/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Weitere Radbügel für die Kiesstraße

13.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 13.11.2024, OF 1030/2 Betreff: Weitere Radbügel für die Kiesstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kiesstraße auf Höhe der Häuser Nr. 41 bis 37, in Abstimmung mit den dort ansässigen gastronomischen Betrieben (z.B. Café Crumble) weitere Radbügel zu installieren. Hierfür sollten ein bis zwei PKW-Stellplätze entfallen. Begründung: Die wenigen Fahrradständer an der Ecke Kiesstraße / Adalbertstraße sind regelmäßig übervoll. Auf dem schmalen Gehweg entlang der beschriebenen Hausnummern sind Fahrräder nicht abzustellen. Eine Erweiterung des Angebotes insbesondere für die Kundschaft der Gastronomie scheint daher erforderlich. (Quelle: Eigene Aufnahmen der Antragstellerin) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6232 2024 Die Vorlage OF 1030/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der letzte Satz wie folgt geändert wird: "Hierfür sollte ein Pkw-Stellplatz entfallen." Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Johanna-Tesch Schule: Planung Schulsporthalle

10.11.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1028/2 Betreff: Johanna-Tesch Schule: Planung Schulsporthalle Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die detaillierte Planung für den Neubau einer Schulsporthalle am derzeitigen Standort der IGS Johanna Tesch in der ehemaligen Sophienschule an der Falkstraße/Sophienstr. dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Ortsbeirat bittet darum, bei der Planung uns Ausführung zu beachten, dass die Franckeschule nur über eine relativ kleine Sporthalle verfügt und dass perspektivisch die Erweiterung der Grundschule geplant ist. Begründung: Der Ortsbeirat begrüßt die Planung für den Neubau einer Schulsporthalle. Die im Rahmen des Termins mit Frau Weber am 08.10.2024 dem Ortsbeirat vorgestellte Planung war noch sehr ungenau und es blieb offen, wo genau der Neubau geplant ist und ob es sich hierbei um eine Interimslösung oder eine solide gebaute dauerhaft als solche nutzbare Turnhalle handeln soll. Antragsteller: CDU FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6241 2024 Die Vorlage OF 1028/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen

04.11.2024 · Aktualisiert: 13.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6041 entstanden aus Vorlage: OF 1006/2 vom 19.10.2024 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden Grünanlage genannt) täglich Alkohol konsumieren; b) ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot vonseiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, das den Alkohol- und Rauchwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße wirbt. 2. Der Magistrat wird zudem gebeten, a) bei positiver Prüfung von Ziffer 1. b) ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. b) die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18:00 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten, diese gesamte Angelegenheit als Eilanregung nach § 4 Absatz 10 Satz 4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) zwischen Adalbertstraße und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und einem Schülerladen bzw. -hort für Grundschulkinder (Spielraum im Stadtteil e. V.); insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider werden dort seit geraumer Zeit im Bereich der Sitzgelegenheiten an diesem öffentlichen Weg regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d. h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Rauchwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander, aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhtem Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsätze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene - leider auch sehr regelmäßig feststellbare - Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen, sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z. B. für die Grünanlage zu treffen: "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen". Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18:00 Uhr (momentan 20:00 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier überlassen zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Rauchwaren geworben werden. Dieses Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z. B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2024, ST 2177 Anregung an den Magistrat vom 26.05.2025, OM 7055 Stellungnahme des Magistrats vom 23.06.2025, ST 996

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen

04.11.2024 · Aktualisiert: 16.04.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6042 entstanden aus Vorlage: OF 1003/2 vom 30.08.2024 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und zu berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann; 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen; 3. zu prüfen und zu berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen; 4. zu prüfen und zu berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Laut Auskunft des zuständigen Amts lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 192 Anregung an den Magistrat vom 24.03.2025, OM 6742 Aktenzeichen: 67-0

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern

04.11.2024 · Aktualisiert: 11.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 04.11.2024, OM 6044 entstanden aus Vorlage: OF 1015/2 vom 14.10.2024 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern 1. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, a) welche Möglichkeiten es gibt, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 bis 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben; b) ob entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden können. 2. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung, insbesondere der citynahen Stadtteile wie Bockenheim, ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potenziale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.06.2025, ST 896 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OI (Initiative Ortsbeirat)

Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in „LotharZenettiPlatz“

04.11.2024 · Aktualisiert: 13.11.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 04.11.2024, OI 77 entstanden aus Vorlage: OF 999/2 vom 23.09.2024 Betreff: Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in "Lothar-Zenetti-Platz" Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den bisher unbenannten Sandplatz einschließlich der angrenzenden Wiese vor der Frauenfriedenskirche in Frankfurt-Bockenheim (Zeppelinallee 99) in "Lothar-Zenetti-Platz" zu benennen. Am Straßenschild soll eine Ergänzung mit einer Kurzbiografie montiert werden. Zur Person: Lothar Zenetti, geboren am 6. Februar 1926 in Frankfurt-Bockenheim und gestorben am 24. Februar 2019, war ein deutscher römisch-katholischer Theologe, Priester und Schriftsteller, dessen Texte heute in vielen kirchlichen Kontexten sehr bekannt sind. Zenetti wuchs in Frankfurt-Bockenheim auf und war ein Kind der Pfarrei Frauenfrieden. 1943 wurde er als 17-Jähriger als Luftwaffenhelfer eingezogen. 1945 geriet er in französische Kriegsgefangenschaft. Im sogenannten Stacheldrahtseminar des Abbé Franz Stock von Chartres wurde er Seminarist (in Ausbildung stehender Kandidat für das katholische Priesteramt). Die dort von ihm an die Lagerwände gemalten eindrucksvollen Kreuzwegstationen sind als Reproduktionen in der Frauenfriedenskirche ausgestellt. 1946 wurde er nach Hause entlassen, machte das Abitur und begann sein Theologiestudium in Sankt Georgen. 1952 wurde er von Bischof Kempf zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplanszeit war Lothar Zenetti von 1969 bis 1995 Gemeindepfarrer in St. Wendel in Frankfurt-Sachsenhausen. Er kehrte anschließend nach Frankfurt-Bockenheim und in die Pfarrgemeinden Frauenfrieden und St. Elisabeth zurück und übernahm dort auch im Ruhestand noch viele Dienste. Lothar Zenetti war u. a. Hörfunkbeauftragter für die katholische Kirche beim HR, Journalist und einer der Sprecher des "Wort zum Sonntag" der ARD. Er wurde 1962 zum Stadtjugendpfarrer ernannt und war auch Berater bei der deutschen Bischofssynode. Er schrieb zahlreiche oft humorvolle, hintergründige und auch kritische Geschichten (darunter die Weihnachtsgeschichte in Frankfurter Mundart), Gedichte und zahlreiche Texte für Kirchenlieder, die in katholischen und evangelischen Gesangbüchern ihren Niederschlag gefunden haben - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Viele seiner Gedichte wurden vertont - so z. B. "Was keiner wagt" von Konstantin Wecker. Lothar Zenetti war Jazzliebhaber und stand in engem Kontakt mit Albert Mangelsdorff, mit dem er die Idee für lebendige Gottesdienste mit Jazzmusik entwickelte. 1995 erhielt er den "Stoltze Laternenpreis" für satirisch-literarisches Schaffen im Sinne Friedrich Stoltzes. Lothar Zenetti war zeitlebens eng mit Frankfurt-Bockenheim und der Frauenfriedenskirche verbunden. Zum Rahmen: Adressänderungen für Liegenschaften ergeben sich durch die Benennung nicht. Der Antrag wurde bereits mit den Ämtern sowie dem Institut für Stadtgeschichte vorab abgestimmt. Die Gemeinde bietet an, anlässlich der Platzbenennung ein Gemeindefest auszurichten. Der Ortsbeirat steht in Kontakt zum Verwaltungsrat der Gemeinde und bietet an, die Zusammenarbeit und die Terminabstimmung mit den Ämtern zu koordinieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein Versandpaket: 13.11.2024

OF (Antrag Ortsbeirat )

Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot

29.10.2024 · Aktualisiert: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.10.2024, OF 1023/2 Betreff: Einrichten eines Tagestreffpunktes für Obdachlose mit niedrigschwelligem Beratungsangebot Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Im Ortsbezirk 2 einen Tagestreffpunkt für Obdachlose mit niederschwelligen Beratungsangebot, aufsuchender Sozialarbeit und der Möglichkeit zum Duschen und zum Wäsche waschen einzurichten Begründung: Seit der Auflösung der Einrichtung für Obdachlose in der Kiesstrasse fehlt es im Ortsbezirk 2 an Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose. Nach der Verdrängung dieser Gruppe vom ehemaligen Uni-Campus Bockenheim durch das Sicherheitspersonal blieb die Grünanlage zwischen der Adalbertstraße und der Jordanstraße als letzter Treffpunkt, in dem kein Konsumzwang besteht. Eine weiterte Verdrängung dieser Gruppe lösat nicht die Probleme, sondern verlagert sie bloss Durch ein niederschwelliges Beratungsangebot mit aufsuchender Sozialarbeit soll dafür Sorge getragen werden, dass Obdachlose vor Ort die Hilfe, die ihnen zusteht, aber aus Scham oder anderen Gründen nicht in Anspruch genommen wird, wahrnehmen können. Eine Möglichkeit zum Duschen oder Wäsche waschen ist ebenfalls notwendig. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 17 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1023/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6041 2024 1. Die Vorlage OF 1006/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. 2. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1023/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. 4 GRÜNE, 3 CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Beratung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 1023/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6366 2025 Die Vorlage OF 1023/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 3 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 SPD und BFF (= Enthaltung)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können

21.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1010/2 Betreff: Dunkelheit auf den Gehwegen in der Schloßstraße - Durch ein Nachhaltiges und innovatives Beleuchtungskonzept dafür Sorge tragen, dass Fußgänger die Gehwege in der Schloßstraße zwischen Schönhofstraße und Adalbertstraße sicher begehen können Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Auf der Schloßstraße - zwischen Schönhof und Adalbertstraße - durch Neukonzeption eines nachhaltigen und innovativen Beleuchtungskonzept für die Gehwege, Fußgängern ein sicheres Begehen der Fußwege zu ermöglichen. Begründung: In der Schloßstraße sind zwischen dem Schönhof und der Adalbertstraße nur jeweils eine Lampe über den Straßenbahngleisen aufgehängt. Dies sind trotz doppelter Straßenbreite gleich viel Lampen wie in der nur halb so breiten Großen Seestraße. Dies führt dazu, dass die Gehwege nur unzureichend beleuchtet sind, dadurch steigt die Gefahr für Unfälle. Auf der ebenso breiten und im Fahrweg baulich ähnlichen Breitenbachbrücke befinden sich zwei Lampen über der Fahrbahn. Es ist dringend notwendig, dass die Schloßstraße zwischen dem Schönhof und der Adalberstraße für Fußgänger und Radfahrer sicher ausgeleuchtet wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 1010/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6224 2024 Die Vorlage OF 1010/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Der Magistrat wird beauftragt" durch den Wortlaut "Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen

21.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1042/2 Betreff: Radverkehrsführung Bockenheimer Landstraße: Bei Bau und Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkehrsstraße ein Pilotprojekt für klimafreundlichen Asphalt einsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt Beim Bau und der Sanierung der Bockenheimer Landstraße als Radverkerhrsanlage zwischen Bockenheimer Anlage und Senckenberganlage soll die Verwendung klimafreundlichen Asphalts als Pilotprojekt eingesetzt werden. Begründung: Das Westend zählt laut Klimaplanatlas der Stadt Frankfurt zu den besonders überhitzten Stadtteilen der Stadt Frankfurt. Das Westend gehörte in den Hitzesommern 2021 bis 2023 zu den heißesten Orten in Deutschland. Um eine klimatische Entlastung zu erreichen, ist es notwendig bei der Sanierung und dem Umbau der Bockenheimer Landstraße als fahrradfreundliche Straße ein Pilotprojekt zum Einsatz des speziellen klimafreundlichen Asphalts " KlimaPhalt" zu planen und zum Einsatz zu bringen. Der klimafreundliche Asphalt hat folgende Vorteile: Er reflektiert die UV-Strahlen, ist wasserdurchlässig, er speichert das Wasser und erzeugt Verdunstungskälte. Durch das Versickern des Regenwassers und die Speicheung des Wassers wird die Kanalisation entlastet. Zusätzlich wird beim Bau der Asphaltdecke ein Vlies als Filter für Mikroplastik eingesetzt, so dass dieses nicht in die Kanalisation und schließlich in die Flüsse gelangen kann. Zu den Vorteilen des KlimaPhalt zwei Links: Flächenversiegelung: Spezieller Asphalt für mehr Grundwasser und besseres Stadtklima | MDR.DE ttps://www.klimaphalt.de Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 01.11.2024, M 150 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 53 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6239 2024 1. Der Vorlage M 150 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1057 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage OF 1042/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 1048/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1049/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 3. 4 GRÜNE, CDU und SPD gegen 2 GRÜNE, FDP und Linke (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Linke gegen CDU (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Annahme)

Partei: Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen

19.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2024, OF 1006/2 Betreff: Alkohol- und Rauchverbot in der Grünanlage auf dem Spielplatz Adalbertstraße (auch Jordanischer Park genannt) sowie eine temporäre Schließung ab 18:00 Uhr verfügen und durchsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen, 1. der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1.1. ob derzeit mittels Sozialarbeit Kontakt zu den Gruppen besteht, die in der Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße (im Folgenden "Grünanlage") täglich Alkohol in der Grünanlage konsumieren. 1.2. ob und wie in der Grünanlage ein noch zu verfügendes Alkohol- und Rauchverbot bzw. die Sanktion etwaiger Zuwiderhandlungen gegen ein solches Verbot von Seiten der Stadt Frankfurt effektiv durchgesetzt werden kann. Der Ortsbeirat regt insoweit ein Konzept der Stadt Frankfurt an, in dem sowohl die Durchsetzung der Ordnungsmaßnahmen in der Grünanlage als auch Maßnahmen für ein Quartiersmanagement vorgesehen werden sollten, die den Alkohol- und Raucherwarenkonsum nach Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gegenüber AnwohnerInnen sowie Einrichtungen wie Kindertagesstätten, Schülerhorten und Spielplätzen aktiv steuert bzw. aktiv für mehr Rücksichtnahme im gesamten Stadtteilquartier im Umfeld der Jordanstraße geworben wird. 2. der Magistrat wird zudem gebeten, 2.1. bei positiver Prüfung von Ziffer 1.2., ein allgemeines Alkohol- und Rauchverbot für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße über den Kinderspielplatz hinaus für die gesamte Grünanlage zu verfügen. Das Alkohol- und Rauchverbot ist nebst konkreten Sanktionsandrohungen im Falle der Zuwiderhandlung nach der Grünanlagensatzung der Stadt Frankfurt am Main durch mehrere Schilder in der Grünanlage gut sichtbar bekannt zu machen. 2.2. die Öffnungszeit für die Grünanlage im Innenhof zwischen Adalbert- und Jordanstraße für einen Zeitraum von zunächst zwölf Monaten auf 18 Uhr zu beschränken und auch diese Maßnahme gut sichtbar in der Grünanlage bekannt zu machen. 3. Der Magistrat wird gebeten die gesamte Sache als Eilfall nach § 4 (10) S.4 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte zu behandeln. Begründung: Die Grünanlage "Kinderspielplatz Adalbertstraße" (auch "Jordanischer Park" genannt) zwischen Adalbert- und Jordanstraße ist ein öffentlicher Weg durch einen mit Einzelbungalows bebauten Innenhof einer Seniorenwohnanlage mit Sitzgelegenheiten unmittelbar an einem Kinderspielplatz und eines Schülerladens bzw. -horts für Grundschulkinder ("Spielraum im Stadtteil"). Insoweit ein gelungenes Beispiel für eine stadtplanerische Öffnung des Innenhofes einer Wohnbebauung (ABG) für Senioren und Menschen mit Behinderungen sowie für weitere öffentliche Zwecke (ebenda Kindereinrichtungen). Leider wird seit geraumer Zeit an den Sitzgelegenheiten des öffentlichen Weges regelmäßig und schon ungefähr ab der Mittagszeit bis zur Schließung der Grünanlage (d.h. quasi täglich) umfänglich Alkohol- und Raucherwaren von NutzerInnen der Grünanlage konsumiert, was leider ebenso regelmäßig zu Störungen der Umgebung führt, wie Lärmbelästigungen durch lautstarke Unterhaltungen oder Musik, rauschbedingte Eskalationen untereinander aber auch gegenüber Dritten sowie erhöhten Müllaufkommen und sogenanntem Wildpinkeln/Notdurft in der Grünanlage. Dies alles findet in unmittelbarer Nähe zu dem Kinderspielplatz sowie dem Schülerladen statt, was den jüngsten und schutzbedürftigsten NutzerInnen der Grünanlage nicht länger zugemutet werden sollte. Nicht zuletzt finden die genannten Verhaltensweisen auch in einem Innenhof einer Wohnanlage für SeniorInnen statt, die sich als AnwohnerInnen nachvollziehbar massiv belästigt und teilweise durch das Verhalten einzelner Personen bedroht fühlen und von Beleidigungen berichten. Die genannten Verhaltensweisen sind durch die Aussagen insbesondere von AnwohnerInnen, die eine Unterschriftensammlung hierzu in der Anwohnerschaft durchgeführt haben, sowie der Elternschaft von Kindern, die den Spielplatz oder den Schülerladen besuchen, sowie durch die häufigen Einsatze des 13. Polizeireviers belegbar. Das beschriebene -leider auch sehr regelmäßig feststellbare- Verhalten verstößt aus Sicht des Ortsbeirates gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und ist insbesondere in dieser Grünanlage aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den AnwohnerInnen der Seniorenwohnanlage und der Kindereinrichtungen nicht länger tolerierbar. Klargestellt sei, dass der Ortsbeirat nicht die Öffentlichkeit oder auch nur einzelne NutzerInnen sondern lediglich ein bestimmtes Verhalten aufgrund der Umstände in dieser konkreten Grünanlage unterbinden möchte. Mit einem Alkohol- und Rauchverbot würden die Regelungen, die auf dem Kinderspielplatz sowieso gelten, auf die gesamte Grünanlage ausgeweitet werden. Neben einem Alkoholverbot sollte auch ein Rauchverbot angeordnet werden, da offensichtlich neben Zigaretten regelmäßig auch Marihuana konsumiert wird, was nach Meinung des Ortsbeirates an diesem Ort schon aus den genannten Gründen des Kinderschutzes nicht gestattet sein sollte. Zumal die Grünanlagensatzung vorsieht, Regelungen wie angeregt z.B. für die Grünanlage zu treffen, "Sofern [...] insbesondere gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, verstoßen wird [...] Einschränkungen der Benutzung der jeweiligen Grünanlage vorzunehmen." Die zunächst temporäre Beschränkung der Öffnungszeit auf 18 Uhr (momentan 20 Uhr) für ein Jahr wird insbesondere die schwerer zu kontrollierenden Abendstunden im Sinne der Anwohnerschaft befrieden. Schließlich sind die angeregten Maßnahmen umzusetzen. Nicht hinreichend wäre es aus Sicht des Ortsbeirates, die Umsetzung allein der (Landes-)Polizei bzw. dem 13. Polizeirevier "überlassen" zu wollen. Zumal es sich bei etwaigen Zuwiderhandlungen um Ordnungswidrigkeiten in einer Grünanlage handeln wird, ist die Stadt Frankfurt als Ordnungsbehörde angesprochen und sollte der Umsetzung konzeptionell, ggf. durch regelmäßige Kontrollen durch MitarbeiterInnen des Ordnungsamts (Stadtpolizei), begegnen. Hierbei sollte über die Grünanlage hinaus im Stadtteilquartier für "das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme" insbesondere beim öffentlichen Konsum von Alkohol- und Raucherwaren geworben werden. Dies Verständnis für die Sicht des jeweils anderen könnte z.B. durch Flyer oder Plakate (ggf. im Umfeld von Kneipen und Kiosken) erhöht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.10.2024, OF 1023/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 17 Die SPD-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1023/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6041 2024 1. Die Vorlage OF 1006/2 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschlossen. 2. 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1023/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. 4 GRÜNE, 3 CDU, SPD und FDP gegen 1 GRÜNE, Linke, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Beratung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) bei Abwesenheit 1 CDU

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2

14.10.2024 · Aktualisiert: 20.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1019/2 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße - Teil 2 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Halte- bzw. zeitlich beschränkten Parkverbots vor der Sophienstraße 26 und 28 Fahrradbügel zu installieren. Die Fahrradabstellmöglichkeiten sollen so aufgestellt werden, dass sie insbesondere die Halteverbotszone gegen widerrechtliches Abstellen von PKW sichern. Die Radbügel sollen, um möglichst wenig in die Fahrbahn hineinzureichen, nicht wie sonst üblich schräg, sondern parallel zum Fahrbahnrand aufgestellt werden. Begründung: Anregung von Anwohnenden und dem Notmütterdienst Familien- und Seniorenhilfe e.V., wo es oft die Situation gibt, dass Mitarbeitende oder Besucher*innen ihre Fahrräder nicht vor dem Büro in der Sophienstraße 28 abstellen können, weil nicht ausreichend Fahrradständer vorhanden sind. Auch Anwohner*innen finden oft keinen Platz für ihr Rad. Um die Grünflächen am Straßenrand zu schonen, sollten die Fahrradbügel im Park-/Halteverbot vor den Gebäuden montiert werden. Dort stehen derzeit häufig unerlaubt Fahrzeuge (siehe Foto anbei). Die Beschlüsse OM 5878 (2024) und OM 1616 (2022) bleiben hiervon unberührt, bzw. entspricht der vorliegende Antrag der OM 1616 im dortigen Punkt 7 inhaltlich. Insofern soll dieser Punkt mit dem vorliegenden Antrag nachdrücklich priorisiert werden. Anlage: (Quelle: Die Urheberin des Fotos ist dem Antragsteller namentlich bekannt.) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage OF 1019/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2024, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6228 2024 Die Vorlage OF 1019/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU und FDP (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern

14.10.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 14.10.2024, OF 1015/2 Betreff: Situation der Bäume in der westlichen Gräfstraße verbessern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten: 1. Welche Möglichkeiten gibt es, die Baumscheiben entlang der westlichen Gräfstraße (Hausnummern 71 - 83) in den Straßenraum hinein zu erweitern und damit den vorhandenen Bäumen mehr Raum zu geben? 2. Können entlang dieses Straßenverlaufs ggf. weitere Bäume gepflanzt werden? 3. Unabhängig von der Erweiterungsmöglichkeit der Baumscheiben wird darum gebeten, die vorhandenen bzw. erweiterten Baumscheiben besser zu pflegen und ergänzend neu zu begrünen. Begründung: Vor dem Hintergrund des Klimawandels und der Erhitzung insbesondere der city-nahen Stadtteile wie Bockenheim ist der Erhalt jedes groß gewachsenen Straßenbaumes dringlich und unbedingt erforderlich. Daher sollte versucht werden, die Situation der Bäume in der Gräfstraße durch Erweiterung der Baumscheiben zu verbessern. Vielerorts in Bockenheim werden die vorhandenen Baumscheiben vernachlässigt und nicht gepflegt, so auch in der Gräfstraße. Die ökologischen und klimarelevanten Potentiale der Baumscheiben werden nicht genutzt. Der Boden ist hochverdichtet und stark ausgetrocknet, zudem häufig vermüllt. Es wird daher um eine attraktivere und artenschutzgerechte Begrünung der vorhandenen Baumscheiben gebeten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO II, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6044 2024 Die Vorlage OF 1015/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in LotharZenettiPlatz

23.09.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.09.2024, OF 999/2 Betreff: Benennung des Platzes an der Frauenfriedenskirche in Lothar-Zenetti-Platz Der Ortsbeirat möge beschließen, der bisher unbenannte Sandplatz einschließlich der angrenzenden Wiese vor der Frauenfriedenskirche in Frankfurt-Bockenheim (Zeppelinallee 99) soll den Namen "Lothar-Zenetti-Platz" tragen. Am Straßenschild soll eine Ergänzung mit einer Kurzbiographie montiert werden. Begründung: Zur Person: Lothar Zenetti, geboren am 06. Februar 1926 in Frankfurt-Bockenheim und gestorben am 24. Februar 2019, war ein deutscher römisch-katholischer Theologe, Priester und Schriftsteller, dessen Texte heute in vielen kirchlichen Kontexten sehr bekannt sind. Zenetti wuchs in Frankfurt-Bockenheim auf und war ein Kind der Pfarrei Frauenfrieden. 1943 wurde er als 17jähriger als Luftwaffenhelfer eingezogen. 1945 geriet er in französische Kriegsgefangenschaft. Im sog. Stacheldrahtseminar des Abbé Stock von Chartres wurde er Seminarist (in Ausbildung stehender Kandidat für das katholische Priesteramt). Die dort von ihm an die Lagerwände gemalten eindrucksvollen Kreuzwegstationen sind als Reproduktionen in der Frauenfriedenskirche ausgestellt. 1946 wurde er nach Hause entlassen, machte das Abitur und begann sein Theologiestudium in Sankt Georgen. 1952 wurde er von Bischof Kempf zum Priester geweiht. Nach seiner Kaplanszeit war Lothar Zenetti von 1969 bis 1995 Gemeindepfarrer in St. Wendel in Frankfurt-Sachsenhausen. Er kehrte anschließend nach Frankfurt-Bockenheim und in die Pfarrgemeinden Frauenfrieden und St. Elisabeth zurück und übernahm hier auch im Ruhestand noch viele Dienste. Lothar Zenetti war u. a. Hörfunkbeauftragter für die katholische Kirche beim HR, Journalist und einer der Sprecher des "Wort zum Sonntag" der ARD. Er wurde 1962 zum Stadtjugendpfarrer ernannt und war auch Berater bei der deutschen Bischofssynode. Er schrieb zahlreiche oft humorvolle, hintergründige und auch kritische Geschichten (darunter die Weihnachtsgeschichte in Frankfurter Mundart), Gedichte und zahlreiche Texte für Kirchenlieder, die in katholischen und evangelischen Gesangbüchern ihren Niederschlag gefunden haben - nicht nur in Deutschland, sondern auch in Österreich und der Schweiz. Viele seiner Gedichte wurden vertont - so z. B. "Was keiner wagt" von Konstantin Wecker. Lothar Zenetti war Jazzliebhaber und stand in engem Kontakt mit Albert Mangelsdorff, mit dem er die Idee für lebendige Gottesdienste mit Jazzmusik entwickelte. 1995 erhielt er den "Stoltze Laternenpreis" für satirisch-literarisches Schaffen im Sinne Friedrich Stoltzes. Lothar Zenetti war zeitlebens eng mit Frankfurt-Bockenheim und der Frauenfriedenskirche verbunden. Zum Rahmen: Adressänderungen für Liegenschaften ergeben sich durch die Benennung nicht. Der Antrag wurde bereits mit den Ämtern sowie dem Institut für Stadtgeschichte vorab abgestimmt. Die Gemeinde bietet an, anlässlich der Platzbenennung ein Gemeindefest auszurichten. Die Antragsteller stehen in Kontakt zum Verwaltungsrat der Gemeinde und bieten an, die Zusammenarbeit mit dem Ortsbeirat und die Terminabstimmung mit den Ämtern zu koordinieren. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 12 Beschluss: Initiative OI 77 2024 Die Vorlage OF 999/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und BFF bei Abwesenheit 1 CDU Herr Loose nimmt an der Abstimmung nicht teil.

Parteien: CDU, SPD, FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten

09.09.2024 · Aktualisiert: 06.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5878 entstanden aus Vorlage: OF 967/2 vom 10.06.2024 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten Vorgang: OM 1616/22 OBR 2; ST 1301/22; ST 2774/22; ST 674/24 1. Der Magistrat wird gebeten, a) im Bereich Sophienstraße 23 bis 33 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten; b) im Bereich Sophienstraße 47 bis 55 an zwei Stellen mindestens zwei Fahrradbügel im Straßenbereich neben dem Gehweg zu installieren; c) vor dem Gebäude am Weingarten 25 mindestens vier Radbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 Metern - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. 2. Der Ortsbeirat hält an seiner Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616, weiterhin fest und bittet den Magistrat, diese entsprechend der Priorisierung der Sophienstraße innerhalb des städtischen Gesamtradnetzes umzusetzen. Begründung: In den genannten Bereichen bestehen derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat zur Folge, dass diese an Masten für Laternen und Straßenschildern angeschlossen werden und dadurch die Gehwege stark verengen. In Ziffer 1. b) können die Radbügel nicht auf dem Gehweg installiert werden, da dieser mit ca. 2,10 Metern hierfür zu schmal ist, weshalb hier die Bügel im Straßenbereich stehen müssen. In Ziffer 1. c) ist nicht ein Bereich, sondern ein konkretes Gebäude genannt, da sich in diesem mehrere medizinische Praxen, Büros, ein Konsulat und eine Kita befinden, wodurch ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht, der für Radfahrende derzeit nicht gedeckt werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2022, ST 1301 Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2022, ST 2774 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 674 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6228 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 737

OI (Initiative Ortsbeirat)

Neuer Mitscherlichplatz

09.09.2024 · Aktualisiert: 18.09.2024

S A C H S T A N D : Initiative vom 09.09.2024, OI 70 entstanden aus Vorlage: OF 991/2 vom 25.08.2024 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Vorgang: OM 5879/24 OBR 2 Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, 1. die aktuelle Namensgebung des Mitscherlichplatzes rückgängig zu machen; 2. den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses 160 Park View Grüneburgweg/Ecke Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu einem Drittel auf öffentlichem Grund. Die übrigen zwei Drittel liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den sich in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes läuft dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass an dieser Stelle kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von W eitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchten sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv mit einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt mit eigener Bearbeitung) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.09.2024, OM 5879 Versandpaket: 18.09.2024

OF (Antrag Ortsbeirat )

Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen

30.08.2024 · Aktualisiert: 19.11.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2024, OF 1003/2 Betreff: Pumpen auf Wasserspielplätzen von Batterie- auf Netzbetrieb umstellen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. zu prüfen und berichten, mit welchem Aufwand (konkrete Maßnahme und Kosten) die Wasserpumpe am Wasserspielplatz in der Zeppelinallee von Batteriebetrieb auf Netzbetrieb umgestellt werden kann. 2. sollten die Maßnahmen ohne signifikante Umstände aus dem laufenden Haushalt bewerkstelligt werden können, diese nach der Sommerperiode umzusetzen. 3. zu prüfen und berichten, ob auch der Wasserspielplatz im Grüneburgpark mit einer batteriebetriebenen Pumpe läuft, und falls ja, hier ebenfalls den Umbauaufwand zu prüfen. 4. zu prüfen und berichten, warum es überhaupt einer Pumpe am Wasserspielplatz bedarf und nicht der Wasserdruck der Leitungen selbst genügt. Begründung: Dieses Jahr fiel Ende August - also gerade in der besonders langanhaltend heißen Phase dieses Sommers - die Pumpe am Wasserspielplatz erneut aus. Auf Nachfrage beim Amt lag dies an der leeren Batterie der Pumpe. Auch im letzten Jahr blieb der Wasserfluss bereits in einer ähnlichen Wetterphase aus - möglicherweise aus demselben Grund. Es sollte vermieden werden, dass gerade in einer sehr langanhaltend heißen Phase Wasserspielplätze nicht funktionsfähig sind. Insbesondere Kinder brauchen an heißen Tagen Möglichkeiten der Abkühlung, wie sie ihnen ein Wasserspielplatz bietet. Ein Batteriebetrieb ist gerade in heißen Phasen - aufgrund der dann verstärkten Nutzung - anfällig für einen Ausfall. Ein Netzbetrieb könnte hier für Abhilfe sorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO II, TOP 5 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6042 2024 Die Vorlage OF 1003/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuer Mitscherlichplatz

25.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, 2. gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen 3. Die Bushaltestelle der Linie 50 "Schubertstraße" zum nächsten Fahrplanwechsel in "Mitscherlichplatz" umzubenennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Antrag vom 06.09.2024, OF 992/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Neuer Mitscherlichplatz

25.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 991/2 Betreff: Neuer Mitscherlichplatz Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte den aktuellen Mitscherlichplatz zu entwidmen, den Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße (siehe Abbildung) in "Mitscherlichplatz" zu benennen. Begründung: Die Entwicklungen um den aktuellen Mitscherlichplatz bedauert der Ortsbeirat zutiefst. Der Kiosk wurde seitens der Stadt - entgegen dem ausdrücklichen Willen des Ortsbeirates - dem Investor des Hochhauses Park View Grüneburgweg / Fürstenberger Straße überlassen. Die Fläche des Mitscherlichplatzes liegt nur noch zu 1/3 auf öffentlichem Grund. Die übrigen 2/3 liegen auf privater Fläche des Investors, weshalb die Stadt die gesamthafte Gestaltung des Platzes ebenfalls aufgegeben und dem Investor überlassen hat. Schließlich wurde bekannt, dass dieser den in seinem privaten Eigentum befindlichen Teil des aktuellen Mitscherlichplatzes als Hotelauffahrt nutzen und entsprechend gestalten will. Eine konstruktive Kommunikation der Mitscherlich-Initiative, deren Engagement maßgeblich für die Benennung des Ortes nach dem Ehepaar Mitscherlich war, mit dem Investor ist schon lange nicht mehr möglich. Entsprechend gab es keine Einflussmöglichkeiten mehr, die Platzgestaltung auf eine dem Andenken an die Personen und das Werk des Ehepaares Mitscherlich angemessene Entwicklung hin zu lenken. Im Gegenteil läuft die Entwicklung des Platzes und seines Umfeldes dem zuwider, wofür die Mitscherlichs insbesondere im Hinblick auf die Stadtentwicklung standen. Die Einschätzung, dass hier kein würdiges Gedenken an diese großen Persönlichkeiten mehr möglich ist, teilt der Ortsbeirat mit der Mitscherlich-Initiative. Alternativ wurde ein Ort für eben dieses Andenken gesucht, an dem die Mitscherlichs und ihr Schaffen einer interessierten Öffentlichkeit in einem gebührenden Rahmen präsentiert werden kann. Hierfür wurden mehrere Plätze im Umfeld des Sigmund-Freud-Institutes, dessen erster Direktor Alexander Mitscherlich war, gesucht. Der Platz zwischen Bockenheimer Landstraße, Mendelssohnstraße und Schwindstraße eignet sich hierfür, weil er stark belebt ist und insbesondere viele Fußgänger*innen ihn überqueren. Er bietet auch Platz für Infotafeln oder alternative noch zu planende Informationselemente. Interessant könnte hier auch sein, dass der Platz zwar durch die Bäume ein fast geschlossenes Kronendach hat, aber seitlich von allen Richtungen her beinahe durchgehend freie Sichtachsen bietet und somit Informationselemente auch von weitem gut sichtbar wären. Derzeit ist die Aufenthaltsqualität des Platzes noch ausbaufähig. Hierfür müsste in einem weiteren Schritt eine Platzgestaltung erarbeitet werden, die diesen optisch aufwertet, Sitz-/Verweilmöglichkeiten schafft und dabei auf den Platz angepasste Informationselemente zu den Mitscherlichs berücksichtigt. Die Mitscherlich-Initiative sowie der Sohn des Ehepaares Mitscherlich stehen hinter diesem Vorschlag und möchte sich in die Gestaltung des Platzes und insbesondere der Informationselemente konstruktiv einbringen. Anlage: (Quelle: Geoportal der Stadt Frankfurt, eigene Bearbeitung der Antragstellenden) Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 25.08.2024, OF 975/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 13 Die SPD- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 991/2 um eine Runde zurückzustellen. Beschluss: Initiative OI 70 2024 Anregung an den Magistrat OM 5879 2024 1. Die Vorlage OF 975/2 wird durch die Annahme der Vorlagen OF 991/2 und OF 992/2 für erledigt erklärt. 2. 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 991/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 992/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. 1. GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Zurückstellung) 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung) zu 3. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP und Linke (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends

25.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.08.2024, OF 987/2 Betreff: Effizienteres Management der Straßensperrungen im Straßenraum des südlichen Westends Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Zusammenhang mit den zahlreichen Baustellen und Strassensperrungen im Westend für die einzelnen gesperrten Abschnitte folgende Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Was sind jeweils die Gründe und Dauer der genehmigten Sperrung? 2. Was sind die Gründe für den zweijährigen Baustillstand auf der Bockenheimer Landstrasse und eine siebenjährige Sperrung auf der Feuerbachstrasse? 3. Wie kann für die Anwohner, die teilweise für Anwohnerparken zahlen, dennoch ausreichend Parkraum zur Verfügung gestellt werden bzw. können für die Dauer der Sperrungen die Gebühren für Anwohnerparken ausgesetzt werden? 4. Koordinieren Bauamt und Amt für Strassenbau und Entwicklung die Sperrungen? 5. Wie könnte ein Konzept für effizientere Steuerung von Strassensperrungen aussehen? Bei den Sperrungen handelt es sich um folgende Strassen, die abschnittsweise sogar beidseitig gesperrt sind: - Lindenstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Guiolettstrasse von Lindenstrasse bis Feuerbachstrasse - Lessingstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg - Feuerbachstrasse zwischen Guiolettstrasse und Kettenhofweg (Sperrung seit 7 Jahren) - Guiolettstrasse zwischen Feuerbachstrasse und Ulmenstrasse - Sperrung Abbiegerspur Bockenheimer Landstraße kurz vor der Oper (hier wurde seit Errichten der Sperrung vor 2 Jahren NICHT gearbeitet) Begründung: Um die Lessing-Strasse im Südlichen Westend haben die Anwohner seit kurzem mit einer massiven Flut von Bauarbeiten und damit einhergehende Straßensperrungen zu kämpfen (siehe Fotos unten). Sicherlich 80% (!) der Parkplätze sind aufgrund von Bauaktivitäten weggefallen - zusätzlich zu den Parkplätzen, die vor einem Jahr bereits auf dem Kettenhofweg im Rahmen der Umgestaltung zur fahrradfreundlichen Nebenstraße weggefallen sind. Einerseits wird an vielen Baustellen sechs Tage die Woche von 7 Uhr morgens bis 20 Uhr abends gearbeitet - es ist einfach immer laut. Auch klagen die Anwohner über ständigen Baustellendreck. Die Sperrungen führen auch für Fußgänger zu massiven Einschränkungen. Zudem gibt es auch Sperrungen zu Baustellen, an denen seit Jahren nicht mehr gearbeitet wurde. Nachstehende Karte verdeutlicht die Situation. Nachfragen und Beschwerden von Bürgern, die in ihrer Nachbarschaft mittlerweile wegen der zahllosen Sperrungen weder für Fußgänger noch für Autos Platz finden -und dies teilweise über Jahre. Sperrungen von Parkplätzen aufgrund von Baustellen / Hausrenovierungen Fotos der Sperrungen: Quelle: Fotos eines Anwohners Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO II, TOP 13 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1018 2024 Die Vorlage OF 987/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs

24.08.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2024, OF 989/2 Betreff: Zusätzliche Umleitung während der Baumaßnahme und der Sperrung des Reuterwegs Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, während der weiteren Bauabschnitte der Sperrung des Reuterwegs auf Höhe des Bremer Platzes (Kreuzung Bremer Straße/ Fürstenbergerstraße) eine Umleitung für von der Miquelallee kommenden Verkehr einzurichten. Für den Verkehr, der die Sperrung des Reuterwegs nicht wahrgenommen hat, soll zur Entlastung der Wohnstraßen im nördlichen Westend eine Umleitung über Fürstenbergerstraße und Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße erfolgen. Begründung: Trotz der bisher erfolgenden Umleitung auf der Eschersheimer Landstraße fließt ein Teil des Verkehrs in Unkenntnis der Sperrung des Reuterwegs weiterhin über die Bremer Straße in die Wohnstraßen des nördlichen Westends. Eine weitere Umleitung ab dem Bremer Platz über die Fürstenbergerstraße und den Kreisel in die breitere Liebigstraße würde den Verkehrsdruck aus den engeren Wohnstraßen nehmen. Zahlreiche Hinweise aus der Bevölkerung, denen seit der Einrichtung der Baustellen eine deutliche Zunahme des Verkehrs in den Wohnstraßen aufgefallen ist, geben dem Ortsbeirat 2 Anlass, die vorgeschlagene Erweiterung der Umleitung zu empfehlen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5885 2024 Die Vorlage OF 989/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben

01.07.2024 · Aktualisiert: 10.12.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5684 entstanden aus Vorlage: OF 961/2 vom 07.06.2024 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße Am Leonhardsbrunn Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Der Ortsbeirat hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Er begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Dem Ortsbeirat ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstraße bzw. aus Richtung der Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiterfahren soll. Zugleich ist dem Ortsbeirat unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50 Meter ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen des Ortsbeirats an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß hinaus beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstraße/Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße Am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ab. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.12.2024, ST 2114 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 2 am 04.11.2024, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend

01.07.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5689 entstanden aus Vorlage: OF 973/2 vom 27.06.2024 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Magistrat wird gebeten, schnellstmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, Geschwindigkeitskontrollen während der morgendlichen Rushhour und auch danach durch zuführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße, die in einer Tempo-30-Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z. B. die Straße Oberlindau oder die Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo-30-Zonen-Regelung ignoriert, um schnell weiterzukommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen, sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1678 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2

01.07.2024 · Aktualisiert: 07.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5687 entstanden aus Vorlage: OF 965/2 vom 10.05.2024 Betreff: Kommunikationstafeln für eine barrierefreie Kommunikation auf den Spielplätzen des Ortsbezirks 2 Der Magistrat wird gebeten, 1. mindestens folgende Spielplätze mit Kommunikationstafeln (siehe Fotos in der Begründung) auszustatten: - Spielplatz Landgrafenstraße; - Spielplatz Hessenplatz; - Spielplatz Von-Bernus-Park (Süd); - Spielplatz Zeppelinallee; - Spielplatz Fintosch Kita (Innenhof). 2. das Kinderbüro und den Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e. V. mit seiner Beratungsstelle "andere Worte" mit in die Planungen einzubeziehen; 3. zu prüfen und zu berichten, welche konkreten Maßnahmen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 für eine barrierefreie Kommunikation im öffentlichen Raum des Ortsbezirks 2 kurz-/mittelfristig geplant sind. Der Ortsbeirat ist bereit, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen. Begründung: Die Kommunikationstafeln tragen zu einer niederschwelligen und barrierefreien Kommunikation zwischen den Kindern bei. Kinder, die (noch) nicht sprechen können, haben so die Möglichkeit ihre Bedürfnisse und Wünsche mitzuteilen. Somit ist es auch Kindern mit Sprachbeeinträchtigungen möglich (die o. g. Spielplätze besuchen), niederschwellig mit anderen Kindern in Interaktion zu treten. Deutschland hat seit 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 ratifiziert und sich in diesem Rahmen verpflichtet, jedem behinderten Menschen die Teilhabe und Barrierefreiheit u. a. im öffentlichen Raum und in der Kommunikation zu gewährleisten (vgl. die UN-Behindertenrechtskonvention/Aktion Mensch, www.aktion-mensch.de, oder auch Rechte von Menschen mit Behinderungen/Deutsches Institut für Menschenrechte, www.institut-fuer-menschenrechte.de). Neben Unterstützter Kommunikation (UK) durch Gebärden ist es im Umgang mit behinderten Menschen (und insbesondere Kindern) mittlerweile Standard, im täglichen Umgang mit betroffenen Personen grafische Symbole zu nutzen. Vgl. auch "Über UK" der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation (www.gesellschaft-uk.org). Betroffen sind eine Vielzahl von Menschen mit unterschiedlichen Syndromen/Einschränkungen, die von Autismusspektrum-Störungen, Sprachentwicklungs- oder Hörstörungen (SES) über Trisomie 21 bis hin zu selteneren bzw. weniger bekannten Syndromen wie dem Phelan-Mc-Dermid-Syndrom oder dem Angelman-Syndrom oder generellen Erkrankungen der Sprechorgane reichen (vgl. u. a. das Down-Syndrom und die logopädische Therapie, www.logopaedie.com). In nahezu jeder inklusiven Einrichtung (mit der der Ortsbeirat persönlich in den letzten Jahren zu tun hatte) ist die Nutzung grafischer Symbole üblich. Im deutschsprachigen Raum hat sich die Nutzung der sogenannten METACOM-Symbole durchgesetzt (entwickelt von Frau Kitzinger, vgl. METACOM 9 Desktop, www.metacom-symbole.de). Betroffene Menschen nutzen die Symbole durch "Daraufzeigen", um ihre Bedürfnisse entsprechend auszudrücken ("mir ist kalt, ich habe Hunger, ich bin müde . ." oder im Falle eines Spielplatzes "ich möchte rutschen, wippen, schaukeln, Verstecken spielen . .") Die Kommunikationstafeln vereinfachen eine bidirektionale Kommunikation, da beide - eingeschränkt und nichteingeschränkt - die Tafeln nutzen und sich verständlich machen können (vgl. Kommunikationstafel - Wikipedia). Die relevanten Spielplatztafeln werden vom Autismusverlag hergestellt. Eine fertige Tafel kostet je nach Größe 160 Euro bis 250 Euro (DIN A1, DIN A0). Kostenlos herunterladen kann man sich die Tafel übrigens auch als PDF unter: https://eu.autismusverlag.ch/media/archive/c9/bd/bd/Spielplatztafel-_f-ur-Downlo ad.zip. Quelle: Autismusverlag.ch Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2024, ST 1765 Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2025, ST 729 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 2 am 28.04.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 67-2

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern

01.07.2024 · Aktualisiert: 30.09.2024

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 01.07.2024, OM 5686 entstanden aus Vorlage: OF 964/2 vom 10.06.2024 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit ihnen, den Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für die soziale und öffentliche Nutzung im Stadtteil (z. B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z. B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf eine denkmalgerechte Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg wurden alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände mit dem Ziel aufgefordert, Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teilsakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai 2024 erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1715

OF (Antrag Ortsbeirat )

Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend

27.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.06.2024, OF 973/2 Betreff: Straßenverkehrsgefährdung für Kleinkinder im Westend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Städtische Verkehrspolizei soll schnelltsmöglich in der Kronberger Straße, die als Umleitungsstraße dient, während der morgendtlichen Rushhour Geschwindigkeitskontrollen und auch danach ausführen. Begründung: Anwohner der Kronberger Straße, die allmorgendlich zur Rushhour ihre Kleinkinder zu Fuß zur Kita bringen, berichten über zu schnell fahrende Fahrzeuge auf der Kronberger Straße die in einer Tempo 30 Zone liegt und als Umleitungsstrecke dient. Aufgrund von Baumaßnahmen auf dem Reuterweg wird der Stadteinwärts fahrende Verkehr in die Kronberger Straße geleitet und über die Umleitungsbeschilderung in die Liebigstraße in Richtung Bockenheimer Landstraße geführt. Manche Fahrzeuglenker nutzen auch andere Straßen, wie z.B. Oberlindau oder Myliusstraße, um auf die Bockenheimer Landstraße zu gelangen. Hierbei wird von den Fahrzeuglenkern gerne die Tempo 30 Zonen Regelung ignoriert um schnell weiter zu kommen. Um die zu Fuß gehenden Eltern mit ihren Kleinkindern zu schützen sind schnellstmöglich Geschwindigkeitskontrollen im Berufsverkehr und auch danach durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 51 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5689 2024 Die Vorlage OF 973/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 2 CDU, SPD, 1 FDP, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen 1 FDP und BFF (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33

17.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.06.2024, OF 944/2 Betreff: Gedenktafel am letzten Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz in der Stauffenstraße 33 Der Ortsbeirat möge beschließen: zur Finanzierung einer Gedenktafel am letzten Frankfurter Wohnort der Familie von Rabbiner Jakob Horovitz* in der Stauffenstr. 33, stellt der OBR2 aus seinem Budget einen Betrag bis zHv €2.000 zur Verfügung. Ziel ist, die Tafel bis zum geplanten Besuch der Nachfahren der Familie Horovitz/ Freimann in Frankfurt - 15./ 16. Mai 2025 - zu errichten, bzw. an der Fassade des jetzigen Gebäudes anzubringen und diese dann in einer kleinen Zeremonie gemeinsam mit der Familie zu enthüllen. Das Kulturdezernat, bzw. das Institut für Stadtgeschichte werden gebeten, in Zusammenarbeit mit dem Ortsvorsteher einen entsprechenden Textvorschlag zu erarbeiten. Die Jüdische Gemeinde FFM ist bei allen Schritten direkt und unmittelbar zu beteiligen. Da der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' derzeit intensiv zur Familie Horovitz/ Freimann und hier auch explizit zu Jakob Horovitz recherchiert wird angeraten, dass sich die Verfasser mit dem Verein in Verbindung setzen und die Ergebnisse der Forschungen in die Entwicklung der Tafel - soweit geeignet - übernehmen. Der Ortsvorsteher wird zudem gebeten, das Gremium eng und regelmäßig über den Fortgang der Maßnahme zu informieren und die Erarbeitung der Tafel mit Blick auf die rechtzeitige Fertigstellung entsprechend voranzutreiben. Alle sich aus dem Projektverlauf ergebenden künftigen Schritte die das Vorhaben betreffen, sind mit den Antragstellern/ Initiatoren abzustimmen. Der finale Text und die visuelle Gestaltung der Tafel sind dem OBR2 rechtzeitig vorzustellen, das Gremium entscheidet per Abstimmung über die finale Beauftragung. Begründung: Weiterentwicklung der Erinnerungskultur im Ortsbezirk. In ihrer bewegenden Rede vor dem Deutschen Bundestag am 31.01.2024, erinnerte die Frankfurter Überlebende der Schoa Eva Szepesi an die Befreiung des KZ Auschwitz vor 79 Jahren. Dabei beklagte sie das Wiedererstarken von Antisemitismus in unserer Gesellschaft. Sie forderte Widerspruch und ein Eintreten für Demokratie und gegen Fremdenfeindlichkeit. ‚Nie wieder ist jetzt', sagte sie unter anhaltendem Applaus des vollen Plenums. Der Ortsbeirat 2 schließt sich dem an und setzt sich entschlossen für Demokratie und gegen Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit ein. Dazu gehört auch die Aufarbeitung der eigenen Geschichte im Ortsbezirk, die Erinnerung an die Opfer der Diktatur des Nationalsozialismus und der Verankerung ihrer Namen und Geschichten im Stadtbild. Auf Initiative des Gremiums wurden hierzu in dieser Legislaturperiode und in enger Zusammenarbeit mit der Jüdischen Gemeinde FFM bereits einige Projekte auf den Weg gebracht: - die Benennung des Platzes vor der Universitätsbibliothek nach Therese und Prof. Dr. Aron Freimann in Freimannplatz, - die Initiierung eines Schulprojektes zur historischen Aufarbeitung der Geschichte des Jüdischen Friedhofs in der Sophienstraße in Bockenheim sowie die - die Partizipative Aufarbeitung und gestalterische Aufwertung der ehemaligen Synagogen in der Unterlindau 23 und der Schloßstraße 3-5 durch die Konfigruppe der Ev.-Reform. Gemeinde FFM bzw. des Geschichtsvereins ‚Die Freunde Bockenheims'. Rabbiner der im letzten Punkt genannten Gemeinden war zunächst Markus Horovitz (1844-1910), nach dessen Tod übernahm dessen Sohn Jakob Horovitz (1873-1939). Dieser wurde 1938 durch die Gestapo verhaftet, interniert und gefoltert und im selben Jahr - nach Intervention des jüdischen Gemeindevorstands - freigelassen. Später emigrierte er in die Niederlande, wo er wenig später an den Folgen der Haft starb. Der Verein ‚Initiative Stolpersteine e.V.' plant, im Frühjahr 2025 Stolpersteine für die - vor dem Nationalsozialismus Frankfurt weitverzweigten und seit Generationen ansässigen Familie Horovitz/ Freimann - im gesamten Stadtgebiet zu verlegen. Hierzu werden Nachfahren der Familie aus der ganzen Welt erwartet. Vor dem ehem. Wohnhaus von Jakob Horovitz und seiner Familie in der Stauffenstraße 33 sollen dabei ebenfalls Stolpersteine verlegt werden. Jakob Horovitz prägte als Rabbiner - u.a. der Westendsynagoge und den Synagogen in der Unterlindau sowie der Schloßstraße - das religiöse, bzw. jüdische Leben auf dem Gebiet unseres heutigen Ortsbezirks zutiefst. Mit der Tafel möchte das Gremium an sein Wirken erinnern und dazu beitragen, Rabbiner Horovitz nachhaltig im Stadtbezirk zu verankern und an sein Schicksal zu erinnern. Der jetzige Eigentümer der Liegenschaft Stauffenstraße 33 ist über das Vorhaben informiert und mit der Maßnahme einverstanden. Die Antragstellerinnen und Antragsteller stehen mit der zuständigen Hausverwaltung im Kontakt. Antragsteller: CDU SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 334 2024 Die Vorlage OF 944/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, SPD, FDP, Linke

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten

10.06.2024 · Aktualisiert: 26.09.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 967/2 Betreff: Mehr Parkmöglichkeiten im Bereich Sophienstraße/Am Weingarten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. im Bereich Sophienstraße 23 bis 33 an zwei Stellen mindestens 2 Fahrradbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 m - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. 2. im Bereich Sophienstraße 47 bis 55 an zwei Stellen mindestens 2 Fahrradbügel im Straßenbereich neben dem Gehweg zu installieren. 3. vor dem Gebäude am Weingarten 25 mindestens 4 Radbügel zu installieren. Sollten diese (teilweise) auf dem Gehweg installiert werden, ist auf eine Restgehwegbreite von mindestens 2,50 m - auch mit an den Bügeln angeschlossenen Fahrrädern - zu achten. Begründung: In den genannten Bereichen bestehen derzeit keine geeigneten Parkmöglichkeiten für Fahrräder. Dies hat zur Folge, dass diese an Masten für Laternen und Straßenschilder angeschlossen werden und dadurch die Gehwege stark verengen. Bei 2. Können die Radbügel nicht auf dem Gehweg installiert werden, da dieser mit ca. 2,10 m hierfür zu schmal ist, weshalb hier die Bügel im Straßenbereich stehen müssen. Bei 3. ist nicht ein Bereich sondern ein konkretes Gebäude genannt, da sich in diesem mehrere medizinische Praxen, Büros, ein Konsulat und eine Kita befinden, wodurch ein hoher Bedarf an Parkmöglichkeiten besteht, der für Radfahrende derzeit nicht gedeckt werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 967/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2 am 09.09.2024, TO I, TOP 12 Auf Wunsch der SPD-Fraktion wird über den Antragstenor der Vorlage OF 967/2 ziffernweise abgestimmt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5878 2024 Die Vorlage OF 967/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass am Ende des Antragstenors Ziffer 2. mit folgendem Wortlaut ergänzt wird: "Der Ortsbeirat hält an seiner Anregung an den Magistrat vom 14.02.2022, OM 1616, weiterhin fest und bittet den Magistrat diese entsprechend der Priorisierung der Sophienstraße innerhalb des städtischen Gesamtradnetzes umzusetzen. Abstimmung: Ziffer 1. a) bis 1. c): GRÜNE, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung) Ziffer 2.: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern

10.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.06.2024, OF 964/2 Betreff: Kirchort Sankt Elisabeth langfristig für den Stadtteil sichern Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. mit dem Bistum Limburg, der Katholischen Pfarrei Sankt Marien sowie der Gemeinde Sankt Elisabeth in Kontakt zu treten und gemeinsam mit der Gemeinde, Sozialverbänden und der Bevölkerung Bockenheims ein Konzept zu entwickeln, um Kirche, Gemeindezentrum und Pfarrhaus langfristig für soziale und öffentliche Nutzungen im Stadtteil (z.B. als Ersatz für den ehemaligen Saalbau Bockenheim an der Schwälmer Straße) zu erhalten; 2. notwendige Erneuerungsbedarfe (z.B. energetische Sanierung des Pfarrhauses) der Gebäude zu unterstützen; 3. auf einer denkmalgerechten Sanierung des Turmhelms (derzeit im Bau) zu bestehen und hier entsprechend mit dem Bistum Limburg zu verhandeln. Der Ortsvorsteher wird gebeten, die Verantwortlichen von Sankt Marien und Sankt Elisabeth in den Ortsbeirat einzuladen. Begründung: Die Pfarrei Sankt Marien (Frauenfriedenskirche/ Zeppelinallee) ist derzeit noch Eigentümerin von 32 Immobilien in ihrem räumlichen Bereich (Bockenheim, Hausen, Rödelheim, Praunheim). Im Rahmen der kirchlichen Immobilienstrategie (KIS) des Bistums Limburg sind alle Pfarreien aufgrund eines hohen Investitionsstaus zur Überprüfung ihrer Immobilienbestände aufgefordert, mit dem Ziel Umnutzung, Umbau oder Schließung voranzutreiben. Davon sind die Kindertagesstätten bislang ausgeschlossen. Die Pfarrei Sankt Marien hat in einer zweijährigen Diskussionsphase ein Konzept für ihre Bestände entwickelt, das voraussichtlich auch umgesetzt wird. Ein endgültiger Beschluss (ggf. auch über teil-sakrale Nutzungen) soll bis Ende des Jahres gefasst werden. Zu diesem Konzept gehört die Aufgabe von Sankt Elisabeth am Kurfürstenplatz in Bockenheim. Für die Umnutzung der Kirche und ihrer Nebengebäude sollen Ideen entwickelt werden, die jedoch die Pfarrei Sankt Marien nicht mehr finanziell belasten sollen. Eine öffentliche Sitzung der Pfarrei Sankt Marien am 22. Mai erbrachte zudem die Information, dass es bei der Gemeinde Sankt Elisabeth für eine denkmalgerechte Sanierung des Kirchturms keine ausreichenden Rücklagen gibt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5686 2024 Die Vorlage OF 964/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP, Linke und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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OF (Antrag Ortsbeirat )

Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben

07.06.2024 · Aktualisiert: 16.07.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 07.06.2024, OF 961/2 Betreff: Radweg von der Zeppelinallee in Richtung Norden wieder freigeben Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Durchfahrt für Radfahrer an der Zeppelinallee in Richtung Norden zwecks Querung der Zeppelinallee/Miquelallee per Ampel und über die Straße "Am Leonhardsbrunn" Richtung Grüneburgpark/Radweg am Ginnheimer Stadtweg wieder freizugeben. Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die aufwendigen Beschilderungen, die Einbahnregelung des Radwegs an der Zeppelinallee, die Einrichtung einer Fahrradampel und die Umwidmung eines Parkplatzes für die Sicherheit des Radverkehrs erforderlich waren. Begründung: Als Anwohnerin und Berufspendlerin gen Mertonviertel kennt die Antragstellerin die Gegebenheiten sehr gut. Die Antragstellerin hat an der Zeppelinallee noch keine gefährlichen Situationen mit Fußgängern oder Radfahrern wahrgenommen. Die Antragstellerin begrüßt hingegen die Markierungen des Radwegs zur Querung auf Höhe der Einmündung Ludolfusstraße. Der Antragstellerin ist unklar, warum der Radverkehr aus der Ludolfusstr. bzw. aus Richtung Bockenheimer Warte kommend den Grünstreifen verlassen und gegen die Einbahnstraße an der Zeppelinallee weiter fahren soll. Zugleich ist der Antragstellerin unklar, wozu dann überhaupt für weniger als 50m ein Zweirichtungsradweg ausgeschildert wird. Schließlich ist die Funktion der Fahrradampel aus Richtung Norden oder Westen kommend fragwürdig, da der meiste Radverkehr nach Beobachtungen der Antragstellerin an der Grünanlage stattfindet und die Einmündung von der Hauptverkehrsstraße unabhängig befahrbar ist. Es sei darauf hingewiesen, dass es im Ortsbezirk zahlreiche Stellen mangelhafter Fahrradinfrastruktur gibt, zu denen Antworten des Magistrats ausstehen. Es erschiene begrüßenswert, wenn diese Stellen beplant und nicht Grünanlagen über das erforderliche Maß beschildert würden. Anfang und Ende des Radwegs an der Einmündung Ludolfusstr./Zeppelinallee Aus Richtung Zeppelinallee kommend wird gewarnt, ab hier können Radfahrer entgegenkommen. Tatsächlich nutzen viele Radfahrer entweder den Übergang über die Miquelallee oder biegen in die Straße am Leonardsbrunn zur Weiterfahrt gen Grüneburgpark/nördliche Stadtteile ein. Hier sollen Radfahrer eigentlich den Grünstreifen verlassen. Die Fahrradampel zur Einfahrt in die Grünanlage: Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 2 am 01.07.2024, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5684 2024 Die Vorlage OF 961/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP und Linke gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)

Partei: FDP

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OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Wegweiser ins Nirgendwo entfernen

27.05.2024 · Aktualisiert: 07.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5488 entstanden aus Vorlage: OF 919/2 vom 12.05.2024 Betreff: Wegweiser ins Nirgendwo entfernen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die immer noch auf den Saalbau Bockenheim verweisenden Hinweisschilder entfernt werden. Das betrifft mindestens folgende Standorte: 1. Adalbertstraße, vor Hausnummer 28. 2. Schloßstraße, vor der Einfahrt zum Kurfürstenplatz. 3. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 29, kurz vor der Einmündung in die Große Seestraße. 4. Kurfürstenstraße, vor Hausnummer 30, an der Einfahrt aus der Großen Seestraße, unter dem Straßenschild. alle Fotos: privat Begründung: Der Saalbau Bockenheim existiert seit vielen Jahren nicht mehr. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.09.2024, ST 1693 Aktenzeichen: 23-20

OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))

Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße

27.05.2024 · Aktualisiert: 17.01.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.05.2024, OM 5498 entstanden aus Vorlage: OF 912/2 vom 10.05.2024 Betreff: Fußgängerüberweg Gräfstraße/Ecke Sophienstraße Vorgang: OM 821/21 OBR 2; ST 172/22 Der Magistrat wird gebeten, den Fußgängerüberweg an der Rechtsabbiegerspur aus Richtung der Gräfstraße in die Sophienstraße adäquat zu sichern. Begründung: Der Magistrat wird gebeten, nach Ablehnung (Stellungnahme vom 21.01.2022, ST 172) des in der Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821, geäußerten Vorschlags zur Aufstellung eines entsprechenden Verkehrszeichens zur Sicherung des genannten Übergangs, den Überweg anderweitig durch adäquate Maßnahmen zu sichern. Das Problem, dass Autofahrer Fußgänger nicht im Abbiegevorgang wahrnehmen, besteht fort, sodass ein Handeln hier angezeigt scheint. Sollte das Anbringen des entsprechenden Verkehrszeichens nach wie vor nicht zulässig sein, bittet der Ortsbeirat um eine anderweitige Sicherung des Übergangs. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.09.2021, OM 821 Stellungnahme des Magistrats vom 21.01.2022, ST 172 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1892 Beratung im Ortsbeirat: 2 Aktenzeichen: 66-7

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