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  • Neue Ein- und Ausfahrten am ParkandRideParkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel
    VOB 11
    19.05.2025

    S A C H S T A N D : Auskunftsersuchen vom 19.05.2025, V 1183 entstanden aus Vorlage: OF 735/11 vom 03.05.2025 Betreff: Neue Ein- und Ausfahrten am Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee Umplanung der Anschlussstelle Borsigallee/Riederwaldtunnel Der Magistrat wird gebeten, über die folgenden Fragen Auskunft zu geben: 1. Inwiefern sind die zusätzlichen Baukosten für den Bund und die Stadt Frankfurt für die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des Park-and-Ride-Parkhauses zu rechtfertigen? 2. Welches Ergebnis hat die Prüfung der Statik des bisherigen Parkhauses ergeben? Kann das Parkhaus auf 3.000 Parkplätze im Rahmen einer Aufstockung erweitert werden, und wenn nicht, wie wird das Ziel der 3.000 Parkplätze erreicht? 3. Wie hoch sind die Baukosten und Bauzeit für die erforderliche neue Zuwegung, der Umbau der vorgelagerten Kreuzung sowie der Erweiterung des Parkhauses? 4. Wie wird diese Verhältnismäßigkeit der Kosten zu den zusätzlichen maximal 2.000 Parkplätzen gesehen? 5. Für die Neuplanung der Ein- und Ausfahrten des Parkhauses sollen Lärmschutzwände von fast neun Metern Höhe gebaut werden und weitere "zusätzliche" Waldflächen gerodet werden. Hat der Magistrat Einsicht in die naturrechtlichen Gutachten zur Neuplanung der Anschlussstelle Borsigallee bekommen, um diese bewerten zu können, und wie fiel die Bewertung aus? 6. Die Kreuzung Borsigallee/Kruppstraße wird geändert und damit ändern sich die Verkehrszahlen. In der alten Version des Verkehrsmengengutachtens zum zweiten Planfeststellungsbeschluss des Riederwaldtunnels wurde "gerade noch die Stufe D" erreicht. Dies allerdings unter der fehlerhaften Annahme, es würden nur zehn Fahrzeuge pro Stunde von der Borsigallee in Richtung Norden auf die Kruppstraße abbiegen. Wie ändern sich die Verkehrszahlen für die Kreuzung Borsigallee/Kruppstraße? 7. Wie war das Ergebnis der Prüfung der Leistungsfähigkeit der Neuplanung der Kreuzung Kruppstraße/Borsigallee? Begründung: Die Autobahnausfahrt Borsigallee soll von einer Unterführung in eine Überführung umgebaut werden. Zusätzlich sollen die Ein- und Ausfahrt zum Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee nur noch direkt über die Autobahn erfolgen. Dafür sind im Fechenheimer Wald weitere große Waldflächen zu roden, um die Zufahrt zum Park-and-Ride-Parkhaus neu und geräumiger gestalten zu können. Die jetzige Ein- und Ausfahrt an der Borsigallee soll dauerhaft geschlossen werden. Eine Ausfahrt aus dem Parkhaus ist dann nur noch zurück auf die Autobahn möglich. Dies würde zusätzlich für die lokale Wirtschaft Einbußen bedeuten. Hessen Mobil hat bisher keine Unterlagen zur Änderung zur Verfügung gestellt. In einer Ortsbeiratssitzung wurde bereits mitgeteilt, die Pläne würden im Februar öffentlich gemacht werden. Mit der Stadt Frankfurt würden bereits Gespräche zu den neuen Planungen geführt. Es bestehen Zweifel, ob zweistellige Millionenbeträge bei knapper Kasse für eine gesonderte Einfahrt und eine neue Ausfahrt und Brücken an das bestehende vollausgelastete Parkhaus notwendig sind. Die Planungen erzeugen zusätzliche neue ungeklärte naturrechtlichen Probleme. Es sind keinerlei Vorteile für die Frankfurter zu erkennen. Selbst bei positivster Betrachtung wird das Park-and-Ride-Parkhaus Borsigallee eben nicht an der S-Bahn-Linie stehen, sondern mit der wesentlich langsameren U-Bahn angefahren. Wäre das Park-and-Ride-Parkhaus an der neuen S-Bahn-Station "Fechenheim-Nord" wäre es eine sinnvolle Ergänzung für Bürger aus dem Umland. Mit der Nutzung des Park-and-Ride-Parkhauses werden die Transferzeiten zum Arbeitsplatz für die meisten Menschen aus dem Umland weiterhin bei meist mehr als einer Stunde liegen und damit dann über der kritischen Zeitschwelle für ein noch akzeptables Einpendeln zum Arbeitsplatz. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11 Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 11 am 20.10.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 11 am 24.11.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 11 am 12.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 1. Sitzung des OBR 11 am 04.05.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 2. Sitzung des OBR 11 am 08.06.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 3. Sitzung des OBR 11 am 10.08.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zeilsheim: Sondertopf „Stadtteile unterstützen“ - Froschbrunnenfest 14.06.2025
    OFOB 2
    18.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2025, OF 1227/6 Betreff: Zeilsheim: Sondertopf "Stadtteile unterstützen" - Froschbrunnenfest 14.06.2025 Vorgang: E 160/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, Beschl.d. Stv.-V., § 4994/24 Der Vereinsring Zeilsheim e.V. ist die Dachorganisation von derzeit 41 Zeilsheimer Vereinen mit über 3.500 Mitgliedern. Er plant auch in diesem Jahr am 14. Juni 2025 das traditionsreiche Froschbrunnenfest. Der Vereinsring sieht sich in den letzten Jahren stark gestiegenen Kosten für Genehmigungen, Sicherheit, Versicherungen und technische Ausstattung ausgesetzt. Diese Kostensteigerung soll nicht auf die Standbetreiber - oft kleine Vereine oder lokale Initiativen - umgelegt werden, da dies deren Teilnahme gefährden würde. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Unter Bezugnahme auf den Etatantrag E 160/24 wird der Magistrat gebeten, das traditionelle Froschbrunnenfest in Zeilsheim am 14.06.2025, welches der Vereinsring Zeilsheim e.V. organisiert, mit einem Zuschuss in Höhe von 2.500 € unterstützen. Begründung: Das Fest ist ein zentraler kultureller Anker im Stadtteil, der jährlich zahlreiche Besucher aus Zeilsheim und auch den umliegenden Orten bzw. Stadtteilen anzieht und das Gemeinschaftsleben stärkt. Antragsteller: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 04.05.2025, OF 1219/6 dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 06.06.2024, E 160 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Initiative OI 101 2025 1. Die Vorlage OF 1219/6 wird durch die Annahme der Vorlage OF 1227/6 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 1227/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Demonstration mit Kundgebung zur Thematik „Musizieren statt Betonieren“ am 18.05.2025 auf der A 5 (zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt
    OFOB 6
    18.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2025, OF 1229/6 Betreff: Demonstration mit Kundgebung zur Thematik "Musizieren statt Betonieren" am 18.05.2025 auf der A 5 (zwischen Auffahrt Niederrad und Abfahrt Westhafen - Ablehnung durch das Ordnungsamt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat schließt sich dem Protest der BI an und fordert dem Magistrat zu einer Stellungnahme auf. Begründung: Das Bündnis "Stopp A5 - Ausbau" hatte für Sonntag, 18. Mai 2025, 11 - 15 Uhr eine Demonstration und Kundgebung gegen die Erweiterung der Autobahn angemeldet. Sie sollte zum Teil auf der Autobahn A5 stattfinden, die für diesen Zeitraum - einem frühen Sonntagnachmittag - polizeilich zu sperren gewesen wäre. Der Antrag wurde am 20.3. eingereicht, ein Kooperationsgespräch im Ordnungsamt fand am 22.4 statt, die Auflagenverfügung der Behörde wurde am 8. Mai zugestellt. Teil der angemeldeten Kundgebung auf der Europabrücke sollte auch die Ehrung von Ludwig Gehm und weiterer Frankfurter Antifaschisten sein, die vor genau 90 Jahren, am 19.5.1935 eine Widerstandsaktion gegen die feierliche Eröffnung der Autobahn Frankfurt - Heidelberg in Anwesenheit Hitlers durchgeführt hatten. Sie hatten "Fort mit Hitler" und "Hitler = Krieg" auf die Fahrbahn gemalt und die Lautsprecheranlagen der Eröffnungsfeier sabotiert. Ludwig Gehm, nach 1945 Frankfurter SPD-Mitglied, hat darüber in einem von der Stadt Frankfurt veröffentlichten Tondokument berichtet (https://www.frankfurt1933-1945.de/fileadmin/user_upload/audio/a_hr_19330519_geh m.mp3;). Die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt hat am 8. Mai 2025, also am 80 Jahrestag der Befreiung von Faschismus und Krieg, die angemeldete Route verboten und stattdessen eine andere Route vorgeschrieben, die keinerlei Verbindung mit der Autobahn und dem Eröffnungsdatum 1935 sowie der antifaschistischen Aktion Gehms mehr erkennen lässt. Das Hauptargument der Ordnungsbehörden besteht in einer Gefahrenprognose für den Fall einer A5-Sperrung. Das anmeldende Bündnis hat beschlossen, nicht wieder, wie im September 2024, den Rechtsweg zu beschreiten, weil dessen Ausgang absehbar ist, sondern zu einer Kundgebung auf der Konstablerwache zum angemeldeten Zeitpunkt aufzurufen. Das Bündnis besteht aus über 60 zivilgesellschaftlichen Initiativen und Gruppen der Region, zu denen auch die hiesige BI "Es ist zu laut" gehört. Die BI hat im September vergangenen Jahres gemeinsam mit anderen Gruppen minutiös nachgewiesen, dass die Erweiterung der A5 auf zehn Spuren auf der Basis der Zahlen des Bundesverkehrsministeriums nicht notwendig, verkehrstechnisch nicht sinnvoll, nicht im offiziell veranschlagten Kostenrahmen zu finanzieren und überdies in zahlreichen Punkten für Anwohner und Anwohnerinnen, Klima, Natur- und Umweltschutz zu schwerwiegenden Folgen führen würde. Antragsteller: SPD Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6981 2025 Die Vorlage OF 1229/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

  • Veteranentag auch öffentlich sichtbar in Frankfurt feiern
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 176 Betreff: Veteranentag auch öffentlich sichtbar in Frankfurt feiern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5888 - NR 962/24 CDU - Zwischenbescheide des Magistrats vom 10.09.2025 und 06.01.2026 Zwischenbericht: Der Magistrat hat in Frankfurt am Main für den 15. Juni 2025 zu einem Empfang im Kaisersaal geladen, um den Einsatz und den Dienst aktiver und ehemaliger Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu würdigen. Dieser Empfang wurde in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit den relevanten Organisationseinheiten der Bundeswehr, der Reservistenkameradschaft und weiterer Beteiligter geplant. Die inhaltliche Gestaltung wird daher in adäquatem Rahmen und mit musikalischer Umrahmung, unterstützt durch das Zentrum für Militärmusik der Bundeswehr, diesen Einsatz der aktiven und ehemaligen Soldatinnen und Soldaten ehren. Darüber hinaus ist seitens des Bundes eine offizielle Beflaggungsanordnung ergangen, so dass an diesem Tag der Römerbalkon mit der entsprechenden offiziellen Beflaggung auf diesen besonderen Tag verweist. Der Magistrat erarbeitet ergänzend dazu ein Konzept, das die im Antrag genannten Themen abdecken wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 05.06.2024, NR 962 Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 108 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 176 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 03.11.2025, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 176 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 02.03.2026, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 176 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 6319, 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 30.06.2025 § 6749, 39. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 03.11.2025 § 7286, 42. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 02.03.2026 Aktenzeichen: 10-2

  • Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 177 Betreff: Calisthenics-Anlage für den Schwarzen Platz Vorgang: OI 69/24 OBR 8, B 14/25 Der Magistrat begrüßt weiterhin die Initiative des Ortsbeirats. Nach Prüfung der Örtlichkeit kann sich das Fachamt die Errichtung einer Calisthenics-Anlage auf dem Gelände des Platzes vorstellen. Mit der Planung kann aufgrund fehlender personeller Kapazitäten frühestens im nächsten Jahr begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Initiative vom 05.09.2024, OI 69 Bericht des Magistrats vom 13.01.2025, B 14 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 360 Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 177 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6277, 39. Sitzung des OBR 8 vom 26.06.2025 Aktenzeichen: 52-2

  • Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 178 Betreff: Streusalzfreies Frankfurt nach Wiesbadener Vorbild umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5857 - OA 533/25 OBR 9 - Zu Punkt 1 und 2: Nach entsprechender Anfrage bei der Landeshauptstadt Wiesbaden gibt es dort kein ausdrückliches Verbot, welches die Nutzung von Streusalz vollständig verbietet. Auch die angesprochene Informationskampagne ist der Landeshauptstadt in der offiziellen Rückmeldung nicht bekannt. Die eingeschränkte Nutzung von Streusalz ist in unserer Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main geregelt und wird in der Straßenreinigungsatzung der Landeshauptstadt Wiesbaden inhaltlich ähnlich vorgegeben. Generell gelten die Vorgaben der Satzung nur für den öffentlichen Straßenraum. Auf privaten Grundstücken findet die Satzung keine Anwendung. Allgemein soll der Einsatz von Streumaterialien letztendlich Schäden in Folge von Stürzen und sonstigen Unfällen abwenden. Insofern ist der Streusalzeinsatz an besonderen Gefahrenstellen oder bei festgefrorenen Eis-/Schneerückständen zulässig, um sowohl Sach- als auch Personenschäden bestmöglich zu vermeiden. Zu Punkt 3: Auftausalz bewirkt durch physikalisch-chemische Umwandlung von Eis und Schnee in Wasser eine dauerhafte Beseitigung der Straßenglätte. Bei der Ausbringung von abstumpfenden Streustoffen wäre die 10-20-fache Menge nötig, um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen. Die Reichweite der Streufahrzeuge wäre somit deutlich geringer und hätte wesentlich längere Umlaufzeiten durch häufiges Nachladen zur Folge. Ferner müsste das Streugut nach dem Streuen im Rahmen der Straßenreinigung entfernt werden. Diese beiden Punkte verschlechtern deutlich die CO²-Bilanz und verursachen höhere Kosten. Um Streumittel so optimal wie möglich einzusetzen, nutzt die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) computergesteuerte Streutechnik an den Winterdienstfahrzeugen und hochwirksames Feuchtsalz. Feuchtsalz ist ein mit Natriumchlorid-Lösung angefeuchtetes Streusalz (sogenanntes FS 30, also 70 % Salz und 30 % Salzlösung), welches sich gleichmäßig verteilt, sehr gut haftet und bereits bei kleiner Menge große Tauwirkung erzielt. Angefeuchtetes Streusalz wird nicht so schnell verweht wie Trockensalz, da es besser haften bleibt. Pro Quadratmeter ist damit nur noch etwa ein Teelöffel Salz notwendig. Ein ordnungsgemäßer Winterdienst, der einer konkreten Gefahrenlage entgegenwirkt, ist ohne Hinzunahme des notwendigen Streusalzes nicht darstellbar. Der Einsatz von Streusalz auf Fahrbahnen ist für die Gewährleistung der bestehenden Verkehrssicherungspflicht der Stadt Frankfurt am Main bisher alternativlos. Der gewünschte Verzicht ist - mit Blick auf etwaige Personenschäden und Haftungsansprüche - seitens des Magistrats nicht zu verantworten. Gerne können alle Auffälligkeiten direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E-Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 533 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und fraktionslos gegen Linke und BFF (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 178 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6413, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Bildungs- und Erziehungsbericht für Frankfurt erstellen
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 179 Betreff: Bildungs- und Erziehungsbericht für Frankfurt erstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5906 - NR 216/06 Linke, l. B 369/24 - Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.09.2025 Zwischenbericht: Seit 2012 informiert der Bildungsbericht des Stadtschulamtes anhand von Kennzahlen und Indikatoren über die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebote in Frankfurt mit Fokus auf den Zuständigkeitsbereich des Bildungsdezernats. Neben den Rahmenbedingungen wie Bevölkerungssituation, soziale Ausdifferenzierung und wirtschaftlicher Infrastruktur wurden Daten zur frühkindlichen Bildung, Betreuung, Schulen, sonderpädagogischer Förderung und Weiterbildung in den Blick genommen. Der letzte Bericht für 2014 - 2019 erschien 2021. Neuausrichtung des Bildungsberichts (Maßnahme 0206 aus iSEP 2015-2019): Die Ergebnisse der Frankfurter Beteiligungsprozesse zur Bildungsplanung (iSEP 2015-19 und Integrierte Bildungsplanung 2020-29), insbesondere das auf dieser Grundlage eingeführte Organisationsmodell der Regionalisierung, machen eine Neuausrichtung des Bildungsberichts erforderlich. Die Gestaltungsfelder des iSEP 2015-19 und der Integrierten Bildungsplanung 2020-29 werden als Berichtspunkte festgelegt. Künftig werden die steuerungsrelevanten Informationen zu Rahmenbedingungen, Prozessen und Ergebnissen von Bildung auf Grundlage einer sozialräumlich differenzierten Datenbasis zur Verfügung gestellt sowie Bildungs- und Sozialdaten stärker miteinander verknüpft. Eine zentrale Perspektive richtet sich auf den Zusammenhang von sozialer Herkunft und Bildungserfolg mit dem Ziel, mehr Bildungsgerechtigkeit zu ermöglichen. Um aktuelle Herausforderungen für die kommunale Bildungsplanung genauer in den Blick nehmen zu können, enthält der Bildungsbericht künftig einen Betrachtungsschwerpunkt, der in jeder Auflage wechselt. Für den kommenden Bericht wird dies der Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter sein. In Übereinstimmung mit dem Betrachtungsschwerpunkt wird der Berichtsfokus auf Bildungsprozessen von Kindern im Grundschulalter liegen. Angebot und Inanspruchnahme ganztägiger Bildung werden auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten ausgewertet. Fachliche Expertise und geeignete Daten anderer Ämter werden im Rahmen einer ämterübergreifenden Redaktionsgruppe einbezogen. Das Jugend- und Sozialamt hat in seinen Stellungnahmen zur bisherigen Berichterstattung Anregungen für die weitere Berichterstattung formuliert. Hierzu zählen insbesondere weitere Lernorte im Sinne eines erweiterten und ganzheitlichen Bildungsbegriffs in die Berichterstattung aufzunehmen und die Bedeutung erzieherischer Jugendhilfeangebote für Bildungsprozesse zu berücksichtigen. Die Anregungen werden im Rahmen der Redaktionsgruppe Berücksichtigung finden. Der neue Bildungsbericht soll Anfang 2026 vorliegen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.11.2006, NR 216 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 369 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 419 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 179 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 179 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6311, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.06.2025 § 6750, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • IT-Support-Konzept für Schulen
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 180 Betreff: IT-Support-Konzept für Schulen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5907 - NR 403/22 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 370/24 - Zwischenbericht: Zum 29. November 2024 wurde der Doppelhaushalt 2024/2025 rechtskräftig, wodurch die Umsetzung der Module 1 und 2 nun möglich ist. Hierfür wurden über die ekom21 bereits entsprechende Angebote angefragt. Frühestens ab Mai 2025 könnte der ausgewählte Rahmenvertragspartner die im Leistungsverzeichnis entsprechend definierten Leistungen mit dem dafür benötigten Personal bereitstellen. Für die Module 3 bis 5 bleibt weiterhin abzuwarten, ob Finanzierungsmöglichkeiten über Landesmittel zur Verfügung stehen werden. Bezüglich des DigitalPakt 2.0 wurde eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt. Die genauen Details zum Fördervolumen und den Regelungen zur Mittelverwendung sind jedoch noch nicht bekannt. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Höhe Gelder für die Stadt Frankfurt bereitgestellt und welche Vorgaben zur Mittelverwendung erteilt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 24.05.2022, NR 403 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 370 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 373 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 180 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 180 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6320, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.06.2025

  • Lärmschutz für die Pestalozzischule sicherstellen
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 181 Betreff: Lärmschutz für die Pestalozzischule sicherstellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 03.04.2025, § 5893 - E 85/23 GRÜNE/SPD/FDP/Volt, l. B 411/23 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.11.2025 und 27.03.2026 Zwischenbericht: Der Magistrat bedauert, immer noch keine abschließenden Ergebnisse liefern zu können. Das Projekt A66 "Neubau Tunnel Riederwald" befindet sich aktuell in der Ausschreibungsphase zur Vergabe des ersten Teilabschnittes des Tunnelbauwerkes inklusive des westlichen Tunnelvorfeldes als Trogbauwerk. Dieser vorgenannte erste Teil der Hauptbauleistung (westlich der Haenischstraße) wurde bereits eingereicht. Derzeit erfolgen die Prüfung und Wertung der eingegangenen Angebote. Die umfangreiche Auswertung der Angebote erfordert eine Verlängerung des Prüfungszeitraums. Bestandteil der o. g. Ausschreibung ist auch der planfestgestellte temporäre Schutzzaun im Freibereich/Spielbereich des Kindergartens der Pestalozzischule. Dadurch wird gewährleistet, dass dieser Zaun bereits zum Start des ersten Teiles der Hauptbauleistung zur Verfügung steht. Eine Erweiterung dieses planfestgestellten Lärmschutzes durch die Autobahn GmbH ist in erneut aufgenommenen Gesprächen mit der Autobahn GmbH Anfang dieses Jahres, um diese in Zusammenhang mit den weiteren Lärmschutzmaßnahmen unter Ausnutzung von Synergieeffekten zusammen auszuschreiben bzw. zu beauftragen, trotz einer angebotenen Kostenbeteiligung der Stadt endgültig abgelehnt worden. Nunmehr prüft der Magistrat, in gemeinsamer Abstimmung sämtlicher zu beteiligender Ämter (Amt für Bau und Immobilien, Stadtschulamt, ASE, Straßenverkehrsamt), die verbleibenden möglichen Standorte und die konkrete Umsetzung einer weiteren Lärmschutzwand zum Schutz des Schulhofes. Vorprüfungen ergaben, dass aufgrund der verkehrlichen, brandschutz- und erschließungstechnischen Situation eine einfache Verlängerung der durch die Autobahn-GmbH zu errichtenden Lärmschutzwand im Bereich der Freifläche des Kindergartens ebenso nicht umsetzbar ist wie eine Schallschutzverkleidung des Hoftors oder eine Lärmschutzwand unmittelbar vor dem Hoftor. Nach Klärung der noch offenen Fragen wird der Magistrat abschließend berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 16.06.2023, E 85 Bericht des Magistrats vom 20.10.2023, B 411 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 181 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 181 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 181 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 181 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6414, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 § 7103, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 § 466, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026

  • Schulstandort im Frankfurter Osten nicht leichtfertig aufgeben
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 182 Betreff: Schulstandort im Frankfurter Osten nicht leichtfertig aufgeben Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5463 - NR 307/22 CDU, l. B 371/24 - Zwischenbescheide des Magistrats vom 20.11.2025 und 27.03.2026 Zwischenbericht: Der Sachstand zum vorgelegten Bericht (B 85/2024) ist nach wie vor unverändert. Der Magistrat wird unaufgefordert berichten, sobald sich eine neue Entwicklung abzeichnet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 23.02.2022, NR 307 Bericht des Magistrats vom 27.09.2024, B 371 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3, 4, 7 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, Linke, FDP, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen GRÜNE (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage B 182 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 08.09.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 182 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 182 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 19.01.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 182 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 21.09.2026, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 182 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Volt gegen Linke, AfD, FDP und BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (= Fristverlängerung um einen Monat) Beschlussausfertigung(en): § 6415, 38. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 08.09.2025 § 7104, 41. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 19.01.2026 § 467, 1. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 21.09.2026

  • Dondorf-Druckerei unter Denkmalschutz stellen
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 183 Betreff: Dondorf-Druckerei unter Denkmalschutz stellen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5731 - NR 856/24 Linke - Der Magistrat setzt sich für den Erhalt der Dondorf-Druckerei ein. Mit dem Land Hessen wurde vereinbart, dass die Schirn das Gebäude als Interim nutzen kann. Die Instandsetzungsarbeiten laufen derzeit, die Schirn wird ihren Betrieb im September 2025 in der Dondorf-Druckerei aufnehmen. Darüber hinaus finden derzeit Gespräche mit Stadtteilinitiativen statt, die ebenfalls Räume in der Dondorf-Druckerei nutzen sollen. Im März 2025 haben das Land Hessen und die Stadt Frankfurt am Main die Pläne zur Ansiedlung der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst auf dem Kulturcampus vorgestellt. Das Land Hessen beabsichtigt, Teile der Hochschule in der Dondorf-Druckerei unterzubringen. Für die Ausweisung von Kulturdenkmälern ist hoheitlich das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zuständig. Das Denkmalamt Frankfurt ist im Rahmen des Umgebungsschutzes mehrerer benachbarter Kulturdenkmäler zu beteiligen. Der Magistrat hat das Land Hessen mehrfach auf die hohe baukulturelle Bedeutung der Dondorf-Druckerei hingewiesen und wird dies auch weiter tun. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 29.01.2024, NR 856 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 453 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 183 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 183 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6416, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 60-3

  • Stadtteil Kalbach-Riedberg beim Ausbau öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 184 Betreff: Stadtteil Kalbach-Riedberg beim Ausbau öffentlicher Toiletten der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigen Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5739 - OA 320/23 OBR 12, B 9/25 - Der Bedarf an öffentlichen Toiletten im Stadtteil Kalbach-Riedberg ist dem Magistrat bekannt. In dem verabschiedeten Ergebnisbericht Toiletten (M 174) ist der Standort Kalbach-Riedberg nicht als Sofortmaßnahme aufgeführt worden. Bei der Umsetzung des Konzeptes "Nette Toilette" wird der Magistrat diesen Standort jedoch besonders berücksichtigen und die dort ansässigen Gastronomen in den Prozess einbeziehen, um die Versorgung mit öffentlich nutzbaren WC-Anlagen zu verbessern. Das Konzept "Nette Toilette" wird in 2025 umgesetzt werden. Eine Pressemitteilung zur Bekanntmachung des Konzeptes ist bereits in Planung. Die Errichtung neuer Toilettenanlagen ist weiterhin mit den derzeit zur Verfügung stehenden personellen und finanziellen Ressourcen leider nicht ohne weiteres umsetzbar. Es werden jedoch alternative Lösungen geprüft, um eine Verbesserung zu erreichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.01.2023, OA 320 Bericht des Magistrats vom 06.01.2025, B 9 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 12 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 184 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6417, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 91-22

  • Toilettenkonzept
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 185 Betreff: Toilettenkonzept Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5460 - OA 286/22 OBR 11, l. B 355/24 - Zwischenbericht: Der Magistrat prüft aktuell die Wiederinbetriebnahme der bestehenden Anlage auf dem neu gestalteten Spielplatz an der Ecke Konstanzer Straße/Bodenseestraße in Fechenheim. Der Spielplatz befindet sich in unmittelbarer Umgebung zum Mainufer und der Endhaltestelle Schießhüttenstraße in Fechenheim und könnte daher den geforderten Bedarf decken. Vor-Ort-Termine mit den Beteiligten haben bereits stattgefunden. Eine Machbarkeitsstudie wird weiteren Aufschluss über die Realisierungschancen geben. Der Magistrat wird über das weitere Vorgehen berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 05.12.2022, OA 286 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 355 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 185 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE und Linke (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 185 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 185 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6418, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 91-22

  • Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen!
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 186 Betreff: Toilettenkonzept im Ortsbezirk 9: Ginnheim priorisieren, Dornbusch nicht vergessen! Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5591 - OA 294/22 OBR 9, l. B 354/24 - Dem Magistrat ist die Anforderung neuer Toilettenanlagen bekannt. Der Bedarf einer öffentlichen Toilettenanlage am Haus Dornbusch wurde aufgenommen. Im Magistratsvortrag M 174 vom 04.11.2022 sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen aufgeführt. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die vorgenannte Toilettenanlage realisiert werden kann. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Der Standort an der Haltestelle Ginnheim ist dem Magistrat bekannt. Zurzeit wird geprüft, ob sich im Zusammenhang mit dem dort ansässigen Kiosk eine öffentliche Toilettenanlage realisieren lässt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 08.12.2022, OA 294 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 354 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 186 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und BFF gegen Linke (= Kenntnis als Zwischenbericht) sowie fraktionslos (= Zurückweisung) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 186 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 186 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Kenntnis als Zwischenbericht) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6419, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 91-22

  • Verwendung der Stellplatzablösemittel 2024
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 187 Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2024 Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 23.05.2002, § 2999 - NR 592/02 GRÜNE, l. B 310/24 - Zugänge und Abgänge: Die Rücklagensituation der Stellplatzablösemittel im Jahr 2024 stellt sich wie folgt dar: Rücklage Jahresbeginn 32.715.604 € Zugänge 1.084.800 € Abgänge -3.316.055 € Rücklage Jahresende 30.484.349 € Verwendung der Mittel: Im Jahr 2024 entfielen auf die jeweiligen Fördertatbestände folgende Summen: Investitionen Parken - € Unterhaltung Parken - € Investitionen ÖPNV 1.604.389 € Investitionen Radverkehr 1.711.666 € Insgesamt 3.316.055 € Prozentuale Verteilung auf die einzelnen Förderbereiche: Aufgeteilt nach Förderbereichen ergibt sich folgende prozentuale Verteilung: Die Investitionen in den Radverkehr haben im Jahr 2024 mit rund 52 % den größten Anteil der Förderung ausgemacht. Gefördert wurden folgende Maßnahmen: - Radweg Frankenallee mit Eisenbahnüberführung - Radweg Deutschherrnufer Hochkai. Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) wurde mit mehr als 48 % der Mittel gefördert. Zu den geförderten Maßnahmen zählten unter anderem: - Stadtbahnanbindung Europaviertel - Barrierefreier Ausbau der U-Bahn-Station Römerstadt. Im Jahr 2024 wurden von den bewilligten Stellplatzablösemitteln für Maßnahmen des ruhenden Verkehrs keine Mittel ausgezahlt. Dies ergibt sich aus den Planungs- und Umsetzungsprozessen. Eine Übersicht der Maßnahmen, die im Jahr 2024 aus Stellplatzablösemitteln (mit-)finanziert wurden und deren aktueller Finanzierungsstatus, ist der Anlage zu entnehmen. Der oben ausgewiesene Rücklagenbestand ist größtenteils durch Finanzierungsbewilligungen gebunden, unter anderem für folgende Vorhaben: - Stadtbahnanbindung Europaviertel - Lückenschlussprogramm Radroutennetz - Radweg Nieder-Eschbach - Nieder-Erlenbach - B+R-Anlagen - Barrierefreier Umbau von Straßenbahnhaltestellen - Anlagen für den ruhenden Verkehr. Anlage 1_Massnahmenliste (ca. 96 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.06.2025, OF 1513/5 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.04.2002, NR 592 (nicht öffentlich) Bericht des Magistrats vom 12.08.2024, B 310 Bericht des Magistrats vom 21.08.2026, B 266 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 13 am 24.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Linke, Volt, dFfm und fraktionslos gegen FDP (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 16 am 24.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und VOLT gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung); FDP (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: a) Die Vorlage B 187 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7438 2025 1. Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 1513/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Kenntnis ohne Hinweis auf OF 1513/5) zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 187 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6420, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025 Aktenzeichen: 32-1

  • Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 188 Betreff: Zukunft des StadtschülerInnenrats sichern Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 30.01.2025, § 5633 - NR 932/24 GRÜNE/SPD/FDP/Volt - Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.09.2025 Zwischenbericht: Um die Aktivitäten des Frankfurter StadtschülerInnenrats (SSR) organisatorisch zu unterstützen und rechtlich abzusichern, wird eine Geschäftsstelle bei der Stadt Frankfurt eingerichtet. Diese wird im Stadtschulamt verortet. Die Stelle wurde Anfang des Jahres im Job Portal der Stadt Frankfurt ausgeschrieben; leider ohne Ergebnis. Eine erneute Ausschreibung wird aktuell vorbereitet. Wenn diese erfolgreich ist, könnte eine Einstellung im III. Quartal 2025 erfolgen. Der SSR ist eine unabhängige Interessensvertretung. Um dies zu gewährleisten, sollte der Zuschuss in der Verwaltung des Vorstandes des SSR verbleiben. Die stadtweiten Verbindungslehrkräfte unterstützen und beraten im Rahmen ihrer Deputatsstunden die Schülerinnen und Schüler im SSR, auch zu finanziellen Ausgaben bei Projekten und Veranstaltungen wie z. B. Buchungen von Referenten, Catering und Öffentlichkeitsarbeit. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2024, NR 932 Bericht des Magistrats vom 24.11.2025, B 428 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Schulbau Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: Jugendhilfeausschuss Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.06.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 188 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 188 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 27.10.2025, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage B 188 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6321, 37. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 23.06.2025 § 6751, 39. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau vom 27.10.2025 Aktenzeichen: 40-1

  • Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 189 Betreff: Öffentliche Toiletten für das Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5734 - OA 277/22 OBR 15, B 461/24 - Zwischenbericht: Dem Magistrat ist die Sanierung und anschließende Wiedereröffnung der Toilettenanlage in Nieder-Eschbach bekannt. Die Maßnahme wurde auch im Zwischenbericht 2024 zum Toilettenkonzept unter den geplanten Sofortmaßnahmen aufgeführt. Der Magistrat betrachtet daher den Standort mit Priorität und steigt in die Planungen hierfür noch in 2025 ein. Das weitere Vorgehen wird entsprechend organisiert. Über den Fortgang der Arbeiten werden wir unaufgefordert berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 25.11.2022, OA 277 Bericht des Magistrats vom 06.12.2024, B 461 Bericht des Magistrats vom 26.06.2025, B 241 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 189 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 189 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 189 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6421, 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau vom 09.09.2025 Aktenzeichen: 91-22

  • Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU
    B
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 16.05.2025, B 190 Betreff: Vereinsleben und Sport in den Räumen der SAALBAU Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5807 - OA 520/25 OBR 11 - Die ABG Frankfurt Holding GmbH (ABG) teilte auf die o. g. Anfrage Folgendes mit: Es sei vorausgeschickt, dass die infrage stehenden Instandhaltungsmaßnahmen solche Maßnahmen sind, die für den Erhalt und Betrieb der TSG-Halle Fechenheim nach heutigem Stand unabweislich erforderlich sind. Solche Maßnahmen schuldet die ABG vertraglich, nicht aber Modernisierungsmaßnahmen, die eine Verbesserung gegenüber dem heutigen Stand bedeuten würden. Dennoch wurden und werden Modernisierungsmaßnahmen zuweilen durchgeführt, nämlich dann, wenn sie in der Kosten-Nutzung-Betrachtung günstiger ausfallen als ansonsten erforderliche Instandhaltungsmaßnahmen. Ein Beispiel für eine umfangreiche Modernisierungsmaßnahme ist die Umwandlung der ehemaligen Gaststätte in einen Veranstaltungssaal und eine Cateringanrichte. Durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 2019 bis 2024 Der Großteil des genannten Betrages in Höhe von 1.172 TEUR wurde auf die oben genannte Umwandlung verwendet, der Rest vorwiegend für zahlreiche kleinere Reparaturarbeiten zum Beispiel in den Sanitäranlagen, an den Wasserleitungen, am Dach, in der Kegelbahn, an den Elektroanlagen, an der Heizung und Lüftung oder an der Notbeleuchtung. Abgelehnte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 2019 bis 2024 Da sich die ABG vertragstreu verhält, gab es in dem genannten Zeitraum keine "abgelehnten" Instandhaltungsmaßnahmen. Geplante Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen bis 2030 Bislang ist eine Überarbeitung der Fassade geplant. Von der ursprünglich beabsichtigten Umwandlung einer ehemaligen Wohnung in Büroräume hat die TSG Fechenheim inzwischen Abstand genommen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.01.2025, OA 520 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage B 190 wird zurückgewiesen. Abstimmung: GRÜNE, CDU und Linke gegen SPD, BFF und FDP (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 190 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6476, 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport vom 11.09.2025 Aktenzeichen: 52-0

  • Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76
    M
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 83 Betreff: Ausstellung von Mietübernahmegarantien an die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) für den Betrieb eines Suchthilfezentrums in der Niddastraße 76 1. Es dient zur Kenntnis, dass seit einigen Jahren Crack als vorherrschende Droge die Szene im Frankfurter Bahnhofsviertel dominiert. Die bestehenden Hilfsstrukturen und Einrichtungen können die adäquate Versorgung der Crack-Konsumierenden nicht im notwendigen Umfang erbringen. Dies zeigt sich bei der offenen Szene im Frankfurter Bahnhofsviertel deutlich, die große Verelendungserscheinungen aufweist und den öffentlichen Raum spürbar belastet. 2. Aus diesem Grund wird die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums im Bahnhofsviertel in der Niddastraße 76 beschlossen. Hier finden Frankfurter Crack-Konsumierende einen geschützten Raum für den Konsum und einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, medizinischer, pflegerischer und psychiatrischer Versorgung sowie Begleitung in weiterführende Hilfen. Auswärtige Konsumierende werden in der Einrichtung einmalig im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen notversorgt und werden aktiv in die Hilfsangebote ihrer Heimatregion vermittelt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) plant, das Gebäude zu erwerben, umzubauen und den von der Stadt Frankfurt am Main benannten Trägern zum Betrieb eines Suchthilfezentrums zur Verfügung zu stellen. 4. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass sich die geschätzten Gesamtkosten für den Erwerb und die Herrichtung durch die KEG auf 11,74 Mio. € belaufen sollen. 5. Zur Erlangung eines Kredites stellt die Stadt Frankfurt am Main mit der KEG mbH eine Garantie (Anlage 3) über Mietzahlungen i.H.v. bis zu 24,39 Mio. € für eine Gesamtlaufzeit von 30 Jahren aus. Die Garantie soll nur in der Höhe ausgestellt werden, die erforderlich ist, um die Liquidität zu sichern. 6. Das Dezernat VIII wird beauftragt, die Voraussetzungen des § 104 HGO zu erfüllen und vor Ausfertigung eine Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Vergabe einer Bürgschaft an die KEG mbH einzuholen. Die weitere Realisierung der Maßnahme steht insofern noch unter einem entsprechenden Genehmigungsvorbehalt. In diesem Zusammenhang sind auch beihilferechtliche Belange zu prüfen und einzuhalten. Auf die zeitlichen Erfordernisse vor Umsetzung der Maßnahme wird verwiesen. 7. Es dient zur Kenntnis, dass die Refinanzierung des Immobiliengeschäftes darauf aufbaut, dass die KEG Mietverträge inklusive einer vereinbarten indexierten Mietpreisanpassung mit zu bestimmenden Trägern der Frankfurter Drogenhilfe und dem Frankfurter Drogenreferat abschließt. Die Träger wiederum erhalten einen Zuschuss aus dem städtischen Etat. 8. Die benötigten Zuwendungen für laufende Miet- und Mietnebenkosten sowie Personal- und Sachmittel sind für die Dauer des Betriebes als Suchthilfezentrum für die beauftragten Träger in der PG 19.05 im Rahmen künftiger Haushaltsplanaufstellungsverfahren entsprechend im Rahmen der Eckwerte zu berücksichtigen. 9. Es wird beschlossen, dass sich die Stadt vertraglich das Recht sichert, bei veränderter Bedarfslage das Objekt einer anderen sozialen Nutzung zuzuführen. Begründung: A. Zielsetzung Strategisches Gesamtziel ist die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums im Bahnhofsviertel, in dem crackkonsumierende Menschen aus Frankfurt einen geschützten Raum zum Konsum sowie niedrigschwelligen Zugang zu Beratung, medizinischer, pflegerischer und psychiatrischer Versorgung sowie Begleitung in weiterführende Hilfen vornehmlich in Einrichtungen außerhalb des Bahnhofsviertels haben. Im Eingangsbereich des Zentrums wird eine sogenannte "Clearingstelle" eingerichtet, um den Versorgungsbedarf zu ermitteln und die Personalien zu prüfen. Hilfesuchende, die ihren Wohnsitz außerhalb des Stadtgebiets haben, werden nach einer Notversorgung im Zentrum in ihre Heimatorte zurückvermittelt. Das Zentrum soll insbesondere geeignete, bislang nicht vorhandene Lösungen für crackkonsumierende Menschen schaffen und trägt so der Notwendigkeit Rechnung, den "Frankfurter Weg" weiterzuentwickeln und den aktuellen und zukünftigen Erfordernissen veränderter Konsummuster und konsumierter Substanzen anzupassen. Die bestehenden Hilfseinrichtungen, die seit den 1990er Jahren im Zuge des "Frankfurter Wegs" in der Drogenpolitik geschaffen wurden, richten sich in erster Linie an Konsument:innen von Opioiden und bieten diesen passgenaue Hilfsangebote. Die Droge Crack ist vergleichsweise einfach zu konsumieren, sie wird in deutlich kürzeren Intervallen geraucht und unterscheidet sich auch in der Wirkung sehr deutlich von dem Opioid Heroin. Um auch Crack-Konsumierende von der Straße in die Drogenhilfeeinrichtungen zu holen, sind passende Suchthilfe-Angebote notwendig, die im geplanten Zentrum zur Verfügung gestellt werden sollen. Es erfolgt kein Handel mit Drogen in der Einrichtung. Neben dem Schwerpunkt Schaden für die Menschen abzuwenden ist das Ziel, drogenkranken Menschen einen Ausstieg aus der Sucht und einen Einstieg in die Hilfestrukturen außerhalb des Bahnhofsviertels zu vermitteln. Zum Hintergrund: Seit einigen Jahren dominiert Crack als vorherrschende Droge die Szene im Frankfurter Bahnhofsviertel. Von den Menschen, die der Frankfurter Drogenszene angehören und Hilfseinrichtungen (wie die Drogenkonsumräume der Stadt) nutzen, konsumieren nach eigenen Angaben mehr als drei Viertel mehrmals täglich Crack, meist auf offener Straße. Durch die mit der Droge einhergehende hohe Konsumdynamik geraten die Konsumierenden schnell in einen psychisch und körperlich schlechten Zustand und sind oft nicht in der Lage, sich um ihre eigene Daseinsfürsorge zu kümmern. Sie verhalten sich aggressiver untereinander, aber auch gegenüber Anwohner:innen, Gewerbetreibenden und Personal der Hilfseinrichtungen. Das Konfliktpotential im öffentlichen Raum ist deutlich erhöht, auch nehmen die Verschmutzung und (Beschaffungs-)Kriminalität im Bahnhofsviertel zu. Dies stellt insbesondere die kommunale Drogenpolitik, Ordnungsbehörden und die Öffentlichkeit im Allgemeinen vor große Herausforderungen. Eine Trendwende in der Verbreitung und dem Konsum von Crack ist derzeit nicht absehbar, daher fokussiert sich die geplante Einrichtung auf diese Zielgruppe. Gleichzeitig beobachten die Frankfurter Hilfseinrichtungen mit Sorge den steigenden Anteil synthetischer Opioide als Streckmittel im Straßenheroin in Frankfurt. So wurden zu Jahresbeginn 2025 bei 37 Schnelltests in den Konsumräumen in mehr als der Hälfte der getesteten Heroinproben Beimischungen von Fentanyl festgestellt. Das künstlich hergestellte Opioid wirkt rund 50-mal stärker als Heroin und führt daher deutlich häufiger zu gefährlichen Überdosierungen. Inwieweit sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren fortsetzen wird oder welche anderen Substanzen und Konsummuster sich zukünftig in der offenen Drogenszene etablieren werden, lässt sich nicht vorhersehen. Die Frankfurter Drogenpolitik wie auch die Hilfseinrichtungen haben in den 1990er Jahren mit dem "Frankfurter Weg" bewiesen, dass sie sich schnell an veränderte Gegebenheiten anpassen können. Eine solche Anpassung und Weiterentwicklung des "Frankfurter Wegs" ist nun im Umgang mit Crack durch die Schaffung des Suchthilfezentrums notwendig. Falls es zukünftige Entwicklungen erforderlich machen, kann das einmal etablierte Zentrum kurzfristig auch um Angebote für Konsumierende anderer Substanzen angepasst werden. Der bewährte Ansatz einer akzeptierenden Drogenhilfe wird fortgesetzt. Die Stadt sichert sich vertraglich das Recht, bei veränderter Bedarfslage das Objekt einer anderen sozialen Nutzung zuzuführen. B. Alternativen Keine Erschließung einer zusätzlichen Liegenschaft. Die bestehenden Hilfsstrukturen und Einrichtungen können die adäquate Versorgung der Crack-Konsumierenden nicht im notwendigen Umfang erbringen. Dies zeigt sich bei der offenen Szene im Frankfurter Bahnhofsviertel deutlich, die große Verelendungserscheinungen aufweist und den öffentlichen Raum spürbar belastet. Aufgrund der seit 2017 jährlich stark steigenden Verfügbarkeit von Kokain in Europa und damit einhergehend sinkenden Preisen ist mit einem Rückgang des Crack-Konsums in den nächsten Jahren nicht zu rechnen. Aus diesem Grund braucht es langfristig Einrichtungen in Frankfurt, die die Konsumierenden mit zielgenauen Angeboten erreichen können und gleichzeitig eine Entlastung des öffentlichen Raums bewirken. C. Lösung Um auf die oben beschriebenen Probleme zu reagieren, plant die Stadt Frankfurt am Main die Einrichtung eines trägerübergreifenden Suchthilfezentrums im Bahnhofsviertel, in dem Konsumierende unbürokratischen und unmittelbaren Zugang zu medizinischen, sozialarbeiterischen und Angeboten der Suchthilfe erhalten. Diese umfassen: - Geschütztes, leicht zugängliches Konsumareal für Crackkonsumierende im abgeschirmten Innenhof - Drogenkonsum- und Nikotin-Rauchräume im Inneren - Schadensmindernde Angebote und Ausgabe von Konsumutensilien - Frauenbereich mit Tagesruhe- und Notschlafbetten, Duschen, frauenspezifische Beratungsangebote - Rückzugs- und Aufenthaltsmöglichkeiten - Kontaktcafé mit Verpflegungsangebot - Tagesruhebetten - Hygieneangebote - Medizinische und psychiatrische Behandlungsmöglichkeiten - Substitution - Psychosoziale Beratung und weiterführende Hilfen - Angebote für Beschäftigung und Tagesstruktur - Notschlafbetten. Ziel ist es, Crackkonsumierende von der Straße in den geschützten Raum der Einrichtung zu lenken und ihre Aufenthaltsdauer dort zu verlängern. Dies soll durch die unmittelbare, niedrigschwellige Möglichkeit des sicheren Konsums, die Bereitstellung von Beratung, medizinischer, pflegerischer und psychiatrischer Versorgung sowie Begleitung in weiterführende Hilfen an einem einzigen Ort gewährleistet werden. Die kurzen Wege zwischen den Angeboten sind der Schlüssel, um die Konsumierenden in dem kurzen Zeitfenster, in dem sie zugänglich für Unterstützungs- und Beratungsangebote sind, passgenau zu erreichen und so aus dem unmittelbaren Szenegeschehen herauszulösen. Statt einer Versäulung von Hilfen und der örtlichen und sachlichen Abgrenzung zuständiger Institutionen braucht es für die Umsetzung dieser Vision die Zusammenarbeit verschiedener Akteure und die Integration ihrer Angebote an einem Standort. Nur auf diese Weise kann die Stadt Frankfurt den Menschen im Bahnhofsviertel einen lebensweltnahen und unbürokratischen Zugang zu multidisziplinären Hilfsangeboten ermöglichen. Darüber hinaus ist das Ziel, Menschen mit diesem niedrigschwelligen Angebot zu erreichen und in höherschwellige Hilfsangebote außerhalb des Bahnhofsviertels zu vermitteln. Die nutzbare Fläche der Liegenschaft beträgt 2.352,94 m². Nachfolgend wird die geplante Aufteilung der Flächen für die jeweiligen Nutzungszwecke dargestellt: Hof und Souterrain (624,36 m²): - Crack-Konsumbereich außen, teils überdacht - Mitarbeiterbüro in einem Container außen zur Einlasssteuerung und Monitoring des Außenbereichs - Empfang und Clearing im Souterrain, Zugang zu den Konsumräumen - Wartebereich für die Klient:innen - Ein Konsumraum inhalativ für ca. 16 Personen - Ein Konsumraum intravenös für ca. 16 Personen - Drei Räume für Lagerung und Ausgabe des Materials, Monitoring der Konsumvorgänge sowie Beratung von Klient:innen - Putzraum - WCs für Klient:innen und Mitarbeitende Hochparterre (323,91 m²): - Kontaktcafé auf 160m² für ca. 60 Personen, inkl. abgetrenntem Nikotin-Rauchbereich - Empfangsbereich - Ruhebereich mit bequemer Möblierung als Rückzugs- und Entspannungsraum - Küche zur Zubereitung einfacher warmer Speisen, Ausgabe von Essen und Getränken, sowie Kühl- und Lagerräume - Putzraum - Zwei Beratungsräume - WCs für Klient:innen und Mitarbeitende 1. OG (367,92 m²): - Empfangsbereich - Wartebereich für Hygiene und Medizin - Hygienecenter mit Duschen und Umkleidekabinen - Kleiderkammer - Psychiatrische Ambulanz - Humanitäre Sprechstunde - Ärztliche Behandlungszimmer - Substitutionsambulanz für die Methadon-Vergabe - Beobachtungszimmer - Lagerräume - Putzraum - WCs für Klient:innen und Mitarbeitende 2. OG (376,79 m²): - Empfangsbereich - 10 Zimmer für Notübernachtung und Tagesruhe für 26 Personen - 1 Krankenzimmer - Aufenthaltsräume für Nichtraucher:innen und Raucher:innen - Duschen und WCs für Klient:innen - Lagerräume - Putzraum - Waschmaschinenraum - Büro / Beratungsraum - WC für Mitarbeitende 3. OG (375,22 m²): - Empfangsbereich - 4 Doppelzimmer für Notübernachtung und Tagesruhe für 8 Frauen - 2 Bäder mit Duschen und WCs für Klientinnen - Putz- und Waschmaschinenraum - 3 Zimmer für versch. Beratungsangebote (z.B. Schuldnerberatung, Drogenberatung, Rechtsberatung, frauenspezifische Beratung) - Raum für tagesstrukturierende Beschäftigungsangebote - Begegnungs- und Aufenthaltsraum für alle Mitarbeitenden im Zentrum - WCs für Klient:innen und Mitarbeitende Dachgeschoss (284,74 m²): - Büros für Verwaltung, Leitung, Sozialarbeit (inkl. Beratung), Drogenreferat - Teeküche - Konferenzraum zur Nutzung durch alle Träger des Zentrums - WCs für Klient:innen und Mitarbeitende ( Durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.06.2025 wird der vorher hier aufgeführte Satz im Internet nicht öffentlich dargestellt. Er ist als vertrauliche Anlage angefügt.) Die Konversions- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH (KEG) soll von der Stadt beauftragt werden, das Gebäude zu erwerben, es umzubauen und von der Stadt Frankfurt am Main benannten Trägern für den Betrieb eines Suchthilfezentrums zur Verfügung zu stellen. Für die KEG sind mit dem Kauf der Liegenschaft lt. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom 21.03.2025 folgende Kosten verbunden: Grundstückserwerbskosten in Höhe von 6.050.000,00 Euro, geschätzte Umbaukosten von 4.254.000,00 Euro sowie geschätzte Planungs- und Finanzierungskosten von 1.433.000,00 Euro. Dies ergibt Gesamtinvestitionskosten, die nach derzeitiger Schätzung rund 11.737.000,00 Euro betragen. Zur Finanzierung dieser Investition hat die KEG ebenfalls eine Schätzung vorgelegt. Aufgrund der aktuellen Volatilität des Zinsmarktes wurde kalkulatorisch ein Zinssatz von 4,4% angesetzt. Dieser enthält zum aktuellen Marktniveau einen Puffer. Die Kalkulation kann erst nach Abschluss des Kaufvertrages und mit Vorlage der städtischen Mietzusage fixiert werden. In dieser Finanzierungskalkulation liegt die Annuität bei 5,90% (bestehend aus einem Zinssatz von 4,4% und einer Tilgung von 1,5%). Des Weiteren werden auf Basis geeigneter Erfahrungssätze sowie der geplanten Regelungen in den Mietverträgen Bewirtschaftungskosten von 15 % pro Jahr angesetzt. Die KEG soll die Bewirtschaftung zentral als Dienstleister für alle Träger übernehmen. Auf Grundlage dieser Kalkulation ergibt sich ein Mietzins von durchschnittlich 28,79 Euro / m² für die insgesamt genutzte Fläche der Liegenschaft. Zur Deckung etwaiger Mehrkosten aufgrund potentiell steigender Verwaltungs- und Instandhaltungskosten soll der im Mietpreis für diese Kosten enthaltene Anteil (bei Vertragsschluss ist ein Betrag von 4,32 Euro / m² für diese Kosten kalkuliert) einer nach dem Preisklauselgesetz zulässigen indexierten Erhöhung unterliegen, nämlich dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts. Um einen Kredit aufnehmen zu können, benötigt die KEG für die Bank eine Garantie der Stadt bzgl. der Übernahme der aus dem Kauf der Immobilie entstehenden Mietkosten. Nach Prüfung und Genehmigung des Bauantrags kann der Umbau voraussichtlich in Q4 2025 beginnen. Die KEG schätzt die erforderliche Bauzeit auf ca. 9 Monate, sodass der Mietbeginn für die Träger bei Mitte Q3 2026 liegen wird. Die Mietzahlungen beginnen nach Übergabe der umgebauten Immobilie an die Träger. D. Kosten 1. Mietkosten und Mietnebenkosten, zu zahlen an die KEG durch die Träger Die Mietkosten während der Tilgungsphase von 30 Jahren betragen nach derzeitiger Schätzung insgesamt 24.386.811,30 Euro. Zu zahlen sind diese monatlich von den zu beauftragenden Trägern, die wiederum monatliche Zahlungen der Stadt erhalten werden. Zur o.g. Kaltmiete kommen im laufenden Betrieb die gesetzlich umlagefähigen Betriebskosten, u.a. - Verwaltungskosten - Steuern, Abgaben und Versicherungen - Betriebskosten für Abwasser, Wasser, Wärme und Kälte - Wartung und Inspektion - lfd. Kosten für Pflege des Außenbereichs, Instandhaltung / Reparaturen, sofern nicht im Bereich Dach und Fach - Bauunterhaltungskosten für Geräte und Außenanlagen Insgesamt werden sich diese Nebenkosten nach aktueller Schätzung von KEG auf rund 6.800,00 Euro monatlich belaufen, abhängig vom Verbrauch der Mieter und der nötigen technischen Ausstattung des Gebäudes. Aufgrund fehlender direkter Vergleichswerte wurden als Ausgangspunkt dieser Schätzung die umlagefähigen Betriebskosten der Kieser Training GmbH zugrundegelegt, die im Jahr 2022 für deren Räumlichkeiten in der Niddastraße 76 angefallen sind. Diese Kosten wurden auf erweiterte Öffnungszeiten und höhere Verbräuche skaliert, die bei der geplanten Nutzung im Suchthilfezentrum erwartbar sind. 2. Kosten für den Betrieb des Suchthilfezentrums Zu den Miet- und Mietnebenkosten kommen die Personal- und Sachkosten der von der Stadt für die im Suchthilfezentrum geplanten Leistungen. Diese werden separat verhandelt und abgestimmt. Im Rahmen von jährlichen Zuwendungsanträgen werden die im neuen Suchthilfezentrum tätigen Träger der Drogenhilfe die Übernahme der laufenden Betriebskosten beantragen. Hierfür werden nach Absprache mit dem Drogenreferat jährlich die notwendigen Haushaltsmittel im städtischen Haushalt vorgesehen. 3. Leistungen Dritter Zur Teilfinanzierung des Vorhabens wird die Beantragung von Drittmitteln des Landes bzw. Bundes geprüft. Im Bereich der kommunalisierten Landesmittel setzt sich die Stadt Frankfurt gemeinsam mit anderen Kommunen im Rahmen des Hessischen Städtetags nachdrücklich für eine Dynamisierung der Mittel ein, damit diese zeitnah an reale Tarif- und Preissteigerungen angepasst werden. Ebenso hat die Stadt Frankfurt im März 2025 in einem Schreiben an die hessische Gesundheitsministerin, den Hessischen Städtetag sowie die Sozial- und Gesundheitsausschüsse des Landes gefordert, dass sich alle Kommunen bis zur Schaffung eigener Hilfseinrichtungen finanziell an der Versorgung auswärtiger drogengebrauchender Menschen in Frankfurt beteiligen. Die Stadt Frankfurt am Main wird hier auf politischer Ebene weiterhin auf einen finanziellen Ausgleich drängen und prüft derzeit die Umsetzungsmodalitäten für die entsprechende Rechnungsstellung. 4. Stellenplanmäßige Auswirkungen: Keine Anlage 1_Beschr_Umbaumassnahmen (ca. 8 KB) Anlage 2_Grundrisse_Niddastr76 (ca. 922 KB) Anlage 3_Muster_Mietuebern_garantie (ca. 13 KB) Anlage Abstimmung_H_u_StvV (nicht öffentlich - ca. 48 KB) Anlage Verkaeufer_vertraulich (nicht öffentlich - ca. 3 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1275 Antrag vom 10.06.2025, NR 1282 Antrag vom 16.06.2025, NR 1284 Antrag vom 27.06.2025, NR 1289 Antrag vom 30.06.2025, NR 1291 Antrag vom 01.07.2025, NR 1292 Antrag vom 03.07.2025, NR 1296 Antrag vom 03.07.2025, NR 1297 dazugehörende Vorlage: Anfrage vom 05.07.2025, A 359 Vortrag des Magistrats vom 05.12.2025, M 205 Vortrag des Magistrats vom 19.06.2026, M 89 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ältestenausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 1 Die Fraktionen von CDU und Linke stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vertraulichkeit der Vorlage M 83 aufzuheben. Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlage M 83 mit der Maßgabe aufgehoben hat, dass der Name des Verkäufers vertraulich behandelt wird und zu diesem Zweck der Name in allen öffentlich zugänglichen Vorlagen geschwärzt wird. Abstimmung: s. Anlage 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlage M 83 mit der Maßgabe aufgehoben hat, dass der Name des Verkäufers vertraulich behandelt wird und zu diesem Zweck der Name in allen öffentlich zugänglichen Vorlagen geschwärzt wird. Abstimmung: s. Anlage 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Soziales und Gesundheit die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 45 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird zurückgewiesen. 3. Die Vorlage NR 1282 wird zurückgewiesen. 4. Die Vorlage NR 1284 wird zurückgewiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Die Partei gegen CDU, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Linke, ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Kenntnis) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, ÖkoLinX-ARL und BFF gegen Linke und Die Partei (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage M 83 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme), BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung) Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 17 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage M 83 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1284 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1291 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 1292 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU und BFF-BIG (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1282) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1275) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung der Delegation); CDU (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (NR 1275 und NR 1282 = Ablehnung, NR 1289 = Annahme) Stadtv. Yilmaz (NR 1275, NR 1282 und NR 1289 = Ablehnung) 40. Sitzung des Ältestenausschusses am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Nebenvorlagen NR 1275, NR 1282, NR 1284, NR 1289, NR 1291, NR 1292, NR 1296 und NR 1297 werden in nummerischer Reihenfolge im Plenum jeweils einzeln abgestimmt. Die Vorlage M 83 wird im Plenum abgestimmt. Bei namentlicher Abstimmung wird die Vorlage geteilt in a) M 83 ohne Ziffer 2 Satz 3 und b) Ziffer 2 Satz 3 und in einer namentlichen Abstimmung mit zwei Voten abgestimmt. 2. Die Vorlage NR 1275 wird im Plenum abgestimmt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird im Plenum abgestimmt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird im Plenum abgestimmt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird im Plenum abgestimmt. 6. Die Vorlage NR 1291 wird im Plenum abgestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird im Plenum abgestimmt. 8. Die Vorlage NR 1296 wird im Plenum abgestimmt. 9. Die Vorlage NR 1297 wird im Plenum abgestimmt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Protokollnotiz: Die SPD-Fraktion kündigt einen Antrag zur namentlichen Abstimmung im Plenum über die M 83 an. 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 83 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass unter Ziffer 2. der dritte Satz gestrichen wird. Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (ohne Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Ja Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja Namentliche Abstimmung zur Vorlage M 83 (Ziffer 2. Satz drei) auf Antrag der SPD: Stadtverordneter Agatay Ja Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Ja Stadtverordnete Arslaner Ja Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Ja Stadtverordneter Bakakis Ja Stadtverordnete Baumann Ja Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Ja Stadtverordneter Brillante Nein Stadtverordnete Busch Ja Stadtverordnete Christann Nein Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Nein Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Ja Stadtverordnete Ditfurth Nein Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Ja Stadtverordnete Eberz Ja Stadtverordneter Edelmann Ja Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Nein Stadtverordnete Dr. von Franque Ja Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Ja Stadtverordneter Görres Nein Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Nein Stadtverordneter Hauenschild Ja Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Ja Stadtverordnete Kauder Ja Stadtverordneter Klingelhöfer Ja Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Ja Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Ja Stadtverordnete Dr. Kube Ja Stadtverordneter Kumar Ja Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Ja Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Ja Stadtverordnete Mahn Nein Stadtverordneter Medoff Ja Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Nein Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Ja Stadtverordnete Momsen Ja Stadtverordneter Müller Nein Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Nein Stadtverordneter Paulsen Ja Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Ja Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Ja Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Ja Stadtverordnete Roshan Moniri Ja Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Ja Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Ja Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Nein Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Ja Stadtverordneter Sitki Ja Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Ja Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Ja Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Ja Stadtverordnete Wollkopf Ja Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Nein Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Nein 2. Die Vorlage NR 1275 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1282 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 1284 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1289 wird abgelehnt. 6. Der Vorlage NR 1291 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 7. Die Vorlage NR 1292 wird abgelehnt. Namentliche Abstimmung zur Vorlage NR 1292 auf Antrag von ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz: Stadtverordneter Agatay Nein Stadtverordnete Akmadza Nein Stadtverordneter Amann Nein Stadtverordnete Arslaner Nein Stadtverordneter Bäppler-Wolf Fehlt Stadtverordneter Baier Nein Stadtverordneter Bakakis Nein Stadtverordnete Baumann Nein Stadtverordneter Becker Fehlt Stadtverordneter Brenner Nein Stadtverordneter Brillante Ja Stadtverordnete Busch Nein Stadtverordnete Christann Ja Stadtverordneter Csapo Nein Stadtverordnete Dalhoff Ja Stadtverordnete David Nein Stadtverordneter Denkwitz Nein Stadtverordnete Ditfurth Ja Stadtverordneter Dr. Dürbeck Nein Stadtverordnete Düwel Nein Stadtverordnete Eberz Nein Stadtverordneter Edelmann Nein Stadtverordnete Dr. Fabricius Nein Stadtverordnete Fischer Nein Stadtverordneter Förster Ja Stadtverordnete Dr. von Franque Nein Stadtverordnete Friedrich Nein Stadtverordneter Fuchs Nein Stadtverordneter Gannoukh Fehlt Stadtverordnete Gebhardt Nein Stadtverordneter Görres Ja Stadtverordnete Grote Fehlt Stadtverordnete Hahn Ja Stadtverordneter Hauenschild Nein Stadtverordneter Homeyer Nein Stadtverordneter Huber Nein Stadtverordnete Kauder Nein Stadtverordneter Klingelhöfer Nein Stadtverordneter Klinger Nein Stadtverordnete Dr. Knacker Nein Stadtverordneter Dr. Kochsiek Nein Stadtverordneter Dr. Kößler Nein Stadtverordnete Korenke Nein Stadtverordnete Krzelj Nein Stadtverordnete Dr. Kube Nein Stadtverordneter Kumar Nein Stadtverordnete Kunze Nein Stadtverordneter Lange Nein Stadtverordneter Dr. Langner Nein Stadtverordneter Lauterwald Nein Stadtverordnete Leineweber Nein Stadtverordnete Luxen Nein Stadtverordnete Mahn Ja Stadtverordneter Medoff Nein Stadtverordnete Dr. Mehler-Würzbach Ja Stadtverordnete Meister Nein Stadtverordnete Meyer Nein Stadtverordnete Momsen Nein Stadtverordneter Müller Ja Stadtverordneter Nagel Nein Stadtverordneter Papke Nein Stadtverordnete Pauli Ja Stadtverordneter Paulsen Nein Stadtverordneter Pfeiffer Nein Stadtverordneter Podstatny Nein Stadtverordneter Pürsün Nein Stadtverordnete Riedel Nein Stadtverordnete Ringer Nein Stadtverordneter Ritter Nein Stadtverordnete Dr. Rosenbaum Nein Stadtverordnete Roshan Moniri Nein Stadtverordneter Schäfer Nein Stadtverordneter Schlimme Nein Stadtverordnete Schneider Nein Stadtverordnete Schnitzler Nein Stadtverordneter Dr. Schulz Nein Stadtverordnete Schulz-Nurtsch Nein Stadtverordneter Schwander Nein Stadtverordneter Schwichtenberg Ja Stadtverordnete Serke Nein Stadtverordneter Shehata Nein Stadtverordneter Sitki Nein Stadtverordnete Steinhardt Nein Stadtverordnete Telyakar Nein Stadtverordneter Thoma Nein Stadtverordneter Tschierschke Nein Stadtverordneter Wehnemann Fehlt Stadtverordneter Witsch Nein Stadtverordnete Wollkopf Nein Stadtverordneter Yildiz Nein Stadtverordneter Yilmaz Ja Stadtverordneter Zengin Nein Stadtverordneter Zieran Ja 8. Die Vorlage NR 1296 wird abgelehnt. 9. a) Die Vorlage NR 1297 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Baumann, Ditfurth, Pürsün, Schäfer, Busch, Pauli, Pfeiffer, Schwichtenberg, David, Görres, Wollkopf, Medoff, Meyer, Zieran, Klinger, Dr. Schulz und Dr. Kößler sowie von Stadträtin Voitl dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= Annahme im Rahmen NR 1275), BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, 1 FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Linke, 2 FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und IBF gegen CDU, Linke, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, IBF und Stadtv. Yilmaz gegen Gartenpartei (= Annahme) zu 9. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen IBF (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6276, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 § 6355, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 14-0

  • RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Genehmigungserklärung zur (notariellen) Gesellschafterversammlung am 26.11.2024; u. a. Änderungen des Gesellschaftsvertrages der RTW GmbH, insbesondere für die Aufstockung des Budgets und die Erweiterung des Unternehmens
    M
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 84 Betreff: RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Genehmigungserklärung zur (notariellen) Gesellschafterversammlung am 26.11.2024; u. a. Änderungen des Gesellschaftsvertrages der RTW GmbH, insbesondere für die Aufstockung des Budgets und die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes (Mehrkostenvorlage) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2019, § 4866 (M 166) 1. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Aufstockung des Budgets der Gesellschaft zur Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben um weitere 304,86 Mio. € (Anteil Stadt Frankfurt am Main 189,19 Mio. €) auf insgesamt 602,91 Mio. € und die damit einhergehenden sowie sonstigen Änderung des Gesellschaftsvertrages entsprechend des beigefügten Entwurfs inkl. zugehöriger Synopse. Es dient zur Kenntnis, dass die Mittelaufstockung auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung neben den laufenden Betriebskosten der Gesellschaft sowie den weiteren erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen insbesondere die für den Bau der Infrastruktur und die Vorbereitung der Betriebsaufnahme (Schieneninfrastruktur) erforderlichen Kosten (Stand 2024) abdeckt. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass auf die Stadt Frankfurt aus den insgesamt 602,91 Mio. € kommunalen Anteils (inkl. Gründungsbudget) 369,55 Mio. € (61,3 %) entfallen. Davon wurden in den Gesellschaftsverträgen sowie den Stadtverordnetenbeschlüssen § 1539 aus 2007 und § 2508 aus 2012 insgesamt 12,25 Mio. € und mit Stadtverordnetenbeschluss § 2863 aus 2018 weitere 15,88 Mio. € sowie mit Stadtverordnetenbeschluss § 4866 aus 2019 zusätzliche 152,22 Mio. € bereits zur Verfügung gestellt. 2. Dem Aufstockungsbetrag der Stadt Frankfurt in Höhe von 189.194.430 € für die Jahre 2026 bis 2030 ff. wird zugestimmt. Es dient zur Kenntnis, dass die hier veranschlagten Mittel im Haushaltsplan 2024/2025 nicht enthalten sind. Der Aufstockungsbetrag von 189,19 Mio. € ist im Haushalt 2026 zu veranschlagen bzw. im Rahmen eines etwaigen Nachtragshaushaltes zum Haushaltsplan 2025 vorzusehen. Die Maßnahme wird unter der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001274 Regionaltangente West - S-Bahn (Planungsmittel) im Haushalt ausgewiesen. Es dient zur Kenntnis, dass sich der Verteilerschlüssel für die Kosten (Grundlage ist die Anzahl der Nutzer) für Frankfurt auf rd. 62,1% beläuft. Aufgrund einer Aktualisierung des Verteilerschlüssels ist der Anteil Frankfurts von damals 52,9 % auf 62,1 % (seit der Budgeterhöhung 2019) im Rahmen einer aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) angehoben wurde. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Umlagenzahlungen über das (angestrebte) Jahr der Inbetriebnahme (IBN) in 2028 hinausgehen, da auch über die IBN hinaus Zahlungsverpflichtungen für die Gesellschafter aus Bau- und Überwachungsleistungen bestehen werden. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) das Risiko einer nachträglichen Besteuerung der Maßnahme nicht grundsätzlich auszuschließen ist. b) die Finanzierung der späteren Betriebs- und Unterhaltungskosten noch nicht final geklärt ist. c) im Hinblick auf die aktuellen Sparmaßnahmen der Landesregierung die Finanzierung einer späteren (optimalen bzw. ausreichenden) Leistungserbringung derzeit nicht gesichert ist. d) eine mögliche Verlängerung der RTW nach Langen und der damit einhergehenden Erhöhung der Baunebenkosten, einschließlich der Anteile aus den Baukosten, aus Sicht der Geschäftsführung mit der aktuellen Budgeterhöhung abgedeckt sind. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass unabhängig vom Umfang der Erhöhung sich eine Verschiebung der Anteile für die Gesellschafter einstellen wird. Das bedeutet, auch wenn die Höhe des Budgets so bleiben kann, werden sich die Umlagenanteile der Gesellschafter in geringem Umfang verändern. e) zusätzliche Varianten bspw. ausgelöst durch die Verlängerung nach Langen zu zusätzlichen (späteren) Betriebskosten führen werden. 4. Es dient zur Kenntnis, dass als weitere wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrags die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes erfolgen soll. Dieser wird im § 2 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags wie folgt ergänzt: "(...) Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Planung und der Bau von Radwegen, sowohl begleitend zu Planung und Bau der RTW oder anderer Infrastrukturprojekte als auch generell in der Gebietshoheit der Gesellschafter. (...)" Es dient zur Kenntnis, dass die Erweiterung bzw. Ergänzung keine zusätzlichen Kosten impliziert. 5. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RTW GmbH für die Aufstockung des Budgets, die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes sowie die weiteren Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird. Begründung: Anlass und Ausgangssituation Die Planung der RTW ist weit fortgeschritten, von fünf Planfeststellungsabschnitten befinden sich zwei bereits im Bau, für den Dritten wird ein Planfeststellungsbeschluss zur Mitte dieses Jahres erwartet. Mit vorlaufenden und vorbereitenden Maßnahmen wie Rodungen, naturschutzfachliche Maßnahmen, Kampfmittelsondierungen und vieles mehr konnte auch in diesem Abschnitt bereits begonnen werden. Mit etwas zeitlichem Nachlauf wird auch der 4. Planfeststellungsabschnitt in das Stadtgebiet Neu-Isenburg im Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung sein. Die Entwurfsplanung ist hier fertiggestellt, Ausschreibung und Vergabe der Ausführungsplanung sind in Vorbereitung und im Plan. Für den 5. Planfeststellungsabschnitt, die Fortführung der Trasse von Praunheim und die Anbindung des Nordwestzentrums beginnen die Planungen für das Planfeststellungsverfahren alsbald nach Festlegung der notwendigen Planungsvorgaben durch die Stadt Frankfurt auf Grundlage des noch laufenden Stadtentwicklungskonzeptes. Kostenentwicklung Bei den Planfeststellungsabschnitten Nord, Mitte und Süd 1 beruhen die zu Grunde gelegten Baukosten auf konkreten Kostenberechnungen, bei den im Bau befindlichen Abschnitten Süd 1 und Nord auf bereits erfolgten Kostenfortschreibungen, in den Abschnitten Nord 2 und Süd 2 noch auf Kostenschätzungen vor Fertigstellung der Entwurfsplanung. Grund für den starken Anstieg der bisher realisierten Baukosten und der Baukostenprognose sind - Allgemeine Lage mit Pandemie, Ukrainekrieg und resultierender Baupreissteigerung - Konkurrierende Bauvorhaben im Verkehrsbereich insbesondere DB InfraGO - Sehr hohe Auslastung auf Auftragnehmerseite, kaum Wettbewerb, wenig Angebote, kaum Verfügbarkeit - In TA-Gewerken oft keine Angebote, um Auftragnehmer muss geworben werden Die Kompensation des enormen Anstiegs der Baukosten hinsichtlich der verbleibenden kommunalen Anteile kann durch optimale Landes- und Bundesförderung sichergestellt werden. Aus dem Baukostenanstieg entstehen nach derzeitiger Prognose somit keine Mehrbelastungen für die Gesellschafter. Mit der Baukostensteigerung geht allerdings ein Anstieg der Planungskosten/Baunebenkosten einher, allein schon durch den Anstieg der anrechenbaren Kosten. Auch hier können die Kosten zu einem Teil mit der pauschalen Förderung der Planungskosten durch die Bundesförderung (10% der durch den Bund förderfähigen Baukosten) kompensiert werden. Weiterer wesentlicher Beitrag ist die überproportionale Erhöhung der Bauüberwachungskosten (Leistungsphase 8), die auf Ressourcenprobleme zurückzuführen ist, da nahezu alle Bauüberwacher bereits in Großbaustellen gebunden sind. Ohne Bauüberwachung kann eine Bauausführung allerdings nicht stattfinden. Weitere Kostenerhöhungen resultieren auch aus erhöhtem Aufwand für externe Projektsteuerungsleistungen und weitergehende Unterstützungsleistungen im Bau- und Vertragsmanagement sowie in der Folge ein deutlich erhöhter Aufwand für Rechtsberatungsleistungen. Eine massiv erhöhte Anzahl von Betroffenen und Beteiligten im Zusammenhang mit dem Grunderwerb sowie eine im Vorfeld nicht kalkulierbare Komplexität und Vielschichtigkeit bei der Sicherung der Flächen für die Baumaßnahmen sind weitere Kostentreiber. Ein zusätzlicher wesentlicher Anlass für gestiegene Kostenprognosen sind die im nächsten Schritt nach der Realisierung in das Eigentum zu übernehmende oder auch an Dritte zu übergebende (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung - EBO -, DB AG) Schieneninfrastruktur. Hier ist ein Betriebsmanagement zu etablieren und die künftige Aufgabe des Betriebs der Schieneninfrastruktur als EIU (Eisenbahnbetriebsunternehmen gemäß §6 AEG) sowie als VU (Verkehrsunternehmen gemäß §9 PBefG) zu organisieren. Zur Fortführung des Projektes RTW ergibt sich damit aus der aktuellen Kostenberechnung aus 2024 für die Baukosten und eine daraus ableitbare Kostenkalkulation für die Projektlaufzeit bis 2030 einschließlich aller Nachläufe hinsichtlich der verbleibenden nicht förderfähigen kommunalen Gesellschafteranteile ein Gesamtbedarf von 602,91 Mio. € netto. Unter Berücksichtigung der bereits im Gesellschaftsvertrag enthaltenen, gezahlten bzw. verpflichteten Umlagen beträgt somit die erforderliche Budgetaufstockung 304,86 Mio. € netto. Diese Budgetaufstockung soll durch Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen. Die entsprechende Neufassung einschließlich zugehöriger Synopse ist als Anlage beigefügt. Die für den einzelnen Gesellschafter erforderlichen Verpflichtungen aus dieser Gesamtsumme wurden entsprechend des bestehenden und einvernehmlich beschlossenen Schlüssels auf der Basis der Verkehrsprognose im Rahmen der NKU ermittelt und sind den nachstehenden konkreten Beschlussvorschlägen zu entnehmen. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es keine neue grundlegende Verkehrsprognose im Rahmen der NKU gibt und auch die Notwendigkeit hierfür nicht besteht. Dies begründet, dass die Umlageverteilung nach dem gleichen Schlüssel wie bei der letzten Budgetaufstockung 2019 ermittelt worden ist. Erläuterung zur Beschlussfassung Der Gesellschaft sind weitere Budgetmittel für die Bau- und Betriebsphase (Schieneninfrastruktur) zur Verfügung zu stellen. Die Schieneninfrastruktur des Projektes RTW wird grundsätzlich auf der Grundlage der GVFG-Förderung mit entsprechenden Fördermitteln des Bundes, des Landes und der Gesellschafter finanziert. Die RTW GmbH benötigt zur Realisierung der Maßnahmen letztlich die zur Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 1.827,69 Mrd. € erforderlichen Finanzmittel, um die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sicherstellen zu können. Dies wird zum einen Teil dadurch erreicht, dass das Land die auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Bundes und Landes GVFG) zur Verfügung zu stellenden jährlichen Mittelzuflüsse nach entsprechender Beantragung durch die Gesellschaft in angemeldetem Umfang und zeitlich passgenau auszahlt. Zum anderen Teil sind zur Sicherstellung der Realisierung (Bau) der RTW-Infrastruktur und der dafür erforderlichen Liquidität der Gesellschaft durch die Gesellschafter die jeweils verbleibenden kommunalen Finanzierungsanteile gemäß nachfolgend aufgeführten Tabellen bereitzustellen. Diese Finanzierungsmittel (kommunaler Anteil an den Gesamtkosten) sind in die jeweiligen Haushalte der Gesellschafter so aufzunehmen und zur Auszahlung an die RTW GmbH vorzuhalten, dass die Liquidität der Gesellschaft erhalten bleibt. Der Mittelbedarf errechnet sich wie folgt: Tabelle 1: Gesamtkosten RTW Der voraussichtlich erforderliche kommunale Finanzierungsanteil, insgesamt in Summe 602,91 Mio. € netto, ergibt sich aus der bereits verpflichteten Umlage in Höhe von 298,05 Mio. € netto und der aus dem Anstieg der Gesamtkosten resultierenden 304,86 Mio. € netto. Tabelle 2: Gesamtkosten, Förderanteile und kommunale Anteile Die in Form einer Satzungsänderung aufzunehmende weitere "Budgetaufstockung" sowie die Aufteilung auf die einzelnen Gesellschafter ist dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf einschließlich zugehöriger Synopse zu entnehmen. Die Gesellschaft sieht sich ohne diese Budgeterhöhung nicht mehr in der Lage weitere erforderliche Verpflichtungen für Planung, Bau etc. einzugehen. Steuerbarkeit der Umlagen (Zuschüsse) der Gesellschafter Nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen und Informationen ist davon auszugehen, dass es sich bei den kommunalen Verpflichtungen um echte Zuschüsse handelt. Somit sind die Beträge allesamt in netto einzustellen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Zur Verifizierung wurde vor einigen Jahren eine verbindliche Anfrage beim Finanzamt Frankfurt am Main gestellt. Dieser Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft wurde von dem Finanzamt Frankfurt mit dem Hinweis, dass kein neuer Sachverhalt bezüglich der RTW GmbH vorliegt, abgewiesen. Da sich für das Finanzamt kein neuer Sachverhalt ergeben hat, geht die Geschäftsführung auch nach eingehender rechtlicher und steuerrechtlicher Beratung für den weiteren Projektverlauf davon aus, dass dies auch für die Besteuerung der Umlagen gilt und diese somit nach wie vor von der Umsatzsteuer befreit sind. Der guten Ordnung halber ist darauf hinzuweisen, dass das Finanzamt im Zuge einer etwaigen Betriebsprüfung zu einer anderen Einschätzung der Sachlage kommen könnte. Zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes: Die Planung und der Bau von Schieneninfrastrukturen wie die RTW bieten eine gute Basis, planungsbegleitend auch die Radwegeinfrastruktur zu verbessern und zu ergänzen. Hierbei können erhebliche Synergien abgeschöpft werden. Die Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes um "Planung und Bau von Radwegen" darf die wirtschaftliche Situation der RTW GmbH nicht verschlechtern, d.h. zu keinen zusätzlichen Kosten oder Belastungen der Gesellschafter führen. Dies wird dadurch sichergestellt, dass entsprechende Aufgaben nur auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung ausgeführt werden, die regelt, dass sämtliche Aufwendungen der RTW GmbH für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, sowohl die Kosten für die Beauftragung Dritter (Subauftragnehmer), als auch die anfallenden internen Kosten durch den jeweiligen Auftraggeber ersetzt werden. Damit ist sichergestellt, dass eine Beschäftigung/Betätigung der RTW GmbH in diesem Punkt kosten- und ergebnisneutral ist. Anlage 1_Gesellschaftsvertrag_neu (ca. 249 KB) Anlage 2_Synopse_Gesellschaftsvertrag (ca. 101 KB) Anlage 3_Genehmigungserkl_Stadt_Frankfurt_f_Notar (ca. 5 KB) Anlage 4_Genehmigungserkl_f_Gesellschaft (ca. 5 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 09.02.2007, M 32 Vortrag des Magistrats vom 22.08.2008, M 153 Vortrag des Magistrats vom 15.10.2012, M 225 Vortrag des Magistrats vom 14.10.2013, M 188 Vortrag des Magistrats vom 18.05.2018, M 91 Vortrag des Magistrats vom 18.10.2019, M 166 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Sonderausschuss für Controlling und Revision Beratung im Ortsbeirat: 5, 6, 7, 8 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Sonderausschusses für Controlling und Revision am 16.06.2025, TO I, TOP 5 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung) 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FREIE WÄHLER 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme) 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 43 Beschluss: a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz; Gartenpartei (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Der Vorlage M 84 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6387, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 10-0

  • Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main der XIX. Wahlperiode hier: Wahlvorschlag des Personalrates für die Wahl von Mitgliedern der Betriebskommission
    M
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 85 Betreff: Besetzung der Betriebskommission für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main der XIX. Wahlperiode hier: Wahlvorschlag des Personalrates für die Wahl von Mitgliedern der Betriebskommission Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.05.2023, § 3270 (M 40) 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Personalrat des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main nach Ablauf der Wahlzeit am 14.05. und 15.05.2024 neu gewählt und in der konstituierenden Sitzung des Personalrates am 04.06.2024 der Wahlvorschlag für die Mitglieder der Betriebskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter beschlossen wurde. 2. Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen: Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Ziffer c der Betriebssatzung werden auf Vorschlag des Personalrates für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt: als Mitglieder der Betriebskommission: Herr Volker Überall Frau Silke Baumann als Stellvertretende Mitglieder der Betriebskommission für Herrn Volker Überall: Herr Andreas Scholze für Frau Silke Baumann: Herr Daniel Bechtold Begründung: Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Ziffer c der Betriebssatzung gehören der Betriebskommission zwei Mitglieder des Personalrates des Eigenbetriebes an, die auf Vorschlag des Personalrates von der Gemeindevertretung nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt werden. Gemäß § 7 Absatz 1 Ziffer 1 EigBGes bereitet die Betriebskommission die nach dem Eigenbetriebsgesetz erforderlichen Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.11.2021, M 179 Vortrag des Magistrats vom 20.03.2023, M 40 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Personalrat des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main nach Ablauf der Wahlzeit am 14.05. und 15.05.2024 neu gewählt und in der konstituierenden Sitzung des Personalrates am 04.06.2024 der Wahlvorschlag für die Mitglieder der Betriebskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter beschlossen wurde. 2. Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Betriebssatzung werden auf Vorschlag des Personalrates für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt: als Mitglieder der Betriebskommission Herr Volker Überall Frau Silke Baumann; als stellvertretende Mitglieder der Betriebskommission für Herrn Volker Überall: Herr Andreas Scholze für Frau Silke Baumann: Herr Daniel Bechtold. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Personalrat des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Frankfurt am Main nach Ablauf der Wahlzeit am 14.05. und 15.05.2024 neu gewählt und in der konstituierenden Sitzung des Personalrates am 04.06.2024 der Wahlvorschlag für die Mitglieder der Betriebskommission und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter beschlossen wurde. 2. Gemäß § 6 Absatz 2 Ziffer 3 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Buchstabe c) der Betriebssatzung werden auf Vorschlag des Personalrates für die Dauer der Wahlzeit des Personalrates gewählt: als Mitglieder der Betriebskommission Herr Volker Überall Frau Silke Baumann; als stellvertretende Mitglieder der Betriebskommission für Herrn Volker Überall: Herr Andreas Scholze für Frau Silke Baumann: Herr Daniel Bechtold. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6388, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 79-2

  • Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule - Zustimmung zur Planung
    M
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 16.05.2025, M 86 Betreff: Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule - Zustimmung zur Planung Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4617 (M 123) - B 144/24 - 1. Es dient zur Kenntnis, dass bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 (§ 4617) die Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters grundsätzlich befürwortet und der Sachstand zuletzt mit Bericht des Magistrats vom 19.04.2024 (B 144) dargelegt wurde. 2. Der Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule auf Grundlage der Kostenberechnung und der Planungsunterlagen inklusive des Raumprogramms wird zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass die Baukosten der Gesamtmaßnahme Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule derzeit auf rund 94 Mio. € brutto geschätzt werden. 4. Bis einschließlich 2024 sind Mittel in Höhe von 5,6 Mio. € in der Produktgruppe 21.01 (Projekt Nr. 5.007844) verausgabt worden und weitere Planungsmittel in Höhe von 1,5 Mio. € sind im Investitionsprogramm für das Jahr 2025 eingestellt. Eine weitere Mittelbereitstellung ab 2026 muss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2026 für den Entwurf des Investitionsprogrammes 2026 bis 2029 erfolgen. Dabei sind die vom Magistrat vorgegebenen Eckwerte für das Dezernat VII für die Jahre 2026 bis 2029 einzuhalten. Eine über den bisherigen Grundsatzbeschluss § 4617 vom 26.09.2019 hinausgehende konkretere Beschlussfassung (Bau- und Finanzierungsvorlage) kann erst nach der Einstellung von Baumitteln in spätere Haushalte erfolgen. 5. Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskosten, wie bspw. Energie- und Wartungskosten, des Zoogesellschaftshauses insgesamt für den Zoo als Betreiber des Hauses derzeit auf rund 0,5 Mio. € brutto und die Instandhaltungskosten auf rund 0,78 Mio. € jährlich geschätzt werden. 6. Das auf Basis des Beschlusses § 4617 erstellte Nutzungs- und Betriebskonzept für ein Kinder- und Jugendtheater (vgl. Bericht B 144) wird als Planungsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 5). 7. Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten des Theaterbetriebs des Kinder- und Jugendtheaters auf Grundlage dieses Konzeptes derzeit auf rund 4,5 Mio. € brutto jährlich geschätzt werden. Davon sollen mind. 0,5 Mio. € durch Eigenmittel finanziert werden. 8. Zudem wird der Magistrat beauftragt, auf der Basis der genannten Rahmenbedingungen eine geeignete Betriebsform für das Kinder- und Jugendtheater zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen: Betriebsform, Personalstruktur, detaillierte Finanzplanung einschließlich eines hinreichenden Deckungsbeitrages sowie ein aussagekräftiges Konzept für eine adäquate Beteiligung der freien Szene, das entsprechend überarbeitete Nutzungs- und Betriebskonzept ist ebenso zur Beschlussfassung vorzulegen. Ferner sollen weitere Schritte zur Betriebsaufnahme vorbereitet werden. 9. Es dient zur Kenntnis, dass die Prüfung verschiedener Fördermöglichkeiten für die Sanierung des Zoogesellschaftshauses ergab, dass nach Beschluss des Projektes durch die Stadtverordnetenversammlung Bundesmittel über das KfW-Programm 464 mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von 2 Mio. € beantragt werden können. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel zu beantragen und weitere aktuelle Fördermöglichkeiten von Land und Bund zu prüfen, um die Kostenlast für den städtischen Haushalt zu reduzieren, auch im Hinblick auf den späteren Theaterbetrieb. 10. Es dient zur Kenntnis, dass während der Bauzeit eine Interimsunterbringung der derzeitigen Nutzungen erfolgen muss. Die anfallenden Interimskosten zur Anmietung entsprechender Räumlichkeiten für die Zooverwaltung und der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt plus der Umzugskosten für beide Institutionen werden derzeit auf 4,4 Mio. € bei einer Baulaufzeit von 36 Monaten geschätzt. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren vorzusehen. Dabei sind die vom Magistrat vorgegebenen Eckwerte für das Dezernat VII für die Jahre 2026 bis 2029 einzuhalten. 11. Der Weiterführung der Planung mit Kosten von bis zu 4,0 Mio. € zur Erstellung einer Kostenberechnung, auf Basis derer die weiteren Realisierungsmittel für die Folgehaushalte im Rahmen der geltenden Zielwerte angemeldet werden können, wird zugestimmt. Begründung: A Zielsetzung 1. Sanierung des Zoogesellschaftshauses Das Zoogesellschaftshaus ist kulturhistorisch, architektonisch und von der Lage her eines der markantesten Gebäude Frankfurts. Es wurde in seiner Vergangenheit vielfältig genutzt - unter anderem als Theater, Kino, Ballsaal sowie Tagungsort - und war einst ein eindrucksvolles Beispiel für die repräsentative Architektur des 19. Jahrhunderts. Nach der nahezu vollständigen Zerstörung im Frühjahr 1944 wurde das Haus in der Nachkriegszeit in verschiedenen Bauabschnitten wiedererrichtet und später modifiziert. Seit seiner letzten Instandsetzung in den 1980er Jahren steht es jedoch im stetigen Verfall: Die historischen Fassaden zur Stadt hin bröckeln und zeugen von einer maroden Bausubstanz. Im Innenbereich führen die unterschiedlichen Höhen auf den Geschossen zu einer Vielzahl von Treppenanlagen. Die technischen Anlagen, wie u.a. Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro, Brandschutz, wurden seit den 1980er Jahren so gut es ging in Stand gehalten - sind jetzt dennoch allesamt abgängig. Um dieses einstmals prächtige Gebäude zu erhalten und einer dem Charakter angemessenen öffentlichen Nutzung zu widmen, bleibt nur eine grundlegende Sanierung nach den Erfordernissen der Denkmalpflege sowie der städtischen Leitlinien für wirtschaftliches Bauen und den verschiedenen Beschlüssen der Stadt zu Klimaneutralität und Klimawandel. Die Stadtverordnetenversammlung hat daher mit Beschluss § 4617 festgelegt, das Haus einer erweiterten Nutzung zuzuführen. Anknüpfend an die Tradition eines Gesellschaftshauses soll das Gebäude künftig wieder stärker durch die Bevölkerung genutzt werden können: als offenes Haus, das als Treffpunkt im Stadtteil und darüber hinaus dient. Mit der baulichen Sanierung des Zoogesellschaftshauses bietet sich die einmalige Chance, mit relativ wenig finanziellem Mehraufwand ein gut ausgestattetes, eigenständiges Kinder- und Jugendtheater in Frankfurt am Main zu etablieren. Neben den Theaterräumen gibt es Räume für die Vermittlung sowie für den gesamten Betrieb eines produzierenden Theaters. Auch die im Gebäude untergebrachte Zooverwaltung mit der Zoodirektion und den Kernabteilungen sowie Zooschule werden neue Räume erhalten; es entstehen größere Räume und ein neuer Außenbereich für die Vermittlungsarbeit der Zooschule. Mit der Zusammenführung von Kinder- und Jugendtheater, Zooschule und Zooverwaltung erhält das Haus einen neuen gesellschaftlichen Inhalt und eine dem Gebäude angemessene öffentliche Nutzung. Zentral gelegen in der Sichtachse der Zeil und am Zooeingang, ist das denkmalgeschützte Zoogesellschaftshaus mit öffentlichen Verkehrsmitteln sehr gut erreichbar und für Familien und Schulklassen aus Frankfurt und der Region ein bestens bekannter Ort. Hinzu kommen wichtige Synergieeffekte: Als Ort für Kinder und Familien ist der Zoo der ideale Nachbar für das Kinder- und Jugendtheater mit der gleichen Zielgruppe. 2. Kulturelle Teilhabe junger Menschen 2.1. Das Kinder- und Jugendtheater der Stadt Frankfurt am Main Das neue Kinder- und Jugendtheater ist ein klares Bekenntnis zur kulturellen Teilhabe junger Menschen, das für eine lebendige und junge Stadt wie Frankfurt - Ende 2023 lebten hier 130 000 Menschen unter 18 Jahren - sowie für das Rhein-Main-Gebiet schon lange gefordert wird und längst überfällig ist. COVID-19, der Klimawandel, zunehmende Polarisierungen und Kriege haben gezeigt, dass junge Menschen besonders verletzliche Teile unserer Gesellschaft sind. Psychische Belastungen beeinträchtigen gerade diese junge Generation erheblich. Darstellende Künste für und mit jungen Menschen leisten einen wichtigen Beitrag dazu, soziale Räume zu schaffen und neue Formen der Auseinandersetzung mit den aktuellen Herausforderungen anzubieten. Inklusion, Mitbestimmung und emanzipatorische Prozesse gehören zu den Ansprüchen eines zeitgemäßen Kinder- und Jugendtheaters. Mit der Umgestaltung des Zoos im Zuge des Zoo-Masterplans (auf Grundlage der Konzeptstudie ZOOKUNFT2030+), der Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Kinder- und Jugendtheater und Zooschule sowie dem Frankfurt Conservation Center (FCC) entsteht ein neuer Schwerpunkt von Kultur und Wissenschaft im Osten der Stadt. Frankfurt kann so über die Stadtgrenzen hinaus eine Vorreiterrolle im Natur- und Artenschutz und dessen Vernetzung in der Gesellschaft sowie in der kulturellen Vermittlungsarbeit einnehmen. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019, § 4617 "Planung und Konzepterstellung eines Kinder- und Jugendtheaters / Zukunft des Zoogesellschaftshauses" wurde der Magistrat beauftragt, als Grundlage für einen Architekturwettbewerb ein abschließendes Nutzungs- und Betriebskonzept (NBK) für das Zoogesellschaftshaus zu erstellen. Dieses wurde in den Jahren 2019/2020 erarbeitet und auf Basis des aktuellen Planungsstandes zur Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule im Jahr 2024 überarbeitet. Der Architekturwettbewerb wurde im Jahr 2021 durchgeführt und der Auftrag an das erstplatzierte Architekturbüro Ortner & Ortner Baukunst GmbH Berlin vergeben. Anschließend wurde ein Planungsteam zusammengestellt und die Gebäudeplanung in Abstimmung mit der Zoodirektion, der Vertretung der Kinder- und Jugendtheaterszene sowie einer jungen Nutzer:innenvertretung, dem Kulturamt und dem Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft bis zum Stand der Bau- und Finanzierungsvorlage erarbeitet. Das Kinder- und Jugendtheater der Stadt Frankfurt am Main soll als Orientierungspunkt und Fixstern für zeitgemäße und zeitgenössische darstellende Künste für und mit Kindern und Jugendlichen stehen. Die darstellenden Künste werden in ihrer Vielfalt berücksichtigt, auch Figurentheater und Tanztheater für junges Publikum finden hier ihren Platz. Es nutzt Formate, die auch Menschen ohne Theatererfahrung ansprechen; die Vermittlung als Kernaufgabe des neuen Hauses richtet sich an der Beziehung zu Publikum und Teilnehmenden aus und erlaubt somit ganzheitliche Partizipation. Das neue Kinder- und Jugendtheater versteht sich als "Offenes Haus", das im Erdgeschoss an mehreren Nachmittagen in der Woche frei zugänglich ist. Das Offene Haus ist Kulturstätte und Aufenthaltsraum zugleich für junge Menschen und wird so zu einem Ort gelebter Teilhabe. Herzstück des Hauses wird der große Theatersaal für bis zu 450 Besucherinnen und Besucher. Er kann in zwei kleinere Säle geteilt werden, sodass zwei Vorstellungen pro Tag im laufenden Betrieb möglich sind. Für Spielclubs und theaterpädagogische Angebote stehen zwei Workshop-Räume sowie zwei Probebühnen zur Verfügung. Hinzu kommen Büros und Sitzungszimmer sowie Lager, Werkstätten, Garderoben und Aufenthaltsräume für Künstlerinnen und Künstler. In der spielfreien Zeit kann der Große Theatersaal für Filmfestivals oder Tagungen des Zoos sowie der Zoologischen Gesellschaft genutzt werden. Das Kinder- und Jugendtheater sieht sich als eine Organisation, die gesellschaftliche Diversität in ihrer Arbeit abbildet. Dabei steht Diversität sowohl für die vielfältige Zuwanderungsgesellschaft als auch für die Einbeziehung von Menschen mit verschiedenen sozialen, kulturellen, ökonomischen, bildungsbezogenen Hintergründen und körperlich-geistigen Befähigungen. Insbesondere den darstellenden Künsten gelingt es, ästhetische, soziale und kulturelle Entwicklungsprozesse voranzutreiben, die elementar für junge Menschen sind. Die starke Präsenz der Frankfurter Freien Szene im Kinder- und Jugendtheater ist von Beginn an eine Grundlage der Überlegungen für das neue überregional wirkende Haus. Sowohl Akteurinnen und Akteure der Freien Szene als auch junge Menschen selbst sind daher von Beginn an in den Planungsprozess des Theaters einbezogen, um Räume, Formen und Zugänge der künftigen Zusammenarbeit zwischen öffentlicher und freier Theaterarbeit zu finden. Die detaillierten möglichen Betriebsabläufe, Strukturen und Inhalte sind dem beigefügten Nutzungs- und Betriebskonzept, Anlage 5 als Kurzversion zu entnehmen. Über den Link www.zoogesellschaftshaus.de oder www.kultur-Frankfurt.de besteht Zugriff auf die komplette Version des Nutzungs- und Betriebskonzeptes. 2.2 Einrichtung der Zooschule Im Zuge der Sanierung des Zoogesellschaftshauses muss der Erhalt der Räumlichkeiten der Zooschule und der damit verknüpften Bildungsarbeit des Zoos sichergestellt werden. 1960 wurde in Frankfurt die erste Zooschule auf europäischem Festland gegründet. Besonders im Laufe der letzten zwei Jahrzehnte entwickelten sich neue Aufgaben und Herausforderungen. Dafür spielt die Erweiterung der Zooschule mit einem neu geplanten Forschungsraum und dem direkten Zugang zum Zoo eine essentielle Rolle. Denn die Beobachtung der lebendigen Tierwelt und die inhaltliche Vertiefung in den Räumen der Zooschule muss auch aus zeitlichen Gründen unkompliziert möglich sein. Die Zooschule bietet die Möglichkeit, mit verschiedensten Gruppen mehrstündige oder mehrtägige Workshops durchzuführen. Diese intensive Arbeit an verschiedenen Themen ist ein integraler Bestandteil einer effektiven Bildung zu nachhaltiger Entwicklung. Ziel ist, in Menschen ein Bewusstsein für den Wert der Natur zu entwickeln. Es gilt sie zu motivieren, auf die zukünftige Entwicklung unserer Welt umweltbewusst Einfluss zu nehmen. Das angeleitete selbständige Entdecken und Forschen in einem Raum mit festen Forschungsplätzen hilft dabei, Zusammenhänge zu erkennen und selbständiges Denken anzuregen. Die räumliche Nähe der Zooschule und des Kinder- und Jugendtheaters ermöglicht sowohl die Zusammenarbeit bei Vermittlungsangeboten aus beiden Abteilungen als auch Synergien bei der Kooperation mit Schulen und Bildungsrichtungen. 2.3 Zooverwaltung Die bisherigen Büros der Mitarbeitenden des Zoos entsprechen hinsichtlich Qualität und Ausstattung nicht mehr heutigen Anforderungen. Die Sanierung bietet die Möglichkeit einer umfassenden Modernisierung und Neustrukturierung dieser Räume sowie der Schaffung adäquater Arbeitsbedingungen und optimalerer Arbeitsabläufe für die Beschäftigten des Zoos. B. Alternativen Keine. C. Lösung 1. Sanierung und Neugestaltung Die Planung der Sanierung des denkmalgeschützten Zoogesellschaftshauses, eines der wenigen Zeugnisse der historisierenden Bauweise des ausgehenden 19. Jahrhunderts in Frankfurt, wurde eng mit den Denkmalbehörden der Stadt und dem Land Hessen abgestimmt. Hinzu kam die Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien zur Berücksichtigung der "Leitlinien der Stadt Frankfurt zum wirtschaftlichen Bauen". Um den Charakter des ursprünglichen repräsentativen Gebäudes am Ende der Zeil wiederherzustellen, werden die nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg und dem Wiederaufbau eingezogenen Zwischengeschosse in den öffentlichen Bereichen zurückgebaut. Die in den 1980er Jahren hergestellte Glasfassade der Ostfassade hin zum Zoo genügt sowohl gestalterisch als auch energetisch nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Hier wurde vom Architekturbüro Ortner & Ortner Baukunst ein Neubauflügel vorgesehen. Zudem wurde bereits im Vorfeld des Architekturwettbewerbs mit den Denkmalbehörden die Wiederherstellung des aufgesetzten Dachgeschosses nach historischem Vorbild vereinbart. Die mit Passivhauskomponenten ergänzten Neubauteile des Ostflügels und das nach historischem Vorbild aufgesetzte Dachgeschoss schlagen eine gestalterische Brücke zwischen der historischen Bausubstanz und einer zeitgenössischen, energetisch optimierten Bauweise. Auch die haustechnischen Anlagen, wie Heizung, Sanitär und Lüftung als auch Elektrotechnik und Fördertechnik, werden komplett erneuert. So wird nicht nur die Gebäudehülle energetisch ertüchtigt, die moderne Technik gewährleistet auch einen optimierten Gebäudebetrieb in Hinblick auf Energiekosten sowie einen hohen Komfort für alle Nutzerinnen und Nutzer und Besuchenden des Hauses. Zudem wird damit die Betriebssicherheit des Hauses gewährleistet. Auf diese Weise wird das Zoogesellschaftshaus im besten Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in die Zukunft geführt: Das Haus wird intensiv genutzt, durch die Neubauteile, insbesondere des neuen Dachaufbaus, maximale Fläche realisiert und gleichzeitig der repräsentative Charakter wieder erfahrbar gemacht. Zudem wird eine barrierefreie Erschließung im gesamten Gebäude hergestellt. Das Kinder- und Jugendtheater erhält in Summe rund 5.000 m² Nutzfläche inklusive der Theaterterrasse. Die Zooverwaltung mit der Zooschule erhalten rund 3.460 m² Nutzfläche inklusive des Zooschulhofs, des Balkons und der Terrassen für die Mitarbeitenden. Dazu kommen rund 4.200 m² Allgemeinflächen, unter anderem Verkehrsflächen und Technikflächen. Weitere Erläuterungen finden sich in der Anlage 3. Durch die geplanten Baumaßnahmen erhält das Baudenkmal eine angemessene Qualität im Außen als auch im Innern als Beispiel der Architektur des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Eines der markantesten Bestandsgebäude Frankfurts wird auf diese Weise im besten Sinne nachhaltig in die Zukunft entwickelt sowie energetisch und technisch auf den modernsten Stand gesetzt. 2. Bauliche Umsetzung Die Maßnahme soll in einem Bauabschnitt durchgeführt werden. Der Baubeginn erfolgt schnellstmöglich nach Beschlussfassung. Für die 36 Monate lange Bauzeit müssen sowohl die Zooverwaltung als auch die Zoogesellschaft Frankfurt interimistisch ausgelagert werden. Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sind zur Freimachung des Baufeldes insgesamt zwei Rosskastanien zu fällen. Bei den zwei Bäumen handelt es sich um eine Rosskastanie mit einem Stammdurchmesser von 36 cm und eine Rosskastanie mit einem Stammdurchmesser von 40 cm auf der Terrassenanlage des Zoogesellschaftshauses. Auch die Denkmalbehörden begrüßen diese Maßnahme, da dadurch die historischen Sichtlinien wiederhergestellt werden. Für die gefällten Bäume werden entsprechende Ersatzpflanzungen vorgesehen, die in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Zoo sowie unter Beachtung des parallel laufenden Masterplans ZOOKUNFT 2030+ positioniert werden. D. Kosten 1. Investitionsbedarf: Die aktuellen Baukosten für die Gesamtmaßnahme werden derzeit auf rund 94 Mio. € brutto geschätzt. 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten Voraussichtlicher Mittelabfluss für die Realisierungsphase bei einem Baubeginn 2027: Projektentwicklung bisher verausgabt bis 2023 4,9 Mio. € 2024 0 € Planungsmittel 2025 1,5 Mio. € 2026 1,5 Mio. € 2026 4 Mio. € Realisierungsmittel 2027 15 Mio. € 2028 15 Mio. € 2029 16 Mio. € 2030 17 Mio. € 2031 14 Mio. € 2032 5 Mio. € 3. Zugehörige Folgeinvestition unter Angabe des Umfangs und Zeitraum Keine. 4. Jahresfolgekosten a. Sachkosten, s. Anlage 6 b. Kapitalkosten, s. Anlage 2 5. Jahreserträge Nach Sanierung des Zoogesellschaftshauses und Einrichtung des Kinder- und Jugendtheaters ist durch die attraktive Kombination von Theater- und Zooerlebnis in unmittelbarer Nachbarschaft eine Steigerung der Besuchenden insgesamt zu erwarten, die entsprechende Mehreinnahmen nach sich ziehen. 6. Leistungen Dritter Keine. 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen Bereits heute ist abzusehen, dass durch die umfassende Sanierung des Zoogesellschaftshauses und der sich daraus ergebenden neuen Nutzungsmöglichkeiten ein erhöhter Personalbedarf für den Betrieb des Hauses erforderlich sein wird. Insbesondere sind künftig für die Betreuung der technischen Einrichtungen Stellen für Haustechniker erforderlich, die für die entsprechenden Stellenpläne angemeldet werden. Die Realisierung dieser Maßnahmen (Stellenneuschaffungen) erfolgt in den Stellenplänen 2027, 2028 und 2029, sofern diese Neuschaffungen zulassen. 8. Sonstiges Das jährliche Gesamtbudget für den Betrieb des neuen Kinder- und Jugendtheaters im Zoogesellschaftshaus wird mit rund 4,5 Mio. € veranschlagt. Die Personalkosten des Kinder- und Jugendtheaters werden für 35 Vollzeitäquivalente bei rund 2,63 Mio. € liegen, das künstlerische Budget bei 1,27 Mio. € und die Sachkosten betragen rund 0,56 Mio. €. Die Eigenmittel sind mit rund 0,5 Mio. € angesetzt. Grundlage dieser Berechnung ist eine Vergleichsanalyse der Budgets von sechs anderen Kinder- und Jugendtheatern im deutschsprachigen Raum. Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 510 KB) Anlage 2_Kapitalkosten (nicht öffentlich - ca. 540 KB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 1,7 MB) Anlage 4_Baubeschreibung (ca. 308 KB) Anlage 5_Nutzungs-_und_Betriebskonzept_KiJu_heater (ca. 325 KB) Anlage 6_Folgekosten (ca. 110 KB) Anlage 7_Stellenplanm_Auswirkungen (ca. 195 KB) Anlage 8_Plaene (ca. 7,6 MB) Anlage 9_Korrektur (ca. 446 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 28.05.2025, NR 1266 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 123 Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 144 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 4 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF (M 86 = Enthaltung, NR 1266 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 86 = Annahme, NR 1266 = Ablehnung) Gartenpartei (M 86 und NR 1266 = Annahme) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und fraktionslos gegen CDU, dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, CDU, Linke, dFfm und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, Volt und fraktionslos (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 26.06.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 86 und NR 1266 = Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 86 = Annahme, NR 1266 = Ablehnung) Gartenpartei (M 86 = Enthaltung, NR 1266 = Prüfung und Berichterstattung) 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.07.2025, TO II, TOP 6 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 86 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 26.06.2025 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Der Vorlage M 86 wird unter Berücksichtigung des Schreibens des Hauptamtes vom 26.06.2025 zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1266 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Klingelhöfer, Dr. Langner, Friedrich, Paulsen, Müller und Momsen sowie von Stadträtin Dr. Hartwig dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6357, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 41-5

  • Verkauf von Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
    NR
    16.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 16.05.2025, NR 1246 Betreff: Verkauf von Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Verkauf von Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) wird kritisch vom Magistrat begleitet und eine sozialverträgliche Lösung der MieterInnen angestrebt. Begründung: Der geplante Verkauf von Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) am Röderbergweg und am Oeder Weg beunruhigt nicht nur die dortigen rund hundert Bewohnerinnen und Bewohner. Auch die MieterInnen eines weiteren Mehrfamilienhauses der VBL in der Waldschmidtstraße sind in großer Sorge. Sie befürchten, dass sie ebenfalls betroffen sind und sie Opfer von Verdrängung, Mietsteigerungen und Luxussanierungen werden. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 22.08.2025, B 307 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 3, 4 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1246 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die ABG gebeten wird, in dieser Hinsicht mit der VBL Gespräche zu führen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 4 am 24.06.2025, TO II, TOP 23 Beschluss: Der Vorlage NR 1246 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und dFfm (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage NR 1246 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 1246 wird dem Magistrat mit der Maßgabe zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen, dass die ABG gebeten wird, in dieser Hinsicht mit der VBL Gespräche zu führen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6368, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 23-11

  • Poller im Kurvenbereich Friedrich-Naumann-Straße/Ecke Philipp-Fleck-Straße
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 799 Betreff: Poller im Kurvenbereich Friedrich-Naumann-Straße/Ecke Philipp-Fleck-Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Ortstermin hat bislang noch nicht stattgefunden. Der Magistrat bedauert, daher binnen der vorgegebenen Frist weiterhin keine Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2024, OM 5139

  • Planung ändern, um Bäume zu erhalten
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 800 Betreff: Planung ändern, um Bäume zu erhalten Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, weiterhin noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2023, OM 4882

  • Bänke in der Töngesgasse
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 801 Betreff: Bänke in der Töngesgasse Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6556

  • Abzug des Finanzamts und des Amtsgerichts
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 802 Betreff: Abzug des Finanzamts und des Amtsgerichts Vorläufige Stellungnahme: Die Beratungen des Magistrats zur o. a. Angelegenheit sind noch nicht abgeschlossen. Es wird um Fristverlängerung gebeten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.02.2025, V 1119

  • Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden?
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 803 Betreff: Wie werden Bürger unterstützt, wenn sie für Hochwasserschäden finanziell belangt werden? Zu Frage 1: Der Magistrat weist die Unterstellung, dass durch die Stadt Frankfurt ein unzureichender Hochwasserschutz bei den Überschwemmungen 2023 oder 2024 zu Schäden geführt hätten, entschieden zurück. Ein derartiger unzureichender Hochwasserschutz im Sinne einer Amtspflichtverletzung lässt sich nicht feststellen. Das Gebot der Hochwasservorsorge (§ 5 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz) verpflichtet jeden, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserwirkungen und zur Schadensminderung zu treffen. Das bedeutet, dass sich jeder potentiell Betroffene z.B. aufgrund der Lage seines Hauses in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet der Gefährdung bewusst sein soll und Gegenmaßnahmen vorbereiten muss. Dazu können sowohl bauliche Maßnahmen des Objektschutzes als auch ein geeigneter Versicherungsschutz (Elementarschadensversicherung) zählen. Als Informationsgrundlage stehen die Starkregengefahrenkarten der Stadt Frankfurt am Main und die Überschwemmungsgebietskarten des Landes Hessen zur Verfügung. Zu Frage 2: Der Magistrat weist darauf hin, dass die in der Frage enthaltene Behauptung, dass "Rettungsdienste" ihre Kosten "1:1 weiterreichen" unzutreffend ist. Nach der Rettungsdienstgebührensatzung der Stadt Frankfurt am Main werden Benutzungsgebühren für die Leistungen der Zentralen Leitstelle bei der Branddirektion erhoben, die derzeit für jeden abrechenbaren Einsatzauftrag der Notfallrettung 43,00 Euro und für jede abrechenbare Vermittlung eines Krankentransportes 8,00 Euro betragen. Diese Benutzungsgebühren werden nicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern erhoben, sondern gegenüber dem im jeweiligen Einsatz tätigen Leistungserbringer, also die Organisation, die den konkreten Rettungsdiensteinsatz ausführt. Die Abrechnung des Einsatzes gegenüber den betroffenen Personen bzw. - im Regelfall - dem zuständigen Krankenversicherungsträger (gesetzlich oder privat) erfolgt in Form eines privatrechtlichen Benutzungsentgelts, das der Leistungserbringer bei dem Versicherungsträger und nur in Ausnahmefällen (z. B. bei fehlender Krankenversicherung) bei der betroffenen Person selbst erhebt. Die Benutzungsentgelte für den Rettungsdienstbereich Frankfurt am Main sind nach den Vorgaben des Hessischen Rettungsdienstgesetzes zwischen den Leistungserbringern auf der einen und den Kostenträgern (Krankenversicherungen) auf der anderen Seite vereinbart. Im Zuge der Einsatzabrechnung werden dem Kostenträger auch die durch den Leistungserbringer an die Stadt Frankfurt am Main gezahlten Benutzungsgebühren in Rechnung gestellt. Sollte sich die Frage auf die Einsätze der Feuerwehr beziehen, ist Grundlage dieser Abrechnung das Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - HBKG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2014 (GVBl. S. 26), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. September 2021 (GVBl. S. 602). Die Erhebung der Gebühren erfolgt dann konkret auf Grundlage von § 61 Abs. 2 HBKG i.V.m. der Gebührensatzung für Leistungen der Feuerwehren der Stadt Frankfurt am Main (Feuerwehrgebührensatzung) (Amtsblatt 2016, S. 1434 ff.). Kostenschuldner ist dabei nach § 61 Abs. 3 HBKG i.V.m. § 2 Abs. 2 der Feuerwehrgebührensatzung die Person, deren Verhalten die Leistung erforderlich gemacht hat (Nr. 1), die Person, die die tatsächliche Gewalt über eine Sache oder ein Tier ausübt, deren oder dessen Zustand die Leistung erforderlich gemacht hat, oder die Eigentümerin oder der Eigentümer einer solchen Sache oder eines solchen Tieres; § 7 Abs. 2 Satz 2 HSOG gilt entsprechend (Nr. 2), die Person, auf deren Verlangen oder in deren Interesse die Leistung erbracht wurde (z. B. Fehlalarm durch Kommunikationsmittel mit automatischer Ansage oder Anzeige, die keine Brandmeldeanlagen sind, sowie Fehlalarme durch Meldungen von Sicherheitsunternehmen oder anderen Personen, die im Auftrag der Eigentümerin, des Eigentümers, der Besitzerin oder des Besitzers tätig werden) (Nr. 3), in Fällen des § 61 Abs. 4 HBKG der Rechtsträger der anderen Behörde (Nr. 4), die Person, die die Feuerwehr missbräuchlich - ohne hinreichenden Grund vorsätzlich oder grob fahrlässig - angefordert hat. Bei Hochwassereinsätzen wird sich der Kostenschuldner regelmäßig nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung richten. Zu Frage 3: Mieter:innen können sich in solchen Fällen an die mietrechtliche Beratung des Wohnungsamtes wenden. Die Umlage von solchen Kosten auf die Mieter:innen dürfte rechtlich nicht zulässig sein. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 05.12.2024, V 1086

  • Fahrradabstellmöglichkeiten Hansteinstraße
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 804 Betreff: Fahrradabstellmöglichkeiten Hansteinstraße Der Magistrat entspricht der Anregung dahingehend, dass Radbügel auf einem oder zwei Parkplätzen in der Hansteinstraße installiert werden. Die Maßnahme wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 ausgeführt. Fahrradbügel im Gehwegbereich sind unter Berücksichtigung der Laufachsen und der Barrierefreiheit jedoch in diesem Bereich leider nicht realisierbar. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6070

  • Einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel, insbesondere entlang der WilhelmLeuschnerStraße
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 805 Betreff: Einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel, insbesondere entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße In der Wilhelm-Leuschner-Straße sind die bewirtschafteten Stellplätze nicht entfallen, sondern wurden im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf die andere Straßenseite verlegt. Der zugehörige Parkscheinautomat wurde inzwischen ebenfalls auf die "richtige" Straßenseite verlegt. Die Parkbucht zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße wird bewirtschaftet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6254

  • Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem „Tiny Forest“ für Niederursel/Heddernheim kultivieren
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 806 Betreff: Rekultivierung: Die Baum-/Sträucher-Ecke entlang der U-Bahn-Gleise zu einem "Tiny Forest" für Niederursel/Heddernheim kultivieren Im Zuge der Beantwortung der Anregung und zur exakten Standortbestimmung fand hierzu ein gemeinsamer Ortstermin statt. Es wurde sich darauf geeinigt, am Rande des sog. naturwüchsigen Pflanzenbestands flankierend vier bis fünf Bäume zu pflanzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6130

  • Grundreinigung für Einkaufsstraßen
    STOB 6
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 807 Betreff: Grundreinigung für Einkaufsstraßen Eine generelle Grundreinigung ist im Rahmen der satzungsgemäßen Reinigung nicht vorgesehen. Die Reinigung erfolgt im Rahmen der festgelegten Reinigungsklasse. Sofern eine Erhöhung der Reinigungsklasse und eine damit eingehende Erhöhung der Reinigungsintervalle notwendig ist, wird dies entsprechend geprüft. Grundreinigungen werden im Rahmen der Sonder- und Zusatzreinigungen von #cleanffm durchgeführt. Dies erfolgt nach Prüfung an und auf besonders belasteten Plätzen und Flächen. Im Rahmen der Grundreinigung werden beispielsweise besonders kleinteilige Abfälle, wie Glasbruch, Zigarettenkippen und Kronkorken entfernt (z.B. durch Herauslösen aus nicht befestigtem Untergrund oder tiefe Ritzen/Rillen), um zum Beispiel die Verletzungsgefahr und besondere Belastungen für die Umwelt einzudämmen. Im Rahmen von Grundreinigungen werden ebenfalls solche Verschmutzungen beseitigt, die durch die reguläre Regelreinigung nicht entfernt werden können. Bei erhöhtem Aufkommen von achtlos weggeworfenen Abfällen im öffentlichen Raum reagiert das Reinigungsteam von #cleanffm entsprechend mit zusätzlichen Reinigungstouren. Der Stabsstelle Sauberes Frankfurt liegt für den Bereich des Ortsbezirkes 5 keine Beschwerdelage vor, die für eine Grundreinigung relevant wäre, jedoch führt in besonders belasteten Bereichen des Ortsbezirkes 5, wie beispielsweise in Alt Sachsenhausen, das #cleanffm Reinigungsteam zusätzliche Reinigungstouren durch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6593

  • Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich machen
    STOB 9
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 808 Betreff: Toiletten im Günthersburgpark ganzjährig zugänglich machen Das Café im Günthersburgpark und die damit verbundene Toilettenanlage wird nicht durch den Magistrat betrieben oder verwaltet. Die Öffnungszeiten der Toilettenanlagen orientieren sich an den Öffnungszeiten des Cafés. Nach Rücksprache mit dem Betreiber gibt es keine festen saisonalen Schließzeiten. Je nach Wetterlage habe das Café in den Sommermonaten zwischen 11:00 Uhr und 22:00 Uhr geöffnet. Zu diesen Zeiten ist auch die Öffnung der Toilettenanlage gewährleistet. Zudem öffnet der Kiosk je nach Besucheranzahl auch in der kalten Jahreszeit. Vor diesem Hintergrund sieht das Amt für Bau und Immobilien derzeit den Bedarf grundsätzlich als gedeckt an. Die Anregung für eine zusätzliche Toilettenanlage hat der Magistrat aufgenommen und wird den Bedarf an zusätzlichen Anlagen prüfen. Die Nachfrage nach Toilettenanlagen auf Spielplätzen und hoch frequentierten Park- und Grünanlagen ist weiterhin sehr hoch. Bei der Entscheidung zur Herrichtung einer Toilettenanlage sind neben den notwendigen Mitteln im Haushalt auch die personellen Kapazitäten zu prüfen und damit einhergehend eine Priorisierung der Bedarfe unumgänglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6388

  • Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach
    STOB 11
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 809 Betreff: Beleuchtung der Fahrradständer am Freibad Nieder-Eschbach Die BäderBetriebe Frankfurt sind mit den zuständigen Stellen und Ämtern im Gespräch. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.01.2025, OM 6323

  • Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg
    STOB 9
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 810 Betreff: Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg Der Magistrat ist stets bemüht, dem Bedürfnis nach Bänken gerecht zu werden. Bei dem vorgeschlagenen Bankstandort an der Friedensallee handelt es sich jedoch um eine Fläche, die außerhalb des Frankfurter Stadtwaldes auf der Gemarkung der Stadt Neu-Isenburg liegt. Demnach kann die Stadt Frankfurt hierüber nicht entscheiden. Am Verbindungsweg zur Straßenbahnhaltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" wird die Stellung einer Bank kritisch gesehen und daher nicht weiterverfolgt. Es handelt sich um Bannwald gem. Hessischem Waldgesetz. Mit Aufstellung einer Bank entsteht die Verpflichtung zur Sicherstellung der Verkehrssicherung. Diese kann aufgrund der extremen trockenheitsbedingten Schäden des Waldes an dieser Stelle nicht gewährleistet werden kann. Eine Befestigung der Fläche und Rückschnitt von Gehölz widerspricht zudem den Erhaltungszielen des Waldes und ist nicht genehmigungsfähig. Die Aufstellung von Abfallbehältern im Wald ist nicht erforderlich, wenn keine Bank aufgestellt werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6435

  • Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim
    STOB 7
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 811 Betreff: Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024 (ST 1137) aufgezeigte Sachlage bzw. Prioritätenfolge ist nach wie vor aktuell. Der geschlossene Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück in der Straße Altkönigblick enthält eine Regelung, dass spätestens 5 Jahre nach Vertragsschluss ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht werden muss. Ein entsprechender Antrag ist somit spätestens 2027 einzureichen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6516

  • Den Neuen Friedhof Bockenheim neu denken
    STOB 10
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 812 Betreff: Den Neuen Friedhof Bockenheim neu denken 1. a) Auf dem Bockenheimer Friedhof stehen ca. 6.300 Grabstätten zur Verfügung. Etwa die Hälfte der Gräber sind derzeit nicht belegt. Im Jahr 2024 wurden auf dem Friedhof in Bockenheim 134 Bestattungen durchgeführt. Auf allen Frankfurter Friedhöfen waren 4.902 Bestattungen zu verzeichnen. b) Es ist nicht möglich, Einnahmen und Ausgaben für einen einzelnen Friedhof gegenüberzustellen und so ein etwaiges Defizit zu ermitteln. Es gibt zahlreiche Kostenblöcke (sowohl Sach- als auch Personalkosten), die übergeordnet anfallen und nicht dem einzelnen Friedhof zugeordnet werden können. Beispielhaft seien hier die interne Leistungsverrechnung, die Anschaffung von Fahrzeugen und Geräten und der Personaleinsatz zu nennen. c) Die Flächen, die aufgrund ablaufender Nutzungsrechte frei werden, sollen auch zukünftig für Bestattungen zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Friedhofsentwicklungsplanung muss die Möglichkeit bestehen, auf eine veränderte Nachfrage zu reagieren und zum Beispiel das Angebot an pflegearmen Grabarten auszuweiten. Die freien Flächen sind überwiegend kleinteilig und somit für eine Nutzung durch Dritte wenig geeignet. Hierfür böten sich nur größere Randbereiche an, die ggf. komplett dauerhaft aus der Friedhofsbewirtschaftung herausgenommen werden sollten. 2. Das Fachamt ist gerne bereit die Situation vor Ort und ggf. perspektivisch im Randbereich nutzbare Flächen bei einem Ortstermin mit dem Ortsbeirat zu erörtern. Der Ortsbeirat wird hierzu gebeten, sich mit dem Grünflächenamt in Verbindung zu setzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6533

  • Zukunft der Rödelheimer Parklöwen
    STOB 13
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 813 Betreff: Zukunft der Rödelheimer Parklöwen Der Sozialpädagogische Verein teilte dem Stadtschulamt Ende November 2024 mit, dass er den Betrieb des Kinderladens am Standort Parkweg 6 in Rödelheim zum Sommer 2025 einstellen werde. Der Mietvertrag für die Liegenschaft endet zum 31.07.2025 und der Träger wird diesen nicht mehr verlängern. Eine Weiterbetreuung der Krippen- und Kindergartenkinder soll in einer neuen Kita des Trägers im Schönhofviertel sichergestellt werden. Die Hortkinder können in der Nähe des bisherigen Standorts im Schülerladen Rödelheimer Schülerbande weiterhin im Schulbezirk betreut werden. In darauffolgenden Gesprächen zwischen dem Sozialpädagogischen Verein und dem Stadtschulamt erläuterte der Träger, dass in der Liegenschaft am Park die räumliche Qualität aufgrund zahlreicher Mängel nicht mehr ausreichend gegeben sei. Es bestehe deshalb ein hoher Sanierungsbedarf. Im Januar 2025 fand eine örtliche Prüfung der Liegenschaft der Rödelheimer Parklöwen gemeinsam mit dem Sozialpädagogischen Verein und dem Stadtschulamt statt. Dabei kam auch das Stadtschulamt zu der Einschätzung, dass aufgrund des erheblichen Sanierungsbedarfs die räumlichen Erfordernisse für den Betrieb einer Kita an diesem Standort aktuell nicht vorliegen. Grundsätzlich besteht jedoch seitens der Stadt Frankfurt weiterhin Interesse an Standorten im Michael-Ende-Schulbezirk. Das Stadtschulamt wird von daher auch Kontakt zum Vermieter der Liegenschaft in der Parkstraße 6 aufnehmen. Sollte der Vermieter nach dem Auszug der Rödelheimer Parklöwen die Gebäude umfassend sanieren und wieder zum Zwecke der Kinderbetreuung anbieten, wird das Stadtschulamt die Räumlichkeiten erneut auf ihre Eignung als Betreuungseinrichtung überprüfen. Die Schließung des Kinderladens Rödelheimer Parklöwen zum Sommer 2025 verändert die Versorgungssituation in Rödelheim wie folgt: Betreuungsplätze für unter Dreijährige: 40% Betreuungsplätze 3-6-Jährige Versorgung: 76% Allerdings ist im Schulbezirk der Michael-Ende-Schule der Eintritt in das Förderprogramm des Landes Hessen in Kooperation mit der Stadt Frankfurt "Pakt für den Ganztag" in Planung, welches allen Kindern einen verlässlichen Ganztagsplatz garantiert. Die Michael-Ende-Schule wird den Pakt für den Ganztag ab dem Schuljahr 2025/2026 umsetzen. Damit ist der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder der Michael-Ende-Schule vorab sichergestellt. Alle Grundschulen in der Stadt Frankfurt werden individuell und umfassend zur Umsetzung des Ganztagsprogramms "Pakt für den Ganztag" des Landes Hessen in Kooperation mit der Stadt Frankfurt beraten. Es ist vorgesehen, dass sich bis zum Beginn des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder ab 2026 alle Grundschulen auf das Ganztagsprogramm beworben haben, da hierüber eine Betreuungsplatzgarantie erreicht werden kann. Die Horte und die Erweiterten Schulischen Betreuungen sind in Frankfurt Bestandteil der Umsetzung des Pakts. Teilnehmende Grundschulbezirke verfügen dann an fünf Tagen in der Woche und überwiegend auch in den Schulferien über ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot für alle Kinder (max. 25 Schließtage). Eltern können zwischen zwei zeitlichen Modulen wählen, einem kürzeren bis 15:00 Uhr und einem längeren bis 17:00 Uhr. An der Brentanoschule gibt es 90 Plätze in der Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) und die Schule befindet sich im Ganztagsprogramm des Landes Hessen im Profil 1. Zusätzlich zu den verlässlichen ESB-Plätzen von 11:30 Uhr bis 17 Uhr bietet die Schule demnach an drei Tagen in der Woche bis 14:30 Uhr zusätzliche Ganztagsangebote an. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn ist für alle Kinder der Schule täglich ab 7:30 Uhr geöffnet. Der künftige Rechtsanspruch für Grundschulkinder wird im Schulbezirk der Brentanoschule sowohl durch Angebote in der Schule als auch durch die Horte sichergestellt. Die Brentanoschule ist darüber hinaus in das Bundesprogramm STARTCHANCEN aufgenommen worden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6497

  • Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur
    STOB 14
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 814 Betreff: Abschalten von Dieselgeneratoren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen bei vorhandener Strominfrastruktur Der Magistrat der Stadt Frankfurt teilt mit, dass bei den organsierten Floh- und Wochenmärkten der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH der Betrieb von Stromgeneratoren grundsätzlich nicht zulässig sind. Der Strom wird stets im Rahmen der technischen Möglichkeiten über die vorhandenen Stromverteiler zur Verfügung gestellt. Im Falle von privaten Veranstaltungen wie dem Flohmarkt an der Konstablerwache werden seitens des Service-Centers Veranstaltungen (SCV) im Ordnungsamt Erlaubnisse für Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen auf Grundlage des § 29 (2) der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt. Durch die Genehmigungsgrundlage StVO können in den Erlaubnissen nur Auflagen erlassen werden, die dem Schutz und der Sicherheit des Verkehrs und der Verkehrsteilnehmenden sowie Veranstaltungsbesuchenden dienen. Umweltschutzrechtliche bzw. sachfremde Auflagen sind über diese Genehmigungsgrundlage demnach nicht möglich. Das SCV weist Veranstaltende bei der Planung von Veranstaltungen darauf hin, nach Möglichkeit die an den Flächen vorhandenen Stromkästen zu nutzen bzw. sich einen Stromkasten über die Elektrofirma temporär bereitstellen zu lassen. Die Verwendung von (Diesel-) Generatoren bei Veranstaltungen soll dadurch vermieden werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.07.2024, OM 5748

  • Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben
    STOB 6
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 815 Betreff: Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof aufheben Zum 31.10.2024 ist das Bundesgesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems in Kraft getreten. Danach gab es neue gesetzliche Regelungen zum Waffengesetz im Rahmen des sogenannten Sicherheitspaketes der Bundesregierung. Als Reaktion auf die Messerattentate von Mannheim am 31.05.2024 und Solingen am 23.08.2024 betreffen die Änderungen u.a. das Führen von Messern und die Verordnungsermächtigungen zum Erlass von Waffenverbotszonen. Nach Erlass der hessischen Landesverordnungen am 13.12.2024 zur Umsetzung des neuen Waffenrechts wurde diesen Änderungen des Waffengesetzes mit Erlass der Waffenverbotszone für das Frankfurter Bahnhofsviertel und den Hauptbahnhof zum 01.01.2025 entsprochen. In der Waffenverbotszone Bahnhofsviertel und Hauptbahnhof ist das Führen von Waffen und Messern der neuen Rechtslage entsprechend verboten. Um die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern verhältnismäßig auszugestalten, wurden in § 4 der Rechtsverordnung Ausnahmen vom o.g. Verbot aufgenommen. Damit wurden gerade die Grundrechte von Personen, die ein berechtigtes Interesse am Führen von Messern und Waffen haben, ausdrücklich beachtet. Konkret werden die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG u.a. für Gewerbetreibende, Rettungskräfte, Inhaber gastronomischer Betriebe und ihre Mitarbeiter oder auch Mitwirkende bei Film- und Fernsehaufnahmen aber auch die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG für die Kunden der Gewerbetreibenden geschützt. Diese Ausnahmereglungen in der Waffenverbotszone entsprechen den neuen gesetzlichen Ausnahmeregelungen in § 42 des Waffengesetzes. Dem rechtstaatlichen Bestimmtheitsgebot wurde in § 4 der Rechtsverordnung entsprochen, da ein durchschnittlicher Betrachter erkennen kann, ob er unter eine Ausnahme in § 4 der Rechtsverordnung zur Waffenverbotszone fällt oder nicht. Die Waffenverbotszone ist in Abstimmung mit dem Polizeipräsidium Frankfurt ein Element des örtlichen Sicherheitskonzeptes und hat eine hohe präventive Wirkung, mit der gefährlichen Messerangriffen entgegengewirkt werden kann. Die Kriminalitätsstatistik des PP Frankfurt vom September 2024 zeigte eine besorgniserregende Deliktshäufigkeit mit Messern und Waffen auch in den Tagesstunden, sodass die Anpassung auf diesen Zeitraum erfolgte. Deshalb wird der Anregung des Ortsbeirats, die Rechtsverordnung über das Verbot des Führens von Waffen und Messern im Frankfurter Bahnhofsviertel und dem Frankfurt Hauptbahnhof in der Fassung vom 16. Dezember 2024 ersatzlos aufzuheben, nicht gefolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6349

  • Weitere Urnenwahlgräber für den Berkersheimer Friedhof
    STOB 7
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 816 Betreff: Weitere Urnenwahlgräber für den Berkersheimer Friedhof Eine weitere Fläche, die in Zusammenarbeit mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner für Beisetzungen in gärtnerbetreute Urnenwahlgrabstätten genutzt werden könnte, steht im Eckbereich zwischen den Grabstätten 674a und 676 zur Verfügung. Sofern die Nutzungsrechte der umliegenden Gräber in den kommenden Jahren nicht verlängert werden sollten, können auch diese Flächen perspektivisch für die Umwandlung in gärtnerbetreute Grabfelder dienen. Das Grünflächenamt wird sich bezüglich der Erweiterung mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner in Verbindung setzen. Anlage 1 (ca. 536 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6642

  • Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen
    STOB 7
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 817 Betreff: Vogelschutzmarkierungen an öffentlichen Gebäuden anbringen Die Anbringung von Vogelschutzmarkierungen an Glasflächen öffentlicher Gebäude wird seitens des Magistrats - in Gestalt der Unteren Naturschutzbehörde - grundsätzlich für erforderlich gehalten. Gemäß § 37 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) sind bei Neubau und grundlegender Sanierung bestehender Baukörper großflächige Glasfassaden und spiegelnde Fassaden zu vermeiden und dort, wo sie unvermeidbar sind, so zu gestalten, dass Vogelschlag vermieden wird. Weiterhin sind gemäß § 37 HeNatG zusammenhängende Glasflächen von mehr als 20 qm an öffentlichen Gebäuden bis spätestens Ende 2030 so zu gestalten, dass Vogelschlag vermieden wird. Der Magistrat wird das Thema mit den gebäudeverwaltenden Ämtern der Stadt ansprechen. Bei dem Themenfeld ist allerdings zu beachten, dass das Anbringen von entsprechenden Schutzfolien o.ä. eine Risikoermittlung und Priorisierung - neben der anschließenden Umsetzung - voraussetzt. Es ist derzeit nicht prognostizierbar, wann eine Umsetzung erfolgen kann. Den fachlichen Stand zum Thema beinhaltet die Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" (2022, Schweizerische Vogelwarte Sempach). Sie ist unter folgendem Link abrufbar: https://vogelglas.vogelwarte.ch/de/infothek/merkblaetter Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6469

  • Fehlende öffentliche Toilette an der U 5-Endhaltestelle „Preungesheim“
    STOB 2
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 818 Betreff: Fehlende öffentliche Toilette an der U 5-Endhaltestelle "Preungesheim" Dem Magistrat ist die Anforderung einer neuen Toilettenanlage an der U-Bahn-Station in Preungesheim bekannt. Im Magistratsvortrag vom 04.11.2022 (M 174) sind zunächst die priorisierten Sofortmaßnahmen für den Zeitraum 2025 bis 2028 aufgeführt worden. Die Umsetzung der vorgeplanten Maßnahmen ist von der Mittelbereitstellung der jeweils beschlossenen Haushaltsjahre abhängig. Aufgrund der Vielzahl bereits vorhandener Bedarfsmeldungen kann der Magistrat noch keine Auskünfte darüber erteilen, zu welchem Zeitpunkt die vorgenannte Toilettenanlage realisiert werden kann. Neben der dafür notwendigen Sicherstellung der Mittel sind auch die personellen Kapazitäten mit zu berücksichtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5379

  • Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 819 Betreff: Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6571

  • Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße
    STOB 2
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 820 Betreff: Beleuchtung für den Zebrastreifen über die Straße Alt-Eschersheim in Höhe der Maybachstraße Vorläufige Stellungnahme: Seit der Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024 (ST 1264) gibt es noch keinen neuen Sachstand: Der Magistrat sondiert in ämterübergreifender Abstimmung, wie sich die Beleuchtungssituation verbessern lässt und bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.03.2024, OM 5291

  • Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße
    STOB 6
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 821 Betreff: Straßenstatus für Namensgebung - Bezirkssportanlage Hügelstraße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, binnen der vorgegebenen Frist keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6480 Antrag vom 10.11.2025, OF 1171/10

  • Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 822 Betreff: Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 "Vorfahrt gewähren" an den Kreuzungen in der Tempo-30-Zone der Lauterbacher Straße Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6462

  • Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim
    STOB 5
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 823 Betreff: Erweiterung von Tempo 30 auf der Pfaffenwiese in Zeilsheim Vorläufige Stellungnahme: Abweichungen von der in § 3 Absatz 3 Ziffer 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) festgelegten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts müssen mit einer konkreten und nachweisbaren Gefahrenlage begründet sein, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Eine solche liegt hier nicht vor, andere Anordnungstatbestände wie etwa der Immissionsschutz sind an der betreffenden Örtlichkeit nicht einschlägig. Ferner hat der Gesetzgeber die Einrichtung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Verkehrszeichen (VZ) 274-30 StVO) auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die auch weiterhin nicht in Tempo 30-Zonenregelungen einbezogen werden dürfen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (VZ 306 StVO) zumindest etwas erleichtert. Diese sind nunmehr im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern möglich. Auch hat der Gesetzgeber zur Verstetigung des Verkehrsflusses anordnungsfähige Lückenschlüsse zwischen den oben genannten Streckenanordnungen von vormals bis zu 300 m auf nunmehr bis zu 500 m ermöglicht. Hierbei sind in der Ermessensausübung auch die Belange des öffentlichen Nahverkehrs zu berücksichtigen. Ob sich aus den vorstehend genannten eine konkrete Anordnungsvoraussetzung für die Pfaffenwiese ergeben könnte, lässt sich erst mit Inkrafttreten einer an die novellierte StVO angepassten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) ermessensfehlerfrei und rechtssicher beurteilen. Diese ist zwar beschlossen worden, jedoch noch nicht verkündet. Die Straßenverkehrsbehörde wird dennoch eine entsprechende Prüfung im Rahmen ihrer personellen Kapazitäten vornehmen, eine abschließende Stellungnahme kann im dritten Quartal 2025 erwartet werden. Die Pfaffenwiese befindet sich bereits im dauerhaften Messprogramm der Städtischen Verkehrspolizei (letzte Kontrolle 14.11.2024). Außerhalb des Tempo 30 Bereichs, also im hier zur Rede stehenden Bereich bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, kommt ein Enforcement-Trailer zum Einsatz. Die Anzahl von Geschwindigkeitsverstößen ist in diesem Bereich allerdings gering. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.10.2024, OM 5975

  • Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten
    STOB 1
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 825 Betreff: Emser Brücke für den Fahrradverkehr sicher gestalten Die Emser Brücke ist Teil einer wichtigen Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr, konkret Teil der Achse Niederrad - Bockenheim. Die Schaffung breiterer Radverkehrsanlagen, insbesondere in den Bereichen mit Führung in Fahrbahnlage wird grundsätzlich als sinnvoll erachtet. Entsprechende Maßnahmen werden geprüft. Der Anregung wird mit Vorbehalt auf Umsetzbarkeit entsprochen. Ein gemeinsamer Ortstermin kann dann zu gegebener Zeit stattfinden. Aufgrund unterschiedlicher Charakteristiken und verkehrlichen Bedeutungen/ Gegebenheiten wird die Betrachtung in drei Teilabschnitten erfolgen: - Nord (Hamburger Allee - Varrentrappstraße) - Mitte (Varrentrappstraße - Rampe Europaallee) - Süd (Rampe Europaallee - Kölner Straße) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 03.12.2024, OM 6261

  • Prüfung einer Sperrstunde für Alt-Sachsenhausen
    STOB 1
    16.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2025, ST 826 Betreff: Prüfung einer Sperrstunde für Alt-Sachsenhausen Dem Magistrat ist die geschilderte Situation, insbesondere die Lärmproblematik in Alt-Sachsenhausen, bekannt. Unter Federführung des Ordnungsamtes und des Präventionsrates wurde ein Konzept für Sauberkeit, Sicherheit und Wohnqualität für Alt-Sachsenhausen entwickelt. Es beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen im Bereich Prävention, Repression und Öffentlichkeitsarbeit und richtet sich an unterschiedliche Adressaten. In einem ersten Schritt finden bzw. fanden Anhörungen ("Round Tables") der Beteiligten (Anwohner/Gastronomen) statt. Parallel dazu hat die Stadtpolizei mit ausgedehnten nächtlichen Schwerpunktaktionen im Viertel begonnen. Zur Jahresmitte ist eine erste Evaluation der Maßnahmen vorgesehen. Sollten sie nicht oder nicht ausreichend erfolgreich sein, werden weitere - ggf. auch "härtere" - folgen. Hierzu kann beispielsweise auch die Einführung einer lokalen Sperrstunde zählen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6594

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