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Parkhäuser im Landschaftsschutzgebiet

Vorlagentyp: STMagistrat
41 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der technischen und planungsrechtlichen Machbarkeit von Maßnahmen zur Errichtung einer Multifunktionsarena. Dabei werden die Parkplatzflächen im Landschaftsschutzgebiet betrachtet, deren Umwidmung für zweigeschossige Parkhäuser einer besonderen Beschlussfassung bedürfen. Es wird erwartet, dass vor der Umsetzung Kostenschätzungen und Prüfungen erfolgen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Verkehrsgutachten zur Multifunktionsarena diverse Maßnahmen beschrieben werden, die erforderlich sind, um eine Multifunktionsarena am geplanten Standort realisieren zu können. Es gilt jetzt in weiteren Schritten, die im Verkehrsgutachten vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre technische und planungsrechtliche Machbarkeit zu prüfen und Kostenschätzungen vorzunehmen, bevor über ein Maßnahmenbündel zur Umsetzung entschieden werden kann. Dazu wird eine innerstädtische, dezernatsübergreifende Arbeitsgruppe eingesetzt. Das Umweltamt der Stadt Frankfurt am Main informiert darüber, dass die in der Anfrage genannten Parkplatzflächen Hahnstraße, Waldparkplatz und Gleisdreieck vollumfänglich im Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" wie auch im Frankfurter GrünGürtel mit Stadtverordnetenbeschluss aus dem Jahr 1991 liegen. Sollten diese Parkplatzflächen - wie im Mobilitätskonzept dargestellt (vgl. Bericht des Magistrats vom 22.11.2024, B 431, Anlage 1) - zu zweigeschossigen Parkhäusern ausgebaut werden, hätte dies die Herausnahme der Flächen aus dem Frankfurter GrünGürtel zur Folge. Dies würde zuvor einer "besonderen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung" bedürfen. Die Frage nach möglichen Ersatzflächen ("in mindestens gleichem Ausmaß und vergleichbarer Qualität") wird dann konkret, wenn entsprechende Bauvoranfragen bzw. Bauanträge vorgelegt werden. Über eine ggf. notwendige Herauslösung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet "Grüngürtel und Grünzüge der Stadt Frankfurt am Main" entscheidet das Regierungspräsidium in Darmstadt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Januar 2025OFOF 682/11Nistkästen für überflüssige Verkehrszeichenmasten Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Februar 2025OMOM 6462Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher StraßeDirektanregung
  3. 16. Mai 2025Sie sind hier
    STST 822Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher Straße
    Stellungnahme
  4. 10. November 2025Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 1836Entfernung der drei neuen Verkehrszeichen 205 „Vorfahrt gewähren“ an den Kreuzungen in der Tempo30Zone der Lauterbacher StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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