Einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel, insbesondere entlang der Wilhelm-Leuschner-Straße
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Parkraumbewirtschaftung in der Wilhelm-Leuschner-Straße. Es wird erläutert, dass die Stellplätze nicht entfallen sind, sondern verlegt wurden, um eine Radverkehrsanlage einzurichten. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Verkehrssituation im Bahnhofsviertel.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
In der Wilhelm-Leuschner-Straße sind die bewirtschafteten Stellplätze nicht entfallen, sondern wurden im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Radverkehrsanlage auf die andere Straßenseite verlegt. Der zugehörige Parkscheinautomat wurde inzwischen ebenfalls auf die "richtige" Straßenseite verlegt. Die Parkbucht zwischen Wiesenhüttenstraße und Windmühlstraße wird bewirtschaftet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. November 2024OFOF 1455/1Einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel, insbesondere entlang der Wilhelm-Leuschner-StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Dezember 2024OMOM 6254Einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel, insbesondere entlang der WilhelmLeuschnerStraßeDirektanregung
- 16. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 805Einheitliche Parkraumbewirtschaftung im Bahnhofsviertel, insbesondere entlang der WilhelmLeuschnerStraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab