Neues Feuerwehrgerätehaus für Harheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Die in der Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024 (ST 1137) aufgezeigte Sachlage bzw. Prioritätenfolge ist nach wie vor aktuell. Der geschlossene Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück in der Straße Altkönigblick enthält eine Regelung, dass spätestens 5 Jahre nach Vertragsschluss ein genehmigungsfähiger Bauantrag eingereicht werden muss. Ein entsprechender Antrag ist somit spätestens 2027 einzureichen.