Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 beantragt Informationen über den Fortschritt der Planungen für den Bau eines neuen Gerätehauses der Freiwilligen Feuerwehr Harheim. Der Bau ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen an die Feuerwehr gerecht zu werden und um die Attraktivität für den Nachwuchs zu erhöhen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird um Auskunft gebeten , wie weit die Planungen für das neue Gerätehaus der Freiwillige Feuerwehr Harheim vorangeschritten sind und um eine zeitliche Einordnung, wann mit dem Baubeginn zu rechnen ist.
Begründung
Nachdem das Grundstück mittlerweile in das Eigentum der BKRZ Brandschutz-, Katastrophenschutz- und Rettungsdienstzentrum Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH (BKRZ) übergegangen ist, hält es der Ortsbeirat es für wichtig, zügig mit dem Bau eines neuen Gerätehauses zu beginnen. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr. Dies gilt besonders mit Hinblick auf die vielfältigen Herausforderungen, welche die Freiwilligen Feuerwehren meistern müssen. Auch für die Gewinnung von Nachwuchs ist es wichtig, der Freiwilligen Feuerwehr attraktive Rahmenbedingungen zu bieten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. September 2022OFOF 107/14Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6Ortsbeiratsantrag · CDU
- 10. Oktober 2022Sie sind hierVV 513Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6Anfrage
- 13. Januar 2023STST 74Bau eines neuen Gerätehauses im Stadtteil Harheim, Grundstück Gemarkung Harheim, Flur 3, Flurstück 264/1-6Stellungnahme
- 8. Januar 2024OFOF 169/14Neubau Feuerwehrgerätehaus HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Januar 2024OMOM 4991Neubau Feuerwehrgerätehaus HarheimDirektanregung
- 7. Juni 2024STST 1137Neubau Feuerwehrgerätehaus HarheimStellungnahme
- 3. Februar 2025OFOF 225/14Neues Feuerwehrgerätehaus für HarheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 8. Februar 2025OFOF 226/14Neues Feuerwehr-Gerätehaus für HarheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 17. Februar 2025OMOM 6516Neues Feuerwehrgerätehaus für HarheimDirektanregung
- 16. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 138 WochenSTST 811Neues Feuerwehrgerätehaus für HarheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen