Hinweisschild "Tauben füttern verboten" am Bahnhof Niederrad anbringen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass am Bahnhof Niederrad das unerlaubte Füttern von Tauben ein Problem darstellt. Obwohl ein Hinweisschild auf das Verbot angebracht werden soll, wird die Wirksamkeit dessen als fraglich erachtet, da die Fütternden als notorisch bekannt sind und das Verbot bewusst ignorieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat in letzter Zeit eine Zunahme des umfassenden illegalen Fütterns im gesamten Stadtgebiet festgestellt. Dabei sind zwei Gruppen von "Fütternden" zu unterscheiden: Zum einen die "Gelegenheitsfütterer", die Essensreste häufig an den Zu- und Abgängen an Haltestellen und Bahnanlagen verteilen und die sich unter Umständen nicht ihres Handelns bewusst sind oder das Verbot nicht kennen. Zum anderen die "notorischen Fütterer", die teilweise sehr gut organisiert sind, bewusst das Fütterungsverbot ignorieren und regelmäßig massiv füttern. Letztere lassen sich auch nicht durch Ordnungswidrigkeitsverfahren abschrecken und entwickeln diverse Strategien, um weiterhin unentdeckt zu füttern (wechselnde Uhrzeiten, in Mäntel eingenähte "Futtertaschen" u.ä.). Im beschriebenen Fall am Bahnhof Niederrad geht der Magistrat davon aus, dass es sich um "notorische Fütterer" handelt und hält die abschreckende Wirkung eines entsprechenden Schildes für fraglich. Die Anregung wurde auch an die Deutsche Bahn weitergeleitet, die für den Bahnhof Niederrad verantwortlich zeichnet. Eine Antwort steht noch aus. Der Magistrat bedauert daher, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2025OFOF 943/9Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Februar 2025OMOM 6571Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichernDirektanregung
- 16. Mai 2025Sie sind hierSTST 819Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichernStellungnahme
- 13. Februar 2026Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 319Wege vor der Post in der Straße Ginnheimer Hohl sichernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab