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RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Genehmigungserklärung zur (notariellen) Gesellschafterversammlung am 26.11.2024; u. a. Änderungen des Gesellschaftsvertrages…

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RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Genehmigungserklärung zur (notariellen) Gesellschafterversammlung am 26.11.2024; u. a. Änderungen des Gesellschaftsvertrages der RTW GmbH, insbesondere für die Aufstockung des Budgets und die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes (Mehrkostenvorlage)

Vorlagentyp: M
10 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Budget der RTW Planungsgesellschaft um 304,86 Mio. € auf insgesamt 602,91 Mio. € aufzustocken. Dies ist notwendig, um die geplanten Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren und die Betriebsaufnahme vorzubereiten. Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung wird erwartet, um die Liquidität der Gesellschaft sicherzustellen.

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Beschlussvorschlag

  1. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Aufstockung des Budgets der Gesellschaft zur Erfüllung der vorgesehenen Aufgaben um weitere 304,86 Mio. € (Anteil Stadt Frankfurt am Main 189,19 Mio. €) auf insgesamt 602,91 Mio. € und die damit einhergehenden sowie sonstigen Änderung des Gesellschaftsvertrages entsprechend des beigefügten Entwurfs inkl. zugehöriger Synopse.

Es dient zur Kenntnis, dass die Mittelaufstockung auf Basis der mittelfristigen Finanzplanung neben den laufenden Betriebskosten der Gesellschaft sowie den weiteren erforderlichen Planungs- und Gutachterleistungen insbesondere die für den Bau der Infrastruktur und die Vorbereitung der Betriebsaufnahme (Schieneninfrastruktur) erforderlichen Kosten (Stand 2024) abdeckt.

Weiterhin dient zur Kenntnis, dass auf die Stadt Frankfurt aus den insgesamt 602,91 Mio. € kommunalen Anteils (inkl. Gründungsbudget) 369,55 Mio. € (61,3 %) entfallen. Davon wurden in den Gesellschaftsverträgen sowie den Stadtverordnetenbeschlüssen § 1539 aus 2007 und § 2508 aus 2012 insgesamt 12,25 Mio. € und mit Stadtverordnetenbeschluss § 2863 aus 2018 weitere 15,88 Mio. € sowie mit Stadtverordnetenbeschluss § 4866 aus 2019 zusätzliche 152,22 Mio. € bereits zur Verfügung gestellt.

  1. Dem Aufstockungsbetrag der Stadt Frankfurt in Höhe von 189.194.430 € für die Jahre 2026 bis 2030 ff. wird zugestimmt.

Es dient zur Kenntnis, dass die hier veranschlagten Mittel im Haushaltsplan 2024/2025 nicht enthalten sind.

Der Aufstockungsbetrag von 189,19 Mio. € ist im Haushalt 2026 zu veranschlagen bzw. im Rahmen eines etwaigen Nachtragshaushaltes zum Haushaltsplan 2025 vorzusehen. Die Maßnahme wird unter der Produktgruppe 16.11, Projektdefinition 5.001274 Regionaltangente West - S-Bahn (Planungsmittel) im Haushalt ausgewiesen.

Es dient zur Kenntnis, dass sich der Verteilerschlüssel für die Kosten (Grundlage ist die Anzahl der Nutzer) für Frankfurt auf rd. 62,1% beläuft. Aufgrund einer Aktualisierung des Verteilerschlüssels ist der Anteil Frankfurts von damals 52,9 % auf 62,1 % (seit der Budgeterhöhung 2019) im Rahmen einer aktualisierten Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) angehoben wurde.

Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die Umlagenzahlungen über das (angestrebte) Jahr der Inbetriebnahme (IBN) in 2028 hinausgehen, da auch über die IBN hinaus Zahlungsverpflichtungen für die Gesellschafter aus Bau- und Überwachungsleistungen bestehen werden.

  1. Es dient zur Kenntnis, dass

a) das Risiko einer nachträglichen Besteuerung der Maßnahme nicht grundsätzlich auszuschließen ist.

b) die Finanzierung der späteren Betriebs- und Unterhaltungskosten noch nicht final geklärt ist.

c) im Hinblick auf die aktuellen Sparmaßnahmen der Landesregierung die Finanzierung einer späteren (optimalen bzw. ausreichenden) Leistungserbringung derzeit nicht gesichert ist.

d) eine mögliche Verlängerung der RTW nach Langen und der damit einhergehenden Erhöhung der Baunebenkosten, einschließlich der Anteile aus den Baukosten, aus Sicht der Geschäftsführung mit der aktuellen Budgeterhöhung abgedeckt sind. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass unabhängig vom Umfang der Erhöhung sich eine Verschiebung der Anteile für die Gesellschafter einstellen wird. Das bedeutet, auch wenn die Höhe des Budgets so bleiben kann, werden sich die Umlagenanteile der Gesellschafter in geringem Umfang verändern.

e) zusätzliche Varianten bspw. ausgelöst durch die Verlängerung nach Langen zu zusätzlichen (späteren) Betriebskosten führen werden.

  1. Es dient zur Kenntnis, dass als weitere wesentliche Änderung des Gesellschaftsvertrags die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes erfolgen soll. Dieser wird im § 2 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrags wie folgt ergänzt: "(...) Des Weiteren ist Gegenstand des Unternehmens die Planung und der Bau von Radwegen, sowohl begleitend zu Planung und Bau der RTW oder anderer Infrastrukturprojekte als auch generell in der Gebietshoheit der Gesellschafter. (...)" Es dient zur Kenntnis, dass die Erweiterung bzw. Ergänzung keine zusätzlichen Kosten impliziert.
  2. Falls sich insbesondere aufgrund rechtlicher Beanstandungen der Urkundsperson oder des Registergerichts, wegen Bedenken der Finanzverwaltung oder wegen Bedenken der Aufsichtsbehörden Änderungen als notwendig erweisen sollten, wird der Magistrat zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der RTW GmbH für die Aufstockung des Budgets, die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes sowie die weiteren Änderungen des Gesellschaftsvertrags und der in diesem Zusammenhang stehenden erforderlichen Rechtsgeschäfte ermächtigt, Änderungen der Vertragsentwürfe vorzunehmen, soweit dadurch der wesentliche Inhalt nicht verändert wird.

Begründung

Anlass und Ausgangssituation

Die Planung der RTW ist weit fortgeschritten, von fünf Planfeststellungsabschnitten befinden sich zwei bereits im Bau, für den Dritten wird ein Planfeststellungsbeschluss zur Mitte dieses Jahres erwartet. Mit vorlaufenden und vorbereitenden Maßnahmen wie Rodungen, naturschutzfachliche Maßnahmen, Kampfmittelsondierungen und vieles mehr konnte auch in diesem Abschnitt bereits begonnen werden. Mit etwas zeitlichem Nachlauf wird auch der 4. Planfeststellungsabschnitt in das Stadtgebiet Neu-Isenburg im Planfeststellungsverfahren zur Baurechtschaffung sein. Die Entwurfsplanung ist hier fertiggestellt, Ausschreibung und Vergabe der Ausführungsplanung sind in Vorbereitung und im Plan. Für den 5. Planfeststellungsabschnitt, die Fortführung der Trasse von Praunheim und die Anbindung des Nordwestzentrums beginnen die Planungen für das Planfeststellungsverfahren alsbald nach Festlegung der notwendigen Planungsvorgaben durch die Stadt Frankfurt auf Grundlage des noch laufenden Stadtentwicklungskonzeptes.

Kostenentwicklung

Bei den Planfeststellungsabschnitten Nord, Mitte und Süd 1 beruhen die zu Grunde gelegten Baukosten auf konkreten Kostenberechnungen, bei den im Bau befindlichen Abschnitten Süd 1 und Nord auf bereits erfolgten Kostenfortschreibungen, in den Abschnitten Nord 2 und Süd 2 noch auf Kostenschätzungen vor Fertigstellung der Entwurfsplanung.

Grund für den starken Anstieg der bisher realisierten Baukosten und der Baukostenprognose sind

- Allgemeine Lage mit Pandemie, Ukrainekrieg und resultierender Baupreissteigerung

- Konkurrierende Bauvorhaben im Verkehrsbereich insbesondere DB InfraGO

- Sehr hohe Auslastung auf Auftragnehmerseite, kaum Wettbewerb, wenig Angebote, kaum Verfügbarkeit

- In TA-Gewerken oft keine Angebote, um Auftragnehmer muss geworben werden

Die Kompensation des enormen Anstiegs der Baukosten hinsichtlich der verbleibenden kommunalen Anteile kann durch optimale Landes- und Bundesförderung sichergestellt werden. Aus dem Baukostenanstieg entstehen nach derzeitiger Prognose somit keine Mehrbelastungen für die Gesellschafter.

Mit der Baukostensteigerung geht allerdings ein Anstieg der Planungskosten/Baunebenkosten einher, allein schon durch den Anstieg der anrechenbaren Kosten. Auch hier können die Kosten zu einem Teil mit der pauschalen Förderung der Planungskosten durch die Bundesförderung (10% der durch den Bund förderfähigen Baukosten) kompensiert werden.

Weiterer wesentlicher Beitrag ist die überproportionale Erhöhung der Bauüberwachungskosten (Leistungsphase 8), die auf Ressourcenprobleme zurückzuführen ist, da nahezu alle Bauüberwacher bereits in Großbaustellen gebunden sind. Ohne Bauüberwachung kann eine Bauausführung allerdings nicht stattfinden.

Weitere Kostenerhöhungen resultieren auch aus erhöhtem Aufwand für externe Projektsteuerungsleistungen und weitergehende Unterstützungsleistungen im Bau- und Vertragsmanagement sowie in der Folge ein deutlich erhöhter Aufwand für Rechtsberatungsleistungen.

Eine massiv erhöhte Anzahl von Betroffenen und Beteiligten im Zusammenhang mit dem Grunderwerb sowie eine im Vorfeld nicht kalkulierbare Komplexität und Vielschichtigkeit bei der Sicherung der Flächen für die Baumaßnahmen sind weitere Kostentreiber.

Ein zusätzlicher wesentlicher Anlass für gestiegene Kostenprognosen sind die im nächsten Schritt nach der Realisierung in das Eigentum zu übernehmende oder auch an Dritte zu übergebende (Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung - EBO -, DB AG) Schieneninfrastruktur. Hier ist ein Betriebsmanagement zu etablieren und die künftige Aufgabe des Betriebs der Schieneninfrastruktur als EIU (Eisenbahnbetriebsunternehmen gemäß §6 AEG) sowie als VU (Verkehrsunternehmen gemäß §9 PBefG) zu organisieren.

Zur Fortführung des Projektes RTW ergibt sich damit aus der aktuellen Kostenberechnung aus 2024 für die Baukosten und eine daraus ableitbare Kostenkalkulation für die Projektlaufzeit bis 2030 einschließlich aller Nachläufe hinsichtlich der verbleibenden nicht förderfähigen kommunalen Gesellschafteranteile ein Gesamtbedarf von

602,91 Mio. € netto.

Unter Berücksichtigung der bereits im Gesellschaftsvertrag enthaltenen, gezahlten bzw. verpflichteten Umlagen beträgt somit die erforderliche Budgetaufstockung

304,86 Mio. € netto.

Diese Budgetaufstockung soll durch Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgen. Die entsprechende Neufassung einschließlich zugehöriger Synopse ist als Anlage beigefügt.

Die für den einzelnen Gesellschafter erforderlichen Verpflichtungen aus dieser Gesamtsumme wurden entsprechend des bestehenden und einvernehmlich beschlossenen Schlüssels auf der Basis der Verkehrsprognose im Rahmen der NKU ermittelt und sind den nachstehenden konkreten Beschlussvorschlägen zu entnehmen. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es keine neue grundlegende Verkehrsprognose im Rahmen der NKU gibt und auch die Notwendigkeit hierfür nicht besteht. Dies begründet, dass die Umlageverteilung nach dem gleichen Schlüssel wie bei der letzten Budgetaufstockung 2019 ermittelt worden ist.

Erläuterung zur Beschlussfassung

Der Gesellschaft sind weitere Budgetmittel für die Bau- und Betriebsphase (Schieneninfrastruktur) zur Verfügung zu stellen.

Die Schieneninfrastruktur des Projektes RTW wird grundsätzlich auf der Grundlage der GVFG-Förderung mit entsprechenden Fördermitteln des Bundes, des Landes und der Gesellschafter finanziert.

Die RTW GmbH benötigt zur Realisierung der Maßnahmen letztlich die zur Deckung der Gesamtkosten in Höhe von 1.827,69 Mrd. € erforderlichen Finanzmittel, um die Liquidität der Gesellschaft jederzeit sicherstellen zu können.

Dies wird zum einen Teil dadurch erreicht, dass das Land die auf Grundlage des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (Bundes und Landes GVFG) zur Verfügung zu stellenden jährlichen Mittelzuflüsse nach entsprechender Beantragung durch die Gesellschaft in angemeldetem Umfang und zeitlich passgenau auszahlt.

Zum anderen Teil sind zur Sicherstellung der Realisierung (Bau) der RTW-Infrastruktur und der dafür erforderlichen Liquidität der Gesellschaft durch die Gesellschafter die jeweils verbleibenden kommunalen Finanzierungsanteile gemäß nachfolgend aufgeführten Tabellen bereitzustellen.

Diese Finanzierungsmittel (kommunaler Anteil an den Gesamtkosten) sind in die jeweiligen Haushalte der Gesellschafter so aufzunehmen und zur Auszahlung an die RTW GmbH vorzuhalten, dass die Liquidität der Gesellschaft erhalten bleibt.

Der Mittelbedarf errechnet sich wie folgt:

Tabelle 1: Gesamtkosten RTW

Der voraussichtlich erforderliche kommunale Finanzierungsanteil, insgesamt in Summe 602,91 Mio. € netto, ergibt sich aus der bereits verpflichteten Umlage in Höhe von 298,05 Mio. € netto und der aus dem Anstieg der Gesamtkosten resultierenden 304,86 Mio. € netto.

Tabelle 2: Gesamtkosten, Förderanteile und kommunale Anteile

Die in Form einer Satzungsänderung aufzunehmende weitere "Budgetaufstockung" sowie die Aufteilung auf die einzelnen Gesellschafter ist dem als Anlage beigefügten Satzungsentwurf einschließlich zugehöriger Synopse zu entnehmen.

Die Gesellschaft sieht sich ohne diese Budgeterhöhung nicht mehr in der Lage weitere erforderliche Verpflichtungen für Planung, Bau etc. einzugehen.

Steuerbarkeit der Umlagen (Zuschüsse) der Gesellschafter

Nach allen bisher vorliegenden Erkenntnissen und Informationen ist davon auszugehen, dass es sich bei den kommunalen Verpflichtungen um echte Zuschüsse handelt. Somit sind die Beträge allesamt in netto einzustellen und der Gesellschaft zur Verfügung zu stellen. Zur Verifizierung wurde vor einigen Jahren eine verbindliche Anfrage beim Finanzamt Frankfurt am Main gestellt. Dieser Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft wurde von dem Finanzamt Frankfurt mit dem Hinweis, dass kein neuer Sachverhalt bezüglich der RTW GmbH vorliegt, abgewiesen.

Da sich für das Finanzamt kein neuer Sachverhalt ergeben hat, geht die Geschäftsführung auch nach eingehender rechtlicher und steuerrechtlicher Beratung für den weiteren Projektverlauf davon aus, dass dies auch für die Besteuerung der Umlagen gilt und diese somit nach wie vor von der Umsatzsteuer befreit sind.

Der guten Ordnung halber ist darauf hinzuweisen, dass das Finanzamt im Zuge einer etwaigen Betriebsprüfung zu einer anderen Einschätzung der Sachlage kommen könnte.

Zur Erweiterung des Unternehmensgegenstandes:

Die Planung und der Bau von Schieneninfrastrukturen wie die RTW bieten eine gute Basis, planungsbegleitend auch die Radwegeinfrastruktur zu verbessern und zu ergänzen. Hierbei können erhebliche Synergien abgeschöpft werden.

Die Erweiterung des Gesellschaftsgegenstandes um "Planung und Bau von Radwegen" darf die wirtschaftliche Situation der RTW GmbH nicht verschlechtern, d.h. zu keinen zusätzlichen Kosten oder Belastungen der Gesellschafter führen. Dies wird dadurch sichergestellt, dass entsprechende Aufgaben nur auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung ausgeführt werden, die regelt, dass sämtliche Aufwendungen der RTW GmbH für die Wahrnehmung solcher Aufgaben, sowohl die Kosten für die Beauftragung Dritter (Subauftragnehmer), als auch die anfallenden internen Kosten durch den jeweiligen Auftraggeber ersetzt werden. Damit ist sichergestellt, dass eine Beschäftigung/Betätigung der RTW GmbH in diesem Punkt kosten- und ergebnisneutral ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. Mai 2025 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 24.10.2025 im OBR 5 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
Sitzung 36 · 16.06.2025
TO I, TOP 5
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION

OBR 6
Sitzung 40 · 17.06.2025
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPFraktionslos
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

OBR 7
Sitzung 39 · 17.06.2025
TO I, TOP 15
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFFFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FREIE WÄHLER

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 37 · 23.06.2025
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONAfD
Sonstige:
Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Annahme)

OBR 8
Sitzung 39 · 26.06.2025
TO I, TOP 31
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 40 · 27.06.2025
TO I, TOP 43
Beraten
a) Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 40 · 01.07.2025
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 03.07.2025
TO II, TOP 29
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. YilmazStadtv. Bäppler-Wolf
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz; Gartenpartei (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme)

OBR 5
Sitzung 41 · 05.09.2025
TO I, TOP 16
Beraten
Die Vorlage M 84 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 42 · 24.10.2025
TO I, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 84 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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