Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule - Zustimmung zur Planung
Zusammenfassung
Die Sanierung des Zoogesellschaftshauses in Frankfurt am Main wird vorgeschlagen, um das Gebäude für ein Kinder- und Jugendtheater sowie die Zooverwaltung und Zooschule zu nutzen. Dies soll die kulturelle Teilhabe junger Menschen fördern und die historische Substanz des Gebäudes erhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBeschlussvorschlag
- Es dient zur Kenntnis, dass bereits mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.09.2019 (§ 4617) die Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters grundsätzlich befürwortet und der Sachstand zuletzt mit Bericht des Magistrats vom 19.04.2024 (B 144) dargelegt wurde.
- Der Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule auf Grundlage der Kostenberechnung und der Planungsunterlagen inklusive des Raumprogramms wird zugestimmt.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Baukosten der Gesamtmaßnahme Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule derzeit auf rund 94 Mio. € brutto geschätzt werden.
- Bis einschließlich 2024 sind Mittel in Höhe von 5,6 Mio. € in der Produktgruppe 21.01 (Projekt Nr. 5.007844) verausgabt worden und weitere Planungsmittel in Höhe von 1,5 Mio. € sind im Investitionsprogramm für das Jahr 2025 eingestellt.
Eine weitere Mittelbereitstellung ab 2026 muss im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2026 für den Entwurf des Investitionsprogrammes 2026 bis 2029 erfolgen. Dabei sind die vom Magistrat vorgegebenen Eckwerte für das Dezernat VII für die Jahre 2026 bis 2029 einzuhalten.
Eine über den bisherigen Grundsatzbeschluss § 4617 vom 26.09.2019 hinausgehende konkretere Beschlussfassung (Bau- und Finanzierungsvorlage) kann erst nach der Einstellung von Baumitteln in spätere Haushalte erfolgen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Betriebskosten, wie bspw. Energie- und Wartungskosten, des Zoogesellschaftshauses insgesamt für den Zoo als Betreiber des Hauses derzeit auf rund 0,5 Mio. € brutto und die Instandhaltungskosten auf rund 0,78 Mio. € jährlich geschätzt werden.
- Das auf Basis des Beschlusses § 4617 erstellte Nutzungs- und Betriebskonzept für ein Kinder- und Jugendtheater (vgl. Bericht B 144) wird als Planungsgrundlage zustimmend zur Kenntnis genommen (vgl. Anlage 5).
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten des Theaterbetriebs des Kinder- und Jugendtheaters auf Grundlage dieses Konzeptes derzeit auf rund 4,5 Mio. € brutto jährlich geschätzt werden. Davon sollen mind. 0,5 Mio. € durch Eigenmittel finanziert werden.
- Zudem wird der Magistrat beauftragt, auf der Basis der genannten Rahmenbedingungen eine geeignete Betriebsform für das Kinder- und Jugendtheater zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierbei sind insbesondere zu berücksichtigen: Betriebsform, Personalstruktur, detaillierte Finanzplanung einschließlich eines hinreichenden Deckungsbeitrages sowie ein aussagekräftiges Konzept für eine adäquate Beteiligung der freien Szene, das entsprechend überarbeitete Nutzungs- und Betriebskonzept ist ebenso zur Beschlussfassung vorzulegen. Ferner sollen weitere Schritte zur Betriebsaufnahme vorbereitet werden.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Prüfung verschiedener Fördermöglichkeiten für die Sanierung des Zoogesellschaftshauses ergab, dass nach Beschluss des Projektes durch die Stadtverordnetenversammlung Bundesmittel über das KfW-Programm 464 mit einem maximalen Zuschuss in Höhe von 2 Mio. € beantragt werden können. Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel zu beantragen und weitere aktuelle Fördermöglichkeiten von Land und Bund zu prüfen, um die Kostenlast für den städtischen Haushalt zu reduzieren, auch im Hinblick auf den späteren Theaterbetrieb.
- Es dient zur Kenntnis, dass während der Bauzeit eine Interimsunterbringung der derzeitigen Nutzungen erfolgen muss. Die anfallenden Interimskosten zur Anmietung entsprechender Räumlichkeiten für die Zooverwaltung und der Zoologischen Gesellschaft Frankfurt plus der Umzugskosten für beide Institutionen werden derzeit auf 4,4 Mio. € bei einer Baulaufzeit von 36 Monaten geschätzt.
Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel in den jeweiligen Haushaltsjahren vorzusehen. Dabei sind die vom Magistrat vorgegebenen Eckwerte für das Dezernat VII für die Jahre 2026 bis 2029 einzuhalten.
- Der Weiterführung der Planung mit Kosten von bis zu 4,0 Mio. € zur Erstellung einer Kostenberechnung, auf Basis derer die weiteren Realisierungsmittel für die Folgehaushalte im Rahmen der geltenden Zielwerte angemeldet werden können, wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
- Sanierung des Zoogesellschaftshauses. Das Zoogesellschaftshaus ist kulturhistorisch, architektonisch und von der Lage her eines der markantesten Gebäude Frankfurts. Es wurde in seiner Vergangenheit vielfältig genutzt - unter anderem als Theater, Kino, Ballsaal sowie Tagungsort - und war einst ein eindrucksvolles Beispiel für die repräsentative Architektur des
- Jahrhunderts. Nach der nahezu vollständigen Zerstörung im Frühjahr 1944 wurde das Haus in der Nachkriegszeit in verschiedenen Bauabschnitten wiedererrichtet und später modifiziert. Seit seiner letzten Instandsetzung in den 1980er Jahren steht es jedoch im stetigen Verfall: Die historischen Fassaden zur Stadt hin bröckeln und zeugen von einer maroden Bausubstanz. Um dieses einstmals prächtige Gebäude zu erhalten und einer dem Charakter angemessenen öffentlichen Nutzung zu widmen, bleibt nur eine grundlegende Sanierung nach den Erfordernissen der Denkmalpflege sowie der städtischen Leitlinien für wirtschaftliches Bauen und den verschiedenen Beschlüssen der Stadt zu Klimaneutralität und Klimawandel.
B. Alternativen
2. Kulturelle Teilhabe junger Menschen. Das neue Kinder- und Jugendtheater ist ein klares Bekenntnis zur kulturellen Teilhabe junger Menschen, das für eine lebendige und junge Stadt wie Frankfurt - Ende 2023 lebten hier 130 000 Menschen unter 18 Jahren - sowie für das Rhein-Main-Gebiet schon lange gefordert wird und längst überfällig ist.
C. Lösung
- Sanierung und Neugestaltung
Die Planung der Sanierung des denkmalgeschützten Zoogesellschaftshauses, eines der wenigen Zeugnisse der historisierenden Bauweise des ausgehenden 19. Jahrhunderts in Frankfurt, wurde eng mit den Denkmalbehörden der Stadt und dem Land Hessen abgestimmt. Hinzu kam die Abstimmung mit dem Amt für Bau und Immobilien zur Berücksichtigung der "Leitlinien der Stadt Frankfurt zum wirtschaftlichen Bauen".
Um den Charakter des ursprünglichen repräsentativen Gebäudes am Ende der Zeil wiederherzustellen, werden die nach der Zerstörung im Zweiten Weltkrieg und dem Wiederaufbau eingezogenen Zwischengeschosse in den öffentlichen Bereichen zurückgebaut.
Die in den 1980er Jahren hergestellte Glasfassade der Ostfassade hin zum Zoo genügt sowohl gestalterisch als auch energetisch nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Hier wurde vom Architekturbüro Ortner & Ortner Baukunst ein Neubauflügel vorgesehen. Zudem wurde bereits im Vorfeld des Architekturwettbewerbs mit den Denkmalbehörden die Wiederherstellung des aufgesetzten Dachgeschosses nach historischem Vorbild vereinbart. Die mit Passivhauskomponenten ergänzten Neubauteile des Ostflügels und das nach historischem Vorbild aufgesetzte Dachgeschoss schlagen eine gestalterische Brücke zwischen der historischen Bausubstanz und einer zeitgenössischen, energetisch optimierten Bauweise.
Auch die haustechnischen Anlagen, wie Heizung, Sanitär und Lüftung als auch Elektrotechnik und Fördertechnik, werden komplett erneuert. So wird nicht nur die Gebäudehülle energetisch ertüchtigt, die moderne Technik gewährleistet auch einen optimierten Gebäudebetrieb in Hinblick auf Energiekosten sowie einen hohen Komfort für alle Nutzerinnen und Nutzer und Besuchenden des Hauses. Zudem wird damit die Betriebssicherheit des Hauses gewährleistet.
Auf diese Weise wird das Zoogesellschaftshaus im besten Sinne einer nachhaltigen Entwicklung in die Zukunft geführt: Das Haus wird intensiv genutzt, durch die Neubauteile, insbesondere des neuen Dachaufbaus, maximale Fläche realisiert und gleichzeitig der repräsentative Charakter wieder erfahrbar gemacht. Zudem wird eine barrierefreie Erschließung im gesamten Gebäude hergestellt.
Das Kinder- und Jugendtheater erhält in Summe rund 5.000 m² Nutzfläche inklusive der Theaterterrasse. Die Zooverwaltung mit der Zooschule erhalten rund 3.460 m² Nutzfläche inklusive des Zooschulhofs, des Balkons und der Terrassen für die Mitarbeitenden. Dazu kommen rund 4.200 m² Allgemeinflächen, unter anderem Verkehrsflächen und Technikflächen. Weitere Erläuterungen finden sich in der Anlage 3.
Durch die geplanten Baumaßnahmen erhält das Baudenkmal eine angemessene Qualität im Außen als auch im Innern als Beispiel der Architektur des ausgehenden 19. Jahrhunderts. Eines der markantesten Bestandsgebäude Frankfurts wird auf diese Weise im besten Sinne nachhaltig in die Zukunft entwickelt sowie energetisch und technisch auf den modernsten Stand gesetzt.
- Bauliche Umsetzung
Die Maßnahme soll in einem Bauabschnitt durchgeführt werden. Der Baubeginn erfolgt schnellstmöglich nach Beschlussfassung. Für die 36 Monate lange Bauzeit müssen sowohl die Zooverwaltung als auch die Zoogesellschaft Frankfurt interimistisch ausgelagert werden.
Nach Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde sind zur Freimachung des Baufeldes insgesamt zwei Rosskastanien zu fällen. Bei den zwei Bäumen handelt es sich um eine Rosskastanie mit einem Stammdurchmesser von 36 cm und eine Rosskastanie mit einem Stammdurchmesser von 40 cm auf der Terrassenanlage des Zoogesellschaftshauses. Auch die Denkmalbehörden begrüßen diese Maßnahme, da dadurch die historischen Sichtlinien wiederhergestellt werden. Für die gefällten Bäume werden entsprechende Ersatzpflanzungen vorgesehen, die in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde und dem Zoo sowie unter Beachtung des parallel laufenden Masterplans ZOOKUNFT 2030+ positioniert werden.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
- Investitionsbedarf:
Die aktuellen Baukosten für die Gesamtmaßnahme werden derzeit auf rund 94 Mio. € brutto geschätzt.
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angaben der Jahresraten
| Voraussichtlicher Mittelabfluss für die Realisierungsphase bei einem Baubeginn 2027: Projektentwicklung bisher verausgabt | bis | ||
| 2023 | 4,9 | ||
| Mio. € | 2024 | 0 € | |
| Planungsmittel | 2025 | 1,5 Mio. € | |
| 2026 | 1,5 | ||
| Mio. € | 2026 | 4 Mio. € | |
| Realisierungsmittel | 2027 | 15 Mio. € | |
| 2028 | 15 Mio. € | ||
| 2029 | 16 Mio. € | ||
| 2030 | 17 Mio. € | ||
| 2031 | 14 Mio. € | ||
| 2032 | 5 Mio. € |
3. Zugehörige Folgeinvestition unter Angabe des Umfangs und Zeitraum
Keine.
4. Jahresfolgekosten
a. Sachkosten , s. Anlage 6
b. Kapitalkosten , s. Anlage 2
5. Jahreserträge
Nach Sanierung des Zoogesellschaftshauses und Einrichtung des Kinder- und Jugendtheaters ist durch die attraktive Kombination von Theater- und Zooerlebnis in unmittelbarer Nachbarschaft eine Steigerung der Besuchenden insgesamt zu erwarten, die entsprechende Mehreinnahmen nach sich ziehen.
6. Leistungen Dritter
Keine.
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen
Bereits heute ist abzusehen, dass durch die umfassende Sanierung des Zoogesellschaftshauses und der sich daraus ergebenden neuen Nutzungsmöglichkeiten ein erhöhter Personalbedarf für den Betrieb des Hauses erforderlich sein wird.
Insbesondere sind künftig für die Betreuung der technischen Einrichtungen Stellen für Haustechniker erforderlich, die für die entsprechenden Stellenpläne angemeldet werden. Die Realisierung dieser Maßnahmen (Stellenneuschaffungen) erfolgt in den Stellenplänen 2027, 2028 und 2029, sofern diese Neuschaffungen zulassen.
8. Sonstiges
Das jährliche Gesamtbudget für den Betrieb des neuen Kinder- und Jugendtheaters im Zoogesellschaftshaus wird mit rund 4,5 Mio. € veranschlagt.
Die Personalkosten des Kinder- und Jugendtheaters werden für 35 Vollzeitäquivalente bei rund 2,63 Mio. € liegen, das künstlerische Budget bei 1,27 Mio. € und die Sachkosten betragen rund 0,56 Mio. €.
Die Eigenmittel sind mit rund 0,5 Mio. € angesetzt. Grundlage dieser Berechnung ist eine Vergleichsanalyse der Budgets von sechs anderen Kinder- und Jugendtheatern im deutschsprachigen Raum.
Anlage 1_Kostendeckblatt (nicht öffentlich - ca. 510 KB) Anlage 2_Kapitalkosten (nicht öffentlich - ca. 540 KB) Anlage 3_Erlaeuterungsbericht (ca. 1,7 MB) Anlage 4_Baubeschreibung (ca. 308 KB) Anlage 5_Nutzungs-_und_Betriebskonzept_KiJu_heater (ca. 325 KB) Anlage 6_Folgekosten (ca. 110 KB) Anlage 7_Stellenplanm_Auswirkungen (ca. 195 KB) Anlage 8_Plaene (ca. 7,6 MB) Anlage 9_Korrektur (ca. 446 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. April 2024BB 144Projektstand, Mitwirkung und Werkstattprojekt bei der Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters im ZoogesellschaftshausMagistratsbericht
- 16. Mai 2025Sie sind hierMM 86Sanierung des Zoogesellschaftshauses mit Einrichtung eines Kinder- und Jugendtheaters sowie Zooverwaltung und Zooschule - Zustimmung zur PlanungMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (M 86 = Enthaltung, NR 1266 = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 86 = Annahme, NR 1266 = Ablehnung) Gartenpartei (M 86 und NR 1266 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und fraktionslos gegen CDU, dFfm und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, CDU, Linke, dFfm und ÖkoLinX-ARL gegen FDP, Volt und fraktionslos (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 86 und NR 1266 = Ablehnung) FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (M 86 = Annahme, NR 1266 = Ablehnung) Gartenpartei (M 86 = Enthaltung, NR 1266 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung); AfD und ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) und ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1266) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz); AfD und Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)