IT-Support-Konzept für Schulen
Bericht
Zum 29. November 2024 wurde der Doppelhaushalt 2024/2025 rechtskräftig, wodurch die Umsetzung der Module 1 und 2 nun möglich ist. Hierfür wurden über die ekom21 bereits entsprechende Angebote angefragt. Frühestens ab Mai 2025 könnte der ausgewählte Rahmenvertragspartner die im Leistungsverzeichnis entsprechend definierten Leistungen mit dem dafür benötigten Personal bereitstellen. Für die Module 3 bis 5 bleibt weiterhin abzuwarten, ob Finanzierungsmöglichkeiten über Landesmittel zur Verfügung stehen werden. Bezüglich des DigitalPakt 2.0 wurde eine Einigung zwischen Bund und Ländern erzielt. Die genauen Details zum Fördervolumen und den Regelungen zur Mittelverwendung sind jedoch noch nicht bekannt. Es bleibt daher abzuwarten, in welcher Höhe Gelder für die Stadt Frankfurt bereitgestellt und welche Vorgaben zur Mittelverwendung erteilt werden.