IT-Support-Konzept für Schulen
Bericht
Der Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung M 164 ist am 29.02.2024 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen worden (§ 4486). Durch die erwartete späte Haushaltsgenehmigung 2024 gilt fast ganzjährig die vorläufige Haushaltsführung. Demnach dürfen nur Ansätze des Vorjahres verausgabt werden. Gemäß der vorläufigen Haushaltsführung darf der bestehende Leistungsumfang nicht erhöht werden. Auch eine Teilumsetzung kann nicht erfolgen (z.B. Ausweitung der Servicezeiten, auch damit verbundene Mehrkosten könnten über den regulären Haushalt nicht abgedeckt werden). Ohne eine gesicherte Verfügbarkeit der im Konzept errechneten Mittel in Höhe von 4,9 Mio. EUR jährlich kann keine Beauftragung erfolgen. Eine Finanzierung wäre ggf. über einen DigitalPakt 2.0 denkbar. Jedoch sind weder Zeitpunkt noch Förderrichtlinien bekannt, sodass nicht gesichert kalkuliert werden kann, wann Mittel in welcher Höhe und zu welchem Zweck zur Verfügung stehen werden. Die Verhandlungen zwischen Bund und Land dazu sind noch nicht abgeschlossen. Die Koalitionsvereinbarung des Landes Hessen geht davon aus, dass die im Koalitionsvertrag des Bundes enthaltene Zusage, den DigitalPakt 2.0 aufzusetzen, umgesetzt wird. Weitere Informationen zum DigitalPakt 2.0 stehen derzeit nicht zur Verfügung.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
GRÜNE, CDU, FDP und Volt gegen Linke (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Kenntnis)
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen Linke, AfD und BFF-BIG (= Kenntnis) sowie ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (= Kenntnis)