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IT-Support-Konzept für Schulen

Vorlagentyp: NR GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, ein neues IT-Support-Konzept für Frankfurter Schulen zu erarbeiten. Das Konzept soll dem gestiegenen Unterstützungsbedarf durch vermehrten Einsatz digitaler Lernmethoden, dem vermehrten Einsatz von Lehrer*innen-Endgeräten, der stark steigenden Anzahl von schulgebundenen Endgeräten im Rahmen des Digitalpaktes und der derzeit in Umsetzung befindlichen flächendeckenden Ausstattung der Schulen mit WLAN Rechnung tragen. Hierfür soll bis Ende des 3. Quartals 2022 ein Konzept vorliegen, das eine Ausschreibung für ein Angebotspaket ermöglicht. Dieses Paket soll sowohl eine Hotline als auch Wartung und Service für alle verwendeten Gerätetypen und Server der Schulen und deren Dokumenten- bzw. Lernmanagementsysteme beinhalten. Das Konzept soll alle Schulformen umfassen und Ausstattung und Serviceniveau des schulischen First, Second und Third Level Supports definieren. Ziel ist es, den First Level Support unter Einbeziehung von Dienstleistern zu erweitern und den Second Level Support des Schulträgers auszubauen. Das Konzept soll den stetigen Auf- und Ausbau von WLAN an Schulen beinhalten, für sie transparent gemacht werden sowie ihre tatsächliche Bedürfnisse berücksichtigen. Das Frankfurter Medienzentrum, das als Kompetenz- und Supportzentrum sowie als Weiterbildungsstätte fungiert, soll in den Ausbau des Support-Konzeptes eingebunden und ausgebaut werden. Gleichzeitig soll eine Aufforderung an das Land Hessen erfolgen, die Deputatsstunden der IT-Beauftragten an den Schulen deutlich zu erhöhen, verbunden mit dem Verweis auf die Dringlichkeit dieses Erfordernisses. Der Magistrat wird gebeten, das Support-Konzept bezüglich Aufgaben, Finanzierung und Schnittstellen mit dem Land Hessen abzustimmen. Es ist des Weiteren zu prüfen, ob Mittel aus der neuesten Auflage des Digitalpakts des Bundes hierfür von der Kommune abgerufen werden können. Der Magistrat berichtet unaufgefordert jedes Halbjahr über die Umsetzung des Konzepts.

Begründung

Frankfurter Schulen werden zunehmend digitaler. Neben einer zeitnahen flächendeckenden Ausstattung mit WLAN steht durch die Verwendung der Mittel des Digitalpakts immer mehr digitale Infrastruktur zur Verfügung. Doch digitale Endgeräte und Lern- und Dokumenten-Managementsysteme können den Unterricht nur dann erfolgreich unterstützen und begleiten, wenn ein kohärentes IT-Support-System deren Funktionalität sicherstellt. Die Ausschreibung für ein Angebotspaket für Hotline, Wartung und Service muss daher möglichst zeitnah erfolgen und dabei die individuellen (technischen) Anforderungen der Frankfurter Schullandschaft berücksichtigen. Das derzeit an hessischen Schulen umgesetzte Modell des IT-Supports sieht eine Trennung zwischen First, Second und Third Level Support vor. Der First Level Support wird durch die IT-beauftragten Lehrer*innen an den Schulen geleistet, der Second und Third Level Support wird durch den Schulträger Stadt Frankfurt, ergänzt durch externe Dienstleister, erbracht. Durch die massive Erweiterung des Support-Bedarfs, der durch die allgemein gestiegenen Anforderungen, insbesondere aber durch die deutliche gestiegene Anzahl der durch den Schulträger zur Verfügung gestellten und vom Land finanzierten Geräte für Lehrkräfte und die flächendeckende Ausstattung der Schulen mit WLAN, entstanden ist beziehungsweise entstehen wird, ist die Betreuung des First Level Supports durch eine*n IT-beauftragte*n Lehrer*in nicht mehr leistbar. Die Stadt Frankfurt ist als Schulträger zuständig, die Sachausstattung an den Schulen zur Verfügung zu stellen und zu erhalten. Dies betrifft auch die technische Ausstattung der digitalen Infrastruktur. Gleichzeitig gestaltet das Land Hessen in seiner pädagogischen Verantwortung digitale Angebote und stellt Plattformen zur Verfügung, für die ebenfalls Support-Bedarf besteht. Im Rahmen einer Neuaufstellung und Erweiterung des IT-Supports an Schulen müssen Aufgaben und Schnittstellen zwischen Stadt und Land geklärt werden. Zudem muss vereinbart werden, wie die Kosten zwischen Schulträger und Land Hessen verteilt werden.

Beratungsverlauf 4 Sitzungen

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