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PAR_1994_2022 § 1994 BEAUFTRAGT

IT-Support-Konzept für Schulen

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

14

Beschlussdatum

14. Juli 2022

Gremiensitzung

14. Juli 2022

Antragsteller

GRÜNE, SPD, FDP, Volt

Beschluss

Der Magistrat wird beauftragt, ein neues IT-Support-Konzept für Frankfurter Schulen zu erarbeiten. Das Konzept soll dem gestiegenen Unterstützungsbedarf durch vermehrten Einsatz digitaler Lernmethoden, dem vermehrten Einsatz von Lehrerinnen- und Lehrer-Endgeräten, der stark steigenden Anzahl von schulgebundenen Endgeräten im Rahmen des Digitalpaktes und der derzeit in Umsetzung befindlichen flächendeckenden Ausstattung der Schulen mit WLAN Rechnung tragen. Hierfür soll bis Ende des 3. Quartals 2022 ein Konzept vorliegen, das eine Ausschreibung für ein Angebotspaket ermöglicht. Dieses Paket soll sowohl eine Hotline als auch Wartung und Service für alle verwendeten Gerätetypen und Server der Schulen und deren Dokumenten- bzw. Lernmanagementsysteme beinhalten. Das Konzept soll alle Schulformen umfassen und Ausstattung und Serviceniveau des schulischen First-, Second- und Third-Level-Supports definieren. Ziel ist es, den First‐Level‐ Support unter Einbeziehung von Dienstleistern zu erweitern und den Second‐Level‐Support des Schulträgers auszubauen. Das Konzept soll den stetigen Auf- und Ausbau von WLAN an Schulen beinhalten, für sie transparent gemacht werden sowie ihre tatsächlichen Bedürfnisse berücksichtigen. Das Frankfurter Medienzentrum, das als Kompetenz- und Supportzentrum sowie als Weiterbildungsstätte fungiert, soll in den Ausbau des Support-Konzeptes eingebunden und ausgebaut werden. Gleichzeitig soll eine Aufforderung an das Land Hessen erfolgen, die Deputatsstunden der IT-Beauftragten an den Schulen deutlich zu erhöhen, verbunden mit dem Verweis auf die Dringlichkeit dieses Erfordernisses. Der Magistrat wird gebeten, das Support-Konzept bezüglich Aufgaben, Finanzierung und Schnittstellen mit dem Land Hessen abzustimmen. Es ist des Weiteren zu prüfen, ob Mittel aus der neuesten Auflage des Digitalpakts des Bundes hierfür von der Kommune abgerufen werden können. Der Magistrat berichtet unaufgefordert jedes Halbjahr über die Umsetzung des Konzepts.

Verknüpftes Dokument

NR_403_2022