Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg
Zusammenfassung
Der Magistrat hat auf die Anregung zur Aufstellung von Sitzbänken an der Stadtgrenze zu Neu-Isenburg reagiert. Aufgrund der Lage außerhalb des Frankfurter Stadtwaldes und der damit verbundenen rechtlichen und sicherheitstechnischen Bedenken kann der Vorschlag nicht umgesetzt werden.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat ist stets bemüht, dem Bedürfnis nach Bänken gerecht zu werden. Bei dem vorgeschlagenen Bankstandort an der Friedensallee handelt es sich jedoch um eine Fläche, die außerhalb des Frankfurter Stadtwaldes auf der Gemarkung der Stadt Neu-Isenburg liegt. Demnach kann die Stadt Frankfurt hierüber nicht entscheiden.
Am Verbindungsweg zur Straßenbahnhaltestelle "Neu-Isenburg Stadtgrenze" wird die Stellung einer Bank kritisch gesehen und daher nicht weiterverfolgt. Es handelt sich um Bannwald gem. Hessischem Waldgesetz. Mit Aufstellung einer Bank entsteht die Verpflichtung zur Sicherstellung der Verkehrssicherung. Diese kann aufgrund der extremen trockenheitsbedingten Schäden des Waldes an dieser Stelle nicht gewährleistet werden kann. Eine Befestigung der Fläche und Rückschnitt von Gehölz widerspricht zudem den Erhaltungszielen des Waldes und ist nicht genehmigungsfähig. Die Aufstellung von Abfallbehältern im Wald ist nicht erforderlich, wenn keine Bank aufgestellt werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2025OMOM 6435Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-IsenburgDirektanregung
- 16. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 810Sitzbänke an der Stadtgrenze zu Neu-IsenburgStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab