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  • Asylunterkunft im Nordend
    A
    15.05.2025 · AfD

    S A C H S T A N D : Anfrage vom 15.05.2025, A 350 Betreff: Asylunterkunft im Nordend Unter anderem die FAZ vom 29.04.2025 berichtete darüber, dass die Stadt auf dem Gelände Homburger Landstraße 5 eine Unterkunft für Flüchtlinge und Wohnungslose bauen will. In unmittelbarer Nähe der Friedberger Warte soll Wohnraum für etwa 300 Personen entstehen, ein entsprechender Bauantrag sei laut Sozialdezernat am 14.02.2025 eingereicht worden. Die Stadt rechne laut FAZ mit einem Baubeginn nicht vor 2027. Der Eigentümer des Grundstücks stelle das Areal der Stadt Frankfurt für 20 Jahre zur Verfügung. Laut einem Sprecher des Sozialdezernats sei ein Neubau mit dieser Nutzungsdauer günstiger als kurzfristige Lösungen. Der Ortsbeirat 3 bat den Magistrat mit der Anregung OM 6828 vom 24.04.2025 um eine baldige Informationsveranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterkunft. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat: 1. Bis wann wird mit einem Entscheid über den Bauantrag gerechnet? 2. Unter welchen Bedingungen (Pachthöhe, Bauzustand etc.) stellt der Eigentümer das Areal der Stadt Frankfurt für 20 Jahre zur Verfügung? 3. Mit welcher geschätzten Höhe von Baukosten rechnet die Stadt Frankfurt zum jetzigen Zeitpunkt insgesamt? 4. Inwiefern ist ein Neubau mit einer 20-jährigen Nutzungsdauer für die Stadt Frankfurt günstiger als mögliche kurzfristige Lösungen? 5. Wie verbindlich ist die 20-jährige Nutzungsdauer des Areals durch die Stadt Frankfurt geregelt, gibt es ggf. Exit-Optionen? 6. Welche Nutzungsszenarien gibt es für das Areal, wenn die Asyl- und Wohnsitzlosenzahlen bis 2027 stark zurückgehen sollten? 7. Für wann ist eine Informationsveranstaltung im Ortsbezirk 3 zur geplanten Flüchtlings- und Wohnungslosenunterkunft geplant? 8. Inwiefern sind auch in den angrenzenden Ortsbezirken entsprechende Informationsveranstaltungen geplant? 9. Inwiefern ist das angrenzende US-Generalkonsulat und die weitere unmittelbare Nachbarschaft bisher über die Planungen informiert worden? 10. Wann ist frühestens mit dem Einzug der ersten Bewohner zu rechnen? Antragsteller: AfD Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs Stadtv. Willy Klinger Stadtv. John Csapo Stadtv. Jens-Friedrich Schneider Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.04.2025, OM 6828 Bericht des Magistrats vom 23.06.2025, B 227 Versandpaket: 21.05.2025 Aktenzeichen: 51

  • Fußgängerüberwege anstatt nur „farbliche Markierung“
    OFOB 9
    15.05.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2025, OF 1063/10 Betreff: Fußgängerüberwege anstatt nur "farbliche Markierung" Der Magistrat teilt in seiner Vorlage M 80 mit, dass "die Ergebnisse der Beteiligungen vollständig in die Planung eingearbeitet wurden". Dieser Auffassung schließt sich der Ortsbeirat 10 nicht an. Während des Planergespräches am 17.09.24 wurde vom Ortsbeirat bereits darauf aufmerksam gemacht, dass die Fußgängerüberwege (im Bestand) auf Höhen Ben-Gurion-Ring 52 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.2 LADENZEILE), 90 (?, nicht im Plan), 124 (?, nicht im Plan), 128 (entfällt, s. 1.1.2 SÜD-OST) und 156 (ersetzt durch Fahrbahnanhebung mit Einfärbung, s. 1.7.1 SÜD) alle Bestandteil des aktuell gültigen Schulwegplans sind. Es liegen umfangreiche Erfahrungen und Erkenntnisse vor, dass Fußgängerüberwege auch auf Fahrbahnanhebung, selbst in 30er-Zonen zunehmend durch Fahrzeugführende nicht STVO-konform, dafür aber gefährdend befahren werden. Eine in ihrer Funktion unbekannte, "nur" rote Einfärbung wird NICHT als sichere, rechtswirksame Querungshilfe wahrgenommen! Kinder sowie Jugendliche müssen auf ihren Schulwegen größtmöglichen Schutz erhalten. Gleiches gilt für sich oftmals nur langsam fortbewegende ältere und/oder bewegungseinge-schränkte Menschen. Deshalb kann nicht auf die VZ 293 und VZ 350 (Fußgängerüberweg) verzichtet werden. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass 1. im Teilraum 1.1.2 Süd-Ost, auf der neuen Fahrbahnanhebung mit Anrampung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 2. im Teilraum 1.2 Nord-Ost, Ladenzeile, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 3. im Teilraum 1.7.1 Süd I, auf der neuen Fahrbahnanhebung anstelle der Einfärbung das VZ 293 aufgebracht und beidseitig das VZ 350 aufgestellt wird. 4. sichergestellt wird, dass insbesondere auch mit Blick auf das angrenzende KiZ 71, das bestehende VZ 293 sowie beidseitig das VZ 350 auf Höhe Ben-Gurion-Ring 90 wenigstens erhalten bleibt oder ggfs. durch eine Fahrbahnanhebung aufgewertet wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.05.2025, M 80 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 10 am 20.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 556 2025 1. Der Vorlage M 80 wird unter Hinweis auf OA 556 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1063/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

  • Höchst: EttinghausenPlatz - Wann erfolgt die Umsetzung der Interimsmaßnahme und wie sind die Perspektiven für die Neugestaltung?
    OFOB 2
    15.05.2025 · BFF

    S A C H S T A N D : Antrag vom 15.05.2025, OF 1228/6 Betreff: Höchst: Ettinghausen-Platz - Wann erfolgt die Umsetzung der Interimsmaßnahme und wie sind die Perspektiven für die Neugestaltung? Der Ettinghausenplatz ist nicht nur ein Ort im Stadtteil Höchst, sondern ein Ort des historischen Gedenkens: Hier stand die letzte Höchster Synagoge, die in der Reichspogromnacht 1938 zerstört wurde. Der 9. November als Jahrestag dieser Ereignisse ist von zentraler Bedeutung für das Erinnern an die nationalsozialistischen Verbrechen. Im Jahr 2025 fällt dieses Datum zudem in das 80. Jahr nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs - ein Anlass von besonderem Gewicht, der eine würdige und sichtbare Auseinandersetzung mit der Geschichte verlangt. Gerade in diesem Gedenkjahr wäre es ein starkes Zeichen, den Ettinghausenplatz als Erinnerungsort sichtbar aufzuwerten - zumindest über eine Interimsgestaltung. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat 6 als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum aktuellen Stand der geplanten Interimsmaßnahme zur Aufwertung des Ettinghausenplatzes sowie zur weiteren Umsetzung der beschlossenen Neugestaltung Stellung zu nehmen und insbesondere die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wird seitens des Magistrats noch mit einer Umsetzung der Interimsmaßnahme bis zum 9. November 2025 gerechnet? 2. Warum wurde das geplante Treffen mit der Arbeitsgruppe Geschichte und Erinnerung kurzfristig abgesagt, obwohl ein hoher Informations- und Abstimmungsbedarf besteht? 3. Wie und zu welchem Zeitpunkt wird der Ortsbeirat 6 in die weiteren Planungen eingebunden - sowohl hinsichtlich der Interimsmaßnahme als auch der finalen Platzgestaltung? Begründung: Der Ettinghausenplatz, einst Standort der letzten Synagoge in Höchst, ist ein historisch bedeutsamer Ort, dessen heutige Gestaltung seinem Erbe nicht gerecht wird. Seit Jahrzehnten werden Verbesserungen gefordert - geschehen ist bisher wenig. Der 2022 entschiedene Wettbewerb zur Neugestaltung wurde bislang nicht umgesetzt; selbst die angekündigte Interimsmaßnahme droht im Verwaltungsprozess zu versanden. Und auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 3133 vom 27.03.2025 lässt wenig Hoffnung auf eine baldige Realisierung zu, obwohl Fördermittel aus dem Programm "Innenstadt Höchst" bereitstehen. Die kurzfristige Absage des Treffens mit der AG Geschichte und Erinnerung verstärkt den Eindruck mangelnder Priorisierung dieses Gedenkorts. Der Ortsbeirat fordert daher Klarheit, Transparenz und Einbindung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 6 am 20.05.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1192 2025 Die Vorlage OF 1228/6 wird als gemeinsamer Antrag von CDU und GRÜNE mit der Maßgabe beschlossen, dass die folgenden zwei Ziffern hinzugefügt werden: "4. Möchte der Oberbürgermeister und Dezernent für die westlichen Stadtteile sich für den Ettinghausen-Platz genauso einsetzen wie für den Bolongaropalast? 5. Bekommt der Ortsbeirat 6 bis Ende des Kalenderjahres 2025 im Rahmen einer Ortsbeiratssitzung einen konkreten Umsetzungsplan der finalen Platzgestaltung vorgestellt, die bis zum 90. Jahrestag der Reichspogromnacht umgesetzt wird?" Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Effizient fördern, Mieter schützen, digital umsetzen
    NR
    14.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2025, NR 1247 Betreff: Effizient fördern, Mieter schützen, digital umsetzen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Magistratsvorlage M 70 vom 14.04.2025 "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes . ." wird abgelehnt und zur grundlegenden Überarbeitung mit folgenden Maßgaben an den Magistrat zurückverwiesen: a) Bei Wiedervorlage der Richtlinie sind konkrete Förderziele (z. B. CO2-Reduktion, Anzahl geförderter Wohneinheiten) zu benennen. Auf dieser Grundlage ist eine nachvollziehbare Budget- und Kostenprognose zu erstellen. Insbesondere ist darzulegen, wie viele Quadratmeter Wohnfläche mit dem vorgesehenen Förderrahmen erreicht werden können. Der Zuschussrahmen ist entsprechend dieser Zielplanung im Haushalt festzuschreiben. b) Zu prüfen ist, inwieweit das kommunale Förderkonzept mit bestehenden Landes- und Bundesförderprogrammen so verknüpft werden kann, dass städtische Fördermittel ausschließlich zur ergänzenden Aufstockung bereits durch Dritte (Bund, Land) bewilligter Förderbeträge eingesetzt werden, ohne dass hierfür eigene detaillierte städtische Richtlinien erforderlich sind. Eine ergänzende städtische Förderung könnte dabei an die Vorlage eines entsprechenden Zuwendungsbescheides gekoppelt werden, um Verwaltungsaufwand zu minimieren und die Förderzugänglichkeit zu erhöhen. c) Ferner ist zu prüfen, ob die ergänzende städtische Förderung auf bestimmte Modernisierungsvorhaben, Gebäudetypen (z. B. Mehrfamilienhäuser) oder räumliche Schwerpunkte (z. B. Milieuschutzsatzungsgebiete, energetisch wenig sanierte Quartiere) beschränkt oder priorisiert werden kann, um eine zielgerichtete Mittelverwendung sowie eine sozial ausgewogene Förderpraxis sicherzustellen. Bis zur Neufassung der Förderrichtlinie sind die im Entwurf M 70/25 vorgesehenen erhöhten Fördersätze, soweit verwaltungstechnisch möglich, übergangsweise auf die bestehende Richtlinie anzuwenden, um neuen Vorhaben unmittelbaren Zugang zu verbesserten Zuschüssen zu ermöglichen. d) Anstelle einer pauschalen Begrenzung der Modernisierungsumlage ist ein einkommensabhängiger Härtefallfonds einzurichten, der gezielte Direktzuschüsse an Mieterinnen und Mieter gewährt, sofern eine unzumutbare finanzielle Belastung durch umlagefähige Sanierungskosten entsteht. e) Sofern eine Zweckbindung als unverzichtbar erachtet wird, ist sie flexibel und differenziert auszugestalten. Pauschale Bindungsfristen, etwa über 30 Jahre, sind auszuschließen. f) Bis zum 1. Januar 2026 ist ein vollständiges Konzept für ein digitales, barrierefreies Antrags- und Genehmigungsverfahren vorzulegen. Dieses hat verbindliche Bearbeitungsfristen (max. 14 Kalendertage) sowie klare Plattformanforderungen zu enthalten. g) Die Förderrichtlinie ist jährlich zu evaluieren. Der erste Prüfbericht ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens Ende 2026 vorzulegen. Begründung: Weder die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main noch die Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts werden durch die Magistratsvorlage M 70/25 wirksam unterstützt. Das vorgelegte Förderprogramm bleibt finanzpolitisch unklar, inhaltlich zu breit und digital unausgereift - ein typischer Fall von mangelhafter Umsetzung. Zuerst braucht es klare Zielvorgaben und eine nachvollziehbare Budgetplanung. Der Magistrat muss darlegen, wie viele Wohneinheiten, Quadratmeter oder CO2-Einsparung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich erreicht werden können. Nur so wird der Mitteleinsatz transparent und steuerbar. Darauf aufbauend ist zu prüfen, ob städtische Zuschüsse ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungen gewährt werden können, anstelle ein umfangreiches eigenes Regelwerk der Förderrichtlinien zu erlassen Ein solcher Mechanismus einer kommunalen Zusatzförderung, beispielsweise nach Vorlage eines KfW- oder BAFA-Bescheids, kann die Wirkung bestehender Programme verstärken, den Verwaltungsaufwand reduzieren und zugleich die Zahl förderfähiger Vorhaben erhöhen. Ergänzend ist eine räumliche und sachliche Fokussierung erforderlich. Energetischer Nachholbedarf besteht insbesondere in Milieuschutzsatzungsgebieten, bei unsanierten Mehrfamilienhäusern oder in Quartieren mit unterdurchschnittlichem Sanierungsstand. Eine Priorisierung dieser Zielgruppen erhöht die Wirkung und trägt zur sozialen Ausgewogenheit bei. Durch eine Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sofortigen Zugang zu verbesserten Förderbedingungen erhalten, ohne auf die Umsetzung der neuen Richtlinie warten zu müssen. Die im Magistratsvortrag M 70/25 vorgesehene pauschale Umlagebegrenzung ist rechtlich problematisch und wirtschaftlich kontraproduktiv. Besser ist ein einkommensabhängiger Härtefallfonds, der ohne Investitionen zu blockieren zielgenau jene Haushalte schützt, deren Mietbelastung durch Sanierungsmaßnahmen unzumutbar ansteigt. Wenn überhaupt eine Zweckbindung vorgesehen wird, darf sie nur in zwingend notwendigen Fällen Anwendung finden. In solchen Fällen ist auf differenzierte, an Förderhöhe, Maßnahme und Objektart angepasste Fristen zu setzen. Starre und überlange Bindungen wirken abschreckend und hemmen die Investitionsbereitschaft. Zielgenauigkeit kann auch durch Rückzahlungsklauseln bei vorzeitiger Zweckentfremdung erreicht werden, ohne die Wirksamkeit des Programms zu gefährden. Das in der Magistratsvorlage angekündigte Online-Verfahren bleibt vage. Ein digitales Genehmigungssystem mit verbindlichem 14-Tage-Service-Level, barrierefrei und transparent, schafft Planungssicherheit und beschleunigt Verfahren. Eine jährliche Evaluation des Programms ist haushaltspolitisch zwingend. Nur mit regelmäßiger Überprüfung können Wirkungsdefizite frühzeitig erkannt und das Programm an neue Anforderungen angepasst werden. Das Förderinstrument ist im Einklang mit den klimapolitischen und wohnungspolitischen Zielen der Stadt Frankfurt am Main auf eine zielgerichtete, sozial tragfähige und haushaltskonforme Ausgestaltung auszurichten. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, Votum zu NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 70, NR 1208 und NR 1209 = Annahme, NR 1207 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Mietspiegel sich an Wohnungsbaugenossenschaften orientiert, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (M 70 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225, NR 1207 und NR 1208 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1125 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Annahme, NR 1225 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6240, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 64-0

  • Entbürokratisiert energetisch sanieren: automatisch, sozial, online
    NR
    14.05.2025 · Gartenpartei

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2025, NR 1249 Betreff: Entbürokratisiert energetisch sanieren: automatisch, sozial, online Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. energetische Sanierungen, bei denen der Wärmedurchgangskoeffizient der neuen Bauteile den nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) vorgeschriebenen Höchstwert um mindestens 15 % unterschreitet, in allen Milieuschutzsatzungsgebieten zu genehmigen, eine gesonderte Einzelprüfung entfällt; 2. einen einkommensabhängigen Mieter-Härtefonds einzurichten, der direkte Zuschüsse an Haushalte auszahlt, wenn die auf Mieter umgelegten Modernisierungskosten eine unzumutbare finanzielle Härte darstellen; 3. bis zum 01. Januar 2026 ein barrierefreies Online-Portal einzurichten, das Anträge auf GEG-konforme Sanierungen automatisiert prüft und innerhalb von 14 Kalendertagen abschließend entscheidet. Begründung: Weder die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main noch der Schutz sozialer Milieus werden durch endlose Genehmigungsverfahren bei energetischen Sanierungen erreicht. Statt vager Prüfaufträge und Einzelgutachten werden konkrete Freistellungen für wirklich energieeffiziente Maßnahmen benötigt. Keine endlosen Prüfungen, sondern klare Freistellungen für echte Effizienz, ein präziser Mieterschutz und zuverlässige digitale Abläufe bringen Frankfurt voran. Energetische Sanierungen, die den GEG-Standard um mindestens 15 % unterschreiten, sollen in Erhaltungssatzungsgebieten zur Verfahrensbeschleunigung künftig ohne weitere Einzelfallprüfung automatisch genehmigt werden. Dabei soll unter Beibehaltung der Umlagefähigkeit nach § 559 ff. BGB ein Mieter-Härtefonds gezielt die Haushalte entlasten, die durch eine infolge der Modernisierung erhöhte Warmmiete existenziell überfordert würden. Und statt bloßer Lippenbekenntnisse zur Digitalisierung ist ein barrierefreies Online-Genehmigungsportal mit verbindlichem 14-Tage-Service-Level, das echte Planungssicherheit schafft und zusätzliche Bürokratiehürden beseitigt, einzurichten. So werden Energiesanierungen in Frankfurt unkompliziert, sozial ausgewogen und digital beschleunigt umgesetzt, im Einklang mit Klimaschutz und Milieuschutz. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Albrecht Kochsiek Stadtv. Anita Akmadza Stadtv. Dr. Thomas Dürbeck Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Susanne Serke Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.04.2025, M 70 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.04.2025, NR 1208 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, Votum zu NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 70, NR 1208 und NR 1209 = Annahme, NR 1207 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Mietspiegel sich an Wohnungsbaugenossenschaften orientiert, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) 36. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Linke (M 70 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225, NR 1207 und NR 1208 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1125 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Annahme, NR 1225 = Ablehnung) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) Beschlussausfertigung(en): § 6240, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt
    NR
    14.05.2025 · GRÜNE, SPD, FDP, Volt

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2025, NR 1250 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 77 vom 25.04.2025 "Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt . ." wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt: 1. Die Weiterführung der Trasse der Radschnellverbindung (RSV) in Richtung Innenstadt ist zügig konzeptionell zu planen. Dabei sind Verbindungen zu bestehenden Radachsen wie dem Museumsufer und Sachsenhausen zu berücksichtigen. 2. Die Einbindung des RSV-Abschnitts in das Frankfurter Radverkehrskonzept ist darzustellen, insbesondere in Hinblick auf die Mainquerung im Bereich des Holbeinstegs. 3. Für die durch die Sperrung bzw. Einbahnstraßenregelung des Ziegelhüttenwegs für den Kfz-Verkehr entstehenden Auswirkungen ist ein Verkehrskonzept vorzulegen, das die zu erwartenden Verkehrsverlagerungen in andere Straßen analysiert und so gering wie möglich hält. 4. Es ist eine Übersicht über wegfallende Parkplätze vorzulegen, die auch aufzeigt, wie sich die Gesamtbilanz der Stellplätze im betroffenen Abschnitt entwickelt. In der weiteren Planung sind so viele Parkplätze wie möglich zu erhalten und Möglichkeiten für Ersatzparkplätze im jeweiligen Bereich zu untersuchen. 5. Es ist eine Übersicht über notwendige Baumfällungen und Ersatzpflanzungen vorzulegen. 6. Die neue Unterführung im Ziegelhüttenweg ist im Sinne der Barrierefreiheit und sozialen Sicherheit zu planen (Rampenneigung, Beleuchtung, Aufenthaltsqualität). 7. Es wird dargestellt, wie die Planungen im Bereich der Holbeinstraße mit den weiteren städtischen Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere der geplanten Großbaustelle der Stadtentwässerung Frankfurt für den Abfluss des Großsammlers Sachsenhäuser Berg, koordiniert und mögliche Konflikte in der Bauzeit und -führung vermieden werden. Übergreifende Zeitpläne und Auswirkungen auf den Verkehr werden transparent aufgezeigt. 8. Die bisherigen Kostenschätzungen sind zu plausibilisieren. Ein Finanzierungsplan mit Zeitrahmen und Risikobewertung ist beizubringen. 9. Der Magistrat prüft, ob Teilbereiche der Strecke temporär vor Fertigstellung provisorisch nutzbar gemacht werden können. 10. Es ist ein Kommunikationskonzept mit Beteiligung des Ortsbeirats vorzulegen. Begründung: Die Realisierung der Radschnellverbindung Frankfurt - Darmstadt wird einen sicheren und schnellen überörtlichen Fahrradverkehr ermöglichen. Es handelt sich um ein wichtiges Projekt, das die vorhandene Infrastruktur für das Auto und die Bahn um eine Trasse für ein weiteres Verkehrsmittel ergänzt. Damit können alle Verkehrsmittel bei der Bewältigung des Verkehrs genutzt werden. Der Trassenverlauf durch Sachsenhausen bildet dabei einen wichtigen Abschnitt. Es besteht jedoch erhebliche Unklarheit hinsichtlich der Auswirkungen auf den fließenden Verkehr und den Wegfall von Parkplätzen. Auch bei der Projektkoordination mit anderen Infrastrukturvorhaben im Bereich der Holbeinstraße, insbesondere der künftigen Großbaustelle zur Kanalsanierung, ist die Lage unklar. Im Zuge der weiteren Planungen müssen die offenen Fragen beantwortet werden. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Frank Nagel Stadtv. Martin-Benedikt Schäfer Stadtv. Dr. Veronica Fabricius Stadtv. Sabine Fischer Stadtv. Sybill Cornelia Meister Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2025, M 77 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 5 Versandpaket: 21.05.2025 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 22.05.2025, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage M 77 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage NR 1250 auf den Ausschuss für Mobilität und Smart-City delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 1250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 26.05.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (M 77 und NR 1250 = Ablehnung) 39. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.06.2025, TO II, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 05.06.2025, TO II, TOP 30 Beschluss: 1. Der Vorlage M 77 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1250) sowie AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage NR 1250 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7441 2025 Anregung an den Magistrat OM 7442 2025 Auskunftsersuchen V 1266 2025 1. Die Vorlage M 77 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Der Vorlage NR 1250 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 1455/5 wurde zurückgezogen. 4. Die Vorlage OF 1520/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 5. Die Vorlage OF 1521/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 1522/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz im Tenor folgenden Wortlaut enthält: "Insofern ist die Abgrenzung eines Gehweges dringend angezeigt, bzw. eine Verlegung des Gehweges an den Luderbach." Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD, Linke, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung) zu 6. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6270, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 05.06.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Bank im oberen Bereich des Zugangs auf dem Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ montieren
    OFOB 11
    14.05.2025 · SPD, CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2025, OF 750/11 Betreff: Bank im oberen Bereich des Zugangs auf dem Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" montieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, das Grünflächenamt darum zu bitten, eine Bank um den Baum, siehe nachstehende Abbildung im oberen Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz zu montieren. Begründung: Am östlichen Zugang zum Atzelbergplatz befinden sich wenige Bänke, wo man sich ausruhen verweilen könnte. Gerade Menschen, die nicht gut laufen können, würden davon profitieren. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7094 2025 Die Vorlage OF 750/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle „Atzelberg Ost“ (nicht sanierter Bereich)
    OFOB 3
    14.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 14.05.2025, OF 751/11 Betreff: Unterhaltspflege im unteren Bereich des Zugangs auf den Atzelbergplatz von der Haltestelle "Atzelberg Ost" (nicht sanierter Bereich) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf die entsprechenden Ämter einzuwirken das eine Unterhaltspflege der Treppenanlage und Wege zum Atzelbergplatz (östlicher Bereich von der Haltestelle Atzelberg Ost, nicht sanierter Bereich) durchgeführt wird. Hier ist darauf zu achten, dass gerade die Entwässerungsrinnen gereinigt werden, so dass diese wieder funktionsfähig sind. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzung aus Beton sollten grundgerei-nigt und gestrichen werden. Begründung: Der östliche Zugang zum Atzelbergplatz befindet sich in einen sehr ungepflegten Zustand. Siehe hier auch nachstehendes Bildmaterial. Die Treppenstufen sind mit Mosen bewachsen, so dass diese bei Regen schmierig und glatt werden, und dadurch eine Unfallgefahr vorliegt. Die Regenwasserrinnen sind zugewachsen und nicht mehr funktionsfähig. Bei Starkregenwasserereignissen kann das Regenwasser nicht mehr aufgefangen werden und fliest auf die Atzelbergstraße in Richtung Altebornstraße. In den Fugen des Pflasters, sowie in den Randbereichen der aufgehenden Betonwände ist mit Unkraut durchsetzt. Die eingefassten Blumenbeete sowie Platzbegrenzung aus Beton sind mit Mosen bewachsen und sehen daher unsauber aus. Treppenstufen vermost Zugewachsene Entwässerungsrinne Unkraut an Treppenst. u. Randbereichen Vermoste Wand Unkraut in Fugen des Pflasters Randbereiche mit Unkraut versetzt Lampenmast im unteren Bereich mit Unkraut verwachsen Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 11 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7095 2025 Die Vorlage OF 751/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2026 (ab 14.12.2025) - lokaler Nahverkehr Bus
    M
    13.05.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 13.05.2025, M 100 Betreff: Leistungsangebot im lokalen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Veränderungen zum Jahresfahrplan 2026 (ab 14.12.2025) - lokaler Nahverkehr Bus Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 5019 (M 66) 1. Den in den Anlagen dargestellten Veränderungen des Leistungsangebots im Öffentlichen Personennahverkehr zum Fahrplanwechsel im Dezember 2025 wird zugestimmt. Nach gegenwärtigem Kenntnisstand ist damit im Jahr 2026 ein Gesamtaufwand von 152,224 Mio. € verbunden, dem voraussichtlich Erträge in Höhe von 76,774 Mio. € gegenüberstehen. 2. Es dient zur Kenntnis, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen im Jahr 2025 zu einer Absenkung der Aufwendungen gegenüber 2024 in Höhe von rd. 404.000 €, im Jahr 2026 zu einer Erhöhung der Aufwendungen gegenüber 2025 von rd. 673.000 € führen. Die erforderlichen Mittel für die genannten Fahrplanmaßnahmen im lokalen Busverkehr sind in der Mittelfristplanung im Wirtschaftsplan traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH für das Geschäftsjahr 2025 berücksichtigt und für den Haushaltsentwurf 2026 angemeldet. 3. Es dient ferner zur Kenntnis, dass die mit dem Jahresfahrplan in Verbindung stehenden Maßnahmen im Stadtbahn- und Straßenbahnverkehr in einer gesonderten Vorlage an die Stadtverordnetenversammlung herangetragen werden. 4. Der Magistrat wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung traffiQ, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft der Stadt Frankfurt am Main, wurde von der Stadt Frankfurt am Main als Aufgabenträger i.S.d. HessÖPNVG u.a. die Aufgabe übertragen, die ausreichende Verkehrsbedienung im Schienen- und Busbereich zu gewährleisten. Auf der Grundlage des von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Nahverkehrsplans der Stadt Frankfurt am Main (§ 7285 vom 04.03.2021, M 63 vom 23.10.2020) war das Gesamtnetz Bus des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf dem Stadtgebiet weiterzuentwickeln. B. Alternativen keine C. Lösung Zum Dezember 2025 sollen erneut mehrere Verbesserungen im Frankfurter lokalen Busverkehr umgesetzt werden. Diese Vorlage enthält auch Maßnahmen, die erst nach dem Redaktionsschluss der Fahrplanvorlage 2025 (im Oktober 2023) bekannt und wegen besonderer Dringlichkeit bereits umgesetzt wurden. Diese Maßnahmen sind mit dem entsprechenden Umsetzungsdatum gekennzeichnet. Sollte die Beschlussfassung zu diesem Vortrag des Magistrates nicht rechtzeitig erfolgen, würde der dann gültige Fahrplan über das Fahrplanwechseldatum hinaus Gültigkeit haben. Sollten Änderungen zum vorliegenden Maßnahmenkatalog gewünscht werden, so ist bis zu deren Umsetzung mit einer Vorlaufzeit von bis zu neun Monaten zu rechnen. D. Kosten Die Finanzierung des lokalen Busverkehrs erfolgt zurzeit über die Fahrgelderlöse, gesetzliche Ausgleichsleistungen für Schülerverkehr und Beförderung schwerbehinderter Menschen, Mittelzuweisungen des Landes Hessen (Kooperationsförderung, Landeszuschüsse für den ÖPNV), Mittel Dritter (Infrastrukturkostenausgleich), Ergänzungsleistungen der Stadt Frankfurt am Main sowie aus Verträgen mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV). Die Kostenangaben für die Veränderungen bei den Einzelmaßnahmen beziehen sich auf die in den Ausschreibungen ermittelten jeweiligen Marktpreise (Veränderung der Grundvergütung) sowie die im Rahmen der Direktvergaben festgelegten Aufwandsparameter. Die geplanten Leistungsveränderungen sowie die wirtschaftlichen Auswirkungen werden in den Anlagen genauer beschrieben. Die Kostenangaben beziehen sich immer auf ein Standardjahr (250 Tage, Montag bis Freitag, 52 Samstage, 63 Sonn- und Feiertage). Die Gesamtkosten für das Busnetz sind in Beschlusspunkt 1. dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmen im lokalen Busverkehr finanzielle Auswirkungen zur Einrichtung von Haltestelleninfrastruktur sowie zur Anpassung von Linienwegen haben, z.B. für die Anpassung von Bordsteinkanten und für Markierungsarbeiten. Hierzu wurden mit der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH -VGF- (Infrastruktur) schon im Vorfeld die entsprechenden Planungen abgestimmt. Anlage 1_Jahresfahrplan (ca. 350 KB) Anlage 2_Darstellungen (ca. 383 KB) Anlage 3_Wirtschaftliche_Auswirkungen (ca. 213 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2024, M 66 Vortrag des Magistrats vom 13.02.2026, M 38 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 18.06.2025 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 7 am 02.09.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen farbechte/Linke und fraktionslos (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 66 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 10 am 02.09.2025, TO II, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 40. Sitzung des OBR 8 am 04.09.2025, TO I, TOP 32 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 9 am 04.09.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF und fraktionslos gegen Linke (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 81 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 15 am 05.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG und Volt gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung) 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und BFF gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 14 am 08.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 13 am 09.09.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des OBR 16 am 09.09.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: WBE, CDU und GRÜNE gegen Linke (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, Volt, dFfm und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 3 am 11.09.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 41. Sitzung des OBR 12 am 12.09.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO II, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 45 Beschluss: Der Vorlage M 100 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6620, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025 Aktenzeichen: 92-1

  • Angemessene Bußgelder für Müllsünder: Änderung des § 24 Absatz 2 der Abfallsatzung - AbfS
    NR
    13.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2025, NR 1245 Betreff: Angemessene Bußgelder für Müllsünder: Änderung des § 24 Absatz 2 der Abfallsatzung - AbfS Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird damit beauftragt, die Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) in § 24 Abs. 2 wie folgt zu ändern: "Verwaltungsbehörde ist der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main. Ordnungswidrigkeiten nach dieser Bestimmung können mit Geldbuße von 5,00 € bis zu 5.000,00 € geahndet werden. Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der/die Täter/-in aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen (§ 17 Abs. 4 S. 1 OWiG). Zu diesem Zwecke kann der Rahmen von 5.000,00 € überschritten werden." Begründung: Ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 S. 1 der Abfallsatzung durch Wegwerfen und Liegenlassen von Abfällen im öffentlichen Raum stellt kein Kavaliersdelikt dar. Durch solche Verstöße kommt es nicht nur zu einer allgemeinen Verschmutzung des Stadtbildes, sondern regelmäßig auch zu einer Gefährdung von Umwelt und Tierwelt. Auf solche Ordnungswidrigkeiten ist daher durch spürbare Bußgelder zu reagieren. Das bislang verhängte Bußgeld für Ersttäter, die gegen die Abfallsatzung verstoßen, beläuft sich auf 55,00 €. (siehe Antwort des Magistrats auf die Frage 2525 vom 06.06.2024, https://www.stvv.frankfurt.de/download/F_2525_2024.pdf ) Der Bußgeldrahmen ist seit Jahrzehnten unverändert von 5,00 € bis 1.000,00 € Bußgeld festgesetzt. Hiervon kann keine spezial- und generalpräventive Wirkung mehr ausgehen. Ein Bußgeld von 55,00 € hat - im Hinblick auf die Inflation - heute für den Betroffenen bei weitem nicht mehr die Bedeutung, die es noch vor über zwanzig Jahren hatte. Eine Erweiterung des Bußgeldrahmens von 5,00 € bis 5.000,00 € gibt der Ordnungsbehörde die Möglichkeit, anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Betroffenen ein angemessenes Bußgeld festzusetzen. Bei diesem erweiterten Bußgeldrahmen wäre die Verhängung eines Bußgeldes für Ersttäter von 200,00 € bis 300,00 € möglich, von welcher dann auch eine entsprechende Wirkung ausginge. Dies würde zudem zu einer Harmonisierung mit dem bereits bestehenden Bußgeldrahmen der Gefahrenabwehrverordnung führen. Jedem, der Abfall wegwirft und liegenlässt, obwohl er ohne Weiteres einen Müllbehälter benutzen könnte, muss klar sein, dass dies für ihn auch spürbare finanzielle Konsequenzen in Form eines Bußgeldes nach sich ziehen kann. Der individuellen wirtschaftlichen Situation des Betroffenen wird durch die Anwendung des § 17 Abs. 2 S. 2 OWiG Rechnung getragen. Antragsteller: BFF-BIG Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber Stadtv. Mathias Pfeiffer Stadtv. Dr. Uwe Schulz Stadtv. Peter Paul Thoma Stadtv. Haluk Yildiz Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 06.06.2024, F 2525 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1245 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 91/21) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Annahme) 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 6 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1245 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 91/21) sowie BFF-BIG und AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage NR 1245 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 5 Beschluss: Die Vorlage NR 1245 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 91/21) sowie BFF-BIG, AfD, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6360, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 § 6584, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025

  • Gebühren für Busumleitungen übernehmen
    OFOB 7
    13.05.2025 · die farbechten-Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2025, OF 318/16 Betreff: Gebühren für Busumleitungen übernehmen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten. D ie Gebühren für Busumleitungen für Vereine bei Straßenfesten in den Stadtteilen zu übernehmen. Begründung: Straßenfeste tragen maßgeblich zum Erhalt der Gemeinschaft und Förderung des Miteinanders in den Stadtteilen bei. Die Kosten für eine Busumleitung sind mittlerweile auf über 1000,00 Euro pro Fest gestiegen. Sie sind für Vereine ein untragbarer Kostenfaktor geworden und bringt die Veranstalter zu Überlegungen Straßenfeste überhaupt noch durchzuführen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7049 2025 Die Vorlage OF 318/16 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Wann kommt die Boulebahn an der Luxemburger Allee?
    OFOB 12
    13.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2025, OF 508/4 Betreff: Wann kommt die Boulebahn an der Luxemburger Allee? Wann ist mit der versprochenen Boulebahn in der Spiel- / Grünanlage Luxemburger Allee zu rechnen? Begründung: Ein Antrag in 11/2022 über die Einrichtung der Boulebahn wurde zurückgezogen, da es hieß, die Boulebahn würde "in Kürze" fertiggestellt. "In Kürze" dauert mittlerweile über zwei Jahre. Wann also kommt die Bahn??? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1196 2025 Die Vorlage OF 508/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellen
    OFOB 12
    13.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2025, OF 509/4 Betreff: Sicherheit und Ordnung im Ostpark herstellen Der Magistrat möge berichten, wie er Sicherheit und Ordnung und die Einhaltung der Gartenordnung im Ostpark gewährleisten will. Begründung: Der Ostpark ist einer der wenigen Parks in Frankfurt, in dem das Grillen noch erlaubt ist. Dies führt regelmäßig dazu, dass der Ostpark überregional frequentiert wird mit den entsprechenden Folgen der Vermüllung, der Lärm- und Geruchsbelästigung und der Verschmutzung mit Fäkalien um nur die schlimmsten zu nennen. Die Kosten der Reinigung des Parkes sind immens. Ein Einschreiten der Ordnungskräfte konnte bislang nicht festgestellt werden. Dies ist den Bürgern als Dauerbelastung nicht zumutbar. Was gedenkt der Magistrat dagegen zu unternehmen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1197 2025 Die Vorlage OF 509/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, FDP und fraktionslos gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

  • Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg
    OFOB 9
    13.05.2025 · GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

    S A C H S T A N D : Antrag vom 13.05.2025, OF 890/3 Betreff: Sozialverträglicher Verkauf der Immobilien der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder im Oeder Weg Der Ortsbeirat beschließt, der Magistrat wird aufgefordert, alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die preiswerten Mietverhältnisse in den Wohnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) im Oederweg auch in Zukunft zu erhalten. Zusätzlich möge der Magistrat prüfen und berichten, ob er die VBL auffordern kann, den Mieter/innen einen Nachtrag im Mietvertrag anzubieten, mit dem Eigenbedarfskündigungen des Mietverhältnisses durch einen neuen privaten Käufer ausgeschlossen werden. Begründung: Wohnraum im Nordend ist knapp und teuer. Vor allem lange bestehende Mietverträge sind bei Vermietern unbeliebt, weil die Mieten so noch einigermaßen erschwinglich bleiben. Zurzeit ist vermehrt zu beobachten, dass gerade Häuser mit alteingesessenen Mieter/innen Gegenstand von Spekulation werden. In dem Fall der Wohnungen der VBL - einer Anstalt des öffentlichen Rechts - sollte daher der Verkauf mit Unterstützung der Stadt und allen ihr politisch und rechtlich zur Verfügung stehenden Mitteln so transparent und sozialverträglich wie möglich gestaltet werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 3 am 22.05.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7036 2025 Die Vorlage OF 890/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in Betreff und Tenor nach "Oeder Weg" die Worte "/Adlerflychtstraße/Hermannstraße" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Förderung des Ehrenamtes - Auszeichnung auch über 20 Jahre hinaus
    B
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 168 Betreff: Förderung des Ehrenamtes - Auszeichnung auch über 20 Jahre hinaus Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.2024, § 5484 - NR 802/19 CDU/SPD/GRÜNE, B 341/24 - Eine Erweiterung der städtischen Auszeichnung Römerplakette von bisher drei auf weitere Stufen wurde vom Dezernat I (Hauptamt - Fachabteilung Protokoll -) geprüft. Die Einführung einer vierten Stufe, namentlich Platin für über 25-jährige ehrenamtliche Tätigkeit, wurde als Vorlage in den Magistrat gegeben. Die Vorlage enthielt weisungsgemäß auch die Erweiterung des für Römerplaketten berechtigten Personenkreises um jene der Katastrophenschützenden in Frankfurter Hilfsorganisationen. Die Vorlage wurde am 02.12.2024 beschlossen. Der Tenor lautet: "Der Magistrat beschließt die Einführung der Römerplaketten-Stufe Platin für über 25-jährges Engagement sowie Aufnahme von im Stadtgebiet Frankfurt am Main ehrenamtlich im Katastrophenschutz Tätigen als Römerplaketten-Empfangsberechtigte als Erweiterung des § 13 der "Ordnung für die Ehrung verdienter Persönlichkeiten und von Alters- und Ehejubilaren durch die Stadt Frankfurt am Main." Die Einführung der Stufe Platin greift somit zum Jahr 2025 und wird mit sofortiger Wirkung umgesetzt. Eine formale Anpassung der städtischen Ehrungsordnung steht noch aus. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 27.03.2019, NR 802 Bericht des Magistrats vom 13.09.2024, B 341 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 50 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, Linke, BFF und Die Partei gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 1 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 GRÜNE 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 47 Beschluss: Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 168 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION; ÖkoLinX-ELF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6474, 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2025 Aktenzeichen: 00-36

  • Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei
    B
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 169 Betreff: Sicherer Einsatz - Bodycams für Frankfurts Stadtpolizei Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5785 Ziffer I. - NR 1073/24 CDU - Zwischenbericht: Mit der Novellierung des Hessischen Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) sind nun auch Gefahrenabwehrbehörden gemäß § 14 Abs. 6 HSOG befugt, Körperkameras (Body-Cams) kurzfristig zur Bild- und Tonaufzeichnung einzusetzen. Dies ist zulässig, wenn eine technische Erfassung zur Abwehr einer Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit erforderlich ist, sei es zum Schutz der eigenen Bediensteten oder Dritten. Die Stadtpolizei verfolgt das Ziel, dieses Einsatzmittel schnellstmöglich ihren Einsatzkräften bereitzustellen. Für eine erfolgreiche Umsetzung sind Maßnahmen wie die Beschaffung der Geräte, entsprechende Schulungen und die Erstellung einer Dienstanweisung erforderlich. Derzeit wird durch die Stadtpolizei eine Marktrecherche durchgeführt, um zu evaluieren, welches System für die vorgesehene Nutzung am besten geeignet ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.12.2024, NR 1073 Bericht des Magistrats vom 26.09.2025, B 372 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 169 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6318, 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 30.06.2025

  • Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel
    B
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 170 Betreff: Größere Umweltschäden und Naturzerstörung durch Regionaltangente Ost Variante 1 und 2 als durch den Autobahnbau Riederwaldtunnel Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4999 - OA 463/24 OBR 11, B 440/24 - Zwischenbericht: Zu 1. und 2. Die im letzten Zwischenbericht angekündigte ergebnisoffene Prüfung möglicher Varianten der Regionaltangente Ost nach objektiven Kriterien wird derzeit durchgeführt. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, wird der Magistrat berichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 27.05.2024, OA 463 Bericht des Magistrats vom 02.12.2024, B 440 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 468 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11, 16 Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Zurückweisung) 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 2 Beschluss: Die Vorlage B 170 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU und FDP gegen Linke (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 170 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und Gartenpartei (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 170 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 170 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen FRAKTION (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6411, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025

  • Gemeinsam gegen Einsamkeit - Frankfurter Besuchspaten-Broschüre
    B
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 171 Betreff: Gemeinsam gegen Einsamkeit - Frankfurter Besuchspaten-Broschüre Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5712 - NR 1103/25 CDU - Der Wunsch nach einer aktuellen Broschüre, die alle relevanten Anbieter:innen erfasst, die übersichtlich gestaltet ist, Informationen leicht verständlich transportiert, ansprechend aufbereitet ist und eine breite Zielgruppe anspricht, ist sehr gut nachvollziehbar. Wer einer hilfesuchenden Person so eine Broschüre überreicht, hat oft das Gefühl, wirklich geholfen zu haben. Das Frankfurter Gesundheitsamt, insbesondere die Abteilung Psychische Gesundheit, hat seit Jahren das Thema Einsamkeit im Fokus. Es gibt verschiedene Angebote und Veranstaltungen, die in der Broschüre "Gesund durch's Jahr" beworben werden. Diese liegt an öffentlichen Orten aus und soll dazu führen, die Menschen niedrigschwellig zu erreichen. Denn ein Verweis auf das Internet - gerade bei älteren Menschen - ist oft nicht ausreichend. Jedoch gibt es bei der Erstellung und Auslage einer Broschüre für Besuchsdienste Verschiedenes zu bedenken. Die zentralen Punkte werden im Folgenden beschrieben: Zielgruppe Der erste Blick gilt der Zielgruppe, der Hilfe zuteilwerden soll. Besuchsdienste sind eine wirkungsvolle und niedrigschwellige Möglichkeit, sozial isolierte Menschen zu erreichen und ihnen eine konstante Besuchsperson an die Seite zu stellen. Durch regelmäßige Ansprache, Austausch und Perspektivwechsel wird soziale Teilhabe wieder ermöglicht. Diese aufsuchende Arbeit ist da möglich, wo ein Bedarf erkannt wird. Ein Kennzeichen isolierter Menschen ist, dass sie nicht selbst nach Hilfe fragen. Stattdessen werden sog. Multiplikator:innnen in ihrem Umkreis auf sie aufmerksam (z. B. Hausärzt:innen, Sozialarbeiter:innen, Ehrenamtliche, Nachbar:innen). Diese suchen nach einer Vernetzung mit einem Besuchsdienst. Das bedeutet, dass Besuchsdienste nicht bei Senior:innen allgemein oder isolierten Menschen speziell beworben werden müssen, sondern bei hauptamtlichen und ehrenamtlichen Personen, die regelmäßig mit (älteren) Menschen in Berührung kommen. Dieser Personenkreis der Helfenden ist zumeist digitalisiert und kann nach relevanten Angeboten online suchen oder sich telefonisch informieren. Somit sind hauptamtliche und ehrenamtliche Multiplikator:innen mit Quartiersbezug von größter Bedeutung für die Zielgruppe und die Angebotsvermittlung. Die Altenarbeit der Stadt Frankfurt am Main verfügt durch die Sozialrathäuser, den ehrenamtlichen Dienst (bestehend aus 65 Sozialbezirksvorsteher:innen und ca. 260 Sozialpfleger:innen), den Seniorenbeirat, den Pflegestützpunkt, die Wohnberatung für barrierefreies Wohnen, die Leitstelle Älterwerden und die offenen Seniorentreffs über ein weites Netzwerk. Mit Hilfe dieses Netzwerkes können sowohl Multiplikator:innen als auch ältere und vor allem vulnerable Menschen in Frankfurt am Main gezielt beraten werden. Angebote/Angebotsstruktur Frankfurt am Main verfügt über ein ausgesprochen weites Spektrum von freien, wohlfahrtsstaatlichen und gewerblichen Angeboten für Senior:innen. Das hat zur Folge, dass es in Frankfurt am Main schwierig ist, die vielen Informationen zu kennen und zu navigieren. Diese Fülle wirkt auf den ersten Blick überfordernd und unterstützt die Idee, alle Angebote in einer übersichtlichen Broschüre, in der scheinbar alles erfasst ist, zu strukturieren. Die Erfahrungen mit der Erstellung von Broschüren innerhalb dieses Angebotskreises hat gezeigt, dass dies nicht mehr umsetzbar ist. Jede neue Broschüre, jeder neue Flyer trägt zur Informationsflut bei. Das Erstellen einer gedruckten Broschüre ist nicht nur eine sehr aufwändige und kostspielige Aufgabe, sie ist vor allem kurzlebig. Es gilt, relevante Projekte und deren Träger zu identifizieren. Angaben, Kontaktinformationen und Darstellungsweise müssen mit den Trägern abgestimmt werden. Viele Begleitprojekte sind auf Zuschussförderung angewiesen. Das bedeutet, dass diese Projekte unterschiedliche Laufzeiten haben und einen Wechsel an Projektpersonal mit sich bringen. Somit ist die Gefahr groß, dass eine gedruckte Broschüre schnell veraltete Informationen enthält. Der Magistrat spricht sich daher gegen eine Broschüre aus. Der Weg für Frankfurt am Main Die Stadt Frankfurt am Main verfolgt das Ziel, präventive Angebote, Möglichkeiten zur Teilhabe und zum sozialen Austausch und ehrenamtlicher Mitarbeit, sowie Beratungsangebote in einer digitalen Plattform gesammelt darzustellen. Die Frankfurter Plattform 55+ bietet eine strukturierte Übersicht über Besuchsdienste, Projekte und Angebote für Senior:innen. Die Frankfurter Plattform 55+ ist durch die Zusammenarbeit der verschiedenen, beteiligten Institutionen und Organisationen gut vernetzt. So können die Angebote und Dienstleistungen bestmöglich auf die Bedürfnisse älterer Menschen abgestimmt werden. Die Plattform wird stets weiter ausgebaut und durch die anbietenden Organisationen laufend aktualisiert. Netzwerkpartner:innen haben die Möglichkeit, auf ihr Angebot aufmerksam zu machen. Menschen, die den Umgang mit der Plattform 55+ erlernen möchten, können sich an die 21 niedrigschwelligen Digitalisierungsberatungs- und Bildungsstätten in Frankfurt am Main wenden. Somit bietet die Plattform 55+ eine leicht zugängliche und zuverlässige Informationsquelle. Die oben beschriebenen und notwendigen Multiplikator:innen haben hiermit die Möglichkeit, Hilfsangebote und Informationen für ihre Klient:innen zu finden und sie Adressat:innen gerecht zu vermitteln. Als analoge Informationsquelle erscheint das Magazin "Stadt Frankfurt im Blick" viermal jährlich und wird an 500 Stellen im Stadtgebiet ausgelegt. Der Magistrat hält Investitionen in die Stärkung und Verzahnung der bereits vorhandenen Instrumente (Plattform 55+ und Multiplikator:innen-Netzwerke) für zielführender und langlebiger als eine Broschüre über alle Quartiere von Frankfurt am Main hinweg. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 22.01.2025, NR 1103 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 17.06.2025, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 171 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Die Vorlage B 171 dient zur Kenntnis. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Fischer, Schulz-Nurtsch, Dalhoff, Yilmaz und Momsen dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6356, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 53-1

  • Schnelle optische und bauliche Verbesserungen für die Hauptwache
    B
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 172 Betreff: Schnelle optische und bauliche Verbesserungen für die Hauptwache Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 14.11.2024, § 5402 Ziffer I. - NR 1026/24 Ziffern 1.-4. CDU - Der Magistrat berichtet wie folgt: Zu 1: Die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) steht hierzu bereits mit den erforderlichen Fachfirmen in Kontakt und wartet auf die Angebote, um eine Beauftragung durchführen zu können. In diesem Zusammenhang findet eine Bemusterung der Granitsteinplatten statt, um ein möglichst einheitliches Gesamtbild wiederherzustellen. Die Durchführung der Maßnahme ist für Anfang 2025 geplant. Zu 2: Mit dem neuen Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) und dem einhergehenden Einlagevertrag ging der Aufzug in das wirtschaftliche Eigentum der VGF über. Nach Prüfung durch die Fachabteilung der VGF ist dieser in einem nicht instandsetzbaren Zustand. Der Aufzug ist nicht mehr Bestandteil des zukünftigen Mietvertrags mit dem MOMEM und es besteht kein über die Zugänglichkeit zum MOMEM hinausgehender Bedarf, weshalb zurzeit die Demontage der Anlage geplant und umgesetzt wird. Im Zuge der Gesamtsanierung der Hauptwache wird die Gesamtsituation der Aufzüge an der Hauptwache überprüft, um die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. Zu 3: An den meisten schadhaften Stellen hat das Amt für Straßenbau & Erschließung (ASE) bereits neue Platten angebracht. Die nun noch erforderlichen Arbeiten werden ebenfalls seitens des ASE veranlasst. Zu 4: Der besagte Pavillon wird bereits für verschiedene Zwecke genutzt. Seitens der VGF wird dieser für Baubesprechungen benötigt und es sind dort temporäre Arbeitsplätze eingerichtet. Auch die Stadtplanung hat eine kleine Fläche zur Lagerung von Materialien bei der VGF angemietet, die für weitere Maßnahmen hinsichtlich der Bürgerbeteiligung (Gestaltung Hauptwache) benötigt werden. Die Erneuerung der Folierungen an den Außenwänden wurde bereits erörtert und wird zeitnah erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 09.10.2024, NR 1026 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 51 Beschluss: Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme Sonstige Voten/Protokollerklärung: Es dient zur Kenntnis, dass Herr Mitsch gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen hat. 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 172 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6307, 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 23.06.2025 Aktenzeichen: 61-0

  • Verlegung der Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern
    B
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 173 Betreff: Verlegung der Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5784 Ziffer I. - NR 1053/24 CDU - Die Sportanlage Mainwasen erstreckt sich derzeit im Stadtteil Sachsenhausen-Nord auf der Südseite der Gerbermühlstraße (Nr. 110) zwischen Deutschherrnbrücke und Osthafenbrücke. Die Sportanlage Mainwasen ist im ÖPNV hauptsächlich über die Bushaltestelle "Deutschherrnbrücke" der Linie 45 räumlich erschlossen. Für die dort beheimateten Sportvereine ist ein Umzug zu einer derzeit noch unbebauten Fläche im Stadtteil Oberrad zwischen Gerbermühlstraße (schräg gegenüber Nr. 109) und Kaiserleipromenade vorgesehen. Der Ersatzstandort für die Sportvereine befindet sich im fußläufigen Einzugsbereich der S-Bahn-Station "Offenbach Kaiserlei" bzw. der dortigen Bushaltestelle "Kaiserlei Westseite". Noch näher am Ersatzstandort liegt die Bushaltestelle "Amsterdamer Straße". Die S-Bahn-Linien S1, S2, S8 und S9 bieten Direktverbindungen aus den Innenstädten von Frankfurt und Offenbach in dichtem Takt. An der Haltestelle "Amsterdamer Straße" verkehren die Offenbacher Stadtbuslinien 103, 104, 105 und 107, sodass es zusätzliche Direktverbindungen in mehrere Teile Offenbachs gibt. Der Ersatzstandort kann mit einmaligem Umsteigen aus der Ortslage Oberrad über die Haltestelle "Offenbach Stadtgrenze" und aus Sachsenhausen über die S-Bahn-Station "Mühlberg" erreicht werden. Während der heutige Standort mit der Buslinie 45 von Sachsenhausen aus zwar gut erreicht werden kann, ist am Ersatzstandort eine deutlich bessere Anbindung aus Offenbach und aus der Frankfurter Innenstadt gegeben. Die Erreichbarkeit zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus der Ortslage Oberrad verändert sich nur geringfügig. Im Rahmen der ständigen Überprüfung des ÖPNV-Netzes bzw. der Vorarbeiten für eine Neufassung des Nahverkehrsplanes Frankfurt am Main wird rechtzeitig zur Verlegung der Sportanlagen geprüft werden, ob und wie die Anbindung der verlegten Sportanlagen verbessert werden kann. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 06.11.2024, NR 1053 Bericht des Magistrats vom 05.12.2025, B 480 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 4, 5 Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 48 Beschluss: a) Die Vorlage B 173 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls als Zwischenbericht zur Kenntnis zu nehmen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 26 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 173 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 11.09.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 173 dient als Zwischenbericht zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und Volt gegen Linke, FDP, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 6475, 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 08.09.2025

  • Stärkung des Kindermuseums; jetzt Junges Museum
    B
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 174 Betreff: Stärkung des Kindermuseums; jetzt Junges Museum Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 11.07.2024, § 4939 - E 52/06 CDU/GRÜNE, l. B 146/24 - Der Jahresbericht 2024 des Jungen Museums des Historischen Museums liegt nun vor und gibt detailliert Auskunft über die Aktivitäten des Jungen Museums und die Besucherzahlen. Anlage 1_Jahresbericht_2024 (ca. 298 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 20.12.2006, E 52 Bericht des Magistrats vom 19.04.2024, B 146 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 52 Beschluss: Die Vorlage B 174 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.06.2025, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage B 174 dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass die jährliche Berichtspflicht aufgehoben wird und dieser in den jährlichen Bericht des Historischen Museums integriert wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Kenntnis ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis ohne Zusatz) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage B 174 dient mit der Maßgabe zur Kenntnis, dass die jährliche Berichtspflicht aufgehoben wird und dieser in den jährlichen Bericht des Historischen Museums integriert wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Kenntnis ohne Zusatz) Beschlussausfertigung(en): § 6398, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 41

  • Grünschnitt von Vereinsgrundstücken kostenlos entsorgen
    B
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 12.05.2025, B 175 Betreff: Grünschnitt von Vereinsgrundstücken kostenlos entsorgen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.02.2025, § 5711 - NR 1092/25 CDU - Wenn ein Grundstück bewohnt oder gewerblich genutzt wird, oder darauf aus anderen Gründen Abfälle anfallen, ist dieses grundsätzlich an die Abfallentsorgung anzuschließen und die Abfälle müssen der Stadt als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Diese Regelung betrifft auch die Abfälle aus Klein- und Freizeitgartenanlagen und ist im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in der Satzung der Stadt Frankfurt am Main über die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung - AbfS) verankert. Bereits jetzt an die öffentlich-rechtliche Abfallentsorgung angeschlossene Kleingärten sind dadurch berechtigt, die Angebote der Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) vollumfänglich zu nutzen. Darunter fallen neben der Bereitstellung und regelmäßigen Leerung von Abfallbehältern für Restmüll und Bioabfälle auch die Nutzung der Wertstoffhöfe, die Sperrmüllabfuhr und die Abfuhr von Grünschnitt im Frühjahr und Herbst. Eine "kostenfreie" Abholung von Grünschnitt, d.h. eine Grünschnittentsorgung ohne bestehenden Anschluss an die Abfallentsorgung, würde zu Lasten aller Gebührenzahlenden gehen und ist damit rechtlich ausgeschlossen. Ob statt normaler Biotonnen die Aufstellung von größeren Wechselbehältern für Bioabfälle möglich ist, richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und muss im Einzelfall durch die Standplatzberatung der FES geprüft und entschieden werden. Mülltonnen können unter entsorgungslogistik@fes-frankfurt.de bestellt werden. Bei weiteren Fragen steht das Umweltamt, Abteilung Abfallwirtschaft und Straßenreinigung, unter abfall.wirtschaft@stadt-frankfurt.de zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 08.01.2025, NR 1092 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO II, TOP 29 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 13 am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 1 am 27.05.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 7 am 17.06.2025, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 6 am 17.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 10 am 17.06.2025, TO II, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 14 am 23.06.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 8 am 26.06.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 12 am 27.06.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 15 am 27.06.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 5 am 27.06.2025, TO I, TOP 49 Beschluss: Die Vorlage B 175 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU, SPD, BFF, Linke und AfD gegen GRÜNE (= Kenntnis) 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 04.09.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 175 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Zurückweisung) Beschlussausfertigung(en): § 6412, 38. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz vom 04.09.2025 Aktenzeichen: 79-3

  • Berufung zum stellv. Ortsgerichtsvorsteher/Schöffen für das Ortsgericht Mitte
    M
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.05.2025, M 81 Betreff: Berufung zum stellv. Ortsgerichtsvorsteher/Schöffen für das Ortsgericht Mitte Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Herrn Eberhard Ruoff als stellv. Ortsgerichtsvorsteher/ Schöffen für das Ortsgericht Mitte. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Ortsgerichtsmitgliedern. Die Ortsbeiräte 3, 4 und 5 haben den im Beschlusstext genannten Herrn Eberhard Ruoff als stellv. Ortsgerichtsvorsteher/ Schöffen vorgeschlagen. Der Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Anlage 1_Liste (nicht öffentlich - ca. 4 KB) Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Eberhard Ruoff als stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/Schöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main Mitte. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 26 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Herrn Eberhard Ruoff als stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher/Schöffen für das Ortsgericht Frankfurt am Main Mitte. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6385, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 00-33-11

  • Berufung zur stellv. Ortsgerichtsvorsteherin/Schöffin für das Ortsgericht Mitte
    M
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 12.05.2025, M 82 Betreff: Berufung zur stellv. Ortsgerichtsvorsteherin/Schöffin für das Ortsgericht Mitte Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von 5 Jahren Frau Carmen Verzi Flaschenburgstraße 6 60599 Frankfurt am Main als stellv. Ortsgerichtsvorsteherin/ Schöffin für das Ortsgericht Mitte. Begründung: Gemäß § 3 Ziff. 7 der Geschäftsordnung besitzen die Ortsbeiräte das Vorschlagsrecht bei der Bestellung von Ortsgerichtsmitgliedern. Die Ortsbeiräte 3,4 und 5 haben die im Beschlusstext genannte Frau Carmen Verzi als stellv. Ortsgerichtsvorsteherin/ Schöffin vorgeschlagen. Die Genannte erfüllt die erforderlichen Voraussetzungen zur Übernahme des Ehrenamtes und hat sich schriftlich mit der Wahl einverstanden erklärt. Zur Wahl von Ortsgerichtsmitgliedern bedarf es nach § 4 Abs. 1 des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 30.06.2025, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Carmen Verzi Flaschenburgstraße 6 60599 Frankfurt am Main als stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin/Schöffin für das Ortsgericht Frankfurt am Main Mitte. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 27 Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung wählt gemäß den Bestimmungen des Hessischen Ortsgerichtsgesetzes mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl ihrer Mitglieder für die gesetzliche Amtsdauer von fünf Jahren Frau Carmen Verzi Flaschenburgstraße 6 60599 Frankfurt am Main als stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin/Schöffin für das Ortsgericht Frankfurt am Main Mitte. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; AfD, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6386, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 00-33-11

  • Fechenheimer Auenwald erhalten
    NR
    12.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, NR 1242 Betreff: Fechenheimer Auenwald erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die 50 Bäume im Fechenhimer Auenwald bleiben erhalten (grüne Linie) Der neue Rettungs/Versorgungsweg wird 15 Meter weiter in der Wiese errichtet. (gelbe Linie), siehe Foto. Quelle Google Earth Begründung: Die kürzlichen Vermessungsarbeiten, Gespräche, eingeschlagenen Holzpfosten, lassen auf dieses Horrorvorhaben schließen. Wenn der neue Weg jedoch in der Wiese errichtet wird, müssen keine Bäume gefällt werden (gelb) Zudem wäre der neue Weg auf der Wiese 2 Meter höher und nur alle 10 Jahre überschwemmt und nicht ständig. Die Wiese befindet sich im Eigentum der Stadt Frankfurt. Die Wiese kann weiterhin aufgeforstet werden. 50 Bäume auf dem jetzigen Leinpfad zu fällen, um sie 15 Meter weiter wieder zu ersetzen, ist sinnlos. Niemand weiß, ob es sich solche Prachtexemplare in Zeiten des Klimawandels nochmal entwickeln können. Die Biodiversität ist derzeit noch sehr hoch. Erlen, Hainbuchen, Silberpappeln, Rosskastanien, Ahornbäume, die weichen sollen, haben einen gelben Punkt. Hingehen und anschauen, bzw. hier zu sehen. www.anlage4.de/jenni.mov Jenni, das Fechenheimer Kult-Pferd, ging an besonders heißen Tagen dort immer spazieren um sich abzukühlen. Die Betondecke des alten Pfades kann entfernt werden und als Naturweg erhalten werden. Schwere Fahrzeuge müssen dort nicht mehr entlang fahren. Antragsteller: Gartenpartei Antragstellende Person(en): Stadtv. Tilo Schwichtenberg Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 14.05.2025 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 16.06.2025, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1242 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 40. Sitzung des OBR 11 am 16.06.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage NR 1242 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: 1 GRÜNE, 4 SPD, CDU, BFF und FDP gegen 4 GRÜNE und Linke (= Beratung); 1 SPD (= Enthaltung) 37. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 23.06.2025, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1242 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Ablehnung) 37. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 24.06.2025, TO I, TOP 8 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage NR 1242 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 03.07.2025, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 1242 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen Linke und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Bäppler-Wolf (= Enthaltung) 41. Sitzung des OBR 11 am 01.09.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage NR 1242 wird abgelehnt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 6367, 42. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2025 Aktenzeichen: 79-0

  • Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen
    OFOB 2
    12.05.2025 · Linke

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 1139/2 Betreff: Die im Oeder Weg aufgestellten Baumkübel als Modell zur Begrünung von Straßen nutzen, in die wegen darunterliegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden dürfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: 1.) Auch in den fahrradfreundlichen Nebenstraßen Kettenhofweg und Grüneburgweg werden bis zur endgültigen Entscheidung Baumkübel wie im Oederweg aufgestellt. 2.) Entsprechend der Baumkübel im Oederweg sollten witterungsresistente Baumkübel entwickelt werden, die wegen der unter der Straße liegenden Versorgungsleitungen mit Bäumen bepflanzt auf der Straßendecke aufgestellt werden können. 3.) Diese witterungsresistenten Baumkübel sollen in Straßen Aufgestellt werden, in denen aufgrund darunter Liegender Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Begründung: In Zeiten des beschleunigten Klimawandels steigen die Temperaturen in Frankfurt von Jahr zu Jahr. Zur Verbesserung der Lebensqualität ist eine umfangreiche Begrünung im Stadtraum notwendig, die u.a. durch die massive Anpflanzung von Bäumen herbeigeführt werden kann. Wenn keine Bäume im Erdreich angepflanzt werden können, müssen Alternativen entwickelt werden. Eine dieser Lösungen wäre, wenn man gemäß den im Oederweg aufgestellten Baumkübel witterungsresistente Kübel herstellt, die jahrelang genutzt werden können. Diese witterungsresistenten Baumkübel sind in Straßen aufzustellen, in die wegen der unter Straßendecke liegenden Versorgungsleitungen keine Bäume gepflanzt werden können. Die Aufstellung solcher Kübel und die darin vorgesehene Anpflanzung von Bäumen tragen dazu bei das Stadtklima zu verbessern. Ein erfolgreiches Modell befindet sich vor der Universitätsbibliothek in Bockenheim. Die Chance der Verbesserung des Stadtklimas durch Baumkübel muss in Zeiten des Klimawandels genutzt werden. Anlage 2 Fotos Baumkübel Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur Sitzung am 08.09.2025 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des OBR 2 am 08.09.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 2 am 27.10.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1139/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen Linke (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

  • Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau
    OFOB 2
    12.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 1142/2 Betreff: Spielplatz Eppsteiner Straße/Ecke Wiesenau Der Magistrat wird gebeten, den Spielplatz an der Ecke Eppsteiner Straße/ Wiesenau in Zusammenarbeit mit dem Gremium, dem zuständigen Kinderbeauftragten und interessierten Anwohner/ innen, bzw. Nutzer/ innen deutlich aufzuwerten und auch für ältere Kinder und Jugendliche attraktiv zu gestalten. Wünschenswert wären zusätzliche multifunktionale Geräte, die - ähnlich wie im Grüneburg-, bzw. Rothschildpark - welche z.B auch von Jugendlichen und bewegungsbewussten Erwachsenen fürs Fitnesstraining genutzt werden können (s. Fotos). Begründung: Anliegen von Anwohnerinnen und Anwohnern aller Altersstufen Der eingezäunte und räumlich großzügige Spielplatz an der Ecke Eppsteiner Straße/ Wiesenau - mit Schaukel, Kletterwand und Feuerwehrauto - wird gerade von Eltern mit sehr kleinen Kindern (ca. 0-4 Jahre) gut und gerne besucht. Zudem wird das Areal von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der angrenzenden Büros bei gutem Wetter für Pausen ebenfalls gut frequentiert. Hier dienen Tischtennis-, sowie Schachplatte(n) für eine entspannte, einladende Atmosphäre. Gerade an heißen Sommertagen dient auch der alte Baumbestand für Erholung und Entspannung. Bezüglich der Spielgeräte werden derzeit nur sehr kleine Besucherinnen und Besucher angesprochen. Da es sich aber um ein flächenmäßig relativ großzügiges Areal handelt, sind Besucherinnen und Besuchern verschiedener Altersgruppen mit der Bitte Erweiterung der Betätigungsmöglichkeiten um an die Antragstellerin herangetreten. Jetzige Situation Spielplatz Ecke Eppsteiner Straße/ Wiesenau: Fotos 1-4) o.g. Beispiele aus dem Grüneburg-, bzw. Rothschilpark: Fotos 5-9) Alle Fotos stammen von der Antragstellerin, die abgebildeten Personen waren mit den Fotos einverstanden Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 1142/2 wird zurückgestellt bis ein Ortstermin zu der Thematik stattgefunden hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 2 am 01.12.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 1142/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 2 am 19.01.2026, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 1142/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 1142/2 wurde zurückgezogen.

  • Landschaftsschutzgebiet Rebstock ist kein Messeparkplatz Keine Verlagerung des Festplatzes am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock
    OFOB 2
    12.05.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 1144/2 Betreff: Landschaftsschutzgebiet Rebstock ist kein Messeparkplatz Keine Verlagerung des Festplatzes am Ratsweg in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt 1.) Der Festplatz am Ratsweg mit Dippemess wird nicht an den Rebstock verlagert. 2.) Außer den bisher stattfindenden Kulturveranstaltungen wie z. Bsp. die beiden Afrika-Feste und das Newroz-Fest sowie der teilweisen Nutzung während der Messe werden keine weiteren Veranstaltungen in das Landschaftsschutzgebiet Rebstock verlagert. 3.) Der Magistrat wird beauftragt die in der OM 3434 "Öffentliche Vorstellung der Planungen und gegebenenfalls Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Dippemess" vom 23.01.2023 gestellten Fragen endlich zu beantworten und den Ortsbeirat 2 über die Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Festplatzes Rebstock an einen Alternativstandort zu informieren. 4.) Die Machbarkeitsstudie zur Verlagerung der Europäischen Schule an den Festplatz am Ratsweg, und der Machbarkeitsstudie zur Verlagerung des Festplatzes vom Ratsweg wurde dem Ortsbeirat 2 in öffentlicher Sitzung vorgestellt. Begründung: Der Rebstock ist Landschaftsschutzgebiet und Kaltluftentstehungsgebiet. Im Kontext des Klimawandels sind gerade solche Gebiete unter besonderen Schutz zu stellen, um seine Aufgaben weiter erfüllen zu können. Ferner gibt es im Rebstock seltene Arten, die geschützt werden müssen. Sinnvoller Weise müssten aufgrund des Klimawandels neue Untersuchungen gemacht werden, welche Auswirkungen die stattfindende Nutzung durch die Messe auf das Gebiet hat. Sowohl der Bevölkerung als auch dem Rebstockgelände als schützenswerte Grünfläche, sind zusätzliche Belastungen durch Großveranstaltungen nicht zumutbar. Weiterhin taucht die berechtigte Frage auf, wo die umfangreichen Untersuchungen über die Auswirkungen einer gleichzeitigen Durchführung von Messen und Veranstaltungen auf dem Rebstockgelände für die Bevölkerung sind. Die Bevölkerung leidet seit Jahrzehnten unterd den Auswirkungen der zugeparkten Stadtteile, durch Lärm und Luftverschmutzung durch den Verkehr und die Veranstaltungen Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 15 Die GRÜNE- und die FDP-Fraktion stellen den Geschäftsordnungsantrag die Vorlage OF 1144/2 bis zur nächsten turnusmäßigen zurückzustellen. Beschluss: 1. Dem Geschäftsordnungsantrag wird zugestimmt. 2.Die Vorlage OF 1144/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und BFF 41. Sitzung des OBR 2 am 23.06.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 1144/2 wird abgelehnt. Abstimmung: 5 GRÜNE, 3 CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); 1 GRÜNE und 1 CDU (= Enthaltung)

  • Baustellenschild an der Fußgängerbrücke über der Miquelallee lesbar aufstellen
    OFOB 2
    12.05.2025 · FDP

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 1151/2 Betreff: Baustellenschild an der Fußgängerbrücke über der Miquelallee lesbar aufstellen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das Informationsschild an der Baustelle so aufzustellen, daß es auch lesbar ist. Begründung: Das Schild ist derzeit mitten auf der Baustelle montiert, die die Bürger nicht betreten dürfen. Es ist nur lesbar, wenn man das Verbot mißachtet, oder ein Fernglas benutzt. Fotos vom Antragssteller Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7059 2025 Die Vorlage OF 1151/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: 3 CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE und Linke (= Ablehnung) bei Abwesenheit 1 CDU Aktenzeichen: 67-0

  • Fußgängerbrücke über der Miquelallee sofort wieder öffnen - Baustelle auf die Ferien verschieben
    OFOB 6
    12.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 1152/2 Betreff: Fußgängerbrücke über der Miquelallee sofort wieder öffnen - Baustelle auf die Ferien verschieben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die wegen der vorgesehenen Renovierung und Ertüchtigung gesperrte Fußgängerbrücke über die Miquelallee sofort wieder zu öffnen und die vorgesehenen Arbeiten auf die Ferienzeit nach dem 7. Juli 2025 zu verschieben. Begründung: Für Schüler des Adornogymnasiums und der Holzhausenschule, die nördlich der Miquelallee wohnen, ist die Brücke die wichtigste Schulwegverbindung. Der Weg über die ampelgesteuerte Kreuzung Miquelallee / Hansaallee ist weit und mit zusätzlichen Gefahren verbunden: mangelhafter Platz für Fußgänger an der Ampel, dort direkte Kollission mit dem flächenmäßig deutlich bevorzugten Radverkehr, Gefährdung durch rücksichtslos abbiegenden Autoverkehr. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 26.05.2025, OF 1155/2 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 2 am 26.05.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 1152/2 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1155/2 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Linke gegen BFF (= Annahme)

  • Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-Station
    OFOB 8
    12.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 320/16 Betreff: Umgehende Erneuerung der Fahrbahndecke - Unfall an der U-Bahn-Station Vorgang: OM 2682/18 OBR 16; ST 792/18; OM 3286/18 OBR 16; ST 1901/18; ST 1999/18; ST 633/19; ST 1791/19; ST 2014/19; OF 307/20 OBR 16; ST 483/20; ST 1746/20 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahndecke an der U-Bahnstation Enkheim umgehend sanieren und zusätzlich im Einfahrtsbereich sogenannte "Speedbreaker" einbauen zu lassen. In seiner Stellungnahme ST 1746 vom 05.10.2020 nimmt der Magistrat wie folgt Stellung: Der Magistrat entspricht der Anregung und wird die Fahrbahn grundlegend Instand setzen. Der Sanierung gehen umfangreiche bauvorbereitende Arbeiten voraus, darüber hinaus müssen vergaberechtliche Voraussetzungen geschaffen werden. Der Magistrat bedauert daher, derzeit noch nicht exakt terminieren zu können, wann die Maßnahme umgesetzt wird. Bis dahin wird die Verkehrssicherheit weiter mit einfachen Mitteln aufrechterhalten. Begründung: Trotz der Zusage des Magistrats aus 2020 wurde die Fahrbahndecke nicht Instand gesetzt, obwohl schon in der OM 2682 aus 2017 auf die Gefahren für die Fußgänger hingewiesen wurde. Leider ist bis heute nichts passiert und leider müssen wir heute zur Kenntnis nehmen, dass ein Bürger bei der Überquerung der Fahrbahn gefallen ist und sich dabei schwer verletzt hat und statt Maßnahmen zu ergreifen wird ein lapidares Warnschild aufgehängt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2018, OM 2682 Stellungnahme des Magistrats vom 20.04.2018, ST 792 Anregung an den Magistrat vom 05.06.2018, OM 3286 Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1901 Stellungnahme des Magistrats vom 15.10.2018, ST 1999 Stellungnahme des Magistrats vom 29.03.2019, ST 633 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1791 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2019, ST 2014 Antrag vom 18.02.2020, OF 307/16 Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2020, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 05.10.2020, ST 1746 Beratung im Ortsbeirat: 16 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 16 am 27.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7051 2025 Die Vorlage OF 320/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße
    OFOB 12
    12.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 515/4 Betreff: Zukunft des Areals Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird gebeten, darüber Auskunft zu erteilen, _ob zu dem Areal Saalburgallee/Andreaestraße/Ettlingerstraße/Heidelbachstraße ein Antrag auf Abriss der gesamten Bebauung vorliegt und ob der Antrag bereits genehmigt wurde. _und wenn Ja: Wann wird der Abriss beginnen und gibt es die Möglichkeit, die Liegenschaft für eine Zwischennutzung Interessent*innen anzubieten? _Kann der Magistrat die Gerüchte der (Teil-)Schließung der Post-/Postbank-Filliale zum 27.05.2025 und eine Neueröffnung einer Postfiliale in der "Sonnenblumenbäckerei" an der Ecke Wöllstädter Straße/Am Ameisenberg bestätigen? Begründung: Für die Anwohnenden ist es wichtig darüber informiert zu sein, wie sich die Infrastruktur und Wohnverhältnisse im Stadtteil ändern. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 4 am 27.05.2025, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1198 2025 Die Vorlage OF 515/4 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der dritte Spiegelstrich ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: GRÜNE, Linke, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung); SPD (= Enthaltung)

  • Schattendachplanung Riedbergplatz
    OFOB 3
    12.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 608/12 Betreff: Schattendachplanung Riedbergplatz In Ergänzung und Konkretisierung zur Magistratsvorlage M 63 und der OA 548 wird der Magistrat gebeten, bei der Feinplanung der Umgestaltung des Riedbergplatzes hinsichtlich der Schattendächer eine Ausführung zu wählen, die - soweit möglich - diese Kriterien erfüllt: 1. Die tragenden Pfosten werden wahlweise aus Holz oder Stahl errichtet, wobei beim Kleinkinderspielbereich darauf geachtet wird, dass der Spielbereich nicht durch Pfosten eingeschränkt wird. 2. Die Schattenwirkung wird durch schräg stehende Holzlamellen erzielt, ähnlich der Ausführung am "Piratenspielplatz" (Kätcheslachpark West) am Riedberg Quelle: Eigene Zeichnung 3. Für die geplanten drei Schattendächer werden die Lamellen so ausgerichtet, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten ihre maximale Schattenwirkung erzielen, konkret bedeutet das: Dach Längsrichtung der Lamellen Maximaler Schatten ca. um #1, Kleinkinderspielbereich 325° (ungefähr parallel zur Otto-Schott-Straße) 16:00 MESZ #2, Mitte 280° 14:00 MESZ #3, östliche Betonmauer 245° 12:30 MESZ Diese Anordnung wird in der folgenden Skizze veranschaulicht: Quelle: Eigene Zeichnung 4. Das Schattendach #1 über dem Kleinkinderspielbereich wird wahlweise nach Westen erweitert oder verschoben, um zur Optimierung auf den späteren Nachmittag zu passen. 5. Die organische äußere Form der Schattendächer kann wahlweise durch entsprechend unterschiedlich weit überstehende Enden der Lamellen erzielt werden (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 9, "Einfache Pergola") oder durch Einfassung in eine umlaufende Begrenzung in Holz oder Metall (vgl. Präsentation des Grünflächenamts, Seite 8, Wohnkomplex Jekaterinburg). Ziel ist es, die Schattendächer in architektonisch ansprechender, der Bedeutung des Platzes angemessener, Weise zu gestalten. 6. Die Schattendächer #2 und #3 sollen - wenn möglich - durch Kletter- oder Rankpflanzen wie wilden Wein oder Knöterich zusätzlich begrünt werden. Die gewählten Pflanzen sollen im Sommer für eine höchstmögliche Kühlungswirkung sorgen und im Winter ihr Laub abwerfen. Pflanzen, die attraktiv für Wespen sind, sollen vermieden werden. Des Weiteren sei daran erinnert, dass das bestehende Klettergerüst einen hohen Spielwert aufweist und daher erhalten bleiben soll, z. B. durch Versetzung nach Westen an Stelle der dort bisher befindlichen Einzelspielgeräte. Begründung: Die Umgestaltung des Platzes folgt den Zielen, den Platz grüner, natürlicher, schattiger und somit auch kühler zu gestalten. Seine bisherigen Funktionen soll er dabei behalten oder sogar erweitern. Daher entspricht eine Gestaltung der Schattendächer mit einem hohen Holzanteil der Grundidee der Umgestaltung, weist eine sehr gute CO2-Bilanz auf und kann auch zu vergleichsweise niedrigen Kosten gebaut werden. In der Abwägung gegenüber geschlossenen Dächern erscheinen Holzlamellen als geeignet, um einerseits direktes Sonnenlicht abzuschatten, gleichzeitig aber auch die darunter liegenden Flächen nicht zu sehr zu verdunkeln. Die je nach Dach unterschiedlich gedrehten Lamellen sorgen dafür, dass zwischen Mittag und Abend immer wieder andere Flächen optimal beschattet werden, ausgehend von dem Kleinkinderspielbereich, der gerade am späteren Nachmittag seine stärkste Nutzung hat, gerade wenn die Sonne entlang der Hans-Bethe-Straße scheint. Gleichzeitig entsteht so eine zusätzliche Fokussierung des optischen Eindrucks auf die Platzmitte hin. Die Funktion als Regenschutz erscheint vernachlässigbar, da ein eingeschränkter Aufenthalt bei Regen auch unter den Vordächern des Riedbergzentrums möglich ist. Ebenso erscheint eine Dachbegrünung verzichtbar, da dafür ein wenig mehr Regenwasser in die Zisternen strömt und dadurch Erhalt und Pflege der zahlreichen Büsche, Beete und Bäume unterstützt. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6999 2025 Die Vorlage OF 608/12 wird als gemeinsamer Antrag von CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Linke in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Aufwertung des Elisabeth-Selbert-Platzes
    OFOB 3
    12.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 12.05.2025, OF 613/12 Betreff: Aufwertung des Elisabeth-Selbert-Platzes Der Magistrat wird gebeten, den unteren Teil des Elisabeth-Selbert-Platzes für die öffentliche Nutzung wieder instand zu setzen und aufzuwerten, konkret: - Die vorhandenen Bänke auf Nutzbarkeit zu prüfen und ggf. die Holzplanken zu erneuern. - Den Boden von Bewuchs zu reinigen und insbesondere für Boule-Spiele zu ertüchtigen (Südseite der Fläche). - Im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten durch einfache, robuste Fitnessgeräte wie z. B. Klimmzugstangen weitere Nutzungsanreize insbesondere in Richtung Sport und Ertüchtigung zu setzen. Schön gelegen, aber leider etwas heruntergekommen. Quelle: Eigene Aufnahme, vom östlichen Eingang nach Südwest fotografiert. Begründung: Der Elisabeth-Selbert-Platz ist günstig im Quartier Schöne Aussicht gelegen. Während der nördlich angrenzende Spielplatz in Kürze wohl durch eine Tischtennisplatte noch aufgewertet wird, mangelt es dem südlichen, unteren Teil an Anreizen und Impulsen für eine intensivere Nutzung durch die Nachbarschaft. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 12 am 23.05.2025, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7003 2025 Die Vorlage OF 613/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Linke

  • Buslinie 29 beschleunigen
    STOB 11
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 738 Betreff: Buslinie 29 beschleunigen Auf dem Linienweg der Buslinie 29 wurden Ende 2023 insgesamt zehn Lichtsignalanlagen im Abschnitt zwischen den Haltestellen "Schwalbenweg" und "Emil-von-Behring-Straße" in beide Richtungen mit einer Busbeschleunigung ausgerüstet. Hierbei erkennt die Lichtsignalanlage, wenn sich ein Bus nähert und verkürzt die Wartezeit für den Bus. Unter anderem wurden Ende 2023 auch die Lichtsignalanlagen in den folgenden Kreuzungsbereichen beschleunigt: - Am Weißkirchener Berg / L 3019 - L 3019 / Altenhöferallee - Carl-Hermann-Rudloff-Allee / Riedbergallee - Zur Kalbacher-Höhe / Marie-Curie-Straße Nach der Umrüstung dieser Lichtsignalanlagen wurden Auswertungen zu den Wartezeiten der Linie 29 an den genannten Knotenpunkten vorgenommen. Aktuell sind die Ergebnisse der Busbeschleunigung noch nicht zufriedenstellend. Daher finden weitere Prüfungen statt, um eine möglichst gute Beschleunigung der Linie 29 zu erreichen. Bei Maßnahmen zur Busbeschleunigung sind auch mögliche Auswirkungen auf den Kfz-, Rad- und Fußverkehr mit dem Ziel eines stets guten Verkehrsflusses für alle Verkehrsteilnehmenden zu bedenken. Zudem gilt es zu beachten, dass die U-Bahn immer Vorrang vor dem Bus hat. Dies betrifft beispielsweise die Kreuzung Carl-Hermann-Rudloff-Allee / Riedbergallee. Die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Marie-Curie-Straße / Lurgiallee hat aktuell noch keine ÖPNV-Bevorrechtigungskomponenten. Die Möglichkeit der Nachrüstung ist zurzeit in Klärung. Aktuell sind die Lichtsignalanlagen Zur Kalbacher-Höhe / Marie-Curie-Straße und Marie-Curie- Straße / Lurgiallee so geschaltet, dass die großen Verkehrsmengen zwischen der Rosa-Luxemburg-Str. und der A 661 möglichst zügig vorankommen. Infolgedessen ergeben sich auf den geringer frequentierten Abbiegespuren, die von der Buslinie 29 befahren werden, erhöhte Wartezeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6089

  • Wolfshohl in Spielstraße umwidmen
    STOB 7
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 739 Betreff: Wolfshohl in Spielstraße umwidmen Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme vom 13. Januar 2023, ST 175, der damaligen Anregung nicht entsprochen. Der Sachverhalt ist weiterhin unverändert, weshalb der Magistrat keinen Bedarf für einen Ortstermin sieht. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6423

  • Umstieg von U9 zu S6 optimieren
    STOB 11
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 740 Betreff: Umstieg von U9 zu S6 optimieren Der Wunsch nach einer besseren Umsteigemöglichkeit zwischen der S-Bahn-Linie S6 und der U-Bahn-Linie U9 an der Station "Ginnheim" bzw. "Ginnheim/Niddapark" ist nachvollziehbar. Die aktuelle Fahrplanlage der U9 ist jedoch durch mehrere Faktoren vorgegeben. Die Linie U9 teilt sich ihre Strecke mit anderen U-Bahn-Linien: - Zwischen Ginnheim und Heddernheimer Landstraße verkehrt parallel die Linie U1. - Zwischen Wiesenau und Niederursel verkehren parallel die Linien U3 und U8. - Zwischen Niederursel und Riedberg verkehrt parallel die Linie U8. - Zwischen Kalbach und Nieder-Eschbach verkehrt parallel die Linie U2. Diese enge Gleisbelegung erfordert eine exakte Abstimmung der Fahrpläne aller Linien. Die Fahrplanlage der Linie U9 unter Berücksichtigung eines einheitlichen 15-Minuten-Takts ergibt sich schließlich aus den freien "Slots" auf der Strecke. Eine Verschiebung des Fahrplans der Linie U9 zur Verbesserung des Anschlusses zur S6 hätte zur Folge, dass auch die Fahrpläne der Linien U1, U2, U3 und U8 sowie zahlreicher Buslinien angepasst werden müssten. Dies würde an anderen Knotenpunkten bestehende Anschlüsse zwischen U-Bahn, S-Bahn und Bussen verschlechtern. Insbesondere die Linien U2 und U3 bieten Anschlüsse zu weiteren S-Bahn-Linien. Eine Fahrplanänderung würde hier zu Anschlussverlusten führen und wäre nachteilig für die Fahrgäste, die von diesen Verbindungen profitieren und auf diese angewiesen sind. Vor diesem Hintergrund ist eine Verbesserung des Anschlusses an der Station "Ginnheim/Niddapark" nicht ohne erhebliche Nachteile an anderen Stellen im U-Bahn-Netz möglich und wird deshalb nicht weiterverfolgt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6420

  • Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen
    STOB 12
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 741 Betreff: Abfluss vom Verbindungsweg Kalbach-Riedberg zum Kätcheslachweiher herstellen Der genannte Graben ist der Stadtentwässerung Frankfurt am Main nicht zugeordnet und befindet sich laut Geoportal der Stadt Frankfurt am Main (Auszug als Anlage beigefügt) in Privatbesitz und fällt somit nicht in die Unterhaltungspflicht der Stadtentwässerung Frankfurt am Main. Anlage 1 (ca. 1 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5295 Antrag vom 27.04.2026, OF 8/12

  • Unfallträchtige Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg
    STOB 11
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 742 Betreff: Unfallträchtige Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Einmündung Berkersheimer Weg und Azaleenweg in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt. Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung werden diese dann von der Unfallkommission behandelt. Fast-Unfälle werden polizeilich nicht erfasst, so dass keine Kenntnisse hierüber vorliegen. Auch ein Unfall bis zum 30.11.2024 ist polizeilich nicht bekannt. Da es sich um eine Sackgasse mit verkehrsberuhigtem Bereich handelt, ist eine zusätzliche Beschilderung nicht möglich. Die Unfallkommission wird den Kreuzungsbereich weiter beobachten und bei Veränderung des Unfalllagebilds reagieren. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6320 Antrag vom 10.11.2025, OF 1155/10 Anregung an den Magistrat vom 25.11.2025, OM 7754

  • Tempo-30-Markierung auf der Straße Am Dachsberg
    STOB 8
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 743 Betreff: Tempo-30-Markierung auf der Straße Am Dachsberg Verkehrszeichen und -einrichtungen (hierzu zählen auch Markierungen) sollen durch die Straßenverkehrsbehörde nur angeordnet werden, wenn sie zwingend erforderlich sind. Die Straße "Am Dachsberg" liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Die gewünschte Markierung würde die geltende Regelung wiederholen. Die teils weit unter dem gesamtstädtischen Mittel liegenden Übertretungsquoten bei den dortigen Messeinsätzen der Städtischen Verkehrspolizei rechtfertigen eine solche Anordnung nicht. Vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen wäre damit ohnehin nicht abzuhelfen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6318

  • Umsetzung von KAV-Vorschlägen beim Frankfurt Immigration Office
    STOB 12
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 744 Betreff: Umsetzung von KAV-Vorschlägen beim Frankfurt Immigration Office Zu Frage 1: Vorweg wird angemerkt, dass parlamentarische Anfragen und sonstiger Schriftverkehr lediglich 5 Jahre aufbewahrt werden. Seit 2020 hat die KAV insgesamt 22 Anregungen zur Verbesserung der Arbeitssituation der Ausländerbehörde, die seit 01.07.2024 Frankfurt Immigration Office - Ausländerbehörde - heißt, eingereicht. Einzig und allein aufgrund einer Anregung der KAV konnten keine Veränderungsprozesse angestoßen werden. Vor dem Hintergrund, dass es originäre Aufgabe einer jeden Führungskraft ist, vorhandene Prozesse zu analysieren, kritisch zu hinterfragen und Optimierungspotenziale zu entdecken und umzusetzen, waren einige Anregungen der KAV bereits in der Umsetzungsplanung, als die Anregung eingereicht wurde. In einzelnen Fällen konnte durch die unterstützenden Anregungen der KAV diese Prozesse beschleunigt bzw. nochmals erweitert werden. Insofern kann berichtet werden, dass folgende von der KAV unterstützte Maßnahmen umgesetzt werden konnten. a) K 164/2020 E-Mailverkehr effektiver gestalten b) K 185/2020 Wirtschaft wieder ankurbeln - besondere Rolle der Ausländerbehörde c) K 117/2023 Aktualisierung der FAQ der Ausländerbehörde d) K 133/2023 Übersetzung der Website der Ausländerbehörde Zu Frage 2: Alle anderen nachfolgend aufgelisteten Anregungen, die die KAV zur Verbesserung der Arbeitssituation eingereicht hat, konnten nicht umgesetzt werden. Zu den Gründen wird auf die der KAV jeweils vorliegenden Stellungnahmen verwiesen. a) K 170/2020 Runder Tisch gegen Au-Pair in Notlagen b) K 184/2020 Pflegekräfte sind besonders notwendig -jetzt und in der Zukunft c) K 210/2020 Kassenbons mit wichtigen Anschriften versehen d) K 215/2021 Ausländerbehörde - E-Mail-Verkehr modernisieren e) K 218/2021 Einrichtung einer Außenstelle der Frankfurter Ausländerbehörde f) K 24/2021 Mitteilung der Ausländerbehörde und Infoblatt über den Anspruch auf einen Berechtigungsschein zum Integrationskurs für die Neuzuwanderer g) K 51/2022 Information über die erforderlichen Unterlagen zur Erteilung eines Aufenthaltsvisums auf der Website h) K 76/2022 Beratungscenter/Willkommenscenter in der Ausländerbehörde i) K 84/2022 Broschüren und Flyer zum Thema "Nothilfen in Fällen von häuslicher Gewalt" in der Ausländerbehörde j) K 87/2022 Aktuelle Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz bei der Ausländerbehörde in Serbischer und weiterer relevanten Sprachen k) K 88/2022 Kampagne für kommende doppelte Staatsbürgerschaft l) K 89/2022 Über die neue Möglichkeit bei den Integrationskursen für afghanische Geflüchtete informieren m) K 95/2022 Fiktionsbescheinigungen bringen Studierende in Not n) K 106/2022 Volle Ausschöpfung des Ermessensspielraums o) K 107/2022 Automatische Fiktionsbescheinigungen p) K 117/2022 "Leichte Sprache" in der Stadtverwaltung q) K 125/2023 Informationen über neue Möglichkeiten im Ausländerrecht r) K 116/2023 Ausländeramt - Ihre Meinung ist uns wichtig Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anfrage der KAV vom 10.02.2025, KA 51

  • Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum
    STOB 8
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 745 Betreff: Änderungssatzung neue Gebühren Sondernutzungen im öffentlichen Raum Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 20.02.2025, OA 536

  • Mobile barrierefreie Komposttoilette am Spielplatz „An den Bergen“ aufstellen
    STOB 14
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 746 Betreff: Mobile barrierefreie Komposttoilette am Spielplatz "An den Bergen" aufstellen Nach Erfahrung und Einschätzung des Magistrats ist der Spielplatz "An den Bergen" in Bezug auf seine Frequentierung nicht mit erhöhter Priorität einzustufen. Unter Abwägung verschiedener Bedarfe u.a. der Frequentierung werden durch den Magistrat aktuell drei Plätze im Rahmen eines Pilotprojekts mit mobilen Komposttoiletten ausgestattet. Da diese in der Aufstellung und Unterhaltung rund fünffach höhere Kosten als herkömmliche Dixi-Toiletten verursachen, ist es unter Einbeziehung der finanziellen Mittelverfügbarkeit nicht möglich, die zahlreich gemeldeten Bedarfe zu decken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.11.2024, OM 6035

  • Antragsportal kindernetfrankfurt hier: eventuelle Probleme, zum Beispiel mit fehlenden Daten
    STOB 13
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 747 Betreff: Antragsportal kindernetfrankfurt hier: eventuelle Probleme, zum Beispiel mit fehlenden Daten Die Systemumstellung von kindernetfrankfurt.de erfolgte planmäßig Anfang Dezember 2024. Der Neustart von kindernetfrankfurt.de machte es erforderlich, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer, die einen Betreuungsplatz suchen, neu registrieren und auch Vormerkungen für ihre Wunscheinrichtungen neu eingeben mussten. Um alle Nutzerinnen und Nutzer frühzeitig über die Systemumstellung von kindernetfranfurt.de zu informieren, wurde eine umfangreiche Kommunikationskampagne durchgeführt. Bereits ein Jahr vor dem Neustart wurden auf kindernetfrankfurt.de an verschiedenen Stellen im System entsprechende Informationen für Eltern zur Systemumstellung eingefügt. Außerdem wurde ein FAQ-Bereich mit Fragen zur Systemumstellung eingerichtet. Zusätzlich erhielten ca. 35.000 registrierte Nutzerinnen und Nutzer E-Mails mit den wichtigsten Informationen zum Neustart. Das System verschickte außerdem vollautomatisch nach jeder Vormerkung eine E-Mail mit Informationen zum Neustart an die Eltern. Darüber hinaus wurden auf frankfurt.de/kindernet zielgruppengerecht Informationsseiten sowohl für Träger und Einrichtungen als auch für Eltern und Sorgeberechtigte eingerichtet, die alles Wissenswerte zur Systemumstellung kurz und verständlich auf Deutsch, aber auch in anderen Sprachen erklärten. Ebendies leisteten auch die gedruckten und ebenfalls mehrsprachigen Flyer, die im September 2024 großflächig (circa 100.000 Tsd. Exemplare) im gesamten Stadtgebiet an öffentliche Stellen, Betreuungseinrichtungen, an eine Vielzahl von Beratungsstellen sowie an Grundschulen verschickt wurden. Die digitale Version des Flyers stand zudem auf frankfurt.de/kindernet zum Download zur Verfügung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Infobörse Kindertagesbetreuung im Stadtschulamt informierten die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit ab Dezember 2023 über die Systemumstellung. Um Eltern auch außerhalb der Infobörse des Stadtschulamtes beraten zu können, wurden einige Beratungsstellen und Honorarkräfte des Kinderschutzbundes geschult. Die geschulten Honorarkräfte des Kinderschutzbundes stehen seitdem allen Frankfurter Beratungsstellen und den Eltern bei Bedarf zur Verfügung, um bei der Anmeldung im Elternportal und der Abgabe einer Bedarfsmeldung zu unterstützen. Seit dem Neustart von kindernetfrankfurt.de im Dezember vergangenen Jahres sind uns keine Probleme mit dem neuen System im Ortsbezirk 10 bekannt. Auch aus den Kindertageseinrichtungen oder von Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbezirks sind bisher keine entsprechenden Rückmeldungen über Probleme mit dem System eingegangen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.03.2025, OM 6636

  • Ganztagskonzepte für Eckenheim, den Frankfurter Berg und Preungesheim
    STOB 9
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 748 Betreff: Ganztagskonzepte für Eckenheim, den Frankfurter Berg und Preungesheim Alle Grundschulen in der Stadt Frankfurt werden individuell und umfassend zur Umsetzung des Ganztagsprogramms "Pakt für den Ganztag" beraten. Es ist vorgesehen, dass langfristig alle Grundschulen in das Ganztagsprogramm weiterentwickelt werden, da hierüber eine Betreuungsplatzgarantie erreicht werden kann. Die Horte und die Erweiterten Schulischen Betreuungen (ESB) sind in Frankfurt Bestandteil der Umsetzung des Paktes für den Ganztag. Der Pakt für den Ganztag umfasst verlässliche Angebote von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr und über ein ganztägiges Ferienprogramm bei derzeit 25 Schließtagen. Schulübergreifende Schnittstellen und Kooperationen sind von Seiten der Stadt Frankfurt nicht geplant. Dies obliegt der Verantwortung der Schulleitungen und fällt ggf. in die inhaltliche Ausgestaltung der Ganztagsangebote an den jeweiligen Schulen. Albert-Schweitzer-Schule An der Albert-Schweitzer-Schule gibt es eine Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) mit 105 Plätzen und die Schule befindet sich im Ganztagsprogramm des Landes Hessen im Profil 2. Demnach bietet die Schule, zusätzlich zu den verlässlichen ESB-Plätzen (von 11:30 Uhr bis 17:00 Uhr), an fünf Tagen in der Woche Ganztagsangebote von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr oder 17:00 Uhr an. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn ist für alle Kinder der Schule täglich ab 7:30 Uhr geöffnet. Ergänzend zu den 105 ESB-Plätzen stehen im Schulbezirk 81 Plätze in Horten zur Verfügung (Ev.Kita Bethanien: 21 Plätze, Eddys Burg: 40 Plätze, Kita Villa Wissen:20 Plätze). Die Albert-Schweitzer-Schule wird zum Schuljahr 2025/26 in den Pakt für den Ganztag weiterentwickelt. Damit ist der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder vorab sichergestellt. Es sind derzeit keine Baumaßnahmen geplant. Liesel-Oestreicher -Schule Die Liesel-Oestreicher-Schule ist bereits in den Pakt für den Ganztag weiterentwickelt worden und ermöglicht im Zusammenspiel zwischen Schule, Ganztagsträger und Horteinrichtungen eine 100% Versorgung im Schulbezirk. Damit ist der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder vorab sichergestellt. Ergänzend zu den Ganztagsplätzen an der Schule stehen im Schulbezirk 117 Plätze in Horten zur Verfügung (KiFaZ Preungesheim: 21 Plätze, Kita im Bogen: 46 Plätze, Int. Kita Alkmenestraße: 30 Plätze, Kita Weltreise: 20 Plätze). Es sind derzeit keine Baumaßnahmen geplant, da die Bedarfe gedeckt sind. Münzenbergerschule Die Erweiterte Schulische Betreuung (ESB) an der Münzenbergerschule hat 95 Plätze und die Schule befindet sich ebenfalls im Ganztagsprogramm des Landes Hessen im Profil 2. Die Frühbetreuung vor Unterrichtsbeginn ist für alle Kinder der Schule täglich ab 7:30 Uhr geöffnet. Ergänzend zu den 95 ESB-Plätzen stehen im Schulbezirk 181 Plätze in Horten zur Verfügung (Hort Büdinger Straße:50 Plätze, Int. Kita Gederner Straße: 40 Plätze, Ev. Kita Nazarethschlange: 60 Plätze, KiFaZ Eckenheim:31 Plätze). Die Münzenbergerschule wird zum Schuljahr 2026/27 in den Pakt für den Ganztag weiterentwickelt und stellt ab diesem Zeitpunkt den Rechtsanspruch über Ganztagsangebote in der Schule und in den Horten vorab für alle Kinder der Schule sicher. Bei der Maßnahmenplanung zum Teilabriss/-neubau der Münzenbergerschule wurde im Rahmen einer Phase Null in Zusammenarbeit mit der Schulgemeinde ein pädagogisches Raumkonzept entwickelt. Dieses Konzept sieht die Integration der Ganztagsbetreuung durch die multifunktionale und ganztägige Raumnutzung vor. Theobald-Ziegler-Schule Die Theobald-Ziegler-Schule ist ebenfalls bereits im Förderprogramm Pakt für den Ganztag und ermöglicht im Zusammenspiel zwischen Schule, Ganztagsträger und Horteinrichtungen eine 100% Versorgung im Schulbezirk. Damit ist der Rechtsanspruch für alle Grundschulkinder vorab sichergestellt. Ergänzend zu den Ganztagsplätzen an der Schule stehen im Schulbezirk 128 Plätze in Horten zur Verfügung (Kinderzentrum Weinstraße: 42 Plätze, Kinderzentrum Homburger Landstraße: 21 Plätze, AWO Kita: 30 Plätze, Freie Schule Frankfurt: 35 Plätze). Es sind derzeit keine Baumaßnahmen geplant, da der Bedarf gedeckt ist. Ausstattung mit Personal und Infrastruktur Das pädagogische Personal ist zwischen Landesbediensteten und -beamten, Angestellten beim Ganztagsträger und Angestellten beim Hortträger zu unterscheiden. Die Träger des Ganztags und der Horte stellen eigenverantwortlich Personal für die Schul- und Hortstandorte ein. Das schulische Lehrpersonal wird vom Land eingestellt. Der Pakt für den Ganztag beinhaltet pädagogische Fachkräfte über die Erweiterte Schulische Betreuung und über die Lehrkräfte. Die Personalbemessung der pädagogischen Fachkräfte in Horten erfolgt in Orientierung an dem Hess. Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch. Die Ausstattung der Schulräume und die bauliche Infrastruktur wird sowohl durch das Amt für Bau und Immobilien als auch durch das Stadtschulamt als den zuständigen Fachämtern des Magistrats in Absprache mit den Akteur:innen vor Ort besprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6494

  • Was wächst denn hier? Sortenschilder, um die Vielfalt der Streuobstwiesenbäume Am Borsdorfer darzustellen
    STOB 5
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 749 Betreff: Was wächst denn hier? Sortenschilder, um die Vielfalt der Streuobstwiesenbäume Am Borsdorfer darzustellen An der Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022 (ST 879) haben sich inhaltlich keine Änderungen ergeben. Der Magistrat bedauert, dass er die sehr sinnvolle Anregung des Ortsbeirates aus kapazitären Gründen nicht umsetzen kann. Es setzt eine permanente Überwachung der Beschilderung voraus. Vielleicht findet sich eine Initiative, die diese Aufgabe freiwillig übernehmen möchte. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6317

  • Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald
    STOB 9
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 750 Betreff: Wiederherstellung der Allee entlang der Kirschenallee im Riederwald Am Wegrand der Kirschenallee stehen im Altbestand vor allem alte wertvolle Eichen. Kirschen sind so gut wie nicht vertreten. Jungbäume (Kirschen sowie Eichen) benötigen Platz und gute Lichtverhältnisse. Sie würden mit der Konkurrenz der bestehenden Bäume nicht gedeihen. Das Setzen von Jungpflanzen ist nur noch in freien Bereichen möglich. Im Bereich des Sportplatzes gibt es eine Freifläche am Weg. Aufgrund des verfügbaren Platzes und ausreichend Lichtversorgung bietet es sich hier an, ein paar Kirschen zu pflanzen. Aus den genannten Gründen lehnt der Magistrat die Pflanzung von Kirschen entlang der gesamten Kirschenallee ab. Dort, wo es sich anbietet, wird die Pflanzung von Kirschen für Herbst 2025/Frühjahr 2026 geplant. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6465

  • Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch
    STOB 9
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 751 Betreff: Wassersensoren an gefährdeten Platanen Am Erlenbruch Die angesprochenen Bäume befinden sich auf den Flächen der ABG-Holding. Der Magistrat hat die ABG-Holding über den Wunsch des Ortsbeirats in Kenntnis gesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.02.2025, OM 6468

  • Deutliche Zunahme der Lichtverschmutzung durch den Bau und Betrieb von Rechenzentren im Ortsbezirk 11
    STOB 10
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 752 Betreff: Deutliche Zunahme der Lichtverschmutzung durch den Bau und Betrieb von Rechenzentren im Ortsbezirk 11 1. Die Frankfurter Leitlinien für den Bau und die Einrichtung neuer Rechenzentren befinden sich aktuell im städtischen Abstimmungsprozess. Die Leitlinien sind eine transparente Richtschnur für Blauleitplanverfahren, Bauberatungen, Verträge und das allgemeine Handeln der Stadtverwaltung. Sie bieten systematisch entwickelte Handlungsempfehlungen für städtische Ämter und Rechenzentrumsbetreibende. Ziel ist es, Rechenzentren stadtraum- und klimaverträglich zu integrieren und öffentliche Akzeptanz zu erreichen. 2. Das Thema Lichtverschmutzung/Lichtimmissionen wird durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert (§ 3 (2) BImSchG). Der Betreiber eines Rechenzentrums ist danach grundsätzlich verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik zu vermeiden (§ 22 BImSchG). Die zuständige immissionsschutzrechtliche Behörde für Rechenzentren ist das Regierungspräsidium Darmstadt. Daher wird das Thema im Entwurf der Leitlinien für den Bau von Rechenzentren in Frankfurt nicht näher behandelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.01.2025, V 1092

  • Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
    STOB 9
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 753 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Anregung wird grundsätzlich entsprochen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6314

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