Unfallträchtige Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer Weg
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Einmündung Berkersheimer Weg und Azaleenweg, die derzeit keine Merkmale einer Unfallhäufungsstelle aufweist. Der Magistrat plant, die Situation weiterhin zu beobachten und gegebenenfalls zu reagieren.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Einmündung Berkersheimer Weg und Azaleenweg in der 1-Jahreskarte und in der 3-Jahreskarte nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit nicht von der Unfallkommission behandelt.
Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung werden diese dann von der Unfallkommission behandelt.
Fast-Unfälle werden polizeilich nicht erfasst, so dass keine Kenntnisse hierüber vorliegen. Auch ein Unfall bis zum 30.11.2024 ist polizeilich nicht bekannt. Da es sich um eine Sackgasse mit verkehrsberuhigtem Bereich handelt, ist eine zusätzliche Beschilderung nicht möglich.
Die Unfallkommission wird den Kreuzungsbereich weiter beobachten und bei Veränderung des Unfalllagebilds reagieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Januar 2025OMOM 6320Unfallträchtige Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer WegDirektanregung
- 12. Mai 2025Sie sind hierSTST 742Unfallträchtige Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer WegStellungnahme
- 10. November 2025OFOF 1155/10Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer WegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. November 2025OMOM 7754Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer WegDirektanregung
- 9. März 2026Antwort des Magistrats · nach 60 WochenSTST 437Gefährliche, da schlecht einsehbare, Ausfahrt aus dem Azaleenweg auf den Berkersheimer WegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab