Tempo-30-Markierung auf der Straße Am Dachsberg
Zusammenfassung
Die Anregung zur Tempo-30-Markierung auf der Straße Am Dachsberg wurde abgelehnt, da die Markierung die bestehende Regelung nur wiederholen würde. Zudem rechtfertigen die niedrigen Übertretungsquoten der Verkehrsteilnehmer:innen eine solche Anordnung nicht.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Verkehrszeichen und -einrichtungen (hierzu zählen auch Markierungen) sollen durch die Straßenverkehrsbehörde nur angeordnet werden, wenn sie zwingend erforderlich sind. Die Straße "Am Dachsberg" liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Die gewünschte Markierung würde die geltende Regelung wiederholen.
Die teils weit unter dem gesamtstädtischen Mittel liegenden Übertretungsquoten bei den dortigen Messeinsätzen der Städtischen Verkehrspolizei rechtfertigen eine solche Anordnung nicht. Vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen wäre damit ohnehin nicht abzuhelfen.
Der Anregung wird daher nicht entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Dezember 2024OFOF 963/10Tempo-30-Markierung auf der Straße Am DachsbergOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Januar 2025OMOM 6318Tempo-30-Markierung auf der Straße Am DachsbergDirektanregung
- 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 743Tempo-30-Markierung auf der Straße Am DachsbergStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab