Tempo-30-Markierung auf der Straße Am Dachsberg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrszeichen und -einrichtungen (hierzu zählen auch Markierungen) sollen durch die Straßenverkehrsbehörde nur angeordnet werden, wenn sie zwingend erforderlich sind. Die Straße "Am Dachsberg" liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Die gewünschte Markierung würde die geltende Regelung wiederholen. Die teils weit unter dem gesamtstädtischen Mittel liegenden Übertretungsquoten bei den dortigen Messeinsätzen der Städtischen Verkehrspolizei rechtfertigen eine solche Anordnung nicht. Vorsätzlichem Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen wäre damit ohnehin nicht abzuhelfen. Der Anregung wird daher nicht entsprochen.