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Effizient fördern, Mieter schützen, digital umsetzen

Vorlagentyp: NRCDU
2 Stationen im Verfahren4 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Magistratsvorlage M 70 zur Modernisierung des Wohnungsbestandes abzulehnen und zur Überarbeitung zurückzuverweisen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen eine zielgerichtete Förderung und den Schutz von Mietern gewährleisten, während gleichzeitig die Klimaziele der Stadt unterstützt werden. Das erwartete Ergebnis ist eine verbesserte Förderpraxis, die sowohl sozial ausgewogen als auch haushaltskonform ist.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Die Magistratsvorlage M 70 vom 14.04.2025 "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes . ." wird abgelehnt und zur grundlegenden Überarbeitung mit folgenden Maßgaben an den Magistrat zurückverwiesen:

a) Bei Wiedervorlage der Richtlinie sind konkrete Förderziele (z. B. CO ₂ -Reduktion, Anzahl geförderter Wohneinheiten) zu benennen. Auf dieser Grundlage ist eine nachvollziehbare Budget- und Kostenprognose zu erstellen. Insbesondere ist darzulegen, wie viele Quadratmeter Wohnfläche mit dem vorgesehenen Förderrahmen erreicht werden können. Der Zuschussrahmen ist entsprechend dieser Zielplanung im Haushalt festzuschreiben.

b) Zu prüfen ist, inwieweit das kommunale Förderkonzept mit bestehenden Landes- und Bundesförderprogrammen so verknüpft werden kann, dass städtische Fördermittel ausschließlich zur ergänzenden Aufstockung bereits durch Dritte (Bund, Land) bewilligter Förderbeträge eingesetzt werden, ohne dass hierfür eigene detaillierte städtische Richtlinien erforderlich sind. Eine ergänzende städtische Förderung könnte dabei an die Vorlage eines entsprechenden Zuwendungsbescheides gekoppelt werden, um Verwaltungsaufwand zu minimieren und die Förderzugänglichkeit zu erhöhen.

c) Ferner ist zu prüfen, ob die ergänzende städtische Förderung auf bestimmte Modernisierungsvorhaben, Gebäudetypen (z. B. Mehrfamilienhäuser) oder räumliche Schwerpunkte (z. B. Milieuschutzsatzungsgebiete, energetisch wenig sanierte Quartiere) beschränkt oder priorisiert werden kann, um eine zielgerichtete Mittelverwendung sowie eine sozial ausgewogene Förderpraxis sicherzustellen. Bis zur Neufassung der Förderrichtlinie sind die im Entwurf M 70/25 vorgesehenen erhöhten Fördersätze, soweit verwaltungstechnisch möglich, übergangsweise auf die bestehende Richtlinie anzuwenden, um neuen Vorhaben unmittelbaren Zugang zu verbesserten Zuschüssen zu ermöglichen.

d) Anstelle einer pauschalen Begrenzung der Modernisierungsumlage ist ein einkommensabhängiger Härtefallfonds einzurichten, der gezielte Direktzuschüsse an Mieterinnen und Mieter gewährt, sofern eine unzumutbare finanzielle Belastung durch umlagefähige Sanierungskosten entsteht.

e) Sofern eine Zweckbindung als unverzichtbar erachtet wird, ist sie flexibel und differenziert auszugestalten. Pauschale Bindungsfristen, etwa über 30 Jahre, sind auszuschließen.

f) Bis zum

  1. Januar 2026 ist ein vollständiges Konzept für ein digitales, barrierefreies Antrags- und Genehmigungsverfahren vorzulegen. Dieses hat verbindliche Bearbeitungsfristen (max. 14 Kalendertage) sowie klare Plattformanforderungen zu enthalten. g) Die Förderrichtlinie ist jährlich zu evaluieren. Der erste Prüfbericht ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens Ende 2026 vorzulegen.

Begründung

Weder die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main noch die Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts werden durch die Magistratsvorlage M 70/25 wirksam unterstützt. Das vorgelegte Förderprogramm bleibt finanzpolitisch unklar, inhaltlich zu breit und digital unausgereift - ein typischer Fall von mangelhafter Umsetzung. Zuerst braucht es klare Zielvorgaben und eine nachvollziehbare Budgetplanung. Der Magistrat muss darlegen, wie viele Wohneinheiten, Quadratmeter oder CO2-Einsparung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich erreicht werden können. Nur so wird der Mitteleinsatz transparent und steuerbar. Darauf aufbauend ist zu prüfen, ob städtische Zuschüsse ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungen gewährt werden können, anstelle ein umfangreiches eigenes Regelwerk der Förderrichtlinien zu erlassen. Ein solcher Mechanismus einer kommunalen Zusatzförderung, beispielsweise nach Vorlage eines KfW- oder BAFA-Bescheids, kann die Wirkung bestehender Programme verstärken, den Verwaltungsaufwand reduzieren und zugleich die Zahl förderfähiger Vorhaben erhöhen. Ergänzend ist eine räumliche und sachliche Fokussierung erforderlich. Energetischer Nachholbedarf besteht insbesondere in Milieuschutzsatzungsgebieten, bei unsanierten Mehrfamilienhäusern oder in Quartieren mit unterdurchschnittlichem Sanierungsstand. Eine Priorisierung dieser Zielgruppen erhöht die Wirkung und trägt zur sozialen Ausgewogenheit bei. Durch eine Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sofortigen Zugang zu verbesserten Förderbedingungen erhalten, ohne auf die Umsetzung der neuen Richtlinie warten zu müssen. Die im Magistratsvortrag M 70/25 vorgesehene pauschale Umlagebegrenzung ist rechtlich problematisch und wirtschaftlich kontraproduktiv. Besser ist ein einkommensabhängiger Härtefallfonds, der ohne Investitionen zu blockieren zielgenau jene Haushalte schützt, deren Mietbelastung durch Sanierungsmaßnahmen unzumutbar ansteigt. Wenn überhaupt eine Zweckbindung vorgesehen wird, darf sie nur in zwingend notwendigen Fällen Anwendung finden. In solchen Fällen ist auf differenzierte, an Förderhöhe, Maßnahme und Objektart angepasste Fristen zu setzen. Starre und überlange Bindungen wirken abschreckend und hemmen die Investitionsbereitschaft. Zielgenauigkeit kann auch durch Rückzahlungsklauseln bei vorzeitiger Zweckentfremdung erreicht werden, ohne die Wirksamkeit des Programms zu gefährden. Das in der Magistratsvorlage angekündigte Online-Verfahren bleibt vage. Ein digitales Genehmigungssystem mit verbindlichem 14-Tage-Service-Level, barrierefrei und transparent, schafft Planungssicherheit und beschleunigt Verfahren. Eine jährliche Evaluation des Programms ist haushaltspolitisch zwingend. Nur mit regelmäßiger Überprüfung können Wirkungsdefizite frühzeitig erkannt und das Programm an neue Anforderungen angepasst werden. Das Förderinstrument ist im Einklang mit den klimapolitischen und wohnungspolitischen Zielen der Stadt Frankfurt am Main auf eine zielgerichtete, sozial tragfähige und haushaltskonforme Ausgestaltung auszurichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. April 2025MM 70Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes („Modernisierungsbonus“) Richtlinien zur Förderung der energetischen Modernisierung, der Verbesserung der Barrierefreiheit und des Wohnumfeldes sowie der StadtbildpflegeMagistratsvortrag
  2. 14. Mai 2025Sie sind hier
    NRNR 1247Effizient fördern, Mieter schützen, digital umsetzen
    STVV-Antrag · CDU

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 36 · 22.05.2025
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)FRAKTION (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)AfD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD (= Ablehnung ohne Zusatz); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung); Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme); ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme); Linke und FRAKTION (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) sowie AfD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, Votum zu NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (M 70, NR 1208 und NR 1209 = Annahme, NR 1207 = Annahme mit der Maßgabe, dass der Mietspiegel sich an Wohnungsbaugenossenschaften orientiert, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 36 · 27.05.2025
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), AfD (= Prüfung und Berichterstattung) und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 5. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt, und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (M 70 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225, NR 1207 und NR 1208 = Prüfung und Berichterstattung, NR 1125 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) BFF-BIG (M 70 = Ablehnung, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 03.06.2025
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG und AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen Linke (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 7. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Stadtv. Yilmaz (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) FRAKTION (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Annahme, NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Ablehnung) Gartenpartei (M 70, NR 1207 und NR 1208 = Ablehnung, NR 1225 = Annahme, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Bäppler-Wolf (M 70, NR 1207, NR 1208, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 = Annahme, NR 1225 = Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 41 · 05.06.2025
TO I, TOP 5
Abgelehnt
Punkt 5: Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt. 5. Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt. 7. a) Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 5)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONStadtv. Yilmaz
Ablehnung:
CDUBFF-BIGStadtv. Bäppler-WolfGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1247), Linke (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1225) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1248), Linke (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP, Volt, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen CDU (= Ablehnung im Rahmen der Vorlage NR 1249), Linke und AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf gegen Linke und Gartenpartei (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 6. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG, AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen CDU, BFF-BIG und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) sowie AfD und Gartenpartei ( = Prüfung und Berichterstattung)

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