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Ergebnisse sortiert nach Datum (neueste zuerst)

  • Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße
    STOB 9
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 753 Betreff: Ampelschaltung Homburger Landstraße/Weilbrunnstraße Der Anregung wird grundsätzlich entsprochen. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6314

  • Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11
    STOB 8
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 754 Betreff: Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11 Die in Rede stehende Örtlichkeit ist von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Der angelegte Fußgängerüberweg ist richtlinienkonform eingerichtet, die Sichtbeziehungen sind gut. Es besteht somit kein Anlass für weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen. Davon unabhängig wäre dem situativen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen - welches zu subjektiv wahrgenommenen Gefährdungen geführt haben mag - mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zu begegnen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6310

  • Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim
    STOB 8
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 755 Betreff: Weitreichende Schwachstellen der Kanalisation in Preungesheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6484

  • Rahmenplan Niederursel - hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel
    STOB 8
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 756 Betreff: Rahmenplan Niederursel - hier: Neuordnung des Straßenzuges Alt-Niederursel Der Rahmenplan Alt-Niederursel wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, § 5910 (M 14/15) beschlossen. Hinsichtlich der vorranging umzusetzenden Maßnahme zur Straßenraumgestaltung und -erneuerung des Straßenzuges Alt-Niederursel wurden Umgestaltungsmöglichkeiten (zwischen Karl-Kautsky-Weg und Erbsengasse) untersucht. Aufgrund des sehr schmalen Straßenraums gestaltet sich eine Umgestaltung, welche die vielfältigen Nutzungsansprüche des Straßenraums ausreichend berücksichtigt jedoch als schwierig. Unter den bestehenden Voraussetzungen, insbesondere vor dem Hintergrund des hohen Parkdrucks, der Befahrbarkeit durch den Schienenersatzverkehr sowie der angestrebten Verbesserung für Fußgänger ist eine funktionierende technische Lösung nicht umsetzbar. Darüber hinaus hat der Magistrat die Erneuerung des Straßenzugs Alt-Niederursel als nicht vordringlich eingestuft, da der Unterhaltungszustand der Straße dies derzeit nicht rechtfertigt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.04.2024, OM 5419

  • Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer Straßenfest
    STOB 8
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 757 Betreff: Selfie-Point Frankfurt zum Heddernheimer Straßenfest Der Magistrat begrüßt die Initiative des Ortsbeirates und unterstützt das Vorhaben ausdrücklich. Der Frankfurter Selfie-Point wurde durch das Frankfurter Stadtmarketing initiiert und gemeinsam mit dem Dachverband der Frankfurter Gewerbevereine e. V. umgesetzt. Die Installation steht im Eigentum des Dachverbandes der Frankfurter Gewerbevereine e. V. und wird auf Anfrage den Gewerbevereinen in den Stadtteilen von dort zur Verfügung gestellt. Entsprechende Abstimmungen sind mithin unter den Vereinen zu gestalten. Nach Aussage des Dachverbandes ist eine Aufstellung in Heddernheim über den genannten Zeitpunkt möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6751

  • Erweiterung Günthersburgpark: Mittel für die Umsetzung sicherstellen
    STOB 8
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 758 Betreff: Erweiterung Günthersburgpark: Mittel für die Umsetzung sicherstellen Der Magistrat hat die erforderlichen Mittel für die Umsetzung der bestehenden Planung zur Parkerweiterung im städtischen Haushalt 2026 eingestellt. Sobald der Haushalt 2026 genehmigt wurde, kann mit der Umsetzung der Maßnahme Erweiterung des Günthersburgparks begonnen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.01.2025, OA 523

  • Urnenwand für den Bergener Friedhof
    STOB 9
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 759 Betreff: Urnenwand für den Bergener Friedhof Bei dem betreffenden Mauerabschnitt handelt es sich um die Garagenrückwand der Nachbarin. Der schlechte bauliche Zustand der Wand ist bekannt. Diesbezüglich steht das Fachamt seit geraumer Zeit in Kontakt mit der Eigentümerin. Die Sanierung der Mauer wurde zugesagt und soll im Laufe dieses Jahres durchgeführt werden. Unabhängig davon sollen Friedhofsmauern prinzipiell freigehalten werden, um etwaige Arbeiten an den Einfriedungen nicht zu erschweren. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, eine Urnenwand einzurichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6560

  • Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg
    STOB 9
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 760 Betreff: Einsatzampel an der Ecke Vilbeler Landstraße/Florianweg Der Magistrat befürwortet eine signalgeregelte Ausfahrt aus dem Florianweg. Die Einmündung Vilbeler Landstraße / Floriansweg liegt außerhalb der Ortdurchfahrtsgrenze (OD-Grenze), welche die Zuständigkeit zwischen der Stadt Frankfurt am Main und Hessen Mobil regelt. Daher fällt eine etwaige Lichtsignalanlage (LSA) an dieser Einmündung in die Verantwortung von Hessen Mobil. In Kürze finden daher Gespräche mit Hessen Mobil und der Feuerwehr bezüglich der Ausgestaltung und Umsetzu ng statt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.06.2024, OM 5568

  • Kita Kunstpiraten vor der Schließung?
    STOB 12
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 761 Betreff: Kita Kunstpiraten vor der Schließung? Vorläufige Stellungnahme: Der Träger Kunstpiraten e.V. der Kindertageseinrichtung Kita Kunstpiraten, Alt Niederursel 1,60439 Frankfurt am Main, erhielt am 12.03.2024 fristgerecht seitens des Vermieters die Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.07.2025. Grund ist die schwierige Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen Träger und Vermieter. Das Stadtschulamt wurde seitens des Trägers über die Kündigung des Mietvertrages informiert. Seitdem haben mehrere Beratungsgespräche mit dem Träger stattgefunden. Dem Träger wurde unter anderem die Möglichkeit aufgezeigt, eine neue Liegenschaft für die Einrichtung zu finden. Der Träger hat diese Möglichkeit bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht in Anspruch genommen. In der Zwischenzeit konnte in einem Aushandlungsprozess der Mietvertrag um zwei Jahre verlängert werden. Die Einrichtung wird nun bis zum 31.07.2027 durch den Träger weiterbetrieben. Weitere Gespräche zwischen Träger und Vermieter sind geplant. Der Vermieter machte dem Stadtschulamt deutlich, dass die Liegenschaft weiterhin für eine Einrichtung zur Verfügung stehe. Er äußerte den Wunsch, dass die Einrichtung von einem anderen Träger betrieben werden solle. Aktuell stehen die Ergebnisse des Gesprächstermins zwischen Vermieter und Träger aus. Gleichwohl finden parallel Gespräche mit weiteren Trägern statt, die potenziell die Einrichtung in der Liegenschaft weiterführen könnten. Das Stadtschulamt begleitet den Prozess engmaschig. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6610

  • Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss
    STOB 12
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 762 Betreff: Radweg entlang des Erlenbacher Stadtwegs: partieller Lückenschluss Mit dem Etatantrag E 59/2024 wurden Mittel für eine Machbarkeitsstudie zum in der Anregung genannten Radweg eingestellt. Diese Studie ist der nächste Schritt zu diesem komplexen Planungsvorhaben. Der Magistrat ist sich der stadtteilübergreifenden und überörtlichen Bedeutung des Erlenbacher Stadtwegs für den Radverkehr bewusst. Das Projekt ist allerdings überaus anspruchsvoll. Das liegt am schmalen Brückenbauwerk und unter anderem am erforderlichen Grunderwerb in hohem Umfang, der Lage des Planungsgebiets in einem Landschaftsschutzgebiet und dem fehlenden Baurecht. Diese Themen sind in der Machbarkeitsstudie zu bearbeiten. Erst dann kann sinnig entschieden werden, ob eine abschnittsweise Umsetzung mit verschiedenen Zeithorizonten zielführend ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6326

  • Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder Erlenbach - Bonames
    STOB 2
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 763 Betreff: Radverkehrskonzept Nord/Lückenschluss Radweg Nieder Erlenbach - Bonames Der Magistrat begrüßt die Anregung. Mit dem Etatantrag E 59 aus 2024 wurden bereits Mittel für eine Machbarkeitsstudie zum genannten Radweg eingestellt. Diese Studie stellt den nächsten Schritt zu diesem komplexen Planungsvorhaben dar, bei dem unterschiedliche Varianten - auch die vom Ortsbeirat bevorzugte Verbindung - geprüft und bewertet werden. Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie werden auch mögliche Erfordernisse wie beispielsweise die Notwendigkeit des Grunderwerbs von diversen Eigentümern oder naturschutzrechtliche Konflikte berücksichtigt. Der Magistrat bedauert, zum jetzigen Zeitpunkt noch keinen Ausführungszeitpunkt nennen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2025, OM 6325

  • Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812)
    STOB 12
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 764 Betreff: Gefahr durch Wildwechsel am Erlenbacher Stadtweg (K812) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist der Streckenabschnitt des Erlenbacher Stadtwegs zwischen Korffstraße und Maßbornstraße im Zeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2024 drei Unfälle mit Wildbeteiligung aus und somit nicht die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle. Zu weitergehenden Maßnahmen sieht die Straßenverkehrsbehörde daher derzeit keinen Anlass. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 17.02.2025, V 1126

  • Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung
    STOB 11
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 765 Betreff: Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung Zu 1.: Es liegt der Städtischen Verkehrspolizei weder für die Wegscheide- noch für die Jaspertstraße eine auffällige Beschwerdelage vor. Dementsprechend gibt es an dieser Örtlichkeit auch keinen Kontrollschwerpunkt. Die Beschwerde wird jedoch zum Anlass genommen, Sonderkontrollen durchzuführen. Zu 2.: Die Wegscheidestraße verfügt bereits in weiten Teilen auf beiden Seiten über Parkbuchten. In der Jaspertstraße sind lediglich vor den Hausnummern 75-85 keine Parkbuchten vorhanden. Mehr dem Gemeingebrauch offenstehende Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum können weder baulich noch mit Beschilderung zur Verfügung gestellt werden. Vorsätzlich ordnungswidrigem Abstellen von Kraftfahrzeugen kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht begegnet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 14.01.2025, V 1094

  • Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg
    STOB 15
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 766 Betreff: Einführung von Tempo 30 auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg Hinsichtlich der Anordnung von Tempo-30-Zonenregelungen gibt es keine Veränderung der Rechtslage. Es gelten hier unverändert die Maßgaben und Beschränkungen des § 45 Absatz 1c der Straßenverkehrs- Ordnung (StVO). Grundsätzlich besteht auch weiterhin die Notwendigkeit, Abweichungen von der in § 3 Absatz 3 Ziffer 1 festgelegten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts aus Verkehrssicherheitsgründen mit einer konkreten und nachweisbaren Gefahrenlage begründen zu müssen, die aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse das allgemeine Risiko erheblich übersteigt. Jedoch hat der Gesetzgeber die Einrichtung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h (Verkehrszeichen (VZ) 274-30 StVO) auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, die auch weiterhin nicht in Tempo-30-Zonenregelungen einbezogen werden dürfen) oder auf weiteren Vorfahrtstraßen (VZ 306 StVO) zumindest etwas erleichtert. Diese sind nunmehr im unmittelbaren Bereich von an diesen Straßen gelegenen Fußgängerüberwegen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Spielplätzen, hochfrequentierten Schulwegen, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen, Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Krankenhäusern möglich. Auch hat der Gesetzgeber zur Verstetigung des Verkehrsflusses anordnungsfähige Lückenschlüsse zwischen den oben genannten Streckenanordnungen von vormals bis zu 300 m auf nunmehr bis zu 500 m ermöglicht. Demzufolge wird der Anregung aufgrund der im in Rede stehenden Abschnitt vorhandenen drei Fußgängerüberwege in Höhe Homburger Landstraße 843 und 869 sowie unmittelbar südlich der Einmündung Urseler Weg nunmehr entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2024, OM 6016 Antrag vom 26.01.2026, OF 403/15 Auskunftsersuchen vom 20.02.2026, V 1392

  • Lastenfahrradabstellplatz in der Stefan-Zweig-Straße 5
    STOB 16
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 767 Betreff: Lastenfahrradabstellplatz in der Stefan-Zweig-Straße 5 Im genannten Bereich werden ab 2025 die Gehwege erneuert. Im Zuge dessen werden auch Gehwegnasen mit Fahrradabstellbügeln eingerichtet (siehe unten, grün eingekreist). Eine kurzfristige Maßnahme wird daher nicht eingeleitet. Nach Rücksprache mit Main-Lastenrad, sind die rosa eingekreisten Fahrradabstellplätze neben dem Café für eine Lastenradstation geeignet. Falls eine Main-Lastenradstation vor Ausführung der Baumaßnahme realisiert werden kann, wird für die Zwischenzeit eine andere Abstellmöglichkeit genutzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2024, OM 6144

  • Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim
    STOB 15
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 768 Betreff: Graffitis im Tunnel am Friedhof Eschersheim Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anregung an die DB Netz AG weitergeleitet, in deren Baulast die angefragten Flächen stehen. Eine Antwort steht noch aus. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6568

  • Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen
    STOB 9
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 769 Betreff: Prüfung der Querungssituation an der Kreuzung Ammelburgstraße/Bertramstraße für Fußgänger*innen Zu 1.: Die Querungssituation im Bereich Bertramstraße / Ammelburgstraße kann zum Beispiel durch eine verbesserte Beleuchtung sowie durch bauliche Maßnahmen wie Verkehrsinseln oder Gehwegvorstreckungen optimiert werden. Diese Maßnahmen könnten die Sichtbarkeit und Sicherheit für Fußgänger:innen erhöhen. Laut Unfallkommission gibt es in diesem Bereich weder eine Unfallhäufungsstelle noch irgendwelche Unfallauffälligkeiten. Zu 2.: Die Frage, ob der Abstand zum nächstgelegenen Fußgängerüberweg (FGÜ) den rechtlichen Anforderungen für die Einrichtung eines weiteren Überwegs entspricht, stellt sich in diesem Fall nicht, da der Bereich Bertramstraße / Ammelburgstraße innerhalb einer Tempo-30-Zone liegt. Laut den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sind FGÜ in Tempo 30-Zonen grundsätzlich entbehrlich. Ausnahmen wären nur bei einem erhöhten Querungsbedarf durch Schulkinder auf ausgewiesen Schulwegen zulässig. Der festgelegte Schulwegplan sieht jedoch keine Querung der Schulkinder in dem vom Ortsbeirat genannten Bereich vor. Zu 3.: Für die vom Ortsbeirat genannten alternativen Querungshilfen wäre eine Planung sowie eine bauliche Umgestaltung des Bereichs Bertramstraße / Ammelburgstraße erforderlich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6411 Antrag vom 10.06.2025, OF 1040/9 Antrag vom 18.08.2025, OF 1058/9 Anregung an den Magistrat vom 04.09.2025, OM 7320

  • Neuordnung der Buslinie 69
    STOB 14
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 770 Betreff: Neuordnung der Buslinie 69 Die Buslinie 69 wurde gerade erst im Dezember 2021 vom Weißen Stein über die Kurhessenstraße zum Markus-Krankenhaus verlängert. Ein längerer durchgehender Linienweg ist für die Fahrgäste attraktiver als eine künstliche Trennung, da Umsteigevorgänge entfallen und der Betriebsablauf vereinfacht wird. Eine Teilung der Linie würde am Weißen Stein zu betrieblichen Engpässen führen, da die vorhandene Infrastruktur bereits durch die Linien 63 und 66 stark ausgelastet ist. Zudem zeigte eine Fahrgastzählung im Frühjahr 2024, dass rund 200 Fahrgäste täglich die Haltestelle Weißer Stein ohne Umstieg passieren. Eine Trennung der Linie würde für diese Fahrgäste vermeidbare Umstiege erfordern. Auf der Linie 69 kommen aufgrund der Topografie und Nachfrage bereits Midibusse zum Einsatz, die eine geeignete Fahrzeuggröße für die gesamte Linie bieten. Der Einsatz von noch kleineren Kleinbussen auf dem Abschnitt zwischen Weißer Stein und Markus-Krankenhaus wäre nicht sinnvoll, da die Fahrgastnachfrage teilweise die Kapazität von Kleinbussen überschreitet. Eine Umstellung auf Kleinbusse würde zudem eine Taktverdichtung in den Hauptverkehrszeiten erfordern, die angesichts des aktuellen Fachkräftemangels im ÖPNV nicht umsetzbar ist. Eine Trennung und Neuordnung der Linie 69 sowie der Einsatz von Kleinbussen auf Teilabschnitten kann aus den genannten Gründen nicht umgesetzt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6392

  • Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen
    STOB 2
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 771 Betreff: Begegnungsort zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule: Stadtmobiliar anschaffen bzw. vom Land Hessen ausleihen Der Wunsch nach gemeinschaftlichen temporären Parklets nimmt zu. Daher prüft der Magistrat derzeit im Rahmen einer interdisziplinären Arbeitsgruppe die Möglichkeiten, wie Parklets künftig in Frankfurt am Main umgesetzt werden können. Ein Ergebnis wird voraussichtlich 2025 vorliegen. Die Anregung entspricht jedoch dem Ansinnen des Etatantrags der Stadtverordneten, da sie den in seiner Begründung als Beispiel genannten Platz vor der Dornbuschkirche betrifft. Die konkrete Umsetzung wird in der interdisziplinären Arbeitsgruppe beraten, der Magistrat wird nach Abschluss der Beratungen erneut berichten. Der Magistrat weist darauf hin, dass bei "Tactical Urbanism" immer auch eine nachhaltige Zukunftsperspektive zu beachten ist. "Tactical Urbanism"-Elemente gibt es aktuell lediglich als Pilotprojekte. So wurden die Parklets im Oeder Weg im Rahmen der Umgestaltung als fahrradfreundliche Nebenstraße umgesetzt und finanziert. Da der Ortsbeirat und die Initiative "Zukunft Dornbusch" gemeinsam mit der Kirche eine nachhaltige Umgestaltung der Flächen hin zu einem Platz mit erhöhter Aufenthaltsqualität und Begrünung vorantreibt, ist dies gegeben. Bezüglich der Leihgabe eines Parklets durch das Land Hessen wird der Magistrat eine entsprechende Anfrage stellen. Da Frankfurt jedoch bereits davon profitieren konnte, ist nicht damit zu rechnen, dass die Stadt noch einmal zum Zuge kommt. Der Magistrat bedauert, in der vorgegebenen Zeit noch keine endgültige Stellungnahme abgeben zu können, da bezüglich der ersatzweise angeregten Bänke noch ämterübergreifende Abstimmungen erforderlich sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 05.09.2024, OM 5849

  • Zeitgemäßes kritisches Erinnern
    STOB 3
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 772 Betreff: Zeitgemäßes kritisches Erinnern Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat begrüßt das Interesse des Ortsbeirats an zeitgemäßen Formen der Erinnerungskultur, verweist jedoch an dieser Stelle auf die Notwendigkeit weiterer Abstimmungen, um die Ergebnisse und daraus resultierenden Entwicklungen der zurückliegenden Sitzung der Kommission für Erinnerungskultur für eine kommende Stellungnahme berücksichtigen zu können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.02.2025, OM 6500

  • Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten
    STOB 4
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 773 Betreff: Emser Brücke für den Radverkehr sicher gestalten Die Emser Brücke stellt eine wichtige Nord-Süd-Verbindung für den Radverkehr dar. Der Magistrat begrüßt die Schaffung breiterer Radverkehrsanlagen und wird entsprechende Maßnahmen prüfen und nach Möglichkeit umsetzen. Ein ämterübergreifender Ortstermin mit den Ortsbeiräten wird anberaumt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2024, OM 6227

  • Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern
    STOB 5
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 774 Betreff: Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen. Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten. Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem die Fahrt nicht beendet werden kann. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese auch am Westbahnhof entstehen wird, muss abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. Eine Mobilitätsstation auf der Solmsstraße ist geplant, wobei der genaue Umsetzungszeitpunkt noch nicht genannt werden kann. Als kurzfristige Reaktion auf die beschriebe Situation vor Ort, wurde der vorgeschlagene Bereich bereits für das Abstellen von E-Scooter gesperrt und diese Vorgabe an die Anbieter übermittelt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 17.02.2025, OM 6537

  • Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen ermöglichen
    STOB 5
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 775 Betreff: Sichere Fahrradabstellmöglichkeiten für die Bediensteten der Städtischen Bühnen ermöglichen Der Magistrat hat in den vergangenen Jahren rund um das Gebäude der Städtischen Bühnen zahlreiche Fahrradbügel montiert. Im näheren Umfeld ist keine Erweiterung mehr möglich. Im Bereich des Willy-Brandt-Platzes kann aufgrund des darunterliegenden U-Bahn-Bauwerks keine abschließbare Fahrradgarage gebaut werden. Generell sieht der Magistrat den Bedarf und wird der Anregung gerne entsprechen, sofern konkrete geeignete Flächen identifiziert werden können. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6340

  • Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am Johanna-Kirchner-AHZ verbessern
    STOB 13
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 776 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Blindenakustik an der Ampel am Johanna-Kirchner-AHZ verbessern Die vorhandene Akustik wird geprüft und gegebenenfalls ersetzt. Begründung: Die vorhandene Akustik wird geprüft und gegebenenfalls ersetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6344

  • Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
    STOB 5
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 777 Betreff: Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden Wegen einer potenziellen Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden hält der Magistrat den Standort für ungeeignet, um dort Fahrradbügel zu installieren. Der Magistrat entspricht der Anregung nun dahingehend, dass er ein Geländer im genannten Abschnitt der Mainzer Landstraße anbringen wird. Geplant ist dies für das zweite Quartal 2025. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6360

  • Zebrastreifen Bushaltestelle „Eppenhainer Straße“
    STOB 1
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 778 Betreff: Zebrastreifen Bushaltestelle "Eppenhainer Straße" Sämtliche Straßen im Stadtgebiet werden von der Polizei und der Unfallkommission beobachtet und im Falle einer Unfallhäufung von der Unfallkommission behandelt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt weist die Einmündung Idsteiner Straße und Eppenhainer Straße in der maßgeblichen Drei-Jahres-Karte die Merkmale zur Ausweisung einer Unfallhäufungsstelle auf und wird somit zur nächsten Sitzung von der Unfallkommission behandelt. Die Unfallstatistik zeigt jedoch eine erhöhte Anzahl von "Einbiegen/Kreuzen-Unfällen", sprich, ursächlich also Verstöße gegen die "Rechts vor links"-Regelung. Sogenannte "Überschreiten-Unfälle", also Fußgänger:innen gegen Kraftfahrzeuge, sind hingegen aktenkundig. Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs ist also keine geeignete Maßnahme, um das Unfallgeschehen zu reduzieren. Der Anregung wird daher nicht entsprochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6359

  • Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestalten
    STOB 1
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 779 Betreff: Schulweg für Schülerinnen und Schüler der Hermann-Herzog-Schule sicherer machen - Radweg farblich gestalten Der Anregung wird entsprochen. Der Bereich zwischen den Fußgängerüberwegen an der Lichtsignalanlage und dem Schultor, bzw. dem Zugang zum Sommerhofpark wird eingefärbt. Hier wird auf dem 2,27 m breiten Radweg eine 25 Zentimeter breite weiße Randmarkierung auf den Asphalt aufgebracht und die Restbreite von circa 2,0 Metern rot markiert. Zusätzlich wird in diesem Rahmen die Furt des Radweges im Bereich der Zufahrt zu den Neubauten 285 bis 293 rot eingefärbt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6342

  • Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die Allerheiligenstraße
    STOB 1
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 780 Betreff: Radbügel und Lade-/Lieferzonen für die Allerheiligenstraße Derzeit finden noch Abstimmungen mit dem Investor statt. Sobald eine finale Planung vorliegt, wie die Flächen gestaltet werden, wird der Magistrat im Rahmen seiner Möglichkeiten den Seitenraum mit Radbügeln, E-Scooter-Abstellflächen, Außengastro, Lieferflächen für den Wirtschaftsverkehr, Carsharing, Behindertenstellplätzen etc. überplanen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6350

  • Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen
    STOB 1
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 781 Betreff: Radweg Mainzer Landstraße/Rebstöcker Straße sichtbarer kennzeichnen Der Magistrat entspricht der Anregung und wird verschiedene Piktogramme anbringen. Dabei orientiert sich der Magistrat an einem Lösungsvorschlag aus Dresden und Leipzig, der in der Frankfurter Unfallkommission besprochen wurde. Einerseits sollen Fahrrad-Piktogramme die Fahrgäste darauf hinweisen, dass sie auf einem Radweg sind. Piktogramme für den Radverkehr (Verkehrszeichen 101 und 224) wiederum werden den Radverkehr darauf hinweisen, dass eine erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht gefragt sind. Mit der Ausführung ist im Laufe des Jahres zu rechnen. Die Unfallkommission plant, diese Lösung zukünftig an problematischen Haltestellen für ein besseres Miteinander zwischen Fuß- und Radverkehr einzusetzen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6357

  • Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg
    STOB 1
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 782 Betreff: Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg Der Magistrat teilt ergänzend zu den bisherigen Stellungnahmen mit, dass die Machbarkeitsstudie zur Radschnellverbindung FRM3 nun vorliegt (www.machbarkeitsstudie-frm3.de). Die Machbarkeitsstudie schätzt die Umsetzung des Radschnellwegs als wirtschaftlich ein. Zudem wurde bereits eine Vorzugsroute herausgearbeitet. Im nächsten Schritt müssen die beteiligten Kommunen den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie zustimmen. Dazu bereitet der Magistrat eine entsprechende Beschlussvorlage vor. Ebenso müssen die notwendigen Mittel für die Planung freigegeben werden. Anschließend können die weiteren Planungen angestoßen werden. In diesem Rahmen prüft der Magistrat, welche Abschnitte vorrangig beplant werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3000

  • Radwegeverbindungen an der Regionaltangente West
    STOB 1
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 783 Betreff: Radwegeverbindungen an der Regionaltangente West Das Magistrat unterstützt ausdrücklich alle Vorhaben, die die dringend notwendige Ertüchtigung der Radverkehrsverbindung zwischen Sossenheim und Sulzbach zum Ziel haben. So ist ein Ziel, die RTW Planungsgesellschaft mbH für eine Ertüchtigung der Unterquerung der A66 im Verlaufe des Sulzbachs einzubinden. Der Ortsbeirat wird unaufgefordert über den Fortschritt der Bemühungen informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6303

  • Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen
    STOB 2
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 784 Betreff: Griesheim: Fußgängerampel Mainzer Landstraße 533 benutzerfreundlicher machen Um die Signalschaltung für die Fußgänger:innen zu verbessern, werden Detektoren, die das Fahrzeugaufkommen erfassen, benötigt. Der Magistrat wird eine Planung mit der entsprechenden Hardwareerweiterung und der dazugehörigen Steuerungsanpassung durchführen. Im Rahmen der finanziellen und personelle n Möglichkeiten wird die Planung dann umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.01.2025, OM 6292

  • Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten
    STOB 2
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 785 Betreff: Aufgesetztes Parken in Senkrechtaufstellung auf der nördlichen Seite der Textorstraße auch vor dem Gebäude Schweizer Straße 77 einrichten Der allgemeine Parkdruck in Frankfurt ist dem Magistrat bekannt. Leider stehen zu viele Fahrzeuge und zu wenig Stellflächen zur Verfügung. Ein Parken in der Textorstraße (vor der Fleischeslust) ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich. Zum einen befänden sich Parkflächen vor einem signalgeregelten Bereich, was zu Problemen beim Ein- und Ausparken führt. Zum anderen ist bei einer Neuverordnung des Gehwegparkens eine Restgehwegbreite von 2,20 m einzuhalten. Diese ist im betroffenen Fall nicht gegeben. Des Weiteren gibt es einen Sommergarten auf der vermeintlichen Fläche. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6437

  • Park-and-ride Angebote - gut angeschlossene Standorte in Flughafennähe als Umsteigehubs nach Frankfurt nutzen
    STOB 2
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 786 Betreff: Park-and-ride Angebote - gut angeschlossene Standorte in Flughafennähe als Umsteigehubs nach Frankfurt nutzen Derzeit wird erneut geprüft, an welchen Standorten im Frankfurter Stadtgebiet ein P+R-Angebot neu geschaffen bzw. das vorhandene P+R-Angebot ausgeweitet werden kann. Speziell in Flughafennähe überlagert sich die potenzielle Parkraumnachfrage der Pendler:innen jedoch mit der auf den Flughafen und die großen Veranstaltungsorte bezogenen Parkraumnachfrage. Die Möglichkeiten der Mehrfachnutzung werden mitbetrachtet, sind aber erkennbar eng begrenzt. Über die Ergebnisse der Untersuchung wird zu gegebener Zeit berichtet. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6197

  • Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße
    STOB 2
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 787 Betreff: Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße Eine Verbesserung der Situation an der hier gegenständlichen Örtlichkeit soll durch Wiederholung von Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Durchfahrt verboten" auf der linken Seite und das Aufstellen von VZ 209-10 StVO "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links", erreicht werden. Maßnahmen werden im Zuge der Verkehrssicherungspflicht priorisiert umgesetzt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2025, OM 6518

  • Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)
    STOB 3
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 788 Betreff: Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung) Zu a) Gegenwärtig werden für die Geschwindigkeitsüberwachung folgende Geräte eingesetzt: - 27 stationäre Überwachungsanlagen (alles kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen) von zwei Herstellern (10x Firma Vitronic und 17x Firma Gatso) - 5 mobile Überwachungsanlagen - 3 Enforcement-Trailer (semistationäre Anlage) Zu b) Folgende Einnahmen wurden 2024 aus Geschwindigkeitsüberwachung erzielt: Einnahmen insgesamt: - Verwarnungsgelder 6.580.000 € - Bußgelder 2.180.000 € Einnahmen aus stationärer Geschwindigkeitsüberwachung (b1): - Verwarnungsgelder 1.080.000 € - Bußgelder 270.000 € Einnahmen durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung sowie mittels Enforcement-Trailer: - Verwarnungsgelder 5.500.000 € - Bußgelder 1.910.000 € Zu c) Die Anschaffungskosten betragen für - Einen Enforcement-Trailer inklusive Messgerät und Zubehör ca. 210.000 € - Ein mobiles Messfahrzeug inklusive Messgerät und Zubehör ca. 120.000 € Die Kosten für Wartung, Reparatur und Eichung betragen jährlich ca. 30.000 €. Hinzu kommen noch die Personalkosten für den Betrieb der Anlagen sowie die Auswertung der erzeugten Falldateien: 14 x EGr. 8 TVöD (14 x 64.000 € = 896.000 €) 3 x EGr. 6 TVöD ( 3 x 62.000 € = 186.000 €) 1 x EGr. 9b TVöD (1 x 75.000 €) Summe Personalkosten: 1.157.000 € Die Anschaffungskosten / Neubau sind abhängig von dem jeweiligen Standort der Anlage und variieren zwischen Gatso circa 86.000 € (letzte Kosten) und Vitronic circa 125.000 € (letzte Kosten). Zu den Unterhaltungskosten für alle Anlagen gehören die Eichgebühren mit circa 33.000 €/Jahr und Unterhaltung und Reparaturen circa 100.000 €/Jahr. Zusätzliche Erläuterung: Ergänzend bedarf es der Klarstellung, dass die durch Geschwindigkeitsanzeigen vereinnahmten Beträge nicht unmittelbar für die Beschaffung neuer Anlagen zur Verfügung stehen. Sie fließen vielmehr entsprechend des veranschlagten Einnahmesolls in den städtischen Haushalt ein. Generell ist für die Frage, ob ein Standort mit einer stationären Geschwindigkeitsanlage erschlossen wird, die finanzielle Darstellbarkeit nicht unmittelbar ausschlaggebend. Zunächst müssen die inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen und die objektive Notwendigkeit (Unfallschwerpunkt) hierfür gegeben sein. Standorte mit echten Unfallschwerpunkten sind in der Realisierung zu priorisieren und deren Finanzierung abzusichern. An der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg liegt weder eine geschwindigkeits- noch eine rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle vor. Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Einrichtung einer stationären Anlage nicht im freien Ermessen der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Hierüber entscheidet die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HÖMS). Auch diese Entscheidung richtet sich in erster Linie nach dem Zweck der durch die zu erschließende Anlage erzielt werden soll, nämlich der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle. Die Städtische Verkehrspolizei führt in dem genannten Bereich seit mehreren Jahren mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Auch hier spiegelt die Übertretungsquote von 0,5 % keine zwingende Notwendigkeit für eine stationäre Anlage wider. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 23.01.2025, V 1107

  • Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße
    STOB 3
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 789 Betreff: Maßnahmen für Fußgänger und Radfahrer in der Merianstraße Der Anregung wird im Grundsatz entsprochen. Um ein bedarfsgerechtes Angebot für den Fußverkehr zu schaffen, ist es notwendig, das "halbhüftige" Gehwegparken grundsätzlich zu unterbinden, damit die rund 2,00 Meter breiten Gehwege wieder vollständig dem Fußverkehr zur Verfügung stehen. Das Parken muss daher vollständig auf die Fahrbahn beziehungsweise an den Fahrbahnrand verlegt werden. Beidseitiges Parken unter Einrichtung einzelner Ausweichstellen ist aufgrund der zur Verfügung stehenden Breiten und der notwendigen Maße für anforderungsgerechte Verkehrsflächen nicht möglich. In der Merianstraße zwischen Merianplatz und Bäckerweg können die Parkstände auf einer Seite auf die Fahrbahn verlegt werden. Auf der anderen Seite entfallen die Parkstände komplett. Zwischen Bäckerweg und Friedberger Landstraße besteht die Möglichkeit, auf der einen Seite das Schrägparken in ein Längsparken auf dem Gehweg umzuändern und auf der anderen Straßenseite die Parkstände auf die Fahrbahn zu verlegen. Durch die Fahrgassenverbreiterung profitiert auch der Radverkehr im Zweirichtungsverkehr bei Begegnungen mit Kraftfahrzeugen. Die erforderlichen Ressourcen für die notwendige Planung in Vorbereitung einer entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnung stehen aufgrund eines hohen Aufkommens gesetzlicher Pflichtaufgaben (verkehrsrechtliche Anordnungen für Bau- und Arbeitsstellen) in Verbindung mit einer angespannten Personalsituation frühestens im zweiten Quartal 2025 zur Verfügung. Bei Vorliegen einer ersten Entwurfsplanung wird der Ortsbeirat unaufgefordert informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5913

  • Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends
    STOB 3
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 790 Betreff: Lärmschutz für den Alleenring im Bereich des Nordends Der Anregung wird nicht entsprochen. Die maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen der Ermessensausübung haben sich nicht verändert. Des Weiteren wird auf den Bericht des Magistrats B 74 vom 04.03.2019 verwiesen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.10.2023, OM 4686

  • Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen
    STOB 3
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 791 Betreff: Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen Jede öffentliche Schule ist inklusiv im Sinne des § 51 Hessisches Schulgesetzes. Besuchen Kinder mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder anderweitigem Anspruch auf Erteilung des EU- Schwerbehindertenparkausweises die Schule und kann ein Ein- und Aussteigen nicht anders als im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde bedarfsgerecht und zeitlich beschränkt Sonderparkplätze an. Dies setzt eine Bedarfsmeldung seitens der Schule voraus, um entsprechende Kenntnis zu erlangen. Die Straßenverkehrsbehörde wird ihrerseits bei der IGS Nordend den aktuellen Bedarf abfragen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6577

  • Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße
    STOB 3
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 792 Betreff: Aktueller Stand zur Baulücke Richard-Wagner-Straße Der Magistrat strebt weiterhin an, das Grundstück südlich der Richard-Wagner-Straße planungsrechtlich für eine Krankenhausnutzung bzw. eine Anlage für gesundheitliche Zwecke vorzuhalten. Das entspricht dem Ziel des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans-Nr. 903, den Gesundheitsstandort zu stärken. Somit bestünde beispielsweise die Möglichkeit, dass das nördlich angrenzende Bürgerhospital das Grundstück langfristig für eine Erweiterung nutzen könnte. Eine derartige Absicht des Krankenhausbetreibers ist dem Magistrat jedoch nicht bekannt. Um darüber hinaus einen möglichen anderen Bedarf zu prüfen, wurde das Hessische Sozialministerium um Stellungnahme gebeten. Die Rückmeldung, ob es einen anderweitigen Bedarf für eine Gesundheitseinrichtung an diesem Standort gibt, liegt noch nicht vor. Möglicherweise kann eine derartige Einschätzung aufgrund der anstehenden Krankenhausreform auch noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Sollte die Gesundheitsverwaltung zu dem Ergebnis kommen, der oben genannte Bedarf bestehe nicht, würde der Magistrat als nächsten Schritt prüfen, ob eine anderer Gemeinbedarf besteht, zum Beispiel für Bildung. Das Bebauungsplanverfahren ruht bis zu einer endgültigen Klärung dieser Nutzungsfrage. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6583

  • Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen
    STOB 4
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 793 Betreff: Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen Grundsätzlich werden die Straßenabschnitte gemäß der in der Satzung über die Straßenreinigung festgelegten Reinigungsklassen - durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) - angefahren und gereinigt. Im Rahmen dieser Touren erfolgt die Aufnahme aller losen Verunreinigungen und somit die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Stadthygiene. Diese Durchläufe beinhalten auch die Beseitigung von sogenannten wilden Ablagerungen mit einem Volumen bis zu einem Kubikmeter. Insofern wird mit regelmäßigen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen die zu erbringende Leistung im Sinne der Stadtsauberkeit sichergestellt. Mit diesen Leistungen kommt die Stadt Frankfurt am Main ihrer entsprechenden Reinigungspflicht folglich nach. Der jeweilige Reinigungszyklus eines Straßenabschnittes wird im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Reinigungsbedürfnis und der Verkehrswichtigkeit unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (Durchgangsverkehr, Fußgänger:innenaufkommen, Gastronomie- und Geschäftsdichte, etc.) festgesetzt. Die Sauberkeit der Straßen und der bestehende Reinigungsbedarf wird regelmäßig überwacht und bei Bedarf eine Anpassung der Reinigungsklasse vorgenommen. Bei den meisten Abschnitten in Niederrad, die nach Straßenreinigungssatzung in Reinigungsklasse I fallen und somit einmal pro Woche gereinigt werden, erfolgt die Reinigung in der Regel immer mittwochs. Anzumerken ist, dass neben den reinigungsfreien Feiertagen (in Niederrad zuletzt: 25.12.2024 / 01.01.2025) im Dezember und Januar an mehreren Tagen intensive Winterdiensteinsätze im Stadtgebiet durchgeführt wurden. An diesen Tagen findet in der Regel keine Straßenreinigung statt, da die vorgehaltenen Personalressourcen für die Erfüllung der vorrangigen Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streudienst) vorgesehen sind. Insofern kann es in dieser Zeit witterungsbedingt in einigen Bereichen zu ungewohnten Sauberkeitseindrücken gekommen sein. Im Umfeld des S-Bahnhofs wird der Magistrat voraussichtlich mit der nächsten Änderung der Straßenreinigungssatzung die Reinigungsklasse von I auf II anheben, wodurch die Anzahl der Reinigungsdurchgänge verdoppelt wird. Der in der Anregung genannte Fahrradabstellplatz befindet sich auf dem Straßenabschnitt Hahnstraße. Dieser Verbindungsweg - zur Lyoner Straße führend - wird von der FES auch einmal wöchentlich und in der Regel immer mittwochs gereinigt. Hiervon ausgenommen ist der permanent mit Fahrrädern zugestellte Fahrradabstellplatz selbst. Für diese Fläche hat die Deutsche Bahn AG, als Betreiber der sog. Call-A-Bike-Stationen, eine Sondernutzungserlaubnis und ist auch für die Reinigung zuständig. Die Bahn wurde nochmals auf diese Verpflichtung hingewiesen. Für zwischenzeitliche Abhilfe hat - ungeachtet der Zuständigkeiten der Deutsche Bahn AG - mehrmals das Cleanffm-Express-Team gesorgt und akute Vermüllungen sowie saisonale Laubansammlungen beseitigt. Zuletzt haben wir vermehrt Wildwuchs in den Randbereichen des Verbindungswegs festgestellt. Dieser wird demnächst entfernt, sodass sich Verbesserungen im Gesamteindruck ergeben sollten. Die Beseitigung jeglichen Wildwuchses bei jedem Reinigungsdurchgang ist jedoch nicht Leistungsbestandteil der Straßenreinigung. Nassreinigungen in der Unterführung erfolgen mindestens einmal im Monat, hier zuletzt am 16.04.2025. Zeitweilige Verunreinigungen führen wir auf fehlende oder verbesserungswürdige Taubenabwehrsysteme im Unterführungsbereich zurück. Auch hierzu wird es Kontakt zur Deutsche Bahn AG geben. Gerne können alle Auffälligkeiten direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E- Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6603

  • Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé
    STOB 4
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 794 Betreff: Nutzung der Flächen rund um die Osthafenbrücke als Stadtgarten und Bildungscafé Der Magistrat begrüßt grundsätzlich, dass sich Kleingartenvereine öffnen und Angebote für die Stadtbevölkerung schaffen. Dem Magistrat liegt das Konzept des Vereins zur Einrichtung eines Stadtgartens mit Bildungscafé vor. Das Konzept sieht jedoch hierfür die Rodung von Gehölzen vor. Außerdem entspricht die geplante Nutzung nicht der Ausweisung der Fläche als "öffentliche Grünfläche" innerhalb des Bebauungsplans B 799. Auch steht die Lage im Überschwemmungsgebiet des Mains dem Vorhaben entgegen. Die Flächen rund um die Osthafenbrücke gehören zur Grünanlage Mainuferpark. Sie befinden sich nicht innerhalb des Geltungsbereiches der Grünanlagensatzung, gehören jedoch zum Frankfurter GrünGürtel innerhalb der Landschaftsschutzgebietszone I. Für die Nutzung dieser Fläche ist eine natur- und landschaftsschutzrechtliche Genehmigung der UNB erforderlich. Diese könnte aus den o.g. Gründen nicht erteilt werden. Der Magistrat steht dem Verein gerne zur Erläuterung zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6430

  • Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen
    STOB 5
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 795 Betreff: Wildblumenwiesen auf Frankfurter Friedhöfen Wie bereits in dem Bericht B 414 / 24 erwähnt, werden freie und nicht mehr für Bestattungen benötigte Flächen in Wildblumenwiesen umgewandelt. Insbesondere durch den Rückzug aus den Randbereichen der Friedhöfe werden zusammenhängende Flächen geschaffen, die z.B. für die Entwicklung von Wildwiesen genutzt werden. Derzeit gibt es bereits rund 69.000 m² Wiesenflächen auf den Frankfurter Friedhöfen. Hierbei ist zu beachten, dass die verwendete Saatmischung zu den Bodenverhältnissen der Friedhöfe passt. Daher hat man sich für die Veitshöchheimer Bienenweide entschieden. Mit verschiedenen Wild- und Kulturarten stellen sie für eine Vielzahl von Wildbienen, Hummeln, Schmetterlingen und Käfern eine Nahrungsquelle dar. Die Mischung beinhaltet sowohl einjährige als auch mehrjährige Pflanzenarten. Es handelt sich um viele Wildkräuter, deren Blüten oftmals nicht vorherrschend sind, aber für die Tiere trotzdem von großer Bedeutung. Um Bereiche zu schaffen, die für viele einem optisch guten Erscheinungsbild entsprechen und auch die Nachhaltigkeit fördern, werden im Herbst auf einzelnen Friedhöfen Zwiebeln von mehrjährigen Frühblühern eingepflanzt. Diese stammen aus nicht mehr benötigten Blumenzwiebeln der Grabbepflanzung und werden durch die grabpflegenden Angehörigen in die im Frühjahr dafür bereitgestellten Körbe gespendet. Dies ist eine Kooperation mit verschiedenen Naturschutzvereinen, die die Zwiebeln einlagern und z.B. mit Grundschulklassen einpflanzen. Sofern sich Interessierte an den Ortsbeirat wenden, um diese Aktion im Ortsbezirk gemeinsam mit dem Grünflächenamt durchzuführen, kann dieser sich gerne an den zuständigen Sachgebietsleiter Friedhofsbetrieb und Unterhaltung II wenden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6605

  • Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn"
    STOB 5
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 796 Betreff: Instandsetzen der Festwiese "Villa Bonn" Dem Antrag wird entsprochen. Die zeitliche Umsetzung wird in Absprache mit dem Vereinsring Oberrad erfolgen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.02.2025, OM 6604

  • Tischtennis für den Spielplatz Nordendplatz
    STOB 5
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 797 Betreff: Tischtennis für den Spielplatz Nordendplatz Der Anregung wird entsprochen. Es wird an geeigneter Stelle eine Tischtennisplatte aufgestellt. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.02.2025, V 1134

  • Glauburgplatz nachhaltig umgestalten
    STOB 3
    12.05.2025

    S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 798 Betreff: Glauburgplatz nachhaltig umgestalten Der Spielplatz Glauburgplatz wurde letztmalig vor 15 Jahren grundsaniert und befindet sich in einem funktional guten und verkehrssicheren Zustand. In der damaligen konzeptionellen Platzplanung, wurden in Absprache mit dem OBR Freiflächen geschaffen, die für Feste (z.B. Nordendfest, Weihnachtsbasar) des Vereinsrings Nordend freigehalten werden sollen. Desweiteren gibt es eine genehmigte Nutzung (Spiel-Container, Hochbeete für Urban-Gardening) des "Kinderzentrum Stadtteilwerkstatt". Da bei den vorhandenen Spielgeräten zudem Sicherheitsabstände eingehalten werden müssen, sind die Erweiterungswünsche teilweise schwer umzusetzen. Dies vorrausgeschickt nimmt der Magistrat wir folgt Stellung: - mindestens ein Mülleimer soll durch eine Müllgarage ersetzt werden; Das Abfallbehälterkonzept wird derzeit überarbeitet. An den beiden Haupteingängen werden Müllgaragen aufgestellt und auf dem Platz weitere Kleinbehälter. - eine Schaukel soll durch eine Kleinkindschaukel ersetzt werden; Erfolgt in Kürze. - Sonnenschirme (laut Grünflächenamt auf Lager) werden aufgestellt; Erfolgt in Kürze. - eine kleine Nestschaukel soll das Angebot für Kleinkinder zusätzlich erweitern; Die Nestschaukel ist bestellt und wird im zweiten Quartal 2025 aufgestellt; - die Kiesflächen werden durch natürlichen Fallschutzbelag, bspw. Rindenmulch, ersetzt (im Rutschen-/Schaukel-/Kletterbereich) Im o.g. Bereich wird der Fallschutzkies ausgebaut und zwei Blöcke der Einfassung entfernt. Nach dem Einbau der Nestschaukel, wird der gesamte Bereich mit einem vollflächigen Fallschutz aus Kunststoff vergossen. Mit diesen Maßnahmen entsteht ein inklusiver Spielbereich, in dem u.a. Menschen mit Einschränkung die Spielgeräte ohne Barrieren erreichen können. Dies ist mit Holzhäcksel und der derzeitigen Einfassung nicht möglich. - die Schäden an den Zäunen (vor allem zur Lortzingstraße) sollen repariert werden; Die Zaunreparatur ist beauftragt und erfolgt in Kürze. - der Zaun zur Glauburgstraße soll begrünt werden. Die gewünschten Baum- und Strauchplanzungen erfolgen im Herbst dieses Jahres. Folgende Maßnahmen sollen geprüft werden: - die Errichtung einer kleinen Tribüne aus Holz zum Zuschauen, Sachen ablegen, Pause machen und Klettern für Kleinkinder; Der Bau einer kleinen Tribüne erfolgt im dritten Quartal 2025. - die Installierung einer räumlich und zeitlich begrenzten Beleuchtung mit LED-Strahlern (warmweiß, keine Lichtverschmutzung, Bewegungsmelder) im Bereich des Fußballplatzes und des Streetballplatzes; Aufgrund der dichten Wohnbebauung wird von einer Beleuchtung abgesehen, da die dadurch entstehende Nutzungsverlängerung zwangsläufig zu nachbarrechtlichen und ordnungspolizeilichen Konflikten führt. Zudem ist der Glauburgplatz durch die angrenzenden Straßenlaternen gut ausgeleuchtet. - die Aufstellung eines Kinder-Basketballkorbs; Ein zusätzlicher Basketballkorbständer wird aufgrund der räumlichen Enge als kritisch gesehen. Da der Platz schon mit zwei Streetballständer ausgestattet ist, wäre ein Austausch im Bestand möglich. - Baumpflanzungen, insbesondere im Bereich von Rutsche/Schaukel - nötigenfalls kommen Sträucher als Ersatz infrage; Erfolgen im Herbst/Winter 2025 - die Etablierung eines Trinkbrunnens; - die Etablierung einer öffentlichen Toilette. Wird dezernatsübergreifend geprüft. Rückmeldung an den OBR 3 erfolgt unaufgefordert in den nächsten Wochen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2025, OM 6384 Antrag vom 11.06.2025, OF 892/3 Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7192

  • Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9
    OFOB 2
    11.05.2025 · GRÜNE

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1007/9 Betreff: Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim je zwei Spielmobile aufzustellen. In 2025 betragen die Kosten für einen Tag Spielmobil - gleich welcher Wochentag - €600,00. Die Kinderbeauftragten der jeweiligen Stadtteile sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Die Kinderbeauftragten sollen auch entscheiden, ob das Spielmobil an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder an einzelnen Tagen kommen sollen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 3.600 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder in den Ortsbezirk bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.01.2025, OF 926/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 404 2025 1. Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1007/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

  • Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark
    OFOB 10
    11.05.2025 · SPD

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1009/9 Betreff: Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen, den Zuschuss für das Kinderfest der Kinderbeauftragten im Sinaipark, um zusätzliche 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget aufzustocken. Begründung: Die Buchung des Spielmobiels war zu dem gewählten Datum 14.6.25 nicht möglich. Alternativ wurde ein anderer Anbieter für Kinderschminken und andere Spielelemente gebucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 406 2025 Die Vorlage OF 1009/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern
    OFOB 10
    11.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1011/9 Betreff: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Verein "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V". wird einen Betrag in Höhe von 500 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 9 zur Verfügung gestellt um seine laufende Arbeit zur Rettung hilfebedürftiger Mauersegler in seiner "Mauerseglerklinik" zu unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die bundesweit einzige und einzigartige Pflegeeinrichtung für Mauersegler ist nur deshalb momentan noch zu finanzieren, weil alle Helfer und Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten. Die gute finanzielle Situation, aufgrund der großen Akzeptanz bei vielen Sponsoren und Kleinspendern, versetzt den Verein in die Lage drei halbe Stellen zu finanzieren, die natürlich keine Mitglieder sind. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 408 2025 Die Vorlage OF 1011/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

  • Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9
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    11.05.2025 · CDU

    S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1012/9 Betreff: Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Sinaipark ein Spielmobil aufzustellen. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks 9 sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz des Spielmobils mit bis zu 1.000 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder im Sinaipark bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/9 wurde zurückgezogen.

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