Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem erhöhten Parkdruck in der Karl-Kirchner-Siedlung. Es wird festgestellt, dass keine auffällige Beschwerdelage vorliegt und Sonderkontrollen durchgeführt werden. Zudem wird auf die vorhandenen Parkbuchten hingewiesen und erklärt, dass keine weiteren Parkmöglichkeiten geschaffen werden können.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1.:
Es liegt der Städtischen Verkehrspolizei weder für die Wegscheide- noch für die Jaspertstraße eine auffällige Beschwerdelage vor. Dementsprechend gibt es an dieser Örtlichkeit auch keinen Kontrollschwerpunkt. Die Beschwerde wird jedoch zum Anlass genommen, Sonderkontrollen durchzuführen.
Zu 2.:
Die Wegscheidestraße verfügt bereits in weiten Teilen auf beiden Seiten über Parkbuchten. In der Jaspertstraße sind lediglich vor den Hausnummern 75-85 keine Parkbuchten vorhanden. Mehr dem Gemeingebrauch offenstehende Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum können weder baulich noch mit Beschilderung zur Verfügung gestellt werden. Vorsätzlich ordnungswidrigem Abstellen von Kraftfahrzeugen kann mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht begegnet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024OFOF 960/10Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-SiedlungOrtsbeiratsantrag · FDP
- 14. Januar 2025VV 1094Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-SiedlungAnfrage
- 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 765Überhöhter Parkdruck in der Karl-Kirchner-SiedlungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab