Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11
Zusammenfassung
Der Magistrat hat festgestellt, dass der Fußgängerüberweg am Harheimer Weg 11 von 2016 bis 2023 frei von Verkehrsunfällen mit Personenschaden war. Daher sieht der Magistrat keinen Bedarf für zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen, auch wenn subjektive Gefährdungen durch das Verhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen wahrgenommen werden.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die in Rede stehende Örtlichkeit ist von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Der angelegte Fußgängerüberweg ist richtlinienkonform eingerichtet, die Sichtbeziehungen sind gut. Es besteht somit kein Anlass für weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen.
Davon unabhängig wäre dem situativen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen - welches zu subjektiv wahrgenommenen Gefährdungen geführt haben mag - mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zu begegnen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Dezember 2024OFOF 951/10Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11Ortsbeiratsantrag · SPD
- 14. Januar 2025OMOM 6310Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11Direktanregung
- 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 754Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab