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Besserer Schutz der Nutzer des Fußgängerüberweges vor Harheimer Weg 11

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Die in Rede stehende Örtlichkeit ist von 2016 bis 2023 vollständig frei von polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfällen mit Personenschaden. Der angelegte Fußgängerüberweg ist richtlinienkonform eingerichtet, die Sichtbeziehungen sind gut. Es besteht somit kein Anlass für weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen. Davon unabhängig wäre dem situativen Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer:innen - welches zu subjektiv wahrgenommenen Gefährdungen geführt haben mag - mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht zu begegnen.

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