Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Wiederherstellung von Behindertenparkplätzen gegenüber der IGS Nordend vorgeschlagen, um den Bedürfnissen von Kindern mit Gehbehinderungen gerecht zu werden. Dies erfolgt im Einklang mit dem Hessischen Schulgesetz, das Inklusion fördert. Die Straßenverkehrsbehörde wird den Bedarf an Sonderparkplätzen ermitteln.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Jede öffentliche Schule ist inklusiv im Sinne des § 51 Hessisches Schulgesetzes. Besuchen Kinder mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder anderweitigem Anspruch auf Erteilung des EU- Schwerbehindertenparkausweises die Schule und kann ein Ein- und Aussteigen nicht anders als im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden, ordnet die Straßenverkehrsbehörde bedarfsgerecht und zeitlich beschränkt Sonderparkplätze an.
Dies setzt eine Bedarfsmeldung seitens der Schule voraus, um entsprechende Kenntnis zu erlangen. Die Straßenverkehrsbehörde wird ihrerseits bei der IGS Nordend den aktuellen Bedarf abfragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2025OFOF 819/3Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2025OMOM 6577Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellenDirektanregung
- 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 791Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab