Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert die Wiederherstellung von zwei Behindertenparkplätzen gegenüber der IGS Nordend in der Hartmann-Ibach Straße 54. Dies ist notwendig, da die Entfernung der Parkplätze die Abholung von Schulkindern mit Rollstühlen erschwert und eine unhaltbare Verkehrssituation geschaffen hat.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten 2 in der Vergangenheit bereits bestehende Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend in der Hartmann-Ibach Straße 54 (Höhe des Küchenstudios) wieder einzurichten.
Begründung
An dieser Stelle befanden sich in der Vergangenheit bereits 2 Behindertenparkplätze. Zwischenzeitlich wurden diese Parkplätze entfernt und auf der gesamten Länge durch einem Gitterzaun ersetzt. Es ist Eltern deshalb nicht mehr möglich dort kurz zu parken um die betreffenden Schulkinder mit ihren Rollis aussteigen zu lassen. Das Halten in der 2 Reihe ist ebenfalls unmöglich, da dort die Straßenbahn verkehrt und damit einen Verkehrsstau verursachen würde. Dies stellt eine unmögliche Situation dar und bedarf dringend einer anderen Regelung. Die IGS Nordend ist eine inklusive Schule, weshalb nich nachvollziehbar ist, dass diese Behindertenparkplätze entfernt wurden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Januar 2025Sie sind hierOFOF 819/3Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Februar 2025OMOM 6577Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellenDirektanregung
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 791Behindertenparkplätze gegenüber der IGS Nordend wiederherstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme