Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbinden
Zusammenfassung
Der Magistrat plant, ein Geländer an der Mainzer Landstraße anzubringen, um die potenzielle Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden durch Gehwegparken zu unterbinden. Dies soll im zweiten Quartal 2025 umgesetzt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wegen einer potenziellen Gefährdung der Verkehrsteilnehmenden hält der Magistrat den Standort für ungeeignet, um dort Fahrradbügel zu installieren. Der Magistrat entspricht der Anregung nun dahingehend, dass er ein Geländer im genannten Abschnitt der Mainzer Landstraße anbringen wird. Geplant ist dies für das zweite Quartal 2025.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Januar 2025OMOM 6360Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbindenDirektanregung
- 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 777Gehwegparken Mainzer Landstraße/Ackermannstraße unterbindenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab