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Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)

Vorlagentyp: STMagistrat
77 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der aktuellen Situation der Geschwindigkeitsüberwachung in Frankfurt am Main. Es werden die eingesetzten Geräte, die Einnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldern sowie die Kosten für Anschaffung und Betrieb der Anlagen detailliert dargestellt. Die Entscheidung über die Einrichtung neuer stationärer Anlagen wird nicht nur auf finanziellen Aspekten basieren, sondern auch auf der objektiven Notwendigkeit zur Unfallverhütung.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu a)

Gegenwärtig werden für die Geschwindigkeitsüberwachung folgende Geräte eingesetzt:

- 27 stationäre Überwachungsanlagen (alles kombinierte Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen) von zwei Herstellern (10x Firma Vitronic und 17x Firma Gatso)

- 5 mobile Überwachungsanlagen

- 3 Enforcement-Trailer (semistationäre Anlage)

Zu b)

Folgende Einnahmen wurden 2024 aus Geschwindigkeitsüberwachung erzielt:

Einnahmen insgesamt:

- Verwarnungsgelder 6.580.000 €

- Bußgelder 2.180.000 €

Einnahmen aus stationärer Geschwindigkeitsüberwachung (b1):

- Verwarnungsgelder 1.080.000 €

- Bußgelder 270.000 €

Einnahmen durch mobile Geschwindigkeitsüberwachung sowie mittels Enforcement-Trailer:

- Verwarnungsgelder 5.500.000 €

- Bußgelder 1.910.000 €

Zu c)

Die Anschaffungskosten betragen für

- Einen Enforcement-Trailer inklusive Messgerät und Zubehör ca. 210.000 €

- Ein mobiles Messfahrzeug inklusive Messgerät und Zubehör ca. 120.000 €

Die Kosten für Wartung, Reparatur und Eichung betragen jährlich ca. 30.000 €. Hinzu kommen noch die Personalkosten für den Betrieb der Anlagen sowie die Auswertung der erzeugten Falldateien:

14 x EGr. 8 TVöD (14 x 64.000 € = 896.000 €)

3 x EGr. 6 TVöD ( 3 x 62.000 € = 186.000 €)

1 x EGr. 9b TVöD (1 x 75.000 €)

Summe Personalkosten: 1.157.000 €

Die Anschaffungskosten / Neubau sind abhängig von dem jeweiligen Standort der Anlage und variieren zwischen Gatso circa 86.000 € (letzte Kosten) und Vitronic circa 125.000 € (letzte Kosten). Zu den Unterhaltungskosten für alle Anlagen gehören die Eichgebühren mit circa 33.000 €/Jahr und Unterhaltung und Reparaturen circa 100.000 €/Jahr.

Zusätzliche Erläuterung:

Ergänzend bedarf es der Klarstellung, dass die durch Geschwindigkeitsanzeigen vereinnahmten Beträge nicht unmittelbar für die Beschaffung neuer Anlagen zur Verfügung stehen. Sie fließen vielmehr entsprechend des veranschlagten Einnahmesolls in den städtischen Haushalt ein.

Generell ist für die Frage, ob ein Standort mit einer stationären Geschwindigkeitsanlage erschlossen wird, die finanzielle Darstellbarkeit nicht unmittelbar ausschlaggebend. Zunächst müssen die inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen und die objektive Notwendigkeit (Unfallschwerpunkt) hierfür gegeben sein.

Standorte mit echten Unfallschwerpunkten sind in der Realisierung zu priorisieren und deren Finanzierung abzusichern. An der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg liegt weder eine geschwindigkeits- noch eine rotlichtbedingte Unfallhäufungsstelle vor.

Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass die Entscheidung über die Einrichtung einer stationären Anlage nicht im freien Ermessen der Städtischen Verkehrspolizei liegt. Hierüber entscheidet die Hessische Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit (HÖMS). Auch diese Entscheidung richtet sich in erster Linie nach dem Zweck der durch die zu erschließende Anlage erzielt werden soll, nämlich der Beseitigung einer Unfallhäufungsstelle.

Die Städtische Verkehrspolizei führt in dem genannten Bereich seit mehreren Jahren mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Auch hier spiegelt die Übertretungsquote von 0,5 % keine zwingende Notwendigkeit für eine stationäre Anlage wider.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2023OFOF 618/3Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Dezember 2023OMOM 4929Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegDirektanregung
  3. 8. April 2024STST 669Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegStellungnahme
  4. 5. Januar 2025OFOF 815/3Nachfrage zur Stellungnahme ST 669 Stationäre GeschwindigkeitsüberwachungOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 23. Januar 2025VV 1107Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)Anfrage
  6. 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 77 Wochen
    STST 788Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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