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Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg

Vorlagentyp: STMagistrat
77 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat hat entschieden, keine stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf der Eschersheimer Landstraße zu installieren, da aktuell keine Unfallhäufungsstelle vorliegt. Mobile Geschwindigkeitskontrollen werden weiterhin durchgeführt, da die Übertretungsquote von 0,5 % keine Notwendigkeit für eine feste Anlage zeigt.

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Stellungnahme des Magistrats

Die Festlegung von Standorten für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt insbesondere unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Maßgeblich für die einzelnen Standorte sind die objektiven Unfallzahlen der Landespolizei, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten oberste Priorität hat. Eine Priorisierung ist notwendig, da sich weder mehrere Kontrollanlagen zeitgleich realisieren lassen, noch das Budget für alle Anlagen und deren Betreuung ausreicht, wo dies als förderlich erachtet wird.

Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt daher an Örtlichkeiten mit geschwindigkeits-/rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten. An der Örtlichkeit liegt eine solche Unfallhäufungsstelle aktuell nicht vor. Die Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage ist daher nicht vorgesehen. Der Bereich wird jedoch weiterhin beobachtet.

Die Städtische Verkehrspolizei führt seit mehreren Jahren in dem Bereich mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Auch hier spiegelt die Übertretungsquote von 0,5 % keine Notwendigkeit einer Installation wider.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2023OFOF 618/3Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Dezember 2023OMOM 4929Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegDirektanregung
  3. 8. April 2024Sie sind hier
    STST 669Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg
    Stellungnahme
  4. 5. Januar 2025OFOF 815/3Nachfrage zur Stellungnahme ST 669 Stationäre GeschwindigkeitsüberwachungOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 23. Januar 2025VV 1107Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)Anfrage
  6. 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 788Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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