Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und Grüneburgweg
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, keine stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen auf der Eschersheimer Landstraße zu installieren, da aktuell keine Unfallhäufungsstelle vorliegt. Mobile Geschwindigkeitskontrollen werden weiterhin durchgeführt, da die Übertretungsquote von 0,5 % keine Notwendigkeit für eine feste Anlage zeigt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Festlegung von Standorten für stationäre Überwachungsanlagen erfolgt insbesondere unter Mitwirkung der Landespolizei, der Unfallkommission und der Städtischen Verkehrspolizei. Maßgeblich für die einzelnen Standorte sind die objektiven Unfallzahlen der Landespolizei, da die Beseitigung von Unfallschwerpunkten oberste Priorität hat. Eine Priorisierung ist notwendig, da sich weder mehrere Kontrollanlagen zeitgleich realisieren lassen, noch das Budget für alle Anlagen und deren Betreuung ausreicht, wo dies als förderlich erachtet wird.
Die Errichtung ortsfester Überwachungsanlagen erfolgt daher an Örtlichkeiten mit geschwindigkeits-/rotlichtbedingten Unfallschwerpunkten. An der Örtlichkeit liegt eine solche Unfallhäufungsstelle aktuell nicht vor. Die Installation einer ortsfesten Überwachungsanlage ist daher nicht vorgesehen. Der Bereich wird jedoch weiterhin beobachtet.
Die Städtische Verkehrspolizei führt seit mehreren Jahren in dem Bereich mobile Geschwindigkeitskontrollen durch. Auch hier spiegelt die Übertretungsquote von 0,5 % keine Notwendigkeit einer Installation wider.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2023OFOF 618/3Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Dezember 2023OMOM 4929Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegDirektanregung
- 8. April 2024Sie sind hierSTST 669Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegStellungnahme
- 5. Januar 2025OFOF 815/3Nachfrage zur Stellungnahme ST 669 Stationäre GeschwindigkeitsüberwachungOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. Januar 2025VV 1107Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)Anfrage
- 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 788Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab