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Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)

Vorlagentyp: V
77 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird um Auskunft über die Anzahl der Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte in Frankfurt sowie die Einnahmen und Kosten der städtischen Geschwindigkeitsüberwachung gebeten. Dies ist wichtig, um die Budgetierung und die Notwendigkeit weiterer Geschwindigkeitskontrollen zu evaluieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird gebeten, zu berichten:

a) Wie viele Geräte zur Geschwindigkeitsüberwachung kommen aktuell in Frankfurt zum Einsatz?

b) Wie hoch waren im letzten Jahr die Einnahmen aus der städtischen Geschwindigkeitsüberwachung mit

b1) stationären Geräten?

b2) mobilen Geräten/Enforcement Trailern?

c)Wie hoch sind die Kosten für Anschaffung und Unterhalt von stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessgeräten?

Kontext

Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)

Begründung

In der der o. g. Stellungnahme wird u. a. das zu geringe Budget für die Ausweitung der Geschwindigkeitskontrollen in Frankfurt angeführt und deshalb die vom Ortsbeirat geforderte Anlage an der Eschersheimer Landstraße abgelehnt. Gleichzeitig wurde bereits im Jahr 2020 ein Bußgeldbetrag i. H. v. sechs Millionen Euro eingenommen (Quelle T-Online 02.12.2022).

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2023OFOF 618/3Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Dezember 2023OMOM 4929Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegDirektanregung
  3. 8. April 2024STST 669Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen Holzhausenstraße und GrüneburgwegStellungnahme
  4. 5. Januar 2025OFOF 815/3Nachfrage zur Stellungnahme ST 669 Stationäre GeschwindigkeitsüberwachungOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 23. Januar 2025Sie sind hier
    VV 1107Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)
    Anfrage
  6. 12. Mai 2025Antwort des Magistrats · nach 77 WochenSTST 788Nachfrage zur Stellungnahme vom 08.04.2024, ST 669 (Stationäre Geschwindigkeitsüberwachung)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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