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Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern

Vorlagentyp: STMagistrat
12 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant Maßnahmen zur Verhinderung des wilden Abstellens von E-Scootern vor dem Westbahnhof. Durch die Einführung von Mobilitätsstationen und die Festlegung von Sperrzonen soll die Ordnung im öffentlichen Raum verbessert werden. Ziel ist es, die Nutzung von E-Scootern zu regulieren und die Verkehrssituation zu optimieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Die Stadt Frankfurt am Main vergibt seit 2022 Sondernutzungserlaubnisse für die Bereitstellung von E-Scootern im öffentlichen Raum. Diese enthalten u. a. Regeln für das korrekte Abstellen, die verpflichtende Nutzung der festen Parkzonen in der Innenstadt und eine Obergrenze für die E-Scooter-Anzahl in verschiedenen Stadtbereichen.

Die Stadt Frankfurt am Main hat darüber hinaus eine Strategie für die flächendeckende Einführung von Mobilitätsstationen entwickelt. Bis 2029 sollen hiernach bis zu 1.000 Stationsstandorte umgesetzt werden. Die Strategie hat sowohl die Verknüpfung der verschiedenen Verkehrsmittelangebote als auch die weitere Verbesserung der Ordnung von Verkehrsmitteln im öffentlichen Raum zum Ziel. Die Umsetzung soll flächendeckend im gesamten Stadtgebiet erfolgen, insbesondere an allen relevanten ÖPNV-Haltepunkten.

Es ist vorgesehen, die Stationsdichte abhängig von der Nachfrage und dem Angebot in den jeweiligen Stadtteilen festzulegen. Um die E-Scooter-Stellplätze an den Stationen ist, analog zu den Parkflächen in der Innenstadt, ein 100m Sperrradius vorgesehen, in welchem die Fahrt nicht beendet werden kann. Ist die Stationsdichte hoch genug, ergibt sich daraus eine Parkverbotszone. Ob diese auch am Westbahnhof entstehen wird, muss abhängig von Angebot und Nachfrage sowie unter Berücksichtigung der Flächenverfügbarkeit vor Ort bewertet werden. Eine Mobilitätsstation auf der Solmsstraße ist geplant, wobei der genaue Umsetzungszeitpunkt noch nicht genannt werden kann.

Als kurzfristige Reaktion auf die beschriebe Situation vor Ort, wurde der vorgeschlagene Bereich bereits für das Abstellen von E-Scooter gesperrt und diese Vorgabe an die Anbieter übermittelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Februar 2025OMOM 6537Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindernDirektanregung
  2. 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 Wochen
    STST 774Wildes Abstellen von E-Scootern vor dem Westbahnhof verhindern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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