Verhinderung von Falschfahrten an der oberen Inheidener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Eine Verbesserung der Situation an der hier gegenständlichen Örtlichkeit soll durch Wiederholung von Verkehrszeichen (VZ) 267 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Durchfahrt verboten" auf der linken Seite und das Aufstellen von VZ 209-10 StVO "Vorgeschriebene Fahrtrichtung links", erreicht werden. Maßnahmen werden im Zuge der Verkehrssicherungspflicht priorisiert umgesetzt.