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Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt fest, dass die Straßenreinigung in Niederrad gemäß den festgelegten Reinigungsklassen erfolgt. Es wird eine Anpassung der Reinigungsklasse im Umfeld des S-Bahnhofs angestrebt, um die Sauberkeit zu verbessern. Zudem wird auf die Zuständigkeiten der Deutschen Bahn AG hingewiesen.

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Grundsätzlich werden die Straßenabschnitte gemäß der in der Satzung über die Straßenreinigung festgelegten Reinigungsklassen - durch unseren Dienstleister, die Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH (FES) - angefahren und gereinigt. Im Rahmen dieser Touren erfolgt die Aufnahme aller losen Verunreinigungen und somit die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit und Stadthygiene. Diese Durchläufe beinhalten auch die Beseitigung von sogenannten wilden Ablagerungen mit einem Volumen bis zu einem Kubikmeter.

Insofern wird mit regelmäßigen Reinigungs- und Entsorgungsleistungen die zu erbringende Leistung im Sinne der Stadtsauberkeit sichergestellt. Mit diesen Leistungen kommt die Stadt Frankfurt am Main ihrer entsprechenden Reinigungspflicht folglich nach.

Der jeweilige Reinigungszyklus eines Straßenabschnittes wird im Zusammenhang mit dem zu erwartenden Reinigungsbedürfnis und der Verkehrswichtigkeit unter Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten (Durchgangsverkehr, Fußgänger:innenaufkommen, Gastronomie- und Geschäftsdichte, etc.) festgesetzt. Die Sauberkeit der Straßen und der bestehende Reinigungsbedarf wird regelmäßig überwacht und bei Bedarf eine Anpassung der Reinigungsklasse vorgenommen.

Bei den meisten Abschnitten in Niederrad, die nach Straßenreinigungssatzung in Reinigungsklasse I fallen und somit einmal pro Woche gereinigt werden, erfolgt die Reinigung in der Regel immer mittwochs.

Anzumerken ist, dass neben den reinigungsfreien Feiertagen (in Niederrad zuletzt: 25.12.2024 / 01.01.2025) im Dezember und Januar an mehreren Tagen intensive Winterdiensteinsätze im Stadtgebiet durchgeführt wurden. An diesen Tagen findet in der Regel keine Straßenreinigung statt, da die vorgehaltenen Personalressourcen für die Erfüllung der vorrangigen Verkehrssicherungspflicht (Räum- und Streudienst) vorgesehen sind. Insofern kann es in dieser Zeit witterungsbedingt in einigen Bereichen zu ungewohnten Sauberkeitseindrücken gekommen sein.

Im Umfeld des S-Bahnhofs wird der Magistrat voraussichtlich mit der nächsten Änderung der Straßenreinigungssatzung die Reinigungsklasse von I auf II anheben, wodurch die Anzahl der Reinigungsdurchgänge verdoppelt wird.

Der in der Anregung genannte Fahrradabstellplatz befindet sich auf dem Straßenabschnitt Hahnstraße. Dieser Verbindungsweg - zur Lyoner Straße führend - wird von der FES auch einmal wöchentlich und in der Regel immer mittwochs gereinigt. Hiervon ausgenommen ist der permanent mit Fahrrädern zugestellte Fahrradabstellplatz selbst. Für diese Fläche hat die Deutsche Bahn AG, als Betreiber der sog. Call-A-Bike-Stationen, eine Sondernutzungserlaubnis und ist auch für die Reinigung zuständig. Die Bahn wurde nochmals auf diese Verpflichtung hingewiesen. Für zwischenzeitliche Abhilfe hat - ungeachtet der Zuständigkeiten der Deutsche Bahn AG - mehrmals das Cleanffm-Express-Team gesorgt und akute Vermüllungen sowie saisonale Laubansammlungen beseitigt. Zuletzt haben wir vermehrt Wildwuchs in den Randbereichen des Verbindungswegs festgestellt. Dieser wird demnächst entfernt, sodass sich Verbesserungen im Gesamteindruck ergeben sollten. Die Beseitigung jeglichen Wildwuchses bei jedem Reinigungsdurchgang ist jedoch nicht Leistungsbestandteil der Straßenreinigung.

Nassreinigungen in der Unterführung erfolgen mindestens einmal im Monat, hier zuletzt am 16.04.2025. Zeitweilige Verunreinigungen führen wir auf fehlende oder verbesserungswürdige Taubenabwehrsysteme im Unterführungsbereich zurück. Auch hierzu wird es Kontakt zur Deutsche Bahn AG geben.

Gerne können alle Auffälligkeiten direkt an das Umweltamt (Tel. 069-212-39143 / E- Mail strassenreinigung.amt79@stadt-frankfurt.de) zur Überprüfung gemeldet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Februar 2025OFOF 1329/5Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Februar 2025OMOM 6603Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführenDirektanregung
  3. 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 793Reinigung der Straßen und Bürgersteige in Niederrad konsequent durchführen
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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