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Urnenwand für den Bergener Friedhof

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Bei dem betreffenden Mauerabschnitt handelt es sich um die Garagenrückwand der Nachbarin. Der schlechte bauliche Zustand der Wand ist bekannt. Diesbezüglich steht das Fachamt seit geraumer Zeit in Kontakt mit der Eigentümerin. Die Sanierung der Mauer wurde zugesagt und soll im Laufe dieses Jahres durchgeführt werden. Unabhängig davon sollen Friedhofsmauern prinzipiell freigehalten werden, um etwaige Arbeiten an den Einfriedungen nicht zu erschweren. Es ist deshalb nicht beabsichtigt, eine Urnenwand einzurichten.

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