Urnenwand für den Bergener Friedhof
Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich mit dem Vorschlag zur Einrichtung einer Urnenwand am Bergener Friedhof auseinandergesetzt. Aufgrund des schlechten baulichen Zustands der angrenzenden Mauer und der Notwendigkeit, Friedhofsmauern freizuhalten, wird die Einrichtung einer Urnenwand nicht beabsichtigt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei dem betreffenden Mauerabschnitt handelt es sich um die Garagenrückwand der Nachbarin. Der schlechte bauliche Zustand der Wand ist bekannt. Diesbezüglich steht das Fachamt seit geraumer Zeit in Kontakt mit der Eigentümerin. Die Sanierung der Mauer wurde zugesagt und soll im Laufe dieses Jahres durchgeführt werden.
Unabhängig davon sollen Friedhofsmauern prinzipiell freigehalten werden, um etwaige Arbeiten an den Einfriedungen nicht zu erschweren.
Es ist deshalb nicht beabsichtigt, eine Urnenwand einzurichten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Februar 2025OMOM 6560Urnenwand auf dem Bergener FriedhofDirektanregung
- 12. Mai 2025Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 759Urnenwand für den Bergener FriedhofStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab