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- Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Projektkoordination für das Stadtteilbüro Bockenheim weiter finanzierenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 214 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Projektkoordination für das Stadtteilbüro Bockenheim weiter finanzieren Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Stadtteilbüro Bockenheim werden der Initiative Zukunft Bockenheim e.V. in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 70.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit Beschluss des Doppelhaushalts 2024/25 wurden durch den EA 120/24 dem Verein Initiative Zukunft Bockenheim e.V. 120.000 Euro (60.000 € pro Jahr) zur Verfügung gestellt. Damit wurde die Organisationsstruktur weiterentwickelt und betriebsinterne Abläufe etabliert. Darüber hinaus wurde das Angebotsspektrum maßgeblich erweitert. Dies führte zu einer zunehmenden Präsenz im Stadtteil sowie zu einer deutlich höheren Resonanz und vermehrten Beratungsanfragen. Zielsetzung bleibt es, ein zentraler Anlaufpunkt für alle Bockenheimer Bürger*innen zu sein, an den sie sich mit unterschiedlichsten Anliegen wenden können. Man steht sowohl mit Gewerbetreibenden hinsichtlich der Verkehrssituation im Austausch als auch mit Senior*innen und anderen Interessierten hinsichtlich sozialer Fragestellungen. Ebenso ist man in Kontakt mit Einrichtungen für Geflüchteten und anderen Akteur*innen im Stadtteil. Darüber hinaus befindet man sich im Dialog mit der Stadt und verschiedenen Initiativen über die Einrichtung eines Campus-Beirats, um die Teilhabe an konsumfreien Räumen zu ermöglichen. Das Thema Wohnen, insbesondere bezahlbarer Wohnraum mit sozialverträglichen Energiepreisen, bleibt weiterhin ein Handlungsschwerpunkt. Es werden eigene Veranstaltungen durchgeführt und sich an Kooperationen und Foren beteiligt. Seit Dezember 2024 ist die Initiative Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Räumlichkeiten des Vereins stehen unterschiedlichen Initiativen sowie für Eigentümer*innenversammlungen zur Verfügung. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 47 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 214 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 214 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung bei Sanierungskosten - FalkenheimeE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 215 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung bei Sanierungskosten - Falkenheime Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Ertüchtigungen des Walter-Welker-Heims sowie des dazugehörigen Außengeländes wird einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 ein Betrag in Höhe von 25.000 Euro eingestellt. Zum Zwecke notwendiger Sanierungen im Falkenheim Gallus in der Herxheimer Straße werden für die Vereinigung für Heimstätten e.V. einmalig 35.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Das Walter-Welker-Heim in der Rödelheimer Straße 14 in Bockenheim wurde kurz nach dem Krieg von den Frankfurter Falken als Jugend- und Kindereinrichtung gebaut. Verwaltet wird es von dem Trägerverein Walter-Welker-Heim e. V. Das Haus hat seit seinem Bestehen als Gruppen und Veranstaltungshaus der Falken und vieler anderer Organisationen und Vereine in Bockenheim seinen Platz. Der Trägerverein hat 2017 aus eigenen Mitteln eine umfangreiche Sanierung des Gebäudes durchgeführt. In diesem Jahr konnte zudem eine Fotovoltaikanlage installiert werden. Um die Gruppenarbeit der SJD - Die Falken im Sommer attraktiver zu machen, soll nun der Außenbereich neugestaltet werden. Durch eine Überdachung kann zusätzlicher Lagerraum geschaffen werden, der bisher im Haus selbst vorgehalten werden muss und so wertvolle Flächen für die Kinder- und Jugendarbeit belegt. Zusätzlich soll der Außenbereich durch witterungsfeste Bänke und Tische nutzbarer gemacht werden. Die Jugend-Kultur-Werkstatt Falkenheim Gallus e.V. (JKWF) nutzt das Falkenheim Gallus in der Herxheimer Straße, dass im Besitz der Vereinigung für Heimstätten e.V. ist. Seit über 20 Jahren werden hier Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene durch künstlerische Projektarbeit in Form von Schulprojektwochen und innerschulischen Nachmittagsangeboten, Freizeitkursen und Ferienprojekten, Ausstellungen und Kooperationen mit anderen Kultur- und Bildungseinrichtungen gefördert. Für den Ausbau der vorhandenen Kellerräume zur verbesserten Erschließung des Hauses und dem Gewinn von zusätzlichen pädagogisch nutzbaren Räumen im Erdgeschoss werden einmalig Mittel benötigt. Die Projekte und Werkstätten werden vom hauptamtlichen pädagogischen Team der JKWF konzipiert, organisiert und betreut und von professionellen Künstler*innen der verschiedensten Sparten angeleitet. Diese langjährige Arbeit gilt es weiterhin zu unterstützen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 48 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 215 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 215 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Schutz vor „Spiking“E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 216 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Schutz vor "Spiking" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für ein Projekt zum Schutz vor "Spiking" und Unterstützung von betroffenen Personen werden für BASIS - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V. in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 zusätzlich 20.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: In den letzten Jahren nehmen die Fälle von "Spiking", also der ungewollten und unbewussten Verabreichung von psychoaktiven Substanzen an Personen zum Zweck, diese sexuell zu missbrauchen oder zu berauben zu. Gemeinhin werde diese Stoffe als KO-Tropfen bezeichnet, da dies aber missverständlich ist, hat sich der Begriff Spiking durchgesetzt. Der Fall Pelicot aus Frankreich hat in diesem Zusammenhang in seiner Extremität hohe Schlagzeilen entwickelt, aber in den meisten Fällen handelt es sich bei den Tätern um nahestehende Personen. Basis -Beratung, Arbeit, Jugend und Kultur e.V. wird in seinen Projekten Safe Party People und Nachtgestalte, bei denen es um Konsum psychoaktiver Substanzen im Nachtleben oder auch allgemeinen Themen wie Awareness geht, immer häufiger auf diesen Umstand angesprochen. Es ist an den Ständen im Nachtleben mit eins der meistdiskutierten Themen im Moment. Für Betroffene ergibt sich häufig eine sehr belastende Situation. Zusätzlich zu Scham und Unsicherheit und Angst werden Sie auch von Stellen im Gesundheitswesen oder der Polizei in manchen Fällen nicht immer ernst genommen. Bei Verdacht, dass ihr Getränk mit etwas versetzt wurde, gibt es keine wirklichen Möglichkeiten dies zu überprüfen. Gerade weil die Täter häufig aus dem persönlichen Umfeld kommen, wird einem entsprechenden Verdacht nicht konsequent nachgegangen oder sogar bei der Polizei Anzeige erstattet. Mögliche Täter müssen nahezu keine Angst haben wirklich erwischt zu werden, da der Nachweis Tage nach der Tat oft sehr schwierig zu belegen ist und es für Betroffene abseits polizeilicher Ermittlungen keine Möglichkeit gibt, Getränke auf Spiking Substanzen untersuchen zu lassen. Mit diesem Projekt soll Menschen aus Frankfurt, die Angst haben von Spiking betroffen gewesen zu sein eine anfangs anonyme Anlaufstelle bieten, in der geschultes Personal die Probleme der Menschen ernst nimmt und diese auf dem weiteren Weg begleitet. Dazu sollen Netzwerke zur Polizei und zu Krankenhäusern aufgebaut werden, durch diese sichergestellt wird, dass betroffene Personen sachkundig durch entsprechende Ansprechpartner*innen betreut werden. Bei diesen Terminen können auf Wunsch die betroffenen Menschen auch durch eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter von Basis begleitet werden. Zusätzlich können Menschen auch Getränke, bei denen der Verdacht besteht, das jemand etwas hinzugefügt hat, anonym in das Labor von Basis abgeben werden. Basis untersucht die Probe auf entsprechende Substanzen und gibt das Ergebnis, eingebettet in einem Beratungsgespräch zusammen mit pädagogischem Fachpersonal, den Personen weiter und beraten Sie, welche weiteren Schritte nun möglich sind. Dadurch entsteht erstmals auch für Täter die Gefahr, dass Substanzen zweifelsfrei identifiziert werden können und sie Angst haben müssen, dass ihre Taten auffallen. Allein die Möglichkeit der Analyse könnte schon mögliche Täter davon abhalten Spiking durchzuführen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 49 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 216 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des institutionellen Zuschusses - Sportjugend FrankfurtE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 217 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Erhöhung des institutionellen Zuschusses - Sportjugend Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Erhöhung der institutionellen Bezuschussung der Frankfurter Sportjugend werden einmalig 60.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, ob der so erhöhte Ansatz für die Sportjugend Frankfurt (derzeitige institutionelle Förderung + Erhöhung im Rahmen dieses Etatantrages) für die Haushaltsaufstellung 2027 angemeldet werden kann. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Als Jugendorganisation des Sportkreises Frankfurt vertritt die Sportjugend die Interessen von ca. 145.000 Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 27 Jahren, die sich in 420 Sportvereinen engagieren. Damit ist die Sportjugend Frankfurt einer der größten Sportjugendverbände in Deutschland und unterstützt in ihrer täglichen Arbeit zahlreiche Projekte und Einrichtungen, die darauf abzielen junge Menschen für Sport zu begeistern. Seit der ersten Übernahme einer Trägerschaft im Bereich der freien Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 1996 ist das Angebot der Sportjugend stetig und nachhaltig weiterentwickelt worden. 2024 kam es zuletzt zur Eröffnung des Sportjugendparks Louisa: Die moderne Sportanlage bereichert die lokale Sportszene und fokussiert sich dabei auf die Förderung von Mädchen- und Frauenfußball sowie Inklusion im Sport. Insgesamt hat die Sportjugend die Trägerschaft für acht Jugendeinrichtungen inne, stemmt zahlreiche soziale und sportliche Projekte und ist aktiv in der Jugendverbandsarbeit. Der städtische Zuschuss blieb in den vergangenen Jahren konstant und entspricht nicht mehr den angewachsenen übernommen Aufgaben und Projekten. Eine dauerhafte Erhöhung der institutionellen Förderung sollte für die Folgejahre unbedingt in Angriff genommen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 50 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 217 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ankommen in Deutschland mit dem Sprachcafé - FAPRIK e.V.E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 218 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Ankommen in Deutschland mit dem Sprachcafé - FAPRIK e.V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Projekt "Sprachcafé" des Vereins FAPRIK e.V. werden einmalig 50.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Wer aus seiner Heimat geflohen und neu in Deutschland ist, braucht mehr als Sprachunterricht. Wichtig sind darüber hinaus soziale Kontakte, Freundschaften und Vernetzung, um sich in die Gesellschaft integrieren zu können. Genau das bietet das Sprachcafé des Vereins FAPRIK. Bei Tee oder Kaffee haben die Frauen Übungsmöglichkeiten und können Beziehungen aufbauen. Damit auch Frauen mit Kindern eine Chance haben, sich auszutauschen, sich beraten zu lassen und weiterzubilden, gibt es vor Ort die Möglichkeit der Kinderbetreuung. Dies ist angesichts der z.B. aus der Ukraine geflüchteten Frauen mit Kindern eine besonders wichtige Komponente des Angebots. Der niedrigschwellige Begegnungsort speziell für Frauen bietet einen geschützten Raum zum Austauschen, Vernetzen und Deutsch lernen. Der offene Treffpunkt erleichtert das Ankommen in Deutschland und die Teilnahme am öffentlichen Leben auch dadurch, dass die Teilnehmerinnen wichtige Informationen über ihre Stadt erhalten. Dazu gehört die Beratung in wichtigen Lebensbereichen wie Schule und Ausbildung, Arbeiten und Beruf, Familie und Zusammenleben, Kultur und Freizeit. Ein besonderes Ziel des Projektes ist es, die sozialen Kompetenzen der Frauen aufzubauen und ihr Selbstbewusstsein zu stärken. Handlungskompetenzen für ein tolerantes und demokratisches Miteinander werden in der Gruppe geübt und gefestigt. Das Projekt Sprachcafé des Vereins FAPRIK e.V. wird im Haushaltsjahr 2026 daher mit 50.000 € zusätzlich gefördert. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 51 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 218 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 218 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Sprachcafé im Interkulturellen Familientreff Sonnentau sichernE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 219 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Sprachcafé im Interkulturellen Familientreff Sonnentau sichern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Zentrum Familie - Haus der Volksarbeit werden für Deutsch-Sprachkurse im Interkulturellen Familientreff Sonnentau, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 2.500,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Das niedrigschwellige Familiennetzwerk im Stadtteil Frankfurter Berg" ist ein Kooperationsprojekt des Zentrums Familie/Haus der Volksarbeit e.V. mit dem Deutschen Kinderschutzbund Bezirksverband Frankfurt e.V., dem Regionalrat Frankfurter Berg sowie dem Sozialrathaus Nord. Der offene interkulturelle Familientreff Sonnentau ist das Herzstück des Familiennetzwerkes Frankfurter Berg. Vier Mal wöchentlich öffnet der Familientreff zum gemeinsamen Spielen, Frühstücken, Unterhalten, Kochen, Nähen, Kreativsein - einfach um eine schöne Zeit mit seinen Kindern und anderen Familien zu verbringen und viele nützliche Informationen und Anregungen mitzunehmen. Es gibt einen Vätertreff, einen musikalischen Vater-Kind-Samstag, eine regelmäßige Hebammensprechstunde, einen Babymassage-Kurs, einen Bewegungs- und Entspannungskurs, und eine Mitarbeiterin der Familienberatungsstelle Preungesheim beantwortet Fragen zur Entwicklung und Erziehung des Kindes. Und es gibt ein Sprachcafe für alle, die Deutsch lernen und üben wollen. Erfahrene Sprachlehrer*innen helfen, die Deutschkenntnisse mündlich wie schriftlich zu verbessern. Dafür gibt es keine besonderen Teilnahmebedingungen, eine Kinderbetreuung steht zur Verfügung. Die Nachfrage nach diesem niedrigschwelligen Sprachlern-Angebot ist gestiegen, zur Gesamtfinanzierung ist die Aufstockung um einen kleinen Betrag notwendig. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 52 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 219 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage E 219 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes TAMARA - professionelle Beratung und Begleitung für Sexarbeiter*innen erhaltenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 220 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes TAMARA - professionelle Beratung und Begleitung für Sexarbeiter*innen erhalten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Personal- und Sachkosten in der Anlaufstelle TAMARA, Beratung und Hilfen für Sexarbeiter*innen, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 72.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Anlaufstelle TAMARA berät und begleitet seit 30 Jahren Sexarbeiter*innen in Frankfurt. Sie wird in gemeinsamer Trägerschaft des Diakonischen Werkes Frankfurt und der Inneren Mission Frankfurt geführt. Das Diakonische Werk gewährleistete seit Jahrzehnten die Finanzierung einer 0,9 VZÄ-Stelle mit Eigenmitteln. Diese stehen nicht mehr zur Verfügung aufgrund der Einsparzwänge im Diakonischen Werk. Sexarbeiter*innen werden noch immer gesellschaftlich ausgegrenzt und diskriminiert. Es gibt keine andere Berufsgruppe, die allein aufgrund der von ihr ausgeübten Tätigkeit so viel gesellschaftliche Missbilligung und daraus resultierende soziale Konsequenzen erfährt. Ansehen, Achtung, Wertschätzung ziehen viele Menschen aus ihrem Beruf - bei Sexarbeiter*innen ist das zumeist nicht so. Sexarbeit kann zudem mit Ausbeutung, Gewalt und Rechtlosigkeit verbunden sein. Tamara, Beratung und Hilfe für Prostituierte, setzt sich dafür ein, das zu ändern. Ziel von TAMARA ist es, durch individuelle Beratung Sexarbeiter*innen zu unterstützen, mit ihnen berufliche und private Perspektiven zu entwickeln, der gesellschaftlichen Diskriminierung entgegenzuwirken und die Öffentlichkeit für das Thema Prostitution zu sensibilisieren. Die Beratungsangebote sind kostenlos und vertraulich und stehen auch online zur Verfügung. Achtung statt Ächtung ist das Motto der Einrichtung. Die Sozialarbeiterinnen von TAMARA unterstützen Sexarbeiter*innen auch beim Ausstieg - bei der Suche nach einer anderen Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung. Sie helfen ihnen, eine Unterkunft zu finden, ihre Schulden zu regulieren und finanzielle Hilfen zu beantragen. Inzwischen gibt es, als Reaktion auf aktuelle Entwicklungen, auch eine Sprechstunde für Frauen aus Rumänien - Consultanta in limba Romana. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 53 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 220 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gewaltprävention durch das Informationszentrum für Männerfragen unterstützen!E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 221 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Gewaltprävention durch das Informationszentrum für Männerfragen unterstützen! Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Unterstützung der Arbeit des Informationszentrums für Männerfragen e.V. werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 100.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: In den vergangenen Jahren sind die Fälle von Gewalt in Partnerschaften gestiegen, sodass gesetzliche Änderungen erfolgten, Hilfs- und Beratungsangebote ergänzt wurden und eine stärkere Sensibilisierung aller handelnden Personen und Institutionen erreicht werden konnte. Der überwiegende Schwerpunkt der Kampagnen und Angebote liegt bei den Opfern, meist Frauen und Kinder. Für einen nachhaltigen Abbau von Gewalt muss der Blick jedoch auch auf die Männer gerichtet werden. Das tut das Frankfurter Informationszentrum für Männerfragen e.V. in vorbildlicher Weise. Durch die Arbeit mit Tätern, z. B. Anti-Gewalt-Training und Gesprächsrunden, soll sichergestellt werden, dass diese ihre negativen Verhaltensmuster durchbrechen und in der nächsten Beziehung nicht wieder Gewalt einsetzen. Aber auch die Betreuung männlicher Gewaltopfer, von denen es laut Statistik zwar viel weniger als weibliche Opfer gibt, die aber auch eine Anlaufstelle für ihre besonderen Bedürfnisse und Sorgen brauchen, wird vom Informationszentrum für Männerfragen geleistet. Um der steigenden Nachfrage nach gewaltpräventiver Beratung und Unterstützung in Krisensituationen nachzukommen, benötigt das Zentrum zusätzliche Mittel. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 54 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 221 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 221 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Ada-Kantine fortführenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 222 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung der Ada-Kantine fortführen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Ada-Kantine (Trägerverein Initiative Zukunft Bockenheim e.V.), werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 125.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Ada-Kantine bietet im Stadtteil Bockenheim auf dem Gelände bzw. im Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit veganes und vegetarisches Essen für bedürftige Personen an. Etwa 90% der Gäste stammen aus einkommensschwachen Haushalten, leben in prekären Lebensverhältnissen oder sind Personen, die unterhalb der Armutsgrenze leben. Auch Personen mit Schuldenproblemen oder Rentner*innen, die mithilfe der Grundsicherung aufstocken müssen, gehören dazu. Zwei Drittel verfügen über keine eigene Kochgelegenheit oder kochen nicht selbst. Bis zu 20% sind obdachlos oder in Notunterkünften untergebracht. Zudem nehmen regelmäßig Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchtproblemen oder chronischen gesundheitlichen Einschränkungen das Angebot der Ada-Kantine in Anspruch. Daneben gibt es auch einen kleinen, aber regelmäßigen Anteil von Gästen aus der Bockenheimer Nachbarschaft, die das Angebot als Ort der Begegnung schätzen. Die Ada-Kantine vernetzt sich mit vielen Initiativen, Vereinen und (zivilgesellschaftlichen) Akteur*innen, so z.B. dem Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e.V, der Malteser Hilfsdienste e.V und der Humanitären Sprechstunde des Gesundheitsamts. Unterstützt durch die Etatanträge E63/22, E73/23 und E92/24 konnte das Angebot aufrechterhalten und ausgebaut werden. Zum Beispiel wurde eine Stelle zur Sozialberatung installiert. Im letzten Jahr beliefen sich die Kosten der Ada-Kantine auf rund 155.000 €. Die Prognose für 2025 ging von einer Steigerung bis auf 172.000 € aus. Für den Cateringanteil wurden 21.000 € angenommen, derzeit kalkuliert man mit 5.000-7.000€. Hauptursachen hierfür sind begrenzte personelle Ressourcen und die erhöhte Nachfrage im regulären Betrieb. Wie im Vorjahr sind auch in diesem Jahr die Gästezahlen um etwa 25-30% gestiegen. An einem Betriebswochenende (4 Tage) werden bis zu 1000 Essen zubereitet. Monatlich werden mehr als 3.500 Gäste versorgt. Als Folge haben Konflikte zugenommen, für eine Stundenerhöhung der Sozialarbeiterin von 20 auf 30 Stunden, stehen aber keine Mittel zur Verfügung. Zusätzlich musste eine weitere Reinigungskraft für 13 Stunden pro Woche eingestellt werden. Eine Erhöhung der städtischen Förderung der Ada-Kantine um 25.000 € würde die Situation merklich entspannen. Denn voraussichtlich kann die entstehende Einnahmelücke durch Spenden nicht ausgeglichen werden. Für eine Ausweitung der Cateringaufträge bestehen kaum Kapazitäten. Die Verlängerung der Zwischennutzung läuft aktuell bis zum 30.06.2026, eine längerfristige Perspektive in Aussicht gestellt. 2026 werden Kosten von mindestens 182.000 € erwartet. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 55 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 222 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 222 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung des Wohnprojekts „Casa San Antonio“E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 223 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Unterstützung des Wohnprojekts "Casa San Antonio" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fortführung des Wohnprojekts "Casa San Antonio" werden der katholischen Stadtkirche Frankfurt in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 9.000 € eingestellt. Seit November 2015 bietet das Projekt Menschen, die aus Spanien, Portugal oder Italien kommen, um hier zu arbeiten, eine vorübergehende Wohnmöglichkeit für 4-5 Monate. In dieser Zeit können sie sich auf der Suche nach einer eigenen Wohnung machen und eine Arbeitsstelle finden. Für diese ist eine Meldeadresse Voraussetzung. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Integration von EU-Bürger*innen aus Südeuropa, die in Frankfurt ankommen. Sollten freie Plätze zur Verfügung stehen, kann geprüft werden, für welche anderen Gruppen das Projekt geöffnet werden kann. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Gestartet ist das Projekt "Casa San Antonio" als Antwort auf die Ankunft von vielen mittellosen EU-Migrant*innen aus Südeuropa als Folge der Euro-Krise und die hohe neu eingetretene Arbeitslosigkeit in den Heimatländern. Begleitet wird das Projekt von den muttersprachlichen Gemeinden der katholischen Stadtkirche, die eine Sozialberatung anbieten. Dieses Angebot wird auch weiterhin in Anspruch genommen. Bisher hat das Projekt fast allen Gästen zu einer Arbeit und einem Neuanfang verholfen. In einigen seltenen Fällen ist eine Beratung zur Rückkehr ins Herkunftsland erfolgt. Angemietet wurde ein großes Haus mit acht Zimmern und zwei Küchen. Die monatliche Miete trägt einen Großteil zu den Kosten des Projektes bei. Die Gäste zahlen einen Beitrag zu den Nebenkosten und können so die erforderliche Kaution für eine eigene Wohnung ansparen. Im Jahr 2024 haben insgesamt 27 Personen (davon sechs Kinder) in der Casa gewohnt. Getragen wird das Projekt von einer Projektgruppe aus sieben Personen. Diese setzt sich aus Mitgliedern der muttersprachlichen Gemeinden, der Pfarrei Sankt Marien (wo sich das Haus befindet), aus dem Gesamtverband der Katholischen Kirchengemeinden in Frankfurt am Main (Finanzabwicklung) und der Katholischen Stadtkirche Frankfurt (Geschäftsführung) zusammen. Monatlich wird über den Fortschritt der Integration der einzelnen Gäste beraten. Die bisherige Finanzierung musste umgestellt werden. Der Gesamthaushalt für 2026 beträgt 53.000 € (davon 14.040 € Nebenkosten, 29.960 € Miete, 6.000 € Minijob Hausmeisterin, 3.000 € Evaluation und Veranstaltung zum Thema Migration aus Europa). Förderanträge in Höhe von insg. 24.000€ sind bei Stiftungen gestellt. Die Eigenmittel betragen 20.000 €. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 7 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 56 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 223 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Würz gemäß § 25 HGO an der Abstimmung nicht teilgenommen hat. Beschluss: Der Vorlage E 223 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Vaia! Notplatz zum Clearing für von Gewalt betroffenen jungen FrauenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 224 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Vaia! Notplatz zum Clearing für von Gewalt betroffenen jungen Frauen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing für von Gewalt betroffenen jungen Frauen werden für die Tochtergesellschaft des FeM Mädchenhaus e.V. einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 60.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Das Angebot "VAIA!" richtet sich an junge Frauen* von 18 bis 21 Jahren. Sie erleben körperliche, psychische oder sexualisierte Gewalt durch ihre Familie, Angehörige oder Bekannte oder werden durch Zwangsheirat bedroht. Oftmals warten von (Ehr)Gewalt betroffene junge Frauen bis zur Volljährigkeit, um dann die Familie verlassen zu können und Hilfe zu erhalten. Leider bleiben Ihnen dann die Möglichkeiten der Jugendhilfe weitestgehend verschlossen. Der Ausbruch aus den patriarchalen Gewaltstrukturen ist oftmals mit einer Bedrohung durch Familienmitglieder, -clans oder kulturelle Netzwerke gekoppelt und erfordert viel Mut und Entschlossenheit. Entscheidend ist der Erhalt unmittelbarer Hilfe. Hier bietet VAIA! mit den Bausteinen mobile Beratung, Schutzwohnung und betreutes Wohnen die gesamte Hilfspalette unter einem Dach an. Neben der Aufklärung über den gesetzlichen Anspruch, der oftmals nicht gegeben ist, ist eine sofortige Sicherung von Leib und Leben ebenso wie Lebensunterhalt dringend notwendig. Hierfür bedarf es einer pädagogischen Begleitung. Ist der "Schritt" aus der Familie getan, gibt es kein Zurück mehr für sie. In dieser belastenden und gefährlichen Phase ist ein schnelles, professionelles Hilfesystem unabdingbar, um den jungen Betroffenen ein Sicherheitsnetz und eine psycho-soziale Unterstützung bieten zu können. Im Rahmen der Tätigkeit von VAIA! hat sich der dringende Bedarf nach einem Notplatz für das Clearing herauskristallisiert. Die Aufnahme in die anonyme Schutzwohnung von VAIA! ist nicht niedrigschwellig, erfordert ausreichend Zeit und Möglichkeit das Umfeld der Frau* und ihre Situation zu prüfen. Einige Betroffene müssen aber akut aus der Gefährdungssituation gebracht werden und benötigen sofort einen sicheren Schutzraum. Ein möbliertes Ein-Raum-Apartment oder ein Zimmer/Bett in einer bestehenden Institution innerhalb von Frankfurt, in einem möglichst anonymen Gebäude, ist hierbei für die Arbeit von VAIA! von großer Bedeutsamkeit. So können die Betroffenen geschützt und zeitgleich kennengelernt werden. Hier kann die junge Frau*, nach einer kurzen telefonischen Einschätzung der Gefährdungssituation seitens der pädagogischen Fachkräfte, sofort in Sicherheit gebracht werden, um dann ohne Druck die nächsten Schritte einzuleiten. Zudem hat die Betroffene die Ruhe, um die Entscheidung, die Familie zu verlassen zu reflektieren, zu festigen oder zu verwerfen. Im Notplatzes zum Clearing kann die Betroffene von den pädagogischen Fachkräften kennengelernt werden, eine erste Gefährdungseinschätzung kann vorgenommen werden und die Ambivalenz der ersten Tage nach der Flucht kann in Ruhe von den Frauen* verarbeitet werden. Für die Einrichtung eines Notplatzes zum Clearing für von Gewalt betroffenen jungen Frauen werden für die Tochtergesellschaft des FeM Mädchenhaus e.V. 60.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 eingestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 224 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 57 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 224 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Barrierefrei zur VdK-BeratungE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 225 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Barrierefrei zur VdK-Beratung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Bau einer Zugangsrampe am Eingang der VdK-Geschäftsstelle in der Wildunger Straße werden für den VdK-Kreisverband Frankfurt am Main einmalig 12.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Der Sozialverband VdK leistet unverzichtbare soziale Arbeit in Frankfurt am Main - besonders bei Beratungen von Menschen mit Behinderungen, älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie deren Angehörigen. Diese Beratungen werden von vielen Menschen in der gesamten Stadt wahrgenommen und ergänzen oder entlasten städtische Stellen merklich. Umso wichtiger sind die gute Erreichbarkeit und weitgehende Barrierefreiheit der Gebäude, in denen der VdK seine Angebote bereitstellt. Seit kurzem hat der Kreisverband Frankfurt des VdK eine neue Adresse. Am neuen Standort in der Wildunger Straße fehlt jedoch eine Rampe am Haupteingang, damit auch Menschen mit Gehbehinderung, Rollator oder im Rollstuhl problemlos hineinkommen und die Angebote des VdK in Anspruch nehmen können. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 58 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 225 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 225 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes WESER 5 - Aufsuchende Sozialarbeit für Wohnungs-/Obdachlose erhaltenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 226 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes WESER 5 - Aufsuchende Sozialarbeit für Wohnungs-/Obdachlose erhalten Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für den Erhalt einer Vollzeitstelle für Aufsuchende Arbeit der Sozialen Beratungsstelle des Diakoniezentrums WESER5 für Obdach- und Wohnungslose, werden in den Haushaltsplan 2026 in das Haushaltsjahr 2026 76.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die WESER 5 ist ein zentraler Baustein im System der Wohnungsnotfallhilfe in Frankfurt. Das Diakoniezentrum ist zuständig für Bahnhofsviertel, Gutleut und Gallus sowie den gesamten Frankfurter Süden. Insbesondere in Bahnhofsviertel, Gallus und Gutleut ballt sich aufgrund der wachsenden Wohnungsnot und der weiter bestehenden Pandemie-Folgeerscheinungen die Anzahl von wohnungs- und obdachlosen Menschen, die sich dort unter prekären Bedingungen Tag und Nacht aufhalten. 16 Jahre wurde die Vollzeitstelle der Aufsuchenden Sozialarbeit über Eigenmittel des Diakonischen Werkes finanziert. Dies ist der Diakonie aufgrund ihrer finanziellen Situation seit 2022 nicht mehr möglich. Die Aufsuchende Sozialarbeit muss deshalb mit städtischen Mittel erhalten werden. Das WESER5 Diakoniezentrum im Frankfurter Bahnhofsviertel versorgt und stärkt wohnungslose und obdachlose Menschen mit vielfältigen Unterstützungsangeboten: mit Tagestreff, Sozialberatung, Übergangswohnhaus, Notübernachtungsstätte, aufsuchender Straßensozialarbeit in Bahnhofsviertel, Gutleut, Gallus und dem gesamten Süden Frankfurts sowie mit einer Anlaufstelle für neu zugewanderte EU-Bürger*innen. Das WESER5 Diakoniezentrum bietet Hilfen, die ineinander greifen - von der schnellen und unbürokratischen Hilfe in akuten Notsituationen über die Unterstützung bei der Bewältigung des Alltags bis hin zur Entwicklung neuer Perspektiven. Hilfe zur Selbsthilfe steht dabei im Vordergrund. Ziel ist, Überleben zu sichern, die Lebenssituation zu verbessern, Wohnungslosigkeit abzuwenden oder eine neue Unterkunft zu finden. Die Mitarbeitenden der Straßensozialarbeit gehen dorthin, wo wohnungslose und obdachlose Menschen sich aufhalten und leben. Sie suchen Kontakt zu den Menschen, die oft aus Angst oder Unwissenheit bisher kein Hilfsangebot in Anspruch genommen haben. Ansprache und Überlebensschutz stehen im Vordergrund - der warme Schlafsack, der vor dem Erfrieren schützt oder die Vermittlung eines medizinischen Angebots, damit eine akute Erkrankung behandelt werden kann. Die Kontaktaufnahme braucht Zeit und Geduld, Vertrauen baut sich erst langsam auf. Gespräche ermöglichen, über Veränderungen nachzudenken und weitere Unterstützungsmöglichkeiten in Anspruch zu nehmen. Ziel ist es, die eigene Lebenssituation Schritt für Schritt zu verbessern. Die Straßensozialarbeit bietet Kontakt auf Augenhöhe, der Menschen auf der Straße sonst oft verwehrt wird, und hält den Kontakt auch dann, wenn Verhaltensänderungen nicht oder nur bedingt möglich sind. Respekt und Akzeptanz im Kontakt mit den Betroffenen ist die grundlegende Haltung. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 59 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 226 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 226 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zarakali e. V.E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 227 Betreff: Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Zarakali e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Unterstützung des Kinder- und Jugendzirkus Zarakali (e.V.) bei Sanierungsaufgaben und der energetischen Erneuerung werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 40.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Der Kinder- und Jugendzirkus Zarakali hat sich neben der Arbeit mit den jungen Teilnehmenden immer mehr zu einem wichtigen Partner in Ginnheim entwickelt. So findet z. B. auch das Stadtteil- und das Elterncafé im Caféwagen auf dem Gelände statt. Auch als Gruppenraum oder für Teamtreffen wird dieser ständig genutzt. Eine Öffnung für die Besuchenden des angrenzenden Parks ist schon lange gemeinsam mit dem Grünflächenamt angedacht. Hierzu wäre es aber nötig, den in die Jahre gekommenen Wagen, der ständig notdürftig repariert wird, durch einen größeren Wagen oder ein Caféhaus zu ersetzen. Dieses Projekt befindet sich bereits in Planung, bedarf nun aber noch weiterer finanzieller Mittel i.H.v. 20.000 Euro, um die Umsetzung voranzutreiben. Ebenso wird die Umstellung auf Solarenergie bereits seit längerem vom Zirkusteam fokussiert. Durch Solarpanels soll ein möglichst großer Teil der noch benötigten Energie gewonnen werden. Auch hierfür ist eine Unterstützung von 20.000 Euro nötig. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 9 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 227 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und FDP gegen fraktionslos (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 60 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 227 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Finanzierung der KoGi-Lots*innen absichernE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 228 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Finanzierung der KoGi-Lots*innen absichern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Absicherung des Projekts der KoGi-Lots*innen (Kommunale Gesundheitsinitiativen - interkulturell, Trägerverein: Kinder im Zentrum Gallus e.V.), werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 100.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Seit mittlerweile über zehn Jahren besteht das Projekt der KoGi-Lots*innen, das in Kooperation von Gesundheitsdezernat und dem Verein Kinder im Zentrum Gallus e.V. durchgeführt wird. Der Verein selbst wurde 1975 als Migrantenselbstorganisation gegründet und ist derzeit an zwei Standorten aktiv: Im Mehrgenerationenhaus der Idsteiner Str. 91, in der sich Einrichtungen und Projekte für alle Altersklassen und in der Friedrich-Ebert-Siedlung, in der sich die Schwerpunkte Ganztagsbetreuung und Familienbildung befinden. Zurzeit werden 150 Mitarbeitende beschäftigt. Darunter Gesundheitswissenschaftler*innen, Psycholog*innen, Ernährungswissenschaftler*innen und Hebammen. Das Ziel der KoGi-Lots*innen ist es kultursensible und mehrsprachige Gesundheitsaufklärung zu leisten. Nach abgeschlossener dreimonatiger Schulung gehen die ehrenamtlichen KoGi-Lots*innen, die hauptberuflich aus der Altenpflege, Sozialarbeit oder der Erziehungswissenschaft kommen, z.B. in Frauenhäuser, Moscheevereine, Kirchengemeinden, Kulturzentren, Selbsthilfegruppen, Familienzentren, Schulen, Kindertagesstätten, Gemeinschaftsunterkünfte etc. und beraten die Menschen vor Ort. Die Angebote wurden systematisch erweitert und weitere vulnerable Personengruppen erschlossen, u.a. wohnungslose und geflüchtete Menschen. Der Verein entwickelt Angebote dort, wo Bedarfe und Versorgungslücken für Menschen in besonderer Lebenslage entstehen. Ziel ist immer, Zugang zur Gesundheitsvorsorge und Gesundheitswissen zu erleichtern, selbstverantwortliches Gesundheitsverhalten zu fördern und Gesundheitsangebote bereitzustellen. Ein besonderer Blick besteht auf die mit Migration zusammenhängenden gesundheitlichen Risiken, strukturellen Benachteiligungen aber auch vorhandenen Ressourcen. Gerade in der Pandemie leisteten die KoGi-Lots*innen einen wertvollen Beitrag zur Gesundheitskommunikation mit zum Beispiel eigenen Impfaktionen. 2022 konnten über 200 Veranstaltungen durchgeführt werden, in denen ca. 1.800 Menschen erreicht werden konnten. Seit Januar 2023 gehören auch aufsuchende Einsätze dazu. Im Angebot befinden sich mehr als 30 verschiedene Sprachen. Viele Frankfurter Einrichtungen arbeiten seit Jahren mit den Gesundheitslots*innen zusammen. Die Einsätze sind für diese kostenlos. Durch das Sprechen in der jeweiligen Muttersprache wird ein besonderes Vertrauensverhältnis geschaffen und Zugänge zum Gesundheitssystem vermittelt. Mit dem eingestellten Betrag in den Haushalt soll das Projekt gesichert, die Qualität verbessert, die Verbindlichkeit und Zufriedenheit aller gesteigert und die Themen migrantischer Gesundheitsbelastungen und -anliegen stärker eingebracht werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 61 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 228 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 228 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke und fraktionslos gegen CDU (= Zurückweisung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Maincheck_up Testabende - AIDS-Hilfe Frankfurt e.V.E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 229 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Maincheck_up Testabende - AIDS-Hilfe Frankfurt e.V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Ausweitung der Maincheck_up Testabende für Frauen und INT*Personen durch die AIDS-Hilfe Frankfurt e.V. werden einmalig 30.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die AIDS-Hilfe Frankfurt e.V. bietet seit vielen Jahren anonyme Testabende zur Erkennung von sexuell übertragbaren Krankheiten an. Das "Maincheck_up" genannte Programm hat sich über die Zeit einen sehr positiven Ruf erarbeitet und genießt großes Vertrauen. Die Testabende dienen zudem als Erstkontakt- und Weitervermittlungsstelle für viele weitere Hilfsangebote der Aidshilfe. Ursprünglich für homosexuelle Männer entwickelt, hat die AIDS-Hilfe festgestellt, dass es für zwei weitere Zielgruppen - Frauen und INT*Personen - ebenfalls Bedarfe gibt und hat erste Testabende für diese angeboten. Aufgrund der außerordentlich positiven Rückmeldungen soll dieses Angebot dauerhaft verstetigt und ausgeweitet werden, mit einem städtischen Zuschuss wäre dies möglich. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 62 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 229 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Sichere Geburt in FrankfurtE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 230 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Sichere Geburt in Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Neuauflage des Projekts "Sichere Geburt in Frankfurt" - Stationäre Versorgung von Frauen und Kindern ohne Krankenversicherungsschutz rund um die Geburt, werden in den Haushaltsplan 2026 in das Haushaltsjahr 2026 160.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Schwangerschaft ist für Frauen und Paare der Beginn einer neuen Lebensphase. Ohne Krankenversicherungsschutz ist diese besondere Zeit für die Familie, und vor allem die werdende Mutter, nicht nur mit Ängsten und Unsicherheiten, sondern besonders mit Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind verbunden. Es wird geschätzt, dass in Deutschland mehrere hunderttausend Menschen nicht krankenversichert sind; darunter auch schwangere Frauen, deren Gesundheit durch fehlende Vor- und Versorgung gefährdet ist. Während in Frankfurt am Main, begrenzte Angebote zur ambulanten Versorgung von schwangeren Frauen bestehen, so ist eine geplante sichere stationäre Entbindung für nicht versicherte Frauen ohne eigene finanzielle Mittel nahezu unmöglich. In einem medizinisch lebensbedrohlichen Notfall besteht für Ärzt*innen die Pflicht Patient*innen unabhängig vom Krankenversicherungsstatus zu behandeln. Auch das zuständige Sozialamt ist verpflichtet, die dafür entstandenen Aufwendungen "in gebotenem Umfang" zu ersetzen. Allerdings ist es schwangeren Frauen ohne Krankversicherung auch bei bekannten gesundheitlichen Risiken für Mutter oder Kind regelhaft nicht möglich, sich selbst in einer solchen Situation zur Geburt im Krankenhaus anzumelden: in einer solchen Situation werden Frauen häufig aufgefordert eine Selbstzahler-Erklärung zu unterzeichnen, in der Regel verbunden mit einer hohen Anzahlung von mehreren 1000 Euro. Diese Summe kann von schwangeren Frauen ohne Krankenversicherungsschutz bzw. ihren Familien nur selten aufgebracht werden. Die fehlende Planbarkeit einer sicheren stationären Entbindung verursacht bei der werdenden Mutter großen Stress und erhöht so das Risiko für auftretender Komplikationen deutlich. Auch nach der Geburt startet das neugeborene Kind dann nicht selten ohne Krankenversicherungsschutz ins Leben und die Familien müssen als Selbstzahler alle Rechnungen begleichen. Bei Zahlungsunfähigkeit führt dies zu langwieriger ökonomischer Belastung der Familien und zu rechtlichen Folgen. Die Betroffenen sind: a) Nichterwerbstätige mittellose EU-Bürgerinnen b) Frauen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität: c) Drittstaatlerinnen ohne Anspruch auf Leistungen Um auch in Frankfurt am Main schwangere Frauen und ihre Kinder ohne Krankenversicherungsschutz bedarfsgerecht medizinisch zu versorgen und Chancenungleichheiten in der Gesundheitsversorgung zu verringern und gleichzeitig hohe Kosten für stationäre Leistungserbringer und Kommune zu vermeiden, ist es von gemeinsamem Interesse effiziente Lösungsansätze zu finden. Hierfür soll das vorgesehene Jahresbudget der Humanitären Sprechstunde für medizinische Aufwendungen am Gesundheitsamt erhöht werden, um zukünftig (auch) stationäre Behandlungen übernehmen zu können. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 63 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 230 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Kidstime - Hilfen für Kinder psychisch kranker ElternE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 231 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.03 Kinder- und Jugendmedizin Kidstime - Hilfen für Kinder psychisch kranker Eltern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Projekt "Kidstime", werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 20.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Nach wie vor gibt es nur wenige Projekte, in denen die ganze Familie, welche durch die psychische Erkrankung eines Elternteils betroffen ist, gemeinsam betreut wird. Oft sind die Eltern durch ihre Erkrankung in engmaschiger Behandlung. Selten wird dabei an die Kinder gedacht, welche durch die sich schnell verändernde Lage der Eltern unter einer psychischen Erkrankung oft völlig hilflos dem Geschehen ausgeliefert sind. Sogenannte "Kidstime Workshops" fördern die Bindung zwischen psychisch erkrankten Eltern und ihren Kindern. Auch Beziehungen zu anderen Familien entstehen, was eine Entstigmatisierung ermöglicht. In Gruppen von 4 - 6 Familien wird in den Treffen gemeinsam und dann nach Eltern und Kindern getrennt an "Alltagsthemen" gearbeitet. Vor allem die Kinder stehen dann im Mittelpunkt, sie werden in ihrer Resilienz gestärkt. Das Reden über die tabubehaftete psychische Erkrankung wird erleichtert. Entlastung und das Wahrnehmen von Gemeinsamkeiten in den betroffenen Familien werden so für alle Beteiligten erlebbar. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 64 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 231 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Aufbau und Betreuung einer Angehörigengruppe für „Hikikomori“ BetroffeneE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 232 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Aufbau und Betreuung einer Angehörigengruppe für "Hikikomori" Betroffene Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zum Aufbau und der psychosozialen Betreuung einer Angehörigengruppe von "Hikikomori" Betroffenen, werden für das Sozialwerk-Main-Taunus in den Haushaltsplan 2026 in das Haushaltsjahr 2026 12.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: "Hikikomori" bezeichnet den extremen selbstverfügten sozialen Rückzug eines Menschen aus der Gesellschaft. Das Leben spielt sich nur noch in den wenigen Metern des Zimmers ab. Selbst digitale Kontakte sind schwer zu halten. Ursachen wie Traumata, Mobbing, soziale Ängste "können" dem vorangehen. Oft sind junge Menschen im Übergang von der Schule in die Berufsfindung betroffen. Sie werden dann von ihren Familien betreut über Jahre, Jahrzehnte. Diese enorme Belastung isoliert auch die Angehörigen. Der soziale Umkreis geht verloren. Während in Japan das Phänomen seit den 70er Jahren erforscht wird, fehlen in Deutschland fundierte Forschungsansätze zur Unterstützung Betroffener und ihrer Angehörigen. Der Aufbau einer Angehörigengruppe zur Stärkung, dem Austausch und Wissenstransfer von "Hikikomori" betroffener Familien, ist ein erster Schritt zur Stabilisierung des Umfeldes. Weitere Beratungs- und Unterstützungsangebote, wie auch die Sensibilisierung und Vernetzung von Fachkräften in der Gemeindepsychiatrie, werden folgen müssen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 65 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 232 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Beratungsstelle des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e. V.E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 233 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Beratungsstelle des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Förderung des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e.V, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 31.500,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Beratungsstelle übernimmt vor allem seit Corona unverzichtbar wichtige Beratungsleistung für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen, sowie auch deren Angehörige, Freunde etc. Essstörungen zählen zu den lebensbedrohlichen und schwerwiegenden psychosomatischen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters und haben zudem eine hohe Chronifizierungs- sowie Morbiditätsrate. Um dem entgegenzuwirken und wichtige sowie niedrigschwellige Beratungen weiterhin zu ermöglichen, unterstützen wir die Beratungsstelle des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e.V. Die Ursachen für Essstörungen sind multifaktoriell, hierbei spielen neurobiologische, inter- und intrapsychische sowie soziokulturelle Faktoren eine Rolle. Das überzogene Schönheits- und Schlankheitsideal der heutigen Zeit trägt ebenfalls dazu bei, dass Essstörungen bei Jugendlichen zunehmen und Diäterfahrungen schon bei jungen Mädchen zur Regel werden. Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beeinträchtigten massiv die psychische Gesundheit der Bevölkerung, führten zu gesundheitlichen und finanziellen Zukunftssorgen, sozialer Isolation und Einsamkeit und einem globalen Kontrollverlust. Einige Menschen begannen während der Pandemie sich stärker mit dem eigenen Körper und Ernährung zu beschäftigen, was die Entstehung von Essstörungen begünstigte. Für viele Menschen hat das Thema Essen im Zuge der Covid-19-Pandemie eine besondere Rolle eingenommen: Essen als Halt, Essen als Anker, Essen als Trost, Essen mit dem Ziel psychischen Hunger zu stillen und die innerpsychischen Konflikte zu lösen. Die unerwartete, bedrohliche und einschränkende Situation wirkt sich auch sehr stark auf den Krankheitsverlauf der bereits an Essstörungen erkrankten Menschen aus. Die Betroffenen reagieren bei erlebtem Kontrollverlust oftmals mit einer verstärkten Essstörungssymtomatik im Sinne einer "Selbstkontrolle". Die Krankenkassen verzeichnen seit Pandemiebeginn eine deutliche Zunahme von psychischen Problemen wie Essstörungs-, Sucht-, Angst- und Depressionssymptomen. Bei Kindern und Jugendlichen traten ebenfalls vermehrt psychische und psychosomatische Auffälligkeiten, Symptome von Essstörungen, Angst und Depression auf (COPSY-Studie 2020). Die psychosozialen Auswirkungen der Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen und Einschränkungen haben zu einer deutlich erhöhten Nachfrage im Bereich der Beratung und Therapie auf dem Gebiet der Essstörungen geführt. Es zeigt sich eine deutliche Zunahme derjenigen Menschen, welche eine ermäßigte Beratungsgebühr aufgrund von geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Dies steht der verbreiteten Meinung gegenüber, dass Essstörungen ein Problem der "oberen Schicht" darstellen. Aktuell bestehen außerdem alarmierend lange Wartezeiten für eine Behandlung in Kinderkliniken, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie Fachkliniken für Essstörungen. Viele Psychotherapeutische Praxen verzeichnen signifikante Steigerungen der Anfragen. Auch bei einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung muss mit langen Wartezeit gerechnet werden. Diese besorgniserregende Versorgungssituation bedingt eine erhebliche Belastung für Betroffene und Angehörige und führt vermehrt zu schwerwiegenden Krisen in den betroffenen Familien, zu einer Chronifizierung der Symptomatik und einer ungünstigen Prognose des Krankheitsverlaufes bzw. der Heilungschancen. In der Beratungsarbeit wird daher oftmals in Form von Beratungsreihen eine Versorgungslücke geschlossen, während Angehörige und Betroffene auf Behandlungsplätze warten müssen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 66 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 233 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 233 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten „Suizidalität im Alter und in palliativen Lebenssituationen“E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 234 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten "Suizidalität im Alter und in palliativen Lebenssituationen" Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Förderung von Präventions- und Beratungsangeboten für Suizidalität im Alter und in palliativen Lebenssituationen, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 15.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Jedes Jahr nehmen sich in Deutschland ca. 10.000 Menschen das Leben. Gleichzeitig schätzen Expertinnen und Experten, dass auf einen Suizid statistisch gesehen 10 - 20 Suizidversuche kommen. Jedem Suizid und Suizidversuch gehen Wochen, Monate oder Jahre individuelles Leid voraus. Suizidalität ist ein Themenfeld, das zu jeder Zeit großer Beachtung und Unterstützung bedarf. Frankfurt verfügt bereits über ein umfassendes Angebot zur Prävention, Beratung und Unterstützung. Institutionen, Vereine, Gesundheitsamt, Sozialrathäuser und Altenhilfeträger leisten gemeinsam mit den psychiatrischen Angeboten und Hausärzten den Betroffenen und ihren Angehörigen einen existentiellen Dienst in den schwersten Stunden ihres Lebens. Sie bringen das Thema darüber hinaus durch Kampagnen in den öffentlichen Diskurs und leisten die erforderliche Aufklärungsarbeit für die Stadtgesellschaft. Aktuell erleben genannte Akteure einen besonderen Bedarf für Ergänzung und spezifische Vernetzung in Hinblick auf das Thema Alterssuizidalität sowie Palliativversorgung bei Demenz und in Altenhilfeeinrichtungen sowie der Beratung zur Autonomie Befähigung in Alter und Gebrechlichkeit. Gezielte Angebote für diese wichtigen Themen sind aktuell überwiegend spendenfinanziert und bedürfen einer dauerhaft ausgelegten Förderung. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 06.07.2026, B 219 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 67 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 234 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Frankfurter Netzwerk Hospiz und Palliative Care stärkenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 235 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Frankfurter Netzwerk Hospiz und Palliative Care stärken Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Frankfurter Netzwerk Hospiz und Palliative Care, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 15.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Versorgung schwerstkranker und sterbender Kinder und Erwachsener und ihrer Angehörigen stellt unser Versorgungssystem vor besondere Herausforderungen. Die Anforderungen und Bedürfnisse der Betroffenen sind komplex, es gilt, insbesondere den Erkrankten Orientierung und Unterstützung zu geben, ihre Lebensqualität zu erhalten oder gar zu verbessern und ihre Autonomie und Würde zu bewahren. Hierzu hat sich im Jahr 2009 initiiert durch das Gesundheitsamt das Frankfurter Netzwerk Hospiz und Palliative Care gegründet, in dem alle Einrichtungen organisiert sind, die das Leben und Sterben von schwerstkranken Kindern und Erwachsenen in Frankfurt begleiten. Ziel ist, das Netzwerk im Sinne der betroffenen Kinder und Erwachsenen zu stärken, weiter auszubauen und das Angebot in der Stadtgesellschaft bekannter zu machen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 68 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 235 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. Abstimmung: FDP gegen AfD (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Niedrigschwellige Sport- und Bewegungsangebote für psychisch erkrankte MenschenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 236 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Niedrigschwellige Sport- und Bewegungsangebote für psychisch erkrankte Menschen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für Sport- und Bewegungsangebote des Gesundheitsamtes für psychisch erkrankter Menschen, werden in den Haushaltsplan 2026 in das Haushaltsjahr 2026 20.000,- Euro eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Bedeutung von Sport und Bewegung für die psychische Gesundheit ist wissenschaftlich nachgewiesen. Psychisch erkrankte Menschen sind jedoch krankheits- und medikamentenbedingt oft bewegungsunfreudig. Aktivitäten, vor allem auch das "Sich-Bewegen an der frischen Luft", üben einen positiven Effekt auf betroffenen Menschen aus. Darüber hinaus helfen der achtsame Umgang mit der Natur, das Wahrnehmen von Licht, Luft, natürlichen Geräuschen wie zum Beispiel Vogelstimmen und Wasserrauschen, nachweislich beim Abbau von Stresshormonen und sorgen für ein gesünderes Körperempfinden. Auch für das Selbstverständnis bzw. Selbstwirksamkeit psychisch erkrankter Menschen ist es hilfreich sagen zu können: "Ich gehe zum Sport" oder ich gehe "wandern". Im laufenden Projekt werden Menschen mit psychischen Erkrankungen darin unterstützt, Sportangebote wahrzunehmen. Hierzu ist ein Netzwerk entstanden, das gefestigt und ausgebaut werden soll. Es geht nicht darum, eigene Sportangebote für Menschen mit psychischen Erkrankungen zu schaffen, sondern sie dabei - auch finanziell - zu unterstützen, etablierte bestehende Angebote von Sportvereinen, der Volkshochschule Frankfurt und der Goethe-Universität Frankfurt zu nutzen. So wird soziale Interaktion mit nicht erkrankten Menschen gefördert und Inklusion gelebt. "Extra" Angebote für psychisch kranke Menschen können Exklusion und Systemabhängigkeit fördern. Die Vermittlung von interessierten Personen an das Gesundheitsamt erfolgt dabei über den Sozialpsychiatrischen Dienst oder die Kliniken in Frankfurt. Außerdem schult das Gesundheitsamt Übungsleitende von Kursen zum Umgang und der Einbindung von Menschen mit psychischen Erkrankungen. Diese Maßnahmen werden sodann auch evaluiert. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 69 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 236 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Cannabis-Checking FrankfurtE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 237 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Cannabis-Checking Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Durchführung eines kommunalen Pilotprojekts "Cannabis-Checking-Frankfurt" werden in den Haushaltsplan 2026 einmalig für das Haushaltsjahr 30.000 Euro eingestellt. Das Projekt dient der Überprüfung von Cannabisprodukten auf Reinheit, Wirkstoffgehalt und gesundheitsgefährdende Beimischungen. Es wird in Kooperation mit einem fachlich geeigneten Träger der Suchthilfe und mit Unterstützung des Gesundheitsamts Frankfurt am Main umgesetzt. Das Projekt soll - orientiert am Modell der Stadt Wiesbaden - zunächst als mobiles Beratungs- und Analyselabor in ausgewählten Clubs, Kultur- und Jugendzentren sowie auf städtischen Veranstaltungen erprobt werden. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit der Teillegalisierung von Cannabis auf Bundesebene hat sich der rechtliche Rahmen für den Konsum und Besitz von Cannabis verändert, doch der illegale Markt besteht fort. Trotz der gesetzlichen Neuregelung ist der Großteil der Konsumierenden weiterhin gezwungen, Cannabisprodukte aus nicht regulierten Quellen zu beziehen. Diese Produkte unterliegen keiner Qualitätskontrolle und können gefährliche Beimischungen, synthetische Cannabinoide oder Pestizidrückstände enthalten. Die gesundheitlichen Risiken sind erheblich. Daher bleibt ein kommunales Cannabis-Checking-Angebot ein wirksames und notwendiges Instrument des Gesundheitsschutzes und der Schadensminderung. Das Beispiel der Landeshauptstadt Wiesbaden zeigt, dass ein solches Projekt rechtssicher umgesetzt werden kann. Dort können Konsumierende Cannabisproben anonym abgeben und im Anschluss eine qualifizierte Beratung in Anspruch nehmen. Die Analyseergebnisse werden mit Aufklärungsgesprächen über Dosierung, Risiken und Konsumkompetenz verbunden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 70 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 237 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Beratung und Prävention für CannabislegalisierungE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 238 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Beratung und Prävention für Cannabislegalisierung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für gezielte Drogenberatung und Präventionsarbeit des Vereins Basis e.V. für Jugendliche mit Hinblick auf die Cannabislegalisierung, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 20.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Arbeit des gemeinnützigen Vereins BAS!S - Beratung, Arbeit, Jugend & Kultur e.V. umfasst Beratungs-, Arbeits-, Jugend- und Kulturprojekte. Das gemeinsame Ziel dieser Projekte liegt in der Hilfe und Unterstützung von drogengebrauchenden Personen und deren Angehörigen; sie sollen gestärkt und unterstützt werden durch die Verbesserung ihrer individuellen, sozialen und kulturellen Faktoren, um ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen zu können. Die Bereiche Drogenberatung, berufliche und soziale Reintegration sowie die Entwicklung von Risikokompetenz im Umgang mit Drogen bilden zentrale Elemente der Arbeit des Vereins. Ausgehend von den persönlichen Lebensrealitäten werden gemeinsam Wege entwickelt, um persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen, Krisensituationen zu bewältigen und neue Perspektiven zu eröffnen. Die Grundlage dafür bildet eine akzeptierende Haltung. Seit dem 01.04.2024 ist das sogenannte Cannabis-Gesetz in Kraft, welches eine Teillegalisierung von Cannabis vorsieht. Ein wichtiger Bestandteil des Gesetzes ist der Jugendschutz, welcher durch vermehrte Aufklärung und Präventionsarbeit (neben Verboten) gewährleistet werden soll. Als etablierter Träger in Frankfurt mit einem seiner Schwerpunkte auf präventive und innovative Jugendprojekte soll Basis e.V. sein Angebot mit der städtischen Förderung in Richtung Aufklärung und Prävention von Cannabiskonsum bei jungen Menschen ausbauen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 71 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 238 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Stärkung der Frankfurter SuizidpräventionE26.01.2026
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 239 Betreff: Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen Stärkung der Frankfurter Suizidprävention Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Stärkung der in Frankfurt laufenden Bemühungen im Bereich der Suizidprävention durch das Frankfurter Netzwerk für Suizidprävention (FRANS) werden einmalig 100.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Beim Einsatz der Mittel soll ein besonderer Fokus auf die Auseinandersetzung mit Altersdepressionen und Suizid im Alter gelegt werden. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 10.000 Menschen durch Suizid. Die Zahl der Suizidversuche liegt dabei noch um ein Vielfaches höher. Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besagen, dass jede suizidale Handlung zwischen 6 und 23 weitere Personen - Freund:innen, Angehörige, Berufskolleg:innen, Zeug:innen - mitbetrifft. In Frankfurt nehmen sich jährlich ca. 90 Personen das Leben. Das Frankfurter Netzwerk für Suizidprävention (FRANS) wurde 2014 auf Initiative des Gesundheitsamtes Frankfurt a. M. gegründet. FRANS ist ein Zusammenschluss von mehr als 75 Institutionen und Organisationen, in deren beruflichem Alltag suizidales Verhalten und das Thema Suizidprävention eine Rolle spielen und welche gemeinsam eine Verringerung von Suiziden und Suizidversuchen in Frankfurt erreichen möchten. Die Ausrichtung des Netzwerks ist bewusst interdisziplinär, um möglichst alle potentiell betroffenen Personen zu erreichen. Zu seinen Zielen gehören: - Entstigmatisierung und Enttabuisierung des Themas Suizid und psychischer Erkrankungen im Allgemeinen, Schaffung von mehr Aufmerksamkeit - Sensibilisierung von Bevölkerung, Gatekeepern und Profis für das Thema - Aufklärung über Hilfs- und Bewältigungsangebote in Frankfurt a. M. und Umgebung - Verbesserung der Datenlage bezüglich Suiziden in Frankfurt a. M. Diese sehr wichtige Arbeit soll weiter gestärkt werden, insbesondere in der Betrachtung von Erkrankungen wie Altersdepressionen, da die Gruppe der über 65-jährigen einem besonderen Gefährdungspotential beim Thema Suizid unterliegt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 19.02.2026, TO I, TOP 72 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 239 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Ausweitung des BücherkoffersE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 240 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Ausweitung des Bücherkoffers Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Ausweitung des Bücherkoffers auf mind. 5 weitere Grundschulen, inklusive derer Vorlaufkurse, sowie Vorlaufkurse an weiteren Schulen und die Bestückung der Schulbibliotheken bzw. der Stadtteilbibliothek werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 100.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Im Bücherkoffer sind Kinderbücher aus den unterschiedlichsten Kulturkreisen und in den verschiedensten Sprachen zu finden. Grundschulkinder können diesen Koffer mit nach Hause nehmen und eine Woche lang gemeinsam mit ihren Familien in Kinderbüchern aus beispielsweise dem Kulturkreis und in der Herkunftssprache der eigenen Eltern stöbern. Das Projekt Bücherkoffer des Trägers Chancenreich e.V. vereint die Sprachförderung mit den Aspekten Leseförderung, "Anknüpfen an Mehrsprachigkeit", Elterneinbezug sowie Begleitung und Schulung von Lehrkräften. Das Projekt stammt aus Hamburg, ist Träger des Deutschen Integrationspreises und evaluiert. Es wird in Frankfurt seit 2019 umgesetzt. Nach Hamburg und Frankfurt sind mittlerweile fast 25 Städte bundesweit am Start und setzen das Projekt um. In Frankfurt gibt es den Bücherkoffer mittlerweile an 39 Schulen mit insgesamt 147 Klassen. Dazu kommen weitere 43 Vorlaufkurse und 20 Intensivklassen, so dass im Schuljahr 2025/26 insgesamt 45 Schulen am Projekt beteiligt sind. Darüber hinaus gibt es den Bücherkoffer derzeit noch in mehreren Unterkünften von Geflüchteten und in einem Kinderfamilienzentrum. Damit können allein in diesem Schuljahr über 3.500 Kinder und Familien von schulischer und vorschulischer Sprachförderung profitieren. Das Projekt trägt zur Sprach- und Leseförderung insbesondere in Familien ohne Zugang zu Bildung bei und stärkt zudem das Selbstbewusstsein der Kinder, die in den Koffern ihre eigene Herkunftssprache entdecken und ihre Fähigkeiten in dieser zeigen können. Um eine Ausweitung des Bücherkoffers und seines Erfolges zu ermöglichen, werden im Haushalt 2026 weitere Fördermittel eingestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 22 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 240 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 240 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Die Bewegungshelden: Förderung von Sportangeboten im schulischen GanztagE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 241 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Die Bewegungshelden: Förderung von Sportangeboten im schulischen Ganztag Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Förderung von Sportangeboten im schulischen Ganztag werden den Bewegungshelden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 25.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Kinder brauchen Bewegung, um gesund, konzentriert und sozial kompetent zu lernen. Laut WHO bewegen sich 80% der Kinder in Deutschland nicht genug. Nur zwei von zehn Kindern erfüllen den Maßstab von sechzig Minuten moderater Bewegung pro Tag. Bewegungszeit im Schulalltag ist begrenzt und viele zusätzliche Angebote sind kostenpflichtig, sodass sie für manche Schulen/Eltern nicht oder nur schwer erreichbar sind. Gerade in vielen Stadtteilen, in denen viele sozial Benachteiligte leben, fehlen oft kontinuierliche, pädagogisch betreute Bewegungsangebote im Ganztag, die niedrigschwellig erreichbar sind. Die Bewegungshelden bieten regelmäßige Bewegungs-AGs (z. B. zweimal pro Woche) direkt vor Ort in der Schule, die durch für die jeweilige Sportart qualifizierte Trainer*innen betreut werden. Zur Verstetigung der Bewegungsroutine können zum Beispiel Feriencamps angeboten werden. Teilnahme, Bewegungszeit, Zufriedenheit sollen in einem Kurzbericht an die Stadt dokumentiert werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 23 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 241 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Förderung von Theaterprojekten in Frankfurts Grundschulen zum Thema Ozean- und UmweltbildungE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 242 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Förderung von Theaterprojekten in Frankfurts Grundschulen zum Thema Ozean- und Umweltbildung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Sicherung der erfolgreichen Arbeit des Vereins Escuna Criativa e. V. im Bereich der kulturellen Bildung werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 30.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Seit 2016 engagiert sich der Verein Escuna Criativa - Freunde und Förderer Sozialkultureller Projekte in der Welt e. V. für Kinder und Jugendliche aus sozial benachteiligtem Umfeld. Mit kreativen Kulturprojekten eröffnet der Verein jungen Menschen in Frankfurt und in anderen Ländern neue Perspektiven, fördert ihre Talente und stärkt ihr Selbstbewusstsein. Das Symbol des Vereins ist das Schiff - ein Sinnbild für Gemeinschaft, Verantwortung und gemeinsame Reise. So wie ein Schiff sein Ziel nur erreicht, wenn alle an Bord zusammenwirken, brauchen auch Kinder und Jugendliche eine starke Gemeinschaft, die sie auf ihrem Weg begleitet. Der Verein erweitert sein Engagement nun um den Bereich Umweltbildung, wobei Wasser und Meer im Mittelpunkt stehen. Diese sind nicht nur lebenswichtige Ressourcen, sondern auch verbindende Elemente zwischen Kontinenten, Menschen und Kulturen. Gemeinsam mit Schulen, Partnerorganisationen und lokalen Initiativen entwickelt Escuna Criativa Bildungsmaßnahmen, die: - das Bewusstsein für Umwelt und Nachhaltigkeit fördern, - zur Umsetzung der von der UNO für das Jahrzehnt der Ozeane formulierten Ziele beitragen, - Kinder und Jugendliche befähigen, aktiv Verantwortung für ihre Umwelt zu übernehmen. Mit dieser Arbeit verbindet Escuna Criativa e. V. Kultur, Bildung und Nachhaltigkeit - für eine Zukunft, in der junge Menschen ihre Potenziale entfalten und zugleich zum Schutz unserer gemeinsamen Lebensgrundlagen beitragen. Dazu gehören interaktive Theater-Workshops und Projektwochen, die eine besser zugängliche kulturelle und Bewegungsbildung für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren ermöglichen. Das Projekt: Bodies of Water: Darstellende Kunst und Ozeanbildung für junge Meeresbotschafter Im Rahmen des Projekts wird ein Theaterstück zum Thema "Der Ozean beginnt in meiner Stadt" entwickelt, das im Verlauf des Projekts an fünf Schulen aufgeführt wird. Die Kinder nehmen an Workshops mit den Schauspieler*innen des Stücks teil, die sie aktiv in die Inszenierung einbeziehen und als Protagonist*innen in die Szenenentwicklung integrieren, sodass sie ihre eigenen Ideen einbringen können. Im Anschluss an jede Aufführung findet ein Gespräch statt, in dem die Schüler*innen über ihre Erfahrungen und die behandelten Themen reflektieren. Danach werden die Kinder eingeladen, eine eigene Malerei zu gestalten, die ihre Eindrücke und Perspektiven zum Thema ausdrückt. Alle entstandenen Kunstwerke werden schließlich im Sommer während des Festivals Sommerwerft präsentiert, unter dem Motto "Junge Botschafter*innen des Ozeans". Zur Durchführung der entsprechenden Workshops und Theatertage in 5 Grundschulen in Frankfurt im Jahr 2026 werden folgende Mittel benötigt: 7.500,- Euro Sachmittel, 15.000,- Euro Personalmittel, 10.000,- Euro Logistik und Technik für das Theaterstück sowie 5.000,- Euro für die Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit. Dies ergibt einen Gesamtfinanzbedarf von 37.500,- Euro. Der Verein wird 7.500,- Euro selbst aufbringen, sodass für die Stadt ein Finanzierungsbedarf von 30.000,- Euro verbleibt. Um die kulturelle Bildung von ca. 200 Kindern in den Frankfurter Schulen zu fördern, ihre Freude an Bewegung, Kultur und Umweltlernen zu stärken, das Thema Ozean nachhaltig zu verankern und eine interaktive Zusammenarbeit mit professionellen Künstler*innen, die sich für Umwelt engagieren, zu ermöglichen, sollen die Kosten für 2026 sichergestellt werden. Durch dieses Engagement soll nicht nur das Projekt 2026 realisiert werden, sondern auch die Grundlage für weitere Initiativen und Projekte im Rahmen des Europäischen Programms der Blauen Schulen geschaffen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 242 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 24 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 242 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 242 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Gewaltpräventive Beratung, Unterstützung und Einzelfallhilfe für Mädchen an GrundschulenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 243 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Gewaltpräventive Beratung, Unterstützung und Einzelfallhilfe für Mädchen an Grundschulen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Beratung, Unterstützung und Einzelfallhilfe bei Kindeswohlgefährdung von Mädchen an Grundschulen / im Grundschulalter durch eine pädagogische Fachkraft des Vereins Frauen in Bewegung e. V. (Stellenumfang 0,5 VZÄ pädagogische Fach-kraft nach Mittelwert TVöD SUE S12) werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 42.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: 2018 ist das "Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die Istanbul Konvention, in Deutschland in Kraft getreten. Mit dem Begriff "Frauen" sind dabei auch Mädchen gemeint. Die Stadt Frankfurt hat sich die Umsetzung der Istanbul Konvention zum Ziel gesetzt. Gewaltprävention ist eine der zentralen Forderungen der Istanbul-Konvention. Der Verein "Frauen in Bewegung e. V." leistet Gewaltpräventionsarbeit seit vielen Jahren: er bietet Mädchen ab vier Jahren und Frauen jeglichen Alters einen Schutzraum und feministisches Empowerment-, Selbstverteidigungs- und Kampfkunsttraining an. Die Bedrohung durch sexualisierte oder häusliche Gewalt beeinflusst das Leben eines jeden Mädchens und jeder Frau. Empowerment, Selbstverteidigung und Kampfkunst machen diese Gefahr bewusst, erhöhen die Aufmerksamkeit und bieten Handlungs-möglichkeiten an. Durch das Training können die natürlichen Impulse zum Selbstschutz gestärkt und Passivität durch Mut und Entschlossenheit ersetzt werden. Das Training beinhaltet verbale, nonverbale und körperliche Methoden und Konfrontations- und Deeskalationstechniken. Sie können Leben ändern und Gewalt verhindern. Seit 2020 fördert die Stadt Frankfurt von "Frauen in Bewegung e. V." durchgeführte Trainings und Kurse für Mädchen im Grundschulalter unter dem Motto "Sicher.Stark.Selbstbewusst". Sie finden in den Räumlichkeiten des Vereins, in Kinder- und Jugendeinrichtungen oder direkt in Grundschulen statt und sind stark nachgefragt. Die WHO geht davon aus, dass in Deutschland ca. 1 Million Kinder sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben. Das sind pro Schulklasse ein bis zwei Kinder. Diese Zahlen erweisen sich im Rahmen der Grundschülerinnen-Kurse als erschreckend real. An den Kursen nehmen Mädchen teil, die sonst nicht in Kontakt mit Gewaltprävention gekommen wären und noch nie von ihrem Recht auf Schutz und Selbstbestimmung gehört haben. Mädchen fassen daraufhin Vertrauen und berichten ihren Kursleiterinnen von konkret erlebter Gewalt oder deren Androhung. Jede dieser Gewaltmeldungen wird von den Kursleiterinnen ernst genommen und an entsprechende Stellen wie Lehrkräfte, Schulleitungen, Schulsozialarbeit, externe Fachkräfte weitergeleitet, um die Mädchen zu schützen und das Kindeswohl zu sichern. Hinzu kommt, dass einige Schulen nicht auf das Thema sexualisierte Gewalt vorbereitet sind und im Vorfeld der Kurse viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss. Um diese Tätigkeiten im Bereich Kindeswohlgefährdung an Grundschulen beständig durchführen zu können, benötigt der Träger "Frauen in Bewegung e. V." die genannten pädagogischen Personal-Kapazitäten. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 25 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 243 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 243 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 243 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Hitzemonitoring an Frankfurter SchulenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 244 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Hitzemonitoring an Frankfurter Schulen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Durchführung eines Hitzemonitorings an allen Frankfurter Schulen während der Schulzeit - insbesondere in den Monaten Juni bis August - sowie eines Pilotprojektes zur Erstellung von Hitzeschutzplänen an Frankfurter Schulen mit anschließender Evaluation und Erarbeitung eines Rahmenkonzeptes werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 50.000,- Euro eingestellt. Das Pilotprojekt zur Erstellung von Hitzeschutzplänen soll alle Schulformen mit je einer Pilotschule umfassen. Das aus der Evaluation hervorgehende Rahmenkonzept soll für alle Schulen eine sinnvolle Orientierung und Flexibilität bieten, um für die eigene Schule einen Hitzeschutzplan zu erstellen. Aus diesem sollen jeweils Handlungsanleitungen für den Umgang mit Hitze in der Schule, Hinweise zur Vermeidung zusätzlicher Hitze im Schulgebäude sowie Möglichkeiten der Abkühlung beinhalten. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Aufgrund des Klimawandels ist immer häufiger mit immer höheren Temperaturen zu rechnen. Kinder, insbesondere im Grundschulalter, sind eine besonders vulnerable Gruppe für Hitze. Neben Risiken für deren Gesundheit aufgrund noch nicht gänzlich ausgebildeter Thermoregulation und mangelnder Wahrnehmung oder Mitteilung körperlicher Hitzesymptome ist bei großer Hitze auch die Funktion der Bildungseinrichtung an sich beeinträchtigt. Bei großer Hitze und einhergehender Erschöpfung ist ein konzentrierter Lernprozess kaum möglich. Deshalb ist es dringend nötig, ein Hitzemonitoring an allen Frankfurter Schulen in den Sommermonaten Juni bis August durchzuführen. Hierbei sollen die Schulen den oder die Räume für das Monitoring bestimmen, in denen diese das größte Risiko für starke Hitze erwarten. An allen Frankfurter Schulen sollte ein Hitzeschutzplan bestehen. Denjenigen Schulen, die aktuell noch keinen Hitzeschutzplan erarbeitet haben, soll der Magistrat durch Bereitstellung eines Rahmenplans, den die Schulen an ihre örtlichen Bedingungen anpassen können, bereitstellen. Dafür wird ein Pilotprojekt mit drei ausgesuchten Schulen gestartet. Aus den Ergebnissen des Pilotprojektes heraus soll der Magistrat eine Priorisierungsliste erstellen und ein Konzept entwickeln, an welchen Schulen mit welchen Maßnahmen die Hitze in den Sommermonaten zu lindern. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 9 am 19.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen FDP (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 15 am 20.02.2026, TO I, TOP 29 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 14 am 23.02.2026, TO I, TOP 26 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 26 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 244 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 244 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 45. Sitzung des OBR 4 am 24.02.2026, TO II, TOP 12 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und FDP 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 7 am 24.02.2026, TO I, TOP 10 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und fraktionslos gegen farbechte/Linke (= Ablehnung); CDU, FDP und BFF (= Enthaltung) 45. Sitzung des OBR 10 am 24.02.2026, TO II, TOP 38 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 13 am 24.02.2026, TO I, TOP 22 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF 45. Sitzung des OBR 16 am 24.02.2026, TO I, TOP 16 Beschluss: Die Vorlage E 244 dient zur Kenntnis. Abstimmung: WBE, GRÜNE, Linke, SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 3 am 26.02.2026, TO I, TOP 27 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, Volt und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 5 am 27.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des OBR 12 am 27.02.2026, TO I, TOP 42 Beschluss: Der Vorlage E 244 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 244 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mit Kindern und Jugendlichen kochen wie die Profis - mit dem Slow MobilE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 245 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mit Kindern und Jugendlichen kochen wie die Profis - mit dem Slow Mobil Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Sicherung der erfolgreichen Arbeit des Vereins Junior Slow Frankfurt e.V. im Bereich Ernährungsbildung werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 30.000,- Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Seit dem Jahr 2009 setzt sich der Verein Junior Slow Frankfurt e.V. mit seinem Kinderkochwagen - dem Slow Mobil - für eine bessere Ernährung von Kindern im Alter zwischen 5 und 11 Jahren ein. Jedes Jahr kochen 1.000-1.200 Kinder im Slow Mobil mit. Ziel ist es, in Kindertagesstätten und Schulen spielerisch und ohne Belehrung das Interesse an gesunder, selbst zubereiteter Nahrung zu wecken. In gemeinsamen Kochaktionen im Mobil mit Köch*innen lernen die Kinder unterschiedlicher Kindertagesstätten und Schulen Frankfurts regelmäßig: • den Geschmack frisch gekochter Speisen entdecken, • Stolz auf ihre eigene Kochleistung entwickeln, • den Genuss selbst zubereiteter Mahlzeiten erleben, • und Freude an gemeinsamen Essensritualen finden. Im Mittelpunkt steht der Spaß am Kochen - etwa beim Schnippeln, Rühren und Braten - sowie das soziale Erlebnis des gemeinsamen Essens. Der Verein ist seit 15 Jahren mit seinem Angebot aktiv in Frankfurter Kindertagesstätten und Schulen unterwegs und die Kosten sollen auch für ein weiteres Schul- und Kita-Jahr sichergestellt werden." Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 27 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 245 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 245 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mit QuaBB junge Menschen in ihrer Ausbildung unterstützen und Abbrüche vermeidenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 246 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mit QuaBB junge Menschen in ihrer Ausbildung unterstützen und Abbrüche vermeiden Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Unterstützung des Ausbildungsbegleitungsprogramms QuaBB werden der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e. V. einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 70.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Fast 30 % der Auszubildenden in Hessen lösen ihren Ausbildungsvertrag vor dem Ende der vorgesehenen Ausbildungsdauer auf. Das hat weitreichende Folgen für den Werdegang eines jeden jungen Menschen und wirkt sich langfristig auf das Sozialsystem aus. Die Motive für Abbrüche sind vielfältig: Dazu zählen betriebliche Gründe, Kommunikationsprobleme, Konflikte mit Ausbilder:innen und Vorgesetzten mangelhafte Ausbildungsqualität und schlechte Arbeitsbedingungen. Hier setzt QuaBB, ein Programm der Gesellschaft für Jugendbeschäftigung e. V. (gjb) für die Unterstützung von jungen Menschen während der Ausbildung an und hilft weiter durch Beratung und Begleitung von Auszubildenden sowie Netzwerkarbeit mit lokalen Akteuren und Präventionsarbeit. Das Ausbildungsbegleitungsprogramm unterstützt alle Auszubildenden in dualen Ausbildungsberufen, unabhängig von kultureller Herkunft, sozialem Status und Geschlecht dabei, ihre Ausbildung erfolgreich abzuschließen und sie zu Selbstbestimmung zu befähigen. QuABB hilft durch eine lösungsorientierte Beratung Betriebe in Konfliktsituationen. Hierdurch werden die Arbeitsrechte geschützt und sichere Arbeitsumgebungen für alle Auszubildenden gefördert. Das Programm bietet außerdem allen Lehrkräften an Berufsschulen Unterstützung bei komplexen Problemen und stellt ein vernetztes Unterstützungsangebot zur Verfügung. Für die Arbeit des Projektes werden 70.000 Euro in den Haushalt 2026 eingestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 246 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF-BIG (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mobilität von Kindern fördernE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 247 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Mobilität von Kindern fördern Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Förderung von Radfahrkursen des Teams BiciBus für Kinder, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 15.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Mit der Förderung des Projekts BiciBus Frankfurt am Main wird ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Mobilitätsbildung von Kindern geleistet. Die Radfahrkurse des Teams BiciBus ermöglichen es, schon im Grundschulalter sichere Fahrpraxis im Straßenverkehr zu erlernen und eine sichere und eigenverantwortliche Mobilität im Schulalltag zu etablieren - das Fahrrad wird so zu einem selbstverständlichen Verkehrsmittel. Durch die Radfahrkurse wird mehr Kindern ermöglicht auch am BiciBus selbst teilzunehmen. Radfahren stärkt die Gesundheit und unterstützt die motorische Entwicklung der Kinder. Das morgendliche Radfahren als soziale Interaktion fördert zudem das soziale Miteinander. Als Alternative zu Elterntaxis reduziert BiciBus die Umweltbelastungen vor Schulen und ist damit eine klimafreundliche und nachhaltige Mobilitätsform. Durch die Budgetbereitstellung im Haushalt 2026 unterstützt die Stadt ein niedrigschwelliges, gemeinwohlorientiertes Angebot, das Familien, Schulen und Kommunen gleichermaßen zugutekommt und den Weg zu einer kinderfreundlichen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung ebnet. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 29 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 247 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 247 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Betrag in Höhe von 15.000 Euro an den ADFC Frankfurt e. V. als Zuschussempfänger ausgezahlt wird. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) und BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Sicherung der kulturellen Bildung in Frankfurt auch in Zukunft - Förderung des SchultheaterstudiosE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 248 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Sicherung der kulturellen Bildung in Frankfurt auch in Zukunft - Förderung des Schultheaterstudios Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Sicherung der erfolgreichen Arbeit des Vereins Kreidekreis e. V. im Bereich der kulturellen Bildung, insbesondere im Zusammenhang mit der Mitorganisation des Bundeswettbewerbs Schultheater der Länder 2026 in Frankfurt werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 15.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Der Kreidekreis e. V. mit dem Schultheater-Studio als Zweckbetrieb arbeitet seit über 30 Jahren eng mit Frankfurter Schulen zusammen und ist eine feste Größe in der Frankfurter Schullandschaft und leistet somit einen wertvollen Beitrag für die kulturelle Bildung in Frankfurt, sowohl durch die Fortbildung von Lehrkräften zur Sicherung der Unterrichtsqualität als auch durch direkte theaterpädagogische Arbeit an Schulen. Diese reicht von Präventionsworkshops bis hin zu Theaterwerkstätten und ermöglicht jährlich vielen Frankfurter Schüler*innen, Theater aktiv zu erleben. Darüber hinaus schafft der Kreidekreis/das Schultheater-Studio auch außerschulische Angebote in Ensembles und im Ferien-Theater und trägt so dazu bei, dass Kinder und Jugendliche unabhängig von Herkunft und sozialem Hintergrund kulturelle Teilhabe erfahren. Das Schultheater-Studio fördert dabei Werte wie Mitbestimmung, Partizipation, Gleichberechtigung und Demokratiebildung und leistet so einen nachhaltigen Beitrag zu einer aktiven Frankfurter Stadtgesellschaft. 2026 wird der Bundeswettbewerb Schultheater der Länder in Frankfurt stattfinden. Der Kreidekreis e.V. unterstützt dieses bundesweit bedeutende Festival in der Organisation und Durchführung und bringt dabei seine langjährige Expertise, Erfahrung und Infrastruktur ein. Damit dieses Großereignis in Frankfurt gelingt, braucht es jedoch eine verlässliche finanzielle Basis. Mit der beantragten Förderung in Höhe von 15.000 Euro können wir: 1. den gestiegenen Kosten und den erwarteten Kürzungen in der kulturellen Bildung entgegenwirken, 2. das Festival nachhaltig absichern, 3. gleichzeitig die Frankfurter Bühnen als wichtige Kultureinrichtungen durch Kooperationen stärken. Die Zusammenarbeit zwischen Kreidekreis/Schultheater-Studio und Landesverband ist über viele Jahre gewachsen. Sie steht für Qualitätssicherung, stetigen Austausch und für Angebote, die die Schüler*innen Frankfurts unmittelbar erreichen. Eine Förderung durch die Stadt ist daher nicht nur eine Investition in ein einzelnes Festival, sondern in die dauerhafte Sicherung kultureller Bildung in Frankfurt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 8 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 8 am 19.02.2026, TO I, TOP 36 Beschluss: Der Vorlage E 248 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 248 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Umweltlernen e. V.E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 249 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Umweltlernen e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Unterstützung des Vereins Umweltlernen e.V. werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 6.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Umweltlernen in Frankfurt ist ein außerschulischer Bildungsträger, der Schulen, Kitas und die Bildungsverwaltung im Bereich von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) unterstützt. Dies umfasst Umweltbildung und Naturerleben ebenso wie Globales Lernen in der Einen Welt. Umweltlernen in Frankfurt bietet innovative, praxisbezogene Bildungsprogramme an, berät Institutionen und Initiativen bei partizipativen Projekten, vernetzt diese in der Stadtgesellschaft und unterstützt Kommune und Land bei der Verankerung von BNE. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 31 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 249 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 249 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Unterstützung des integrativen Vereins PolymerFM e. V.E26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 250 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Unterstützung des integrativen Vereins PolymerFM e. V. Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Aufrechterhaltung der erfolgreichen und wichtigen Arbeit von PolymerFM e. V. werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 30.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Seit Jahren leistet Polymer e. V. mit seiner Arbeit mit Schülerinnen und Schülern aus den Stadtteilen im Osten Frankfurts einen großen Beitrag zu Integration und Bildung junger Menschen. Gerade in einer so transkulturellen und kreativen Stadt wie Frankfurt ist die Förderung von Initiativen und Vereinen, die sich in diesem Bereich einsetzen, unverzichtbar. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 250 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 250 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 250 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Unterstützung des MedienzentrumsE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 251 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Unterstützung des Medienzentrums Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Unterstützung des Medienzentrums werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 100.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Digitale Bildung bereitet Menschen auf die moderne Lebens- und Arbeitswelt vor, stärkt ihre Medienkompetenz und ermöglicht die Teilhabe an der Gesellschaft. Dreh und Angelpunkt der Vermittlung dieser Kenntnisse ist für Jugendliche der Ort Schule wobei Lehrer:innen hierbei die zentrale Rolle spielen. Das bereits erfolgreich arbeitende Medienzentrum soll als Kompetenzzentrum ausgebaut werden, um so den erheblichen Schulungsbedarf der Lehrkräfte im Bereich Digitale Bildung zu decken. Da die Bundesregierung den beschlossenen Digitalpakt 2.0 noch nicht auf die Kommunen zubewegt hat, ergibt sich eine Finanzierungslücke, die unter anderem die Arbeit des Medienzentrums betrifft. Um diese zu schließen werden in den Haushaltsplan 2026 100.000 Euro eingestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 33 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 251 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF-BIG (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Weiterführung eines Gedenktages am 19. Februar „Tag des Antirassismus“ Strukturellen Rassismus strukturell bekämpfenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 252 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädag. Aufgaben Weiterführung eines Gedenktages am 19. Februar "Tag des Antirassismus" Strukturellen Rassismus strukturell bekämpfen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Weiterführung des Gedenktages zum Tag des Antirassismus werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 65.000 Euro eingestellt. An diesem Tag sollen: 1. eine städtische Gedenkfeier mit Kranzniederlegung vor dem Mahnmal unter der Friedensbrücke stattfinden, 2. eine Illumination der Frankfurter Paulskirche wie im Jahre 2022 stattfinden, 3. Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 Euro dem Stadtschüler:innenrat zur Verfügung gestellt werden, die von Schulen abgerufen werden können, um gemeinsam mit der Initiative Ferhat Unvar Bildungsprojekte zu entwickeln. 4. Im Haushalt 2026 Mittel in Höhe von 55.000 Euro für stadtweite Lesungen mit antirassistischen Autor*innen und Künstler*innen bereitgestellt werden. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Erinnern heißt Verändern. Nach dem rassistischen Terroranschlag in unserer Nachbarstadt Hanau an Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili-Viorel Păun, Said Nesar Hashemi und Fatih Saraçoğlu hat die Bundesregierung versprochen strukturellen Rassismus und Rechtsextremismus in unserem Land zu bekämpfen. Die Hinterbliebenen der Ermordeten vom 19. Februar haben schließlich geschworen den Kampf gegen Rassismus selbst in die Hand zu nehmen. Die Initiative 19. Februar sowie die Bildungsinitiative Ferhat Unvar haben es sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftliche Strukturen zu verändern und alles dafür zu tun, dass sich dieser rassistische Terroranschlag niemals wiederholen soll. Ihre Antwort auf strukturellen Rassismus ist struktureller Antirassismus, den sie durch ihre Bildungsarbeit für unsere Gesellschaft leisten. Dabei ist ihr Credo stets: Unsere Kinder sind nicht umsonst gestorben, ihr Tod soll eine Veränderung in unserer Gesellschaft mit sich ziehen. Wir sind es den Ermordeten von Hanau und ihren Angehörigen schuldig, strukturellen Rassismus in unserer Gesellschaft den Kampf anzusagen. Mit diesen umfassenden Maßnahmen soll sowohl den Ermordeten vom 19. Februar gedacht werden als auch Lehren gezogen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 34 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 252 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP und AfD gegen FRAKTION (= Annahme); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 252 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 252 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Kita-App-Check für KITA FrankfurtE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 253 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Kita-App-Check für KITA Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Prüfung der Etablierung einer Kita-App werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 35.000 Euro eingestellt. Dabei ist zu berücksichtigen: 1. Der städtische Eigenbetrieb Kita Frankfurt prüft die Etablierung einer Kita-App analog den Anwendungen zum Beispiel im Hochtaunuskreis oder München und berichtet den Stadtverordneten über entstehende Kosten und logistische, gesetzliche und organisatorische Anforderungen, um diese erfolgreiche App auch in Frankfurt zum Einsatz zu bringen. 2. Für diese Prüfung, die ggf. extern unterstützt wird, werden für Kita Frankfurt einmalig für das Haushaltsjahr 2026 35.000 Euro eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Um sowohl die interne Verwaltung als auch die Kommunikation mit den Eltern zu verbessern, soll die Etablierung einer Kita-App für KITA-Frankfurt extern geprüft werden. Das Angebot einer KITA-App ist nicht nur ein wichtiger Schritt bei der allgemeinen Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen auf dem Weg zu einem modernen, bürgernahen und serviceorientierten Verwaltungsstandort, sondern bietet zahlreiche weitere Vorteile für Eltern und Betreuungseinrichtungen. Es findet eine verbesserte Kommunikation statt: Die App schafft einen direkten und datenschutzkonformen Kommunikationskanal zwischen der Kita und den Eltern. Echtzeit-Informationen wie Termine, Speisepläne, Krankmeldungen und andere Neuigkeiten werden in Echtzeit über Push-Nachrichten an die Eltern versendet. Viele Verwaltungsvorgänge, wie das Personalmanagement werden dadurch beschleunigt. Wichtige Daten lassen sich übersichtlich und datenschutzkonform verwalten. Wichtige organisatorische Angelegenheiten wie Abholerlaubnisse können sauber digital dokumentiert werden. Das Personal wird von administrativen Aufgaben entlastet, sodass es sich stärker auf die pädagogische Arbeit konzentrieren kann. Die App ermöglicht eine bessere Planung von Veranstaltungen, Schließtagen und Personalressourcen. Alle Informationen sind jederzeit und von einem Endgerät in diversen Sprachen abrufbar. Einige APP-Anbieter bieten sogar Übersetzungsservice an, was die Organisation für Eltern auch ohne Deutschkenntnisse enorm erleichtert. Für die Prüfung der Etablierung einer KITA-App für den städtischen Träger KITA-Frankfurt werden im Haushaltjahr 2026 35.000 Euro eingestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 35 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 253 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 253 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Jungen Menschen Perspektive geben - Förderung des Projekts „Plan A“ Streetworkeinsätze von Communication2work gGmbHE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 254 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Jungen Menschen Perspektive geben - Förderung des Projekts "Plan A" Streetworkeinsätze von Communication2work gGmbH Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Förderung des Projekts Plan A von Communication2work gGmbH werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 75.000 Euro eingestellt. Die Mittel dienen der Finanzierung von 5 Ausbildungspromotern und insgesamt 45 Einsätzen. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Bundesweit haben 2,1 Millionen junge Menschen unter 34 Jahren keinen abgeschlossenen Berufsabschluss. Dabei bleiben 36 Prozent der ausbildungssuchenden Jugendlichen dauerhaft ohne Ausbildungslatz. Zu beachten ist hierbei, dass nur ein Bruchteil derer ausbildungssuchend gemeldet ist, deshalb werden viele nicht vom System erfasst. Es herrscht oft Maßnahmenverdruss und eine geringe Erreichbarkeit bei der Zielgruppe durch hohe Hemmschwellen. Gleichzeitig wächst der branchenübergreifende Fachkräftebedarf, insbesondere im Bereich der Pflege, der Kinderbetreuung und der Industrie, also den Branchen, in der die Stadt Frankfurt erheblichen Bedarf an Fachkräften hat. PLAN A ist eine umfassende Ausbildungsoffensive und alternative Rekrutierungskampagne für alle jungen Menschen zwischen 16 und 30 Jahren mit Ausbildungswunsch. Plan A unterstützt mit digitalen und analogen Mechanismen junge Menschen aus schwierigen familiären Umständen bei der Ausbildungssuche und betreut diese während der Ausbildung weiter. Im Jahre 2022 wurden 740 Jugendliche in Frankfurt registriert, davon haben 480 die ersten Berufsvorbereitungen absolviert. In Frankfurt am Main haben bereits eine Vielzahl von Unternehmen mit Plan A kooperiert, darunter auch städtische Unternehmen wie die VGF und die FES. Um die wichtige Arbeit des Projekts Plan A von Communication2work gGmbH zu unterstützen werden in den Haushaltsplan 2026 75.000 Euro zur Verfügung gestellt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 36 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 254 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 254 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF-BIG (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Förderung für die Kinderbibliothek LeseratteE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 255 Betreff: Produktbereich: 20 Bildung Produktgruppe: 20.04 Jugend- und Erwachsenenbildung Förderung für die Kinderbibliothek Leseratte Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Förderung des Projektes "Kinderbibliothek Leseratte Riederwald" des Kinder- und Familienzentrums Riederwald werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 30.000 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Das Kinder- und Familienzentrum Riederwald betreibt im Stadtteil Riederwald eine Kinderbibliothek. Die Bibliothek richtet sich an Kinder bis 14 Jahre und ist zwei Mal wöchentlich am Nachmittag für 1,5 Stunden geöffnet. Die Bibliothek liegt direkt am Marie-Juchacz-Platz, der zentral im Riederwald liegt, und ist für die Kinder des Stadtteils gut erreichbar. Durch die Schaufenster sind die Bücher einladend sichtbar und das Angebot wird rege genutzt. Es wäre wünschenswert, die Öffnungszeiten auszuweiten. Bis dato erhält das Projekt Leseratte keine städtische Förderung und kann nur aufgrund des ehrenamtlichen Engagements von Personen aus dem Stadtteil und Spenden aufrechterhalten werden. Mit einer städtischen Förderung in dieser Größenordnung könnten die aktuellen Öffnungszeiten abgesichert werden. Die Kinderbibliothek im Riederwald leistet einen wertvollen Beitrag zur Leseförderung für die Kinder im Riederwald. Gerade Kinder unter 14 Jahren sind noch nicht so selbstständig mobil, dass sie allein andere Bibliotheksangebote wie z. B. die Kinder- und Jugendbibliothek in Bornheim nutzen könnten. Aufgrund der geographischen Lage des Stadtteil Riederwalds ist es deshalb essentiell, dass dieses Angebot dauerhaft erhalten bleibt. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Bildung und Schulbau Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 11 am 23.02.2026, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage E 255 wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Schulbau am 23.02.2026, TO I, TOP 37 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: AfD und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 30 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage E 255 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP (= Ablehnung)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung für das Theater in der EngelsburgE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 256 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Anschubfinanzierung für das Theater in der Engelsburg Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Theater in der Engelsburg werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 200.000 Euro als Anschubfinanzierung bereitgestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Das "Theater in der Engelsburg" ist ein gemeinnütziges Theaterprojekt in Sindlingen, das aus ehemaligen Mitarbeitenden des Fritz Rémond Theaters hervorgegangen ist. Das Theaterprojekt ist vielfältig und umfasst eine breite Palette künstlerischer Aktivitäten, die darauf abzielen, verschiedene Zielgruppen anzusprechen und ein inklusives und breites kulturelles Angebot zu schaffen. Neben traditionellen Theateraufführungen sind geplant u.a. die Präsentation von Musicals, Workshops für Kinder und Jugendliche, queere Vorstellungen, interkulturelle Projekte, Vorstellungen für Menschen mit Sehbehinderungen und Hörschädigungen sowie die Förderung von Schauspielstudierenden. Diese Programme sollen nicht nur künstlerische Produktionen bieten, sondern auch einen Beitrag zur kulturellen Bildung und Teilhabe leisten. Es ist das Ziel des Projektes, eine künstlerische Plattform zu schaffen, die allen Bevölkerungsgruppen offensteht, die (inter-)kulturelle Vielfalt zu fördern und den Zugang zur Kunst für alle Menschen zu erleichtern. Das Gesamtvolumen der Kosten beträgt pro Spielzeit 1.128.300, - Euro, bei geplanten 182 Vorstellungen. Um die künstlerischen und wirtschaftlichen Ziele in 2026 zu erreichen, wird eine Anschubfinanzierung in Höhe von 180.000,- Euro pro Jahr benötigt. Die Gesamtmittel werden anteilig für folgende Zwecke verwendet: Deckung der Mietkosten für die Spielstätte in der Engelsburg; Gehaltskosten für Mitarbeiter*innen, einschließlich Schauspieler*innen, Regisseur*innen, Techniker*innen und Verwaltungspersonal; Produktionskosten für Bühnenbild, Kostüme, Requisiten, Technik und weitere Ausgaben, sonstige Betriebskosten, darunter Marketing und Werbung, Büromaterial und Versicherungen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 256 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 37 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 256 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG (unter Hinweis auf E 404), ÖkoLinX-ELF, FRAKTION (= Annahme) AfD und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Erschließung des Nachlasses von Albert MangelsdorffE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 257 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Erschließung des Nachlasses von Albert Mangelsdorff Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Erschließung des Nachlasses von Albert Mangelsdorff und dessen Aufbereitung für die interessierte Öffentlichkeit werden einmalig 15.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Das Institut für Stadtgeschichte beherbergt den künstlerischen und biografischen Nachlass des im Jahr 2005 verstorbenen Jazzmusikers und Posaunisten Albert Mangelsdorff. Es handelt sich um eine einzigartige Dokumentation über die Arbeitsweise und das Künstlerleben von Albert Mangelsdorff. Hieran ist auch der Aufstieg der Frankfurter Jazzszene zu einer der herausragenden europäischen Jazzszene der Nachkriegszeit abzulesen. Um der interessierten Öffentlichkeit den Zugang zu Notenmaterial, Fotografien und weiteren Manuskripten und Schriftstücken zu vereinfachen, muss der Nachlass z.T. neu gesichtet und geordnet werden. Ebenso müssen Urheberrechte, insbesondere im Bereich der Fotografien eingeholt, bzw. geklärt werden. Erste Ansätze hierzu haben bereits durch die Aktivitäten zum diesjährigen Gedenken an den 20. Todestag Albert Mangelsdorffs stattgefunden. Insbesondere die Erstellung des "Mangelsdorff-Spaziergangs" im Rahmen der HistoryApp zeigte das enorme Potenzial der Sammlung. Der Nachfahre Mangelsdorffs ist bereit, weitere Regelungen im Umgang mit dem Nachlass zu unterstützen. Im Zentrum stehen die Klärung von urheberrechtlichen Fragen, die Digitalisierung von Bild- und Notenmaterial sowie die Vervollständigung von Informationen zu herausragenden Sammlungsstücken. Dies alles würde den Zugang für Forschung und künstlerische Nutzung deutlich erleichtern. Die benötigten Mittel von 15.000 Euro erscheinen angemessen, um dieses Stück der Frankfurter Musik- und Stadtgeschichte angemessen für die Nachwelt aufzubereiten und zu präsentieren, sodass sich noch viele Menschen vom Leben und Wirken Albert Mangelsdorffs inspirieren lassen können. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 38 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 257 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung der Bildenden KünsteE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 258 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung der Bildenden Künste Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Förderung der Bildendenden Künste werden einmalig 45.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 Euro eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Bildenden Künste wurden in den vergangenen Jahren von städtischer Seite beständig gefördert und konnten von Budgeterhöhungen profitieren. Gleichzeitig gibt es in Frankfurt insbesondere aufgrund der guten Ausbildungsmöglichkeiten vor Ort eine überproportional große Anzahl an Künstler*innen, die sich auf die dem Kulturamt zur Verfügung stehenden Mittel mit ihren künstlerischen Projekten bewerben. Dem allgemeinen Fördertopf Bildende Künste sollen daher 45.000 Euro zugesetzt werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 39 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 258 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Datenbank Frankfurter „NS-Euthanasieopfer“ fertigstellenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 259 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Datenbank Frankfurter "NS-Euthanasieopfer" fertigstellen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Fertigstellung der digitalen Datenbank der ca. 3.000 erforschten Frankfurter "NS-Euthanasieopfer" werden einmalig in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 30.000 Euro eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Im Laufe der Recherche hat sich die Anzahl der betroffenen Frankfurter Bürger*innen der "NS-Euthanasieopfer" mehr als verdoppelt. Dementsprechend müssen alle Überlegungen für die Datenbank neu angestoßen werden, um dieser Zahl der Personen in der Gestaltung und Sichtbarkeit gerecht zu werden. Größere Opferzahl bedeutet auch mehr Arbeitsstunden, mehr technische Schritte, mehr digitales Volumen und eine ganz andere Herangehensweise an die Gestaltung. Auch alte Menschen waren betroffen von der Euthanasie und wurden ebenfalls ermordet. Verschiedene Aufenthaltsorte außerhalb Frankfurts, in denen Frankfurter Bürger*innen auf dem Land untergebracht wurden, um sie von dort aus leichter den Tötungsanstalten zuführen zu können, sind ermittelt worden. Hier bedarf es einer technischen internen Aufteilung und Neuordnung der Datenbank. Jede zusätzliche technische Funktion bringt Kosten mit sich. Da wir mehr Details als erwartet über diese Opfergruppen bekommen, was die einzelnen Personen etwas näher an die Menschen heute bringt, ist es unsere Verpflichtung diese ebenfalls sichtbar zu machen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 40 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 259 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG (= Ablehnung) AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Digital Arts Lab - Kulturcampus BockenheimE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 260 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Digital Arts Lab - Kulturcampus Bockenheim Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur Realisierung des Digital Arts Lab auf dem Kulturcampus Bockenheim werden einmalig 29.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Das Digital Arts Lab wird aktuell als interdisziplinäres Labor für experimentelle und kritische künstlerische Arbeit mit digitalen Technologien in der ehemaligen Kunstbibliothek des Frankfurter Kulturcampus vorbereitet. Als Lern-, Experimentier- und Community-Ort fördert es die Zusammenarbeit von Künstler*innen, Coder*innen, Designer*innen sowie Forschende und implementiert hierfür modulare Fortbildungen, Diskursformate sowie individuelle Beratungsleistungen. Durch den Community-Aufbau und die weitere Vernetzung mit Hochschulen, Museen, Theatern, Think Tanks sowie Akteur*innen der digitalen Kreativ- und Zivilgesellschaft soll ein Zentrum für digitale Kunst und kritische Technologiepraxis entstehen. Hiervon profitiert vor allem die Hauptzielgruppe, Frankfurter Künstler*innen, die über den niedrigschwelligen Zugang zu digitalen Technologien (u. a. in den Bereichen 3D-Druck, Robotik, Projektion, Motiontracking, Mixed Reality) Methoden und Expertisen ihre künstlerische Praxis erweitern soll. Neue digital-künstlerische Präsentationsformate wie Ausstellungen, Performances und Festivals auf dem Kulturcampus, aber auch im weiteren Stadtraum werden so gefördert. Künstler*innen werden darüber hinaus zu Digitalexpert*innen ihrer eigenen Praxis und zu Vermittler*innen für den kritischen Umgang mit Technologie. Betreiber des Digital Arts Lab ist der Frankfurter NODE Verein zur Förderung digitaler Kultur e.V., der ebenfalls für das jüngst eröffnete Angebot "display - Raum für digitale Praxis" der Stabsstelle Digitalisierung zuständig ist. Die Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 29.000 Euro für den Verein NODE dient der technischen Ausstattung und der weiteren programmatischen Angebotsgestaltung des Digital Arts Lab. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des OBR 2 am 23.02.2026, TO I, TOP 43 Beschluss: Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 260 nicht zu befassen, wird zugestimmt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 41 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 260 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Erhöhung der Allgemeinen MusikförderungE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 261 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Erhöhung der Allgemeinen Musikförderung Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für die Allgemeine Musikförderung werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 einmalig 25.000 Euro eingestellt. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Mittel zur Allgemeinen Musikförderung sind seit dem Haushaltsjahr 2023 so auch in den Haushaltsjahren 2024/2025 von 145.000,- Euro um 95.000,- Euro auf 240.000,- Euro erhöht worden. Diese Förderung soll in Höhe von 25.000,- Euro im Haushaltsjahr 2026 beibehalten werden. Die Konzertreihen der Freien Musikszene der Stadt Frankfurt (Naxoshallenkonzerte, Konzerte der fgnm, musica+, Fabrik, Seilerei, Interessiert mich! Montez etc.) tragen wesentlich zum kulturellen Leben der Stadt Frankfurt bei und bedürfen einer ausreichenden Finanzierung, gerade auch für Einzelkünstler*innen. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 42 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 261 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Noch mehr Erzählzeit im WestenE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 262 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Noch mehr Erzählzeit im Westen Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Zur weiteren Förderung des sehr erfolgreichen Sprachprogramms "Mehr ErzählZeit im Westen" werden für die Durchführung seitens Kunst für Kinder! e. V. einmalig 170.000 Euro in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 eingestellt. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Die Grundlage für eine ErzählZeit ist das Märchen in der poetischen Originalfassung und der künstlerische Vortrag der Erzähler*innen. Ziel ist es, die Sprechfähigkeit und die Sprach- und Erzählkompetenz von Kindern zu stärken. Das Erzählen von Märchen hat gezeigt, dass Kinder dadurch einen leichteren Zugang zur deutschen Sprache finden und so selbst zum Erzählen geführt werden können. Die herausragenden Ergebnisse der Berliner "ErzählZeit" für die sprachliche Entwicklung von Kindern sind wissenschaftlich untersucht worden. Jede Woche kommt ein/e Erzähler*in für eine Erzählstunde in den Kindergarten oder die Schulklasse und trägt ein Märchen vor, das zusammen mit den Kindern besprochen und eine Woche später nacherzählt wird. Ziel ist es, die Sprechfähigkeit und die Sprach- und Erzählkompetenz von Kindern signifikant zu verbessern. Das Programm begann 2012 an drei Frankfurter Grundschulen, wurde 2017 um die Kindergärten im Stadtteil Fechenheim erweitert und 2020 auch im Stadtteil Griesheim etabliert. 2024 hat die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, mit dem Projekt "Mehr ErzählZeit im Westen" das Programm in den Frankfurter Westen zu erweitern. "Kunst für Kinder! e. V." hat nach der Bewilligung der Mittel durch die Stadt Frankfurt begonnen, die Stadtteile und ihre Grundschulen im Frankfurter Westen zu evaluieren, die Kontakte herzustellen und das Projekt in den verschiedenen Einrichtungen vorzustellen. Schließlich wurden in Abstimmung mit dem Schulamt 7 Grundschulen und 4 Kindereinrichtungen ausgewählt, an denen das Programm starten sollte. Folgende Stadtteile im Westen nehmen mittlerweile an dem Programm teil: Höchst, Griesheim, Nied, Sindlingen, Sossenheim, Unterliederbach und Zeilsheim. Im Jahr 2026 soll das Programm wie geplant fortgesetzt werden, ab Sommer kommen dann die 2. Klassen 14-tägig hinzu. Unteranderem soll das Programm um die Robert-Blum-Schule in Höchst und die Eichendorff-Schule in Griesheim erweitert werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 6 am 24.02.2026, TO I, TOP 61 Beschluss: Der Vorlage E 262 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 43 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 262 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG (= Ablehnung) AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen. - Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung Filmhaus FrankfurtE26.01.2026 · GRÜNE, SPD, Volt
S A C H S T A N D : Etatantrag vom 26.01.2026, E 263 Betreff: Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte Förderung Filmhaus Frankfurt Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 158 vom 31.10.2025, Entwurf Haushalt 2026 mit Finanzplanung und eingearbeitetem Investitionsprogramm 2026-2029. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.03.2026, § 7310, dokumentiert. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Für das Filmhaus Frankfurt werden einmalig 40.000 Euro als Zuschusserhöhung in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 Euro eingestellt. Der Magistrat wird gebeten, im Aufstellungsverfahren des Haushaltes 2027 eine Erhöhung der institutionellen Förderung auf insgesamt 230.000 zu prüfen. Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig. Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht. Begründung: Zweck des Vereins ist die Förderung des Umgangs mit audiovisuellen Medien in der Gesellschaft," heißt es in der Satzung des 1989 gegründeten gemeinnützigen Vereins Filmhaus Frankfurt. Der Verein fördert die unabhängige regionale Filmkultur in Form von Wissensvermittlung in Theorie und Praxis "an Filmschaffende aber auch an Berufsanfänger*innen und interessierte Teile der Bevölkerung" in Form eines bildungsrelevanten Seminarprogramms, der Bereitstellung von Filmtechnik und Räumlichkeiten, von Beratung sowie der Veranstaltung von Netzwerktreffen. Das Filmhaus Frankfurt mit seinen zentral in der Frankfurter Innenstadt gelegenen Räumlichkeiten (Fahrgasse 89) versteht sich daher seit über 30 Jahren als Anlaufstelle für alle Bürger*innen in Frankfurt am Main, die sich für praktische Filmarbeit interessieren. Der Antrag setzt das im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel, "das Filmhaus zu erhalten und zu unterstützen" (Seite 169), um. Die Erhöhung der Förderung wird dringend benötigt, um die vielfältigen Servicetätigkeiten des Vereins für die städtische Öffentlichkeit und die Bedarfe der Branche aufrecht zu erhalten. Darunter zählen unter anderem die Suche und Qualifizierung von Facharbeiter*innen, welche nachweislich in der Stadt Frankfurt bzw. am Filmstandort Hessen händeringend gesucht werden. Beispielsweise ist es notwendig, Beratung und Berufsorientierung für den Nachwuchs und Quereinsteiger*innen im Film- und Medienbereich auszubauen und zu verstetigen, gezielt und regelmäßig Ausbildungsplätze zu vermitteln, um Abwanderung zu vermeiden, sowie niedrigschwellige Formate zur Inklusion von geografisch, wirtschaftlich, sozial oder kulturell marginalisierten Gruppen in die lokale Filmszene anzubieten. Das Weiterbildungsangebot ist den aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen in der Filmbranche anzupassen (z. B. Einfluss von Künstlicher Intelligenz). Als weitere akute Handlungsbedarfe sind vielfältige Maßnahmen für die "Filmstadt Frankfurt" zu nennen, um Frankfurt zu einem attraktiven zukunftsfähigen Standort für Filmproduktionen zu machen. Dazu zählen von der Branche gewünschte Veranstaltungsformate zur Vermittlung zwischen Filmschaffenden und städtischen Institutionen, Beratung und Information von Filmproduktionsleuten über Drehmöglichkeiten sowie kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit über in Frankfurt realisierte Filmarbeiten, um Frankfurt der regionalen, nationalen und auch internationalen Filmbranche als filmfreundliche Stadt zu präsentieren. Antragsteller: GRÜNE SPD Volt Vertraulichkeit: Nein Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Kultur, Wissenschaft und Sport Beratung im Ortsbeirat: 1 Versandpaket: 02.02.2026 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 1 am 24.02.2026, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage E 263 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 42. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport am 26.02.2026, TO I, TOP 44 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage E 263 wird abgelehnt. Abstimmung: FDP; GRÜNE, CDU, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Linke (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) AfD (= Ablehnung) 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.03.2026, TO II, TOP 28 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage E 117 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Vorlage E 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Der Vorlage E 335 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage E 336 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage E 382 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage E 383 wird abgelehnt. 7. Die Vorlage E 384 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage E 385 wird abgelehnt. 9. Die Vorlage E 386 wird abgelehnt. 10. Die Vorlage E 412 wird abgelehnt. 11. Die Vorlage E 421 wird abgelehnt. 12. Die Vorlage E 422 wird abgelehnt. 13. Die Vorlage E 424 wird abgelehnt. 14. Die Vorlage E 426 wird abgelehnt. 15. Die Vorlage E 37 wird abgelehnt. 16. Die Vorlage E 38 wird abgelehnt. 17. Die Vorlage E 39 wird abgelehnt. 18. Die Vorlage E 40 wird abgelehnt. 19. Die Vorlage E 41 wird abgelehnt. 20. Die Vorlage E 42 wird abgelehnt. 21. Die Vorlage E 43 wird abgelehnt. 22. Die Vorlage E 44 wird abgelehnt. 23. Die Vorlage E 45 wird abgelehnt. 24. Die Vorlage E 46 wird abgelehnt. 25. Die Vorlage E 47 wird abgelehnt. 26. Die Vorlage E 91 wird abgelehnt. 27. Die Vorlage E 92 wird abgelehnt. 28. Die Vorlage E 93 wird abgelehnt. 29. Die Vorlage E 94 wird abgelehnt. 30. Die Vorlage E 95 wird abgelehnt. 31. Die Vorlage E 96 wird abgelehnt. 32. Die Vorlage E 99 wird abgelehnt. 33. Die Vorlage E 100 wird abgelehnt. 34. Die Vorlage E 101 wird abgelehnt. 35. Die Vorlage E 102 wird abgelehnt. 36. Die Vorlage E 103 wird abgelehnt. 37. Der Vorlage E 185 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 38. Der Vorlage E 186 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 39. Der Vorlage E 187 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 40. Der Vorlage E 188 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 41. Der Vorlage E 189 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 42. Der Vorlage E 190 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 43. Der Vorlage E 191 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 44. Der Vorlage E 192 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 45. Der Vorlage E 193 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 46. Der Vorlage E 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 47. Der Vorlage E 195 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 48. Der Vorlage E 196 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 49. Der Vorlage E 197 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 50. Der Vorlage E 198 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 51. Die Vorlage E 97 wird abgelehnt. 52. Die Vorlage E 98 wird abgelehnt. 53. Der Vorlage E 199 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 54. Der Vorlage E 200 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 55. Der Vorlage E 201 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 56. Der Vorlage E 202 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 57. Der Vorlage E 204 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 58. Der Vorlage E 205 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 59. Der Vorlage E 206 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 60. Der Vorlage E 203 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 61. Der Vorlage E 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 62. Der Vorlage E 208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 63. Der Vorlage E 210 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 64. Der Vorlage E 211 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 65. Der Vorlage E 212 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 66. Der Vorlage E 213 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 67. Der Vorlage E 214 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 68. Der Vorlage E 215 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 69. Der Vorlage E 216 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 70. Der Vorlage E 217 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 71. Der Vorlage E 218 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 72. Der Vorlage E 219 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 73. Der Vorlage E 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 74. Der Vorlage E 221 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 75. Der Vorlage E 222 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 76. Der Vorlage E 223 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 77. Der Vorlage E 224 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 78. Der Vorlage E 225 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 79. Der Vorlage E 209 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 80. Der Vorlage E 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 81. Der Vorlage E 228 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 82. Der Vorlage E 229 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 83. Der Vorlage E 230 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 84. Der Vorlage E 231 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 85. Der Vorlage E 232 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 86. Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 87. Der Vorlage E 234 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 88. Der Vorlage E 235 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 89. Der Vorlage E 236 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 90. Der Vorlage E 237 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 91. Der Vorlage E 238 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 92. Der Vorlage E 239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 93. Der Vorlage E 226 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 94. Der Vorlage E 306 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 95. Der Vorlage E 307 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 96. Der Vorlage E 308 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 97. Der Vorlage E 310 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 98. Der Vorlage E 309 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 99. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 381 zurückgezogen hat. 100. Die Vorlage E 380 wird abgelehnt. 101. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage E 341 zurückgezogen hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung); BFF-BIG (= kein Votum) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) zu 4. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 6. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit Ersetzen von 30 durch 140, also 600%) und FRAKTION (= Annahme) zu 7. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 8. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 9. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 10. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 11. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf E 384) und AfD (= Annahme) zu 12. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen AfD (= Annahme) zu 13. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 14. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme unter Hinweis auf die Vorlage E 386) und AfD (= Annahme) zu 15. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 16. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 17. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 18. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 19. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 20. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 21. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 22. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 23. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 24. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 25. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 26. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 27. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 28. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 29. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG und AfD (= Annahme) zu 30. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu 31. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 32. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 33. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 34. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, BFF-BIG, AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) zu 35. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 36. GRÜNE, SPD, Linke, FDP und Volt gegen CDU, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 37. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 38. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 39. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 40. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 41. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 42. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 43. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 44. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 45. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 46. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 47. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 48. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 49. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 50. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 51. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 52. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD und Volt gegen CDU, BFF-BIG, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 53. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 54. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 55. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 56. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 57. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 58. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 59. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 60. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 61. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 62. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 63. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 64. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 65. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 66. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 67. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 68. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 69. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 70. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 71. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 72. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 73. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 74. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 75. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 76. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 77. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 78. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 79. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 80. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 81. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 82. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 83. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 84. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 85. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 86. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 87. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 88. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 89. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 90. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 91. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 92. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 93. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 94. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und AfD (= Ablehnung) zu 95. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= Prüfung und Berichterstattung) und FDP (= Ablehnung) zu 96. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 97. GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP, BFF-BIG und AfD (= Ablehnung) zu 98. GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) zu 100. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD und Volt gegen ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
EEtatantrag StadtverordnetenversammlungAntrag zur Änderung des Haushaltsplans, um zusätzliche Mittel für bestimmte Zwecke bereitzustellen.