Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.02 Medizinische Dienste Sichere Geburt in Frankfurt
Zusammenfassung
Dieser Etatantrag schlägt die Neuausrichtung des Projekts "Sichere Geburt in Frankfurt" vor, um schwangeren Frauen und deren Kindern ohne Krankenversicherungsschutz eine stationäre Versorgung während der Geburt zu ermöglichen. Dies soll gesundheitsgefährdende Risiken verringern und den betroffenen Familien finanziell unter die Arme greifen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für die Neuauflage des Projekts "Sichere Geburt in Frankfurt" - Stationäre Versorgung von Frauen und Kindern ohne Krankenversicherungsschutz rund um die Geburt, werden in den Haushaltsplan 2026 in das Haushaltsjahr 2026 160.000,- Euro eingestellt.
Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.
Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.
Begründung
Die Schwangerschaft ist für Frauen und Paare der Beginn einer neuen Lebensphase. Ohne Krankenversicherungsschutz ist diese besondere Zeit für die Familie, und vor allem die werdende Mutter, nicht nur mit Ängsten und Unsicherheiten, sondern besonders mit Risiken für die Gesundheit von Mutter und Kind verbunden. Es wird geschätzt, dass in Deutschland mehrere hunderttausend Menschen nicht krankenversichert sind; darunter auch schwangere Frauen, deren Gesundheit durch fehlende Vor- und Versorgung gefährdet ist.
Während in Frankfurt am Main, begrenzte Angebote zur ambulanten Versorgung von schwangeren Frauen bestehen, so ist eine geplante sichere stationäre Entbindung für nicht versicherte Frauen ohne eigene finanzielle Mittel nahezu unmöglich. In einem medizinisch lebensbedrohlichen Notfall besteht für Ärzt*innen die Pflicht Patient*innen unabhängig vom Krankenversicherungsstatus zu behandeln. Auch das zuständige Sozialamt ist verpflichtet, die dafür entstandenen Aufwendungen "in gebotenem Umfang" zu ersetzen. Allerdings ist es schwangeren Frauen ohne Krankversicherung auch bei bekannten gesundheitlichen Risiken für Mutter oder Kind regelhaft nicht möglich, sich selbst in einer solchen Situation zur Geburt im Krankenhaus anzumelden: in einer solchen Situation werden Frauen häufig aufgefordert eine Selbstzahler-Erklärung zu unterzeichnen, in der Regel verbunden mit einer hohen Anzahlung von mehreren 1000 Euro. Diese Summe kann von schwangeren Frauen ohne Krankenversicherungsschutz bzw. ihren Familien nur selten aufgebracht werden.
Die fehlende Planbarkeit einer sicheren stationären Entbindung verursacht bei der werdenden Mutter großen Stress und erhöht so das Risiko für auftretender Komplikationen deutlich. Auch nach der Geburt startet das neugeborene Kind dann nicht selten ohne Krankenversicherungsschutz ins Leben und die Familien müssen als Selbstzahler alle Rechnungen begleichen. Bei Zahlungsunfähigkeit führt dies zu langwieriger ökonomischer Belastung der Familien und zu rechtlichen Folgen.
Die Betroffenen sind:
a) Nichterwerbstätige mittellose EU-Bürgerinnen
b) Frauen in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität:
c) Drittstaatlerinnen ohne Anspruch auf Leistungen
Um auch in Frankfurt am Main schwangere Frauen und ihre Kinder ohne Krankenversicherungsschutz bedarfsgerecht medizinisch zu versorgen und Chancenungleichheiten in der Gesundheitsversorgung zu verringern und gleichzeitig hohe Kosten für stationäre Leistungserbringer und Kommune zu vermeiden, ist es von gemeinsamem Interesse effiziente Lösungsansätze zu finden. Hierfür soll das vorgesehene Jahresbudget der Humanitären Sprechstunde für medizinische Aufwendungen am Gesundheitsamt erhöht werden, um zukünftig (auch) stationäre Behandlungen übernehmen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.
- 1Fraktion bringt Etatantrag ein
- 2Haushaltsberatungen
- 3Plenum beschließt den Haushalt
Der Weg dieser Vorlage
Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.
19.02 Medizinische Dienste und Hygiene
Ausgaben 2025: 5 Mio €
Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung)