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Produktbereich: 19 Gesundheit Produktgruppe: 19.04 Psychiatrie Beratungsstelle des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e. V.

Vorlagentyp: EGRÜNESPDVolt
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Etatantrag sieht die Bereitstellung von 31.500 Euro für die Förderung des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e.V. vor. Dies ist notwendig, um die Beratungsleistungen für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen, insbesondere in der Folge der Covid-19-Pandemie, sicherzustellen und auszubauen.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Antrag

Für die Förderung des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e.V, werden in den Haushaltsplan 2026 für das Haushaltsjahr 2026 31.500,- Euro eingestellt.

Der Magistrat informiert unverzüglich nach Beschluss des Haushaltsplans 2026 in der Stadtverordnetenversammlung die Zuwendungsempfangenden über den Zuwendungsgrund und Zuwendungsbetrag des Etatantrags. Sofern die Mittelverwendung nicht vollständig in dem Haushaltsjahr 2026 erfolgt, hat ein Budgetübertrag zu erfolgen. Eine Verwendung der Mittel für andere Zwecke ist nicht zulässig.

Über die Ausführung der Etatanträge zum Haushalt berichtet der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung nach Genehmigung des Haushaltsplans 2026 jährlich zum 30.06. in einer zusammengefassten Übersicht.

Begründung

Die Beratungsstelle übernimmt vor allem seit Corona unverzichtbar wichtige Beratungsleistung für Kinder und Jugendliche mit Essstörungen, sowie auch deren Angehörige, Freunde etc. Essstörungen zählen zu den lebensbedrohlichen und schwerwiegenden psychosomatischen Erkrankungen des Kindes- und Jugendalters und haben zudem eine hohe Chronifizierungs- sowie Morbiditätsrate. Um dem entgegenzuwirken und wichtige sowie niedrigschwellige Beratungen weiterhin zu ermöglichen, unterstützen wir die Beratungsstelle des Frankfurter Zentrums für Essstörungen e.V.

Die Ursachen für Essstörungen sind multifaktoriell, hierbei spielen neurobiologische, inter- und intrapsychische sowie soziokulturelle Faktoren eine Rolle. Das überzogene Schönheits- und Schlankheitsideal der heutigen Zeit trägt ebenfalls dazu bei, dass Essstörungen bei Jugendlichen zunehmen und Diäterfahrungen schon bei jungen Mädchen zur Regel werden.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie beeinträchtigten massiv die psychische Gesundheit der Bevölkerung, führten zu gesundheitlichen und finanziellen Zukunftssorgen, sozialer Isolation und Einsamkeit und einem globalen Kontrollverlust. Einige Menschen begannen während der Pandemie sich stärker mit dem eigenen Körper und Ernährung zu beschäftigen, was die Entstehung von Essstörungen begünstigte. Für viele Menschen hat das Thema Essen im Zuge der Covid-19-Pandemie eine besondere Rolle eingenommen: Essen als Halt, Essen als Anker, Essen als Trost, Essen mit dem Ziel psychischen Hunger zu stillen und die innerpsychischen Konflikte zu lösen. Die unerwartete, bedrohliche und einschränkende Situation wirkt sich auch sehr stark auf den Krankheitsverlauf der bereits an Essstörungen erkrankten Menschen aus. Die Betroffenen reagieren bei erlebtem Kontrollverlust oftmals mit einer verstärkten Essstörungssymptomatik im Sinne einer "Selbstkontrolle".

Die Krankenkassen verzeichnen seit Pandemiebeginn eine deutliche Zunahme von psychischen Problemen wie Essstörungs-, Sucht-, Angst- und Depressionssymptomen. Bei Kindern und Jugendlichen traten ebenfalls vermehrt psychische und psychosomatische Auffälligkeiten, Symptome von Essstörungen, Angst und Depression auf (COPSY-Studie 2020). Die psychosozialen Auswirkungen der Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen und Einschränkungen haben zu einer deutlich erhöhten Nachfrage im Bereich der Beratung und Therapie auf dem Gebiet der Essstörungen geführt. Es zeigt sich eine deutliche Zunahme derjenigen Menschen, welche eine ermäßigte Beratungsgebühr aufgrund von geringem Einkommen in Anspruch nehmen. Dies steht der verbreiteten Meinung gegenüber, dass Essstörungen ein Problem der "oberen Schicht" darstellen. Aktuell bestehen außerdem alarmierend lange Wartezeiten für eine Behandlung in Kinderkliniken, Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie Fachkliniken für Essstörungen.

Viele Psychotherapeutische Praxen verzeichnen signifikante Steigerungen der Anfragen. Auch bei einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung muss mit langen Wartezeiten gerechnet werden. Diese besorgniserregende Versorgungssituation bedingt eine erhebliche Belastung für Betroffene und Angehörige und führt vermehrt zu schwerwiegenden Krisen in den betroffenen Familien, zu einer Chronifizierung der Symptomatik und einer ungünstigen Prognose des Krankheitsverlaufes bzw. der Heilungschancen. In der Beratungsarbeit wird daher oftmals in Form von Beratungsreihen eine Versorgungslücke geschlossen, während Angehörige und Betroffene auf Behandlungsplätze warten müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

EEtatantrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Antrag zur Änderung des Haushaltsplans — um Mittel zu verschieben oder zusätzlich einzuplanen. Etatanträge werden in den Haushaltsberatungen der Stadtverordnetenversammlung behandelt.

  1. 1Fraktion bringt Etatantrag ein
  2. 2Haushaltsberatungen
  3. 3Plenum beschließt den Haushalt

Der Weg dieser Vorlage

Am 26. Januar 2026 brachten GRÜNE, SPD, Volt diesen Etatantrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 03.03.2026 im Haupt- und Finanzausschusses angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

19.04 Psychiatrie

Ausgaben 2025: 5 Mio €

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 42 · 19.02.2026
TO I, TOP 66
Abgelehnt
Die Vorlage E 233 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
FDPAfDÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
FRAKTION
Sonstige:
Grüne (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)CDU (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)SPD (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Linke (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)Volt (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)BFF-BIG (Prüfung und Berichterstattung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: FDP und AfD; GRÜNE, CDU, SPD, Linke und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) FRAKTION (= Annahme)

OBR 2
Sitzung 46 · 23.02.2026
TO I, TOP 43
Angenommen
Dem Antrag, sich mit der Vorlage E 233 nicht zu befassen, wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 45 · 03.03.2026
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage E 233 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeVoltÖkoLinX-ELFFRAKTION
Ablehnung:
CDUFDPAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU, FDP und AfD (= Ablehnung) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung