Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020
Vorlagentyp: V
Begründung
Vorgang: B 269/21 Laut Magistratsbericht B 269 wurden die Stellplatzablösemittel 2020 zu 96,5 Prozent in den ÖPNV und zu dreieinhalb Prozent in den Radverkehr investiert. Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Verwaltungshaushalt 1997 (Etatantrag E 1201/97) sollen allerdings jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden und laut der B 269 besteht die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Umsetzung.