Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 7 fragt den Magistrat nach der Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020, insbesondere warum der Beschluss zur Investition von mindestens fünf Prozent in den Radverkehr ignoriert wurde. Ziel ist es, die Einhaltung des Beschlusses in den kommenden Jahren sicherzustellen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFragen an den Magistrat
- Warum wurde der gültige Beschluss der Stadtverordnetenversammlung von mindestens fünf Prozent Investitionen in den Radverkehr im Jahr 2020 ignoriert?
- Wie ist sichergestellt, dass der Beschluss in den Jahren ab 2021 eingehalten wird?
Kontext
Laut Magistratsbericht B 269 wurden die Stellplatzablösemittel 2020 zu 96,5 Prozent in den ÖPNV und zu dreieinhalb Prozent in den Radverkehr investiert. Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Verwaltungshaushalt 1997 (Etatantrag E 1201/97) sollen allerdings jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden und laut der B 269 besteht die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Umsetzung.
Begründung
Vorgang: B 269/21 Laut Magistratsbericht B 269 wurden die Stellplatzablösemittel 2020 zu 96,5 Prozent in den ÖPNV und zu dreieinhalb Prozent in den Radverkehr investiert. Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Verwaltungshaushalt 1997 (Etatantrag E 1201/97) sollen allerdings jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden und laut der B 269 besteht die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Umsetzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2021OFOF 55/7Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021Sie sind hierVV 127Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Anfrage
- 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 61Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen