Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020
Begründung
2020 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die B 269 wird zur Kenntnis genommen. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und wie viel Gelder in den Erhalt und die Verbesserung der Fußwege und Fußwegeverbindung geflossen sind. Sollte hierzu keine Gelder verwandt worden sein, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, weshalb keine Gelder für Fußgänger aus der Stellplatzablösung geflossen sind. Der Magistrat wird in diesem Fall aufgefordert, künftig aus den Stellplatzablösemittel auch in die Sicherung und Verbesserung der Fußwege Beträge fließen zu lassen. Gegebenenfalls ist die Stellplatzsatzung entsprechend abzuändern, falls die bisherige Satzung das nicht zulässt. Begründung: Aus dem Bericht geht nicht hervor, ob Gelder aus der Stellplatzablöse auch für Fußgänger zur Verfügung gestellt werden. Aber auch der Fußgänger sollte aus den Geldern profitieren, da mit weniger Autoverkehr und weniger Stellplätzen seine Wege mindestens genau so wichtig sind, wie ÖPNV und Fahrrad.