Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Verwendung der Stellplatzablösemittel für die Verbesserung der Fußwege zu prüfen. Es wird argumentiert, dass auch Fußgänger von diesen Mitteln profitieren sollten, da ihre Wege durch weniger Autoverkehr ebenso wichtig sind wie der öffentliche Nahverkehr und das Fahrrad. Das erwartete Ergebnis ist eine zukünftige Berücksichtigung der Fußgänger in der Verwendung dieser Gelder.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie viel Gelder in den Erhalt und die Verbesserung der Fußwege und Fußwegeverbindung geflossen sind. Sollte hierzu keine Gelder verwandt worden sein, wird der Magistrat gebeten mitzuteilen, weshalb keine Gelder für Fußgänger aus der Stellplatzablösung geflossen sind. Der Magistrat wird in diesem Fall aufgefordert, künftig aus den Stellplatzablösemitteln auch in die Sicherung und Verbesserung der Fußwege Beträge fließen zu lassen. Gegebenenfalls ist die Stellplatzsatzung entsprechend abzuändern, falls die bisherige Satzung das nicht zulässt.
Begründung
Aus dem Bericht B 269 geht nicht hervor, ob Gelder aus der Stellplatzablöse auch für Fußgänger zur Verfügung gestellt werden. Aber auch der Fußgänger sollte aus den Geldern profitieren, da mit weniger Autoverkehr und weniger Stellplätzen seine Wege mindestens genauso wichtig sind wie ÖPNV und Fahrrad.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. August 2021OFOF 171/6Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Ortsbeiratsantrag · SPD
- 7. September 2021Sie sind hierOMOM 666Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Direktanregung
- 13. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 2217Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats