Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, warum der Beschluss zur Verwendung von mindestens 5% der Stellplatzablösegelder für den Radverkehr im Jahr 2020 ignoriert wurde und wie die Einhaltung dieses Beschlusses ab 2021 sichergestellt wird. Ziel ist es, die Investitionen in den Radverkehr zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Vorgang: B 269/21 Laut Magistratsbericht B269 wurden die Stellplatzablösemittel 2020 zu 96,5% in den ÖPNV und zu 3,5% in den Radverkehr investiert. Seit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über den Verwaltungshaushalt 1997 (Etat-Antrag E 1201) sollen allerdings jährlich mindestens fünf Prozent der Stellplatzablösegelder für Investitionen in den Radverkehr verwendet werden und laut der B269 besteht die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Umsetzung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. September 2021Sie sind hierOFOF 55/7Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 7. September 2021VV 127Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Anfrage
- 10. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 61Verwendung der Stellplatzablösemittel 2020Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme