Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der Josephine-Baker-Gesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien
Vorlagentyp: OM Ortsbeirat 12
Anregungstext
Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit der Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule den Schulhof als "öffentlichen Spielplatz" für Kinder bis 14 Jahre freizugeben (M 58 "Freigabe von Schulhöfen als öffentliche Spielfläche") und grundsätzlich die Nutzung des Sportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden und Zeiten der Schulferien für die sportliche Betätigung speziell von Kindern zu ermöglichen.