Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der Josephine-Baker-Gesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien
Zusammenfassung
Die Schulleitung der Josephine-Baker-Gesamtschule hat der Öffnung des Schulhofs und Außensportgeländes an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der Schulferien zugestimmt. Die genauen Rahmenbedingungen und Details werden in Abstimmung mit dem Ortsbeirat festgelegt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Schulleitung stimmt der Schulhoföffnung zu. Die Rahmenbedingungen und Details werden zwischen Schulleitung und Ortsbeirat abgestimmt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juli 2023STST 1535a) Öffnung der Schulen und Schulhöfe: Energie und Kosten sparen b) Warum nicht die Schulen öffnen?Stellungnahme
- 27. November 2023OFOF 457/12Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der JosephineBakerGesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der SchulferienOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP, Volt
- 8. Dezember 2023OMOM 4906Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der JosephineBakerGesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der SchulferienDirektanregung
- 19. August 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 57 WochenSTST 1504Öffnung des Schulhof- und Außensportgeländes der JosephineBakerGesamtschule an Nachmittagen, Wochenenden sowie in Zeiten der SchulferienStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab