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Optimierung der Schulturnhallennutzung durch Sportvereine, Erweiterung der Schulturnhallennutzung für Sportvereine

Vorlagentyp: B

Bericht

Im Zuge der Bearbeitung des Antrags der SPD Fraktion vom 02.12.2015, NR 1329, hat der Magistrat zunächst drei Pilotschulen definiert, an denen die vorgeschlagene Hallenöffnung realisierbar war. Von den 18 dort ansässigen Vereinen hatte jedoch kein Verein Interesse an einer Nutzung bis 24.00 Uhr (B 156 vom 04.06.2018). Daraufhin wurde die Abfrage auf alle 420 Frankfurter Sportvereine ausgeweitet. Im Zuge dieser erweiterten Abfrage wurde für sechs Sporthallen ein grundsätzlicher Bedarf für eine Öffnung bis 24.00 Uhr ermittelt. Für diese sechs Hallen hat das Amt für Bau und Immobilien (ABI) daraufhin eine Prüfung hinsichtlich der Eignung für eine längere Öffnung durchgeführt (B 192 vom 17.05.2019). Diese Prüfung gestaltete sich sehr aufwändig, da die Hallen aufgrund ihrer Lage und der Reinigungsanforderungen in sehr unterschiedlichem Maße für eine längere Öffnung geeignet waren. Im Laufe der Prüfung wurde aufgrund später gemeldeter Bedarfe eine weitere Halle mit einbezogen. Von den nun geprüften sieben Hallen waren drei grundsätzlich für eine längere Öffnung geeignet. Die vier weiteren Hallen waren aufgrund der zu erwartenden Emissionen in reinen Wohngebieten sowie der aufgrund bestehender Reinigungsverträge unwirtschaftlichen Verteuerung der Reinigung um teilweise bis zu 100 % für eine längere Reinigung nicht geeignet (B 689 vom 18.12.2020). Bei der Neuausschreibung der Reinigungsverträge soll künftig eine längere Nutzung der Hallen berücksichtigt werden. Im Ergebnis konnten in einem Abgleich der bestehenden Bedarfe und der Verfügbarkeit von Hallen für eine Spätnutzung drei Hallen an der Viktoria-Luise-Schule, der Berta-Jourdan-Schule sowie dem Gymnasium Nord definiert werden, für die es Nutzungsanfragen gibt, die unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch bedient werden können. Wie zuletzt im Magistratsbericht vom 18.12.2020, B 689, dargelegt, konnte die Nutzung aufgrund der Corona-Pandemie zunächst nicht begonnen werden. Zwischenzeitlich wurde an diesen drei Hallen die Spätöffnung umgesetzt und die Verfügbarkeit bis 24.00 Uhr über das Sportamt an die Vereine gemeldet. Sollten zukünftig weitere Hallen für eine Nutzung bis 24.00 Uhr angefragt werden, wird der Magistrat eine Einzelfallprüfung zur Eignung der jeweiligen Halle vornehmen. Bei einem entsprechenden Bedarf ist so unter der Voraussetzung der Eignung und der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit die Öffnung weiterer Sporthallen bis 24.00 Uhr denkbar.